Militärpolitik. Situation im Oberwallis
- ShortId
-
99.3516
- Id
-
19993516
- Updated
-
14.11.2025 07:19
- Language
-
de
- Title
-
Militärpolitik. Situation im Oberwallis
- AdditionalIndexing
-
militärische Anlage;Wallis;Armeereform;regionale Wirtschaftspolitik;regionale Wirtschaft;Erhaltung von Arbeitsplätzen;benachteiligtes Gebiet
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L04K04020105, militärische Anlage
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
- L05K0704060209, regionale Wirtschaft
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L05K0301010121, Wallis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>"Armee 95" und "EMD 95" hatten einerseits durch den Rückgang der Dienstleistenden und den Wechsel auf den Zwei-Jahres-Rhythmus, andererseits aber auch aufgrund der Reorganisation des Industriepotenzials regional spürbare Auswirkungen. Bei den Abbaumassnahmen wurde aber Gewicht auf die regionale Verträglichkeit gelegt.</p><p>Der Umfang, die Struktur und die Organisation der "Armee XXI" sind heute noch nicht bekannt. Ebenso wenig können Aussagen über die benötigte Ausbildungs- und Betriebsinfrastruktur gemacht werden. </p><p>Zu den Fragen des Interpellanten wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Über die Zukunft von einzelnen Waffen- und Schiessplätzen kann erst nach Abschluss der Planung der "Armee XXI" entschieden werden. Die geplanten weiteren Reduktionen der Armee, wie auch die finanziellen Rahmenbedingungen, werden jedoch zu Konzentrationen im Infrastrukturbereich des VBS führen müssen.</p><p>2. Die Bezeichnung "Hauptpool-Standort" ist nicht mehr gebräuchlich. An seine Stelle sind die Begriffe "Poolbetrieb" und "Schiess- und Waffenplätze mit EAM (Einsatz- und Ausbildungs-Material)" getreten. Diese Benennungen treffen auch für das eidgenössische Zeughaus Brig und für den Schiessplatz Simplon zu.</p><p>3. Seit Mitte dieses Jahres wurde der Panzerschiessplatz Simplon auch für Formationen der Artillerie und der Infanterie freigegeben. Dies wird zweifellos eine vermehrte Frequentierung des eidgenössischen Zeughauses Brig mit sich bringen.</p><p>4. Mit der diesjährigen Revision der Verordnung vom 1. Dezember 1986 über das Festungswachtkorps (FWK) ist eine Neuorganisation eingeleitet worden. Das FWK stellte früher vorwiegend die Sicherheit und die Einsatzbereitschaft der permanenten Infrastruktur der Armee sicher. Neu beinhalten die Tätigkeiten des FWK die drei Kernaufgaben:</p><p>- Sicherheit in einem nationalen und internationalen Rahmen;</p><p>- Unterhalt und Betrieb der Kampf- sowie der militärischen und zivilen Führungsinfrastruktur;</p><p>- Unterstützung bei der Ausbildung von militärischen Verbänden.</p><p>Diese Neuorientierung bedingt eine Umstrukturierung des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) und des FWK. Es geht darum, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Abläufe zu rationalisieren.</p><p>Mit dem Projekt "Synergien Betriebe Heer" (SYBEHE) wurden die Planungsgrundlagen geschaffen, um Synergien in den Betrieben des Heeres zu nutzen und durch Umverteilung, Verzicht von Ressourcen und Aufgaben die Kapazität des FWK für Sicherungseinsätze zu erhöhen.</p><p>Die Instandhaltung der Ausbildungsinfrastruktur wird in Zukunft vollständig durch das BABHE sichergestellt; die Sicherheit und die Instandstellung der militärischen Führungs- und Verteidigungsinfrastruktur werden dem FWK zugewiesen.</p><p>In Brig sind insgesamt dreissig Mitarbeiter stationiert. Zusätzlich zum Unterhalt der Festungsanlagen wird im Festungssektor 22 die Truppe mit Zielscheiben versorgt, Personal der Bundesverwaltung in der EDV-Anwendung geschult und Personal zugunsten des Ausbildungsabschnittes 31 zur Verfügung gestellt.</p><p>Die Reorganisation des FWK befindet sich in der Planungsphase. Es können deshalb noch keine Aussagen über Auswirkungen auf Organisationsstruktur (z. B. FWK-Sektor 22 in Brig-Glis) und Arbeitsplatzsituation gemacht werden.</p><p>5. Bei der Umsetzung von Massnahmen aufgrund der laufenden Projekte wird der Bundesrat wiederum der Regionalverträglichkeit grosses Gewicht beimessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen der laufenden Reorganisation der Armee ("Armee 95", "Armee XXI") und von deren Infrastruktur sollen im Oberwallis weitere Militärbetriebe (Zeughaus Brig-Glis, Schiessplatz Gluringen, FWK-Sektor 22, BABLW) geschwächt werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, diesbezüglich die folgenden Fragen zu beantworten und seine zukünftige Strategie bezüglich Verteilung von Lasten und Nutzen durch die Armee darzulegen:</p><p>1. Muss der Flabschiessplatz Gluringen - auch für das Armeekonzept "Armee XXI" - nicht unbedingt gehalten werden?</p><p>2. Warum wurde das Zeughaus Brig-Glis nicht "Hauptpool-Standort"?</p><p>3. Wie kann die Bedeutung des Zeughauses Brig-Glis aufgewertet werden?</p><p>4. Bleibt der FWK-Sektor 22 in Brig-Glis weiter bestehen? Wenn ja, in welcher Form?</p><p>5. Wenn das Oberwallis als sprachliche Minderheit zugunsten des Unterwallis und der Zentralisierung immer mehr an Bedeutung verliert: Was gedenkt das VBS zu tun, um diesen Landesteil zu fördern oder zumindest nicht schlechter zu behandeln als andere Landesgegenden?</p>
- Militärpolitik. Situation im Oberwallis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>"Armee 95" und "EMD 95" hatten einerseits durch den Rückgang der Dienstleistenden und den Wechsel auf den Zwei-Jahres-Rhythmus, andererseits aber auch aufgrund der Reorganisation des Industriepotenzials regional spürbare Auswirkungen. Bei den Abbaumassnahmen wurde aber Gewicht auf die regionale Verträglichkeit gelegt.</p><p>Der Umfang, die Struktur und die Organisation der "Armee XXI" sind heute noch nicht bekannt. Ebenso wenig können Aussagen über die benötigte Ausbildungs- und Betriebsinfrastruktur gemacht werden. </p><p>Zu den Fragen des Interpellanten wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Über die Zukunft von einzelnen Waffen- und Schiessplätzen kann erst nach Abschluss der Planung der "Armee XXI" entschieden werden. Die geplanten weiteren Reduktionen der Armee, wie auch die finanziellen Rahmenbedingungen, werden jedoch zu Konzentrationen im Infrastrukturbereich des VBS führen müssen.</p><p>2. Die Bezeichnung "Hauptpool-Standort" ist nicht mehr gebräuchlich. An seine Stelle sind die Begriffe "Poolbetrieb" und "Schiess- und Waffenplätze mit EAM (Einsatz- und Ausbildungs-Material)" getreten. Diese Benennungen treffen auch für das eidgenössische Zeughaus Brig und für den Schiessplatz Simplon zu.</p><p>3. Seit Mitte dieses Jahres wurde der Panzerschiessplatz Simplon auch für Formationen der Artillerie und der Infanterie freigegeben. Dies wird zweifellos eine vermehrte Frequentierung des eidgenössischen Zeughauses Brig mit sich bringen.</p><p>4. Mit der diesjährigen Revision der Verordnung vom 1. Dezember 1986 über das Festungswachtkorps (FWK) ist eine Neuorganisation eingeleitet worden. Das FWK stellte früher vorwiegend die Sicherheit und die Einsatzbereitschaft der permanenten Infrastruktur der Armee sicher. Neu beinhalten die Tätigkeiten des FWK die drei Kernaufgaben:</p><p>- Sicherheit in einem nationalen und internationalen Rahmen;</p><p>- Unterhalt und Betrieb der Kampf- sowie der militärischen und zivilen Führungsinfrastruktur;</p><p>- Unterstützung bei der Ausbildung von militärischen Verbänden.</p><p>Diese Neuorientierung bedingt eine Umstrukturierung des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) und des FWK. Es geht darum, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Abläufe zu rationalisieren.</p><p>Mit dem Projekt "Synergien Betriebe Heer" (SYBEHE) wurden die Planungsgrundlagen geschaffen, um Synergien in den Betrieben des Heeres zu nutzen und durch Umverteilung, Verzicht von Ressourcen und Aufgaben die Kapazität des FWK für Sicherungseinsätze zu erhöhen.</p><p>Die Instandhaltung der Ausbildungsinfrastruktur wird in Zukunft vollständig durch das BABHE sichergestellt; die Sicherheit und die Instandstellung der militärischen Führungs- und Verteidigungsinfrastruktur werden dem FWK zugewiesen.</p><p>In Brig sind insgesamt dreissig Mitarbeiter stationiert. Zusätzlich zum Unterhalt der Festungsanlagen wird im Festungssektor 22 die Truppe mit Zielscheiben versorgt, Personal der Bundesverwaltung in der EDV-Anwendung geschult und Personal zugunsten des Ausbildungsabschnittes 31 zur Verfügung gestellt.</p><p>Die Reorganisation des FWK befindet sich in der Planungsphase. Es können deshalb noch keine Aussagen über Auswirkungen auf Organisationsstruktur (z. B. FWK-Sektor 22 in Brig-Glis) und Arbeitsplatzsituation gemacht werden.</p><p>5. Bei der Umsetzung von Massnahmen aufgrund der laufenden Projekte wird der Bundesrat wiederum der Regionalverträglichkeit grosses Gewicht beimessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen der laufenden Reorganisation der Armee ("Armee 95", "Armee XXI") und von deren Infrastruktur sollen im Oberwallis weitere Militärbetriebe (Zeughaus Brig-Glis, Schiessplatz Gluringen, FWK-Sektor 22, BABLW) geschwächt werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, diesbezüglich die folgenden Fragen zu beantworten und seine zukünftige Strategie bezüglich Verteilung von Lasten und Nutzen durch die Armee darzulegen:</p><p>1. Muss der Flabschiessplatz Gluringen - auch für das Armeekonzept "Armee XXI" - nicht unbedingt gehalten werden?</p><p>2. Warum wurde das Zeughaus Brig-Glis nicht "Hauptpool-Standort"?</p><p>3. Wie kann die Bedeutung des Zeughauses Brig-Glis aufgewertet werden?</p><p>4. Bleibt der FWK-Sektor 22 in Brig-Glis weiter bestehen? Wenn ja, in welcher Form?</p><p>5. Wenn das Oberwallis als sprachliche Minderheit zugunsten des Unterwallis und der Zentralisierung immer mehr an Bedeutung verliert: Was gedenkt das VBS zu tun, um diesen Landesteil zu fördern oder zumindest nicht schlechter zu behandeln als andere Landesgegenden?</p>
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