Sistierung der Finanzhilfe an Russland
- ShortId
-
99.3517
- Id
-
19993517
- Updated
-
10.04.2024 07:51
- Language
-
de
- Title
-
Sistierung der Finanzhilfe an Russland
- AdditionalIndexing
-
Russland;Auslandshilfe;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Wirtschaftshilfe;Verwendung der Hilfe;Krieg
- 1
-
- L04K10010401, Auslandshilfe
- L04K10010415, Wirtschaftshilfe
- L05K0301040201, Russland
- L05K1001040210, Verwendung der Hilfe
- L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
- L04K04010202, Krieg
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verfolgt die Ereignisse im Nordkaukasus mit grosser Besorgnis. Er verurteilt die kriegerischen Ereignisse, die die Zivilbevölkerung Tschetscheniens und der umliegenden Gebiete hart treffen und grosses Leid verursachen. Er ruft die russische Regierung auf, bei der Bekämpfung des Terrorismus so vorzugehen, dass nicht unschuldige, unbeteiligte Menschen zu Schaden kommen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die von der Motion geforderte Sistierung der Ostzusammenarbeit zurzeit nicht als das angemessene Mittel, um diesem Aufruf Nachachtung zu verschaffen. Er wird aber die Entwicklung im Nordkaukasus weiterhin genau verfolgen, die Lage laufend beurteilen und seine aussenpolitischen Massnahmen den Entwicklungen anpassen. Der Bundesrat wird seine Massnahmen auch mit denjenigen anderer Geberländer und -organisationen abstimmen, da ein gemeinsames Vorgehen erfolgversprechender ist.</p><p>Folgende Überlegungen sind für die Haltung des Bundesrats massgebend gewesen:</p><p>1. Grundlagen der Zusammenarbeit, Konditionalität: Die Zusammenarbeit mit Russland ist Teil der Ostzusammenarbeit, die auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beruht. Die aktuelle Zusammenarbeit der Schweiz mit Russland findet im Rahmen der Botschaft vom 19. August 1998 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (dritter Rahmenkredit) statt.</p><p>In Artikel 4 des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 ist der Bundesrat befugt, im Falle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen von Minderheiten die Zusammenarbeit teilweise oder ganz zu unterbrechen oder abzubrechen. Diese Klausel ist nicht zuletzt unter dem Eindruck des ersten Tschetschenien-Krieges in den Bundesbeschluss aufgenommen worden, wobei auch damals die Zusammenarbeit nicht unterbrochen wurde. In der Botschaft vom 19. August 1998 werden unter Ziffer 343 (Konditionalität und Politikdialog) zusätzliche Konditionalitätskriterien aufgeführt, namentlich auch der Umstand, dass sich ein Empfängerland nicht im Krieg befinden darf. Gleichzeitig wird auch festgehalten, dass von der Beachtung der Konditionalitätskriterien in Fällen abgesehen werden kann, wo aussenpolitische, aussenwirtschaftliche oder sicherheitspolitische Gründe zugunsten der Unterstützung eines bestimmten Landes gegenüber der Konditionalitätsanforderung überwiegen. Der Bundesrat geht im Fall von Russland davon aus, dass solche überwiegende Gründe vorliegen.</p><p>2. Stellung Russlands in der Ostzusammenarbeit: Gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas sind "die Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Aufbau oder die Festigung des demokratischen Systems, namentlich stabiler politischer Institutionen" sowie "die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, auf der Grundlage von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, welche die wirtschaftliche Stabilität, die kulturelle Entwicklung, das Wachstum des Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung begünstigt und dabei zum Schutz der Umwelt und zur rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beiträgt" die Ziele der Zusammenarbeit.</p><p>Russland nimmt in der Ostzusammenarbeit aufgrund seiner Bedeutung als Regional- und Nuklearmacht, seiner euro-asiatischen Ausdehnung, seiner Geschichte, seines wirtschaftlichen Potenzials, aber auch seiner riesigen umweltzerstörenden und -bedrohenden Altlasten eine Sonderstellung ein. Die Wirtschaftskrise vom vergangenen Jahr hat drastisch gezeigt, dass viele Staaten der ehemaligen Sowjetunion, aber auch weitere osteuropäische Staaten von den Entwicklungen in Russland nach wie vor unmittelbar beeinflusst werden. Wie in anderen GUS-Staaten kommen in Russland die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen nur schleppend voran, und grosse Bevölkerungsschichten leben am oder unter dem Existenzminimum.</p><p>Das Engagement des Bundes in Russland belief sich vom Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1992 bis Ende 1998 auf 115 Millionen Franken. Damit wurden einerseits bilaterale Projekte der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und russischen Organisationen im Umfang von 89 Millionen Franken unterstützt, andererseits Schweizer Kofinanzierungen an Projekte internationaler Organisationen in Russland im Umfang von 26 Millionen Franken gewährt. Für diese Kofinanzierungen in Russland sind primär die internationalen Entwicklungsbanken (Weltbank und Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) sowie Uno-Organisationen Partner der Schweiz. Nebst den kofinanzierten Projekten sind die internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen in Russland insbesondere auch mit eigenen Vorhaben tätig, die sie aus ihren allgemeinen Mitteln finanzieren. Die Schweiz ist daran mittelbar über ihre Kapitaleinlagen und ihre allgemeinen Beiträge beteiligt. </p><p>Im Zeitraum 1994 bis 1999 wurden, zusätzlich zur technischen und finanziellen Hilfe, Kreditgarantien im Umfang von 72 Millionen Franken für Schweizer Exporte nach Russland gewährt. Im laufenden Jahr sind etwa 8 Millionen Franken für die technische und etwa 15 Millionen Franken für die finanzielle Zusammenarbeit mit Russland vorgesehen.</p><p>Um die Mittel effizient zu verwenden und zwischen den einzelnen Projekten Synergien schaffen zu können, haben die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) innerhalb des Landesprogrammes Russland sektorielle und geographische Prioritäten gesetzt.</p><p>Im Bereich der technischen Zusammenarbeit konzentriert sich die Deza auf:</p><p>- die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmungen; </p><p>- die Förderung des politischen Transformationsprozesses mit Projekten im Bereich Menschenrechte und Justizreform;</p><p>- den Aufbau von Institutionen im Bereich Umwelt und nukleare Sicherheit.</p><p>Im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit konzentrieren sich die Arbeiten des Seco vor allem auf:</p><p>- Ausrüstungsgüter in den Bereichen Umwelt, Kataster und Gesundheit (der Sektor Gesundheit geht im Rahmen einer Neuaufteilung der Kompetenzen auf Beginn des Jahres 2000 vom Seco an die Deza über);</p><p>- Kreditgarantien für Schweizer Exportgeschäfte;</p><p>- Handels- und Investitionsförderung.</p><p>3. Negative Auswirkungen eines Abbruchs der Zusammenarbeit: Die Entwicklungen in Russland betreffen die Sicherheit ganz Europas und damit auch diejenige der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit Russland liegt daher in unserem Interesse. Ein Abbruch würde Projekte in Bereichen wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nukleare Sicherheit in Mitleidenschaft ziehen. Getroffen würden die Falschen: Kreise, die die Situation in Russland zum Besseren verändern möchten, insbesondere auch solche aus der Zivilgesellschaft. Ein Abbruch der Zusammenarbeit im Alleingang würde zudem wenig Wirkung zeigen, da angesichts des bescheidenen Volumens der Hilfe kein wirtschaftlicher Druck ausgeübt werden kann. Umgekehrt findet die Schweiz dank der Zusammenarbeit offene Türen, durch die sie wichtige Anliegen einbringen kann. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und einem Land wie Russland nicht kurzfristig abgebrochen und dann wieder aufgenommen werden kann. Die wirksame Zusammenarbeit setzt langfristige Planung und Partnerschaften voraus, welche nicht von heute auf morgen entstehen.</p><p>4. Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der Ostzusammenarbeit: Der Bund wendet in der Zusammenarbeit mit Russland - wie in der gesamten Ostzusammenarbeit - Massnahmen an, die verhindern, dass seine Gelder unzweckmässig verwendet werden. Damit wird auch der Missbrauch für kriegerische Zwecke ausgeschlossen.</p><p>- Die schweizerische Zusammenarbeit mit Russland konzentriert sich einerseits auf die Vermittlung von Know-how durch schweizerische Experten (technische Zusammenarbeit), andererseits auf die Lieferung von schweizerischen Ausrüstungsgütern (finanzielle Zusammenarbeit).</p><p>- Im Rahmen der nicht rückzahlbaren Finanzhilfe bleiben die zur Verfügung stehenden Gelder in der Schweiz, da die Hilfe an Leistungen schweizerischer Herkunft gebunden ist. Jede Zahlung ist an eine Konsulentenleistung oder eine Materiallieferung gebunden. Diese Vorkehrungen führen dazu, dass keine Gelder direkt an russische Behörden überwiesen werden. Das Seco hat seine Programme auf drei Schwerpunktregionen konzentriert und mit seinen Partnern dort eine langfristige Partnerschaft aufbauen können. Im Rahmen der technischen Hilfe gelangt nur ein geringer Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel als Gelder nach Russland; diese sind ebenfalls an klare Leistungen gebunden. Die russischen Partner der technischen Zusammenarbeit stammen zu einem grossen Teil aus Nichtregierungsorganisationen und privaten Stiftungen. Die Deza misst der sorgfältigen Auswahl von kompetenten Partnern grössten Wert bei und regelt jede Zusammenarbeit vertraglich.</p><p>- Sämtliche Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit werden durch den Schweizer Koordinator und seine Mitarbeiterinnen in Moskau sowie Konsulenten eng begleitet.</p><p>- Die Zusammenarbeit der Deza und des Seco mit Russland wird laufend intern (interne Inspektorate, Eidgenössische Finanzkontrolle) und extern (Revisionen) überprüft.</p><p>- Was die Kreditgarantien betrifft, hat das Seco einen externen Konsulenten mit einem Mandat betraut, dessen Aufgabe es ist, jedes unterbreitete Projekt genau zu prüfen. Es werden ausschliesslich Garantien für Exporte nach Russland gewährt, und es werden keine Gelder an russische Behörden überwiesen. </p><p>- Was die Finanzflüsse und Projekte der internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen anbelangt, bei denen die Schweiz Mitglied ist, so nimmt der Bund die Kontrolle über seine Vertretung in den Verwaltungsräten (z. B. Exekutivdirektoren) wahr. Daneben verfügen die Institutionen selbstverständlich über eigene interne Aufsichts- und Kontrollmechanismen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, einen dringlichen Bundesbeschluss vorzulegen, mit dem die weitere Auszahlung der Osthilfe an Russland sistiert wird, bis eine neue Beurteilung der Lage in diesem Land vorliegt.</p><p>In der Frühjahrssession dieses Jahres hat das Parlament dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, wonach auch Russland in die Osthilfe mit einzubeziehen ist. Bereits damals wurde auf die ungenügende Beurteilung der Lage in Russland in der Botschaft des Bundesrates hingewiesen. In der Zwischenzeit haben sich die Bedenken von damals leider als berechtigt erwiesen. Um zu verhindern, dass Gelder, die für Wirtschaftsreformen gesprochen wurden, für die kriegerische Expansion missbraucht werden, ist die Hilfe vorübergehend einzustellen und unverzüglich eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen.</p>
- Sistierung der Finanzhilfe an Russland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verfolgt die Ereignisse im Nordkaukasus mit grosser Besorgnis. Er verurteilt die kriegerischen Ereignisse, die die Zivilbevölkerung Tschetscheniens und der umliegenden Gebiete hart treffen und grosses Leid verursachen. Er ruft die russische Regierung auf, bei der Bekämpfung des Terrorismus so vorzugehen, dass nicht unschuldige, unbeteiligte Menschen zu Schaden kommen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die von der Motion geforderte Sistierung der Ostzusammenarbeit zurzeit nicht als das angemessene Mittel, um diesem Aufruf Nachachtung zu verschaffen. Er wird aber die Entwicklung im Nordkaukasus weiterhin genau verfolgen, die Lage laufend beurteilen und seine aussenpolitischen Massnahmen den Entwicklungen anpassen. Der Bundesrat wird seine Massnahmen auch mit denjenigen anderer Geberländer und -organisationen abstimmen, da ein gemeinsames Vorgehen erfolgversprechender ist.</p><p>Folgende Überlegungen sind für die Haltung des Bundesrats massgebend gewesen:</p><p>1. Grundlagen der Zusammenarbeit, Konditionalität: Die Zusammenarbeit mit Russland ist Teil der Ostzusammenarbeit, die auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beruht. Die aktuelle Zusammenarbeit der Schweiz mit Russland findet im Rahmen der Botschaft vom 19. August 1998 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (dritter Rahmenkredit) statt.</p><p>In Artikel 4 des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 ist der Bundesrat befugt, im Falle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen von Minderheiten die Zusammenarbeit teilweise oder ganz zu unterbrechen oder abzubrechen. Diese Klausel ist nicht zuletzt unter dem Eindruck des ersten Tschetschenien-Krieges in den Bundesbeschluss aufgenommen worden, wobei auch damals die Zusammenarbeit nicht unterbrochen wurde. In der Botschaft vom 19. August 1998 werden unter Ziffer 343 (Konditionalität und Politikdialog) zusätzliche Konditionalitätskriterien aufgeführt, namentlich auch der Umstand, dass sich ein Empfängerland nicht im Krieg befinden darf. Gleichzeitig wird auch festgehalten, dass von der Beachtung der Konditionalitätskriterien in Fällen abgesehen werden kann, wo aussenpolitische, aussenwirtschaftliche oder sicherheitspolitische Gründe zugunsten der Unterstützung eines bestimmten Landes gegenüber der Konditionalitätsanforderung überwiegen. Der Bundesrat geht im Fall von Russland davon aus, dass solche überwiegende Gründe vorliegen.</p><p>2. Stellung Russlands in der Ostzusammenarbeit: Gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas sind "die Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Aufbau oder die Festigung des demokratischen Systems, namentlich stabiler politischer Institutionen" sowie "die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, auf der Grundlage von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, welche die wirtschaftliche Stabilität, die kulturelle Entwicklung, das Wachstum des Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung begünstigt und dabei zum Schutz der Umwelt und zur rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beiträgt" die Ziele der Zusammenarbeit.</p><p>Russland nimmt in der Ostzusammenarbeit aufgrund seiner Bedeutung als Regional- und Nuklearmacht, seiner euro-asiatischen Ausdehnung, seiner Geschichte, seines wirtschaftlichen Potenzials, aber auch seiner riesigen umweltzerstörenden und -bedrohenden Altlasten eine Sonderstellung ein. Die Wirtschaftskrise vom vergangenen Jahr hat drastisch gezeigt, dass viele Staaten der ehemaligen Sowjetunion, aber auch weitere osteuropäische Staaten von den Entwicklungen in Russland nach wie vor unmittelbar beeinflusst werden. Wie in anderen GUS-Staaten kommen in Russland die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen nur schleppend voran, und grosse Bevölkerungsschichten leben am oder unter dem Existenzminimum.</p><p>Das Engagement des Bundes in Russland belief sich vom Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1992 bis Ende 1998 auf 115 Millionen Franken. Damit wurden einerseits bilaterale Projekte der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und russischen Organisationen im Umfang von 89 Millionen Franken unterstützt, andererseits Schweizer Kofinanzierungen an Projekte internationaler Organisationen in Russland im Umfang von 26 Millionen Franken gewährt. Für diese Kofinanzierungen in Russland sind primär die internationalen Entwicklungsbanken (Weltbank und Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) sowie Uno-Organisationen Partner der Schweiz. Nebst den kofinanzierten Projekten sind die internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen in Russland insbesondere auch mit eigenen Vorhaben tätig, die sie aus ihren allgemeinen Mitteln finanzieren. Die Schweiz ist daran mittelbar über ihre Kapitaleinlagen und ihre allgemeinen Beiträge beteiligt. </p><p>Im Zeitraum 1994 bis 1999 wurden, zusätzlich zur technischen und finanziellen Hilfe, Kreditgarantien im Umfang von 72 Millionen Franken für Schweizer Exporte nach Russland gewährt. Im laufenden Jahr sind etwa 8 Millionen Franken für die technische und etwa 15 Millionen Franken für die finanzielle Zusammenarbeit mit Russland vorgesehen.</p><p>Um die Mittel effizient zu verwenden und zwischen den einzelnen Projekten Synergien schaffen zu können, haben die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) innerhalb des Landesprogrammes Russland sektorielle und geographische Prioritäten gesetzt.</p><p>Im Bereich der technischen Zusammenarbeit konzentriert sich die Deza auf:</p><p>- die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmungen; </p><p>- die Förderung des politischen Transformationsprozesses mit Projekten im Bereich Menschenrechte und Justizreform;</p><p>- den Aufbau von Institutionen im Bereich Umwelt und nukleare Sicherheit.</p><p>Im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit konzentrieren sich die Arbeiten des Seco vor allem auf:</p><p>- Ausrüstungsgüter in den Bereichen Umwelt, Kataster und Gesundheit (der Sektor Gesundheit geht im Rahmen einer Neuaufteilung der Kompetenzen auf Beginn des Jahres 2000 vom Seco an die Deza über);</p><p>- Kreditgarantien für Schweizer Exportgeschäfte;</p><p>- Handels- und Investitionsförderung.</p><p>3. Negative Auswirkungen eines Abbruchs der Zusammenarbeit: Die Entwicklungen in Russland betreffen die Sicherheit ganz Europas und damit auch diejenige der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit Russland liegt daher in unserem Interesse. Ein Abbruch würde Projekte in Bereichen wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nukleare Sicherheit in Mitleidenschaft ziehen. Getroffen würden die Falschen: Kreise, die die Situation in Russland zum Besseren verändern möchten, insbesondere auch solche aus der Zivilgesellschaft. Ein Abbruch der Zusammenarbeit im Alleingang würde zudem wenig Wirkung zeigen, da angesichts des bescheidenen Volumens der Hilfe kein wirtschaftlicher Druck ausgeübt werden kann. Umgekehrt findet die Schweiz dank der Zusammenarbeit offene Türen, durch die sie wichtige Anliegen einbringen kann. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und einem Land wie Russland nicht kurzfristig abgebrochen und dann wieder aufgenommen werden kann. Die wirksame Zusammenarbeit setzt langfristige Planung und Partnerschaften voraus, welche nicht von heute auf morgen entstehen.</p><p>4. Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der Ostzusammenarbeit: Der Bund wendet in der Zusammenarbeit mit Russland - wie in der gesamten Ostzusammenarbeit - Massnahmen an, die verhindern, dass seine Gelder unzweckmässig verwendet werden. Damit wird auch der Missbrauch für kriegerische Zwecke ausgeschlossen.</p><p>- Die schweizerische Zusammenarbeit mit Russland konzentriert sich einerseits auf die Vermittlung von Know-how durch schweizerische Experten (technische Zusammenarbeit), andererseits auf die Lieferung von schweizerischen Ausrüstungsgütern (finanzielle Zusammenarbeit).</p><p>- Im Rahmen der nicht rückzahlbaren Finanzhilfe bleiben die zur Verfügung stehenden Gelder in der Schweiz, da die Hilfe an Leistungen schweizerischer Herkunft gebunden ist. Jede Zahlung ist an eine Konsulentenleistung oder eine Materiallieferung gebunden. Diese Vorkehrungen führen dazu, dass keine Gelder direkt an russische Behörden überwiesen werden. Das Seco hat seine Programme auf drei Schwerpunktregionen konzentriert und mit seinen Partnern dort eine langfristige Partnerschaft aufbauen können. Im Rahmen der technischen Hilfe gelangt nur ein geringer Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel als Gelder nach Russland; diese sind ebenfalls an klare Leistungen gebunden. Die russischen Partner der technischen Zusammenarbeit stammen zu einem grossen Teil aus Nichtregierungsorganisationen und privaten Stiftungen. Die Deza misst der sorgfältigen Auswahl von kompetenten Partnern grössten Wert bei und regelt jede Zusammenarbeit vertraglich.</p><p>- Sämtliche Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit werden durch den Schweizer Koordinator und seine Mitarbeiterinnen in Moskau sowie Konsulenten eng begleitet.</p><p>- Die Zusammenarbeit der Deza und des Seco mit Russland wird laufend intern (interne Inspektorate, Eidgenössische Finanzkontrolle) und extern (Revisionen) überprüft.</p><p>- Was die Kreditgarantien betrifft, hat das Seco einen externen Konsulenten mit einem Mandat betraut, dessen Aufgabe es ist, jedes unterbreitete Projekt genau zu prüfen. Es werden ausschliesslich Garantien für Exporte nach Russland gewährt, und es werden keine Gelder an russische Behörden überwiesen. </p><p>- Was die Finanzflüsse und Projekte der internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen anbelangt, bei denen die Schweiz Mitglied ist, so nimmt der Bund die Kontrolle über seine Vertretung in den Verwaltungsräten (z. B. Exekutivdirektoren) wahr. Daneben verfügen die Institutionen selbstverständlich über eigene interne Aufsichts- und Kontrollmechanismen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich fordere den Bundesrat auf, einen dringlichen Bundesbeschluss vorzulegen, mit dem die weitere Auszahlung der Osthilfe an Russland sistiert wird, bis eine neue Beurteilung der Lage in diesem Land vorliegt.</p><p>In der Frühjahrssession dieses Jahres hat das Parlament dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, wonach auch Russland in die Osthilfe mit einzubeziehen ist. Bereits damals wurde auf die ungenügende Beurteilung der Lage in Russland in der Botschaft des Bundesrates hingewiesen. In der Zwischenzeit haben sich die Bedenken von damals leider als berechtigt erwiesen. Um zu verhindern, dass Gelder, die für Wirtschaftsreformen gesprochen wurden, für die kriegerische Expansion missbraucht werden, ist die Hilfe vorübergehend einzustellen und unverzüglich eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen.</p>
- Sistierung der Finanzhilfe an Russland
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