Geschlechtsneutrale Formulierungen. Umsetzung der Empfehlungen
- ShortId
-
99.3522
- Id
-
19993522
- Updated
-
14.11.2025 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Geschlechtsneutrale Formulierungen. Umsetzung der Empfehlungen
- AdditionalIndexing
-
Gleichstellung von Mann und Frau;Sprache;Gliederung nach Geschlecht;sexuelle Diskriminierung
- 1
-
- L04K01060103, Sprache
- L04K01070103, Gliederung nach Geschlecht
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren sind immer wieder Forderungen nach einer Rechts- und Verwaltungssprache laut geworden, die dem seit 1981 in der Verfassung verankerten Gleichstellungsgebot besser entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundeskanzlei eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Juni 1991 einen Bericht über die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann veröffentlichte. </p><p>Der Bericht zielt mit seinen Vorschlägen in dieselbe Richtung wie die Empfehlungen des Europarates zur Beseitigung von Sexismen in der Sprache. Lange wurde behauptet, das Deutsche eigne sich besser zu geschlechtergerechten Formulierungen; in den romanischen Sprachen hingegen ergäben sich Probleme. Nun hat aber die Totalrevision der Bundesverfassung bewiesen, dass es in allen Landessprachen möglich ist, geschlechtergerecht zu formulieren, wenn man die von der Arbeitsgruppe propagierte kreative Lösung zu Hilfe nimmt.</p><p>Durch diesen Erfolg bestärkt, sollen Bundesrat und Verwaltung künftig die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in ihren Texten stärker beherzigen, und dies in allen Landessprachen. Der Bundesrat würde damit umsetzen, was er selber im Bericht vom 26. Februar 1986 über das Rechtsetzungsprogramm "Gleiche Rechte für Mann und Frau" folgendermassen formuliert hat: "Es erscheint angezeigt, all jene Erlasse, die für Männer und Frauen in gleicher Weise gelten, wenn möglich so zu fassen, dass die Geschlechter auch in sprachlicher Hinsicht gleich behandelt werden."</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Urheberin des Postulates, dass die Texte in allen Landessprachen geschlechtergerecht formuliert werden sollten. Er weist allerdings darauf hin, dass die Redaktionskommission in ihrem Bericht vom 22. September 1992 Folgendes festhielt: "Es scheint, dass sich die kreative Lösung im Deutschen verwirklichen lässt, ihre Umsetzung aber im Französischen und im Italienischen zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führt."</p><p>Die eidgenössischen Räte haben diesen Bericht am 6. und 7. Oktober 1992 verabschiedet. Damit bestätigten sie die bisherige Formulierungspraxis. Der Bundesrat folgte ihnen mit seinem Beschluss vom 7. Juni 1993.</p><p>Auf der sprachlichen Ebene hat sich die Situation seither nicht wesentlich verändert. Deshalb ist der Bundesrat nicht in der Lage, das Postulat entgegenzunehmen. Es fordert ihn auf, ohne Einschränkung "die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur geschlechtergerechten Rechts- und Verwaltungssprache vom Juni 1991 umzusetzen." Diese Empfehlungen lassen sich aber im Französischen und im Italienischen nicht vollständig umsetzen. Auch in seiner schriftlichen Erklärung vom 16. September 1996 zum Postulat Stump (96.3264) betont der Bundesrat, dass "für das Französische, das Italienische und das Rätoromanische besondere Lösungen gefunden werden müssen".</p><p>Der Bundesrat will auf diesem Weg weitergehen und dabei die Praxis berücksichtigen, die sich in der allgemeinen Bundesverwaltung im Bereich des geschlechtergerechten Formulierens entwickelt hat. Als Beispiel dafür dient die neue Bundesverfassung: In ihr zeigen sich die verschiedenen - bestimmt noch ausbaubaren - Lösungen, dank derer die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann möglich ist, ohne dass die Regeln der jeweiligen Sprache verletzt werden. Der Bundesrat will solche Lösungen fördern. In Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro untersucht die Bundeskanzlei zurzeit, wie die Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung seit 1993 umgesetzt wurden und was in diesem Bereich konkret unternommen worden ist. Die Ergebnisse werden in einen Leitfaden für die Bundesverwaltung einfliessen.</p><p>Der Bundesrat und die Verwaltung werden sich bemühen, für das Französische und das Italienische die Lösungsansätze aufzunehmen, die der Bericht vom Juni 1991 vorgeschlagen hatte und die sich ohne Schwierigkeiten in die Regeln der beiden Sprachen einfügen lassen. In den Fällen, in denen diese Vorschläge nicht angewendet werden können, bemühen sich Bundesrat und Verwaltung um Alternativlösungen. Um sich eine gewisse Flexibilität zu bewahren und um Raum zu lassen für die Entwicklung neuer Lösungsansätze, sieht sich der Bundesrat gezwungen, die Ablehnung des Postulates zu beantragen, obwohl er dessen Richtung grundsätzlich begrüsst.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur geschlechtergerechten Rechts- und Verwaltungssprache vom Juni 1991 umzusetzen. Dem Parlament sollen künftig nur noch Botschaften zugeleitet werden, die in allen Landessprachen geschlechtsneutral abgefasst sind.</p>
- Geschlechtsneutrale Formulierungen. Umsetzung der Empfehlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den letzten Jahren sind immer wieder Forderungen nach einer Rechts- und Verwaltungssprache laut geworden, die dem seit 1981 in der Verfassung verankerten Gleichstellungsgebot besser entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundeskanzlei eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Juni 1991 einen Bericht über die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann veröffentlichte. </p><p>Der Bericht zielt mit seinen Vorschlägen in dieselbe Richtung wie die Empfehlungen des Europarates zur Beseitigung von Sexismen in der Sprache. Lange wurde behauptet, das Deutsche eigne sich besser zu geschlechtergerechten Formulierungen; in den romanischen Sprachen hingegen ergäben sich Probleme. Nun hat aber die Totalrevision der Bundesverfassung bewiesen, dass es in allen Landessprachen möglich ist, geschlechtergerecht zu formulieren, wenn man die von der Arbeitsgruppe propagierte kreative Lösung zu Hilfe nimmt.</p><p>Durch diesen Erfolg bestärkt, sollen Bundesrat und Verwaltung künftig die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in ihren Texten stärker beherzigen, und dies in allen Landessprachen. Der Bundesrat würde damit umsetzen, was er selber im Bericht vom 26. Februar 1986 über das Rechtsetzungsprogramm "Gleiche Rechte für Mann und Frau" folgendermassen formuliert hat: "Es erscheint angezeigt, all jene Erlasse, die für Männer und Frauen in gleicher Weise gelten, wenn möglich so zu fassen, dass die Geschlechter auch in sprachlicher Hinsicht gleich behandelt werden."</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Urheberin des Postulates, dass die Texte in allen Landessprachen geschlechtergerecht formuliert werden sollten. Er weist allerdings darauf hin, dass die Redaktionskommission in ihrem Bericht vom 22. September 1992 Folgendes festhielt: "Es scheint, dass sich die kreative Lösung im Deutschen verwirklichen lässt, ihre Umsetzung aber im Französischen und im Italienischen zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führt."</p><p>Die eidgenössischen Räte haben diesen Bericht am 6. und 7. Oktober 1992 verabschiedet. Damit bestätigten sie die bisherige Formulierungspraxis. Der Bundesrat folgte ihnen mit seinem Beschluss vom 7. Juni 1993.</p><p>Auf der sprachlichen Ebene hat sich die Situation seither nicht wesentlich verändert. Deshalb ist der Bundesrat nicht in der Lage, das Postulat entgegenzunehmen. Es fordert ihn auf, ohne Einschränkung "die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur geschlechtergerechten Rechts- und Verwaltungssprache vom Juni 1991 umzusetzen." Diese Empfehlungen lassen sich aber im Französischen und im Italienischen nicht vollständig umsetzen. Auch in seiner schriftlichen Erklärung vom 16. September 1996 zum Postulat Stump (96.3264) betont der Bundesrat, dass "für das Französische, das Italienische und das Rätoromanische besondere Lösungen gefunden werden müssen".</p><p>Der Bundesrat will auf diesem Weg weitergehen und dabei die Praxis berücksichtigen, die sich in der allgemeinen Bundesverwaltung im Bereich des geschlechtergerechten Formulierens entwickelt hat. Als Beispiel dafür dient die neue Bundesverfassung: In ihr zeigen sich die verschiedenen - bestimmt noch ausbaubaren - Lösungen, dank derer die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann möglich ist, ohne dass die Regeln der jeweiligen Sprache verletzt werden. Der Bundesrat will solche Lösungen fördern. In Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro untersucht die Bundeskanzlei zurzeit, wie die Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung seit 1993 umgesetzt wurden und was in diesem Bereich konkret unternommen worden ist. Die Ergebnisse werden in einen Leitfaden für die Bundesverwaltung einfliessen.</p><p>Der Bundesrat und die Verwaltung werden sich bemühen, für das Französische und das Italienische die Lösungsansätze aufzunehmen, die der Bericht vom Juni 1991 vorgeschlagen hatte und die sich ohne Schwierigkeiten in die Regeln der beiden Sprachen einfügen lassen. In den Fällen, in denen diese Vorschläge nicht angewendet werden können, bemühen sich Bundesrat und Verwaltung um Alternativlösungen. Um sich eine gewisse Flexibilität zu bewahren und um Raum zu lassen für die Entwicklung neuer Lösungsansätze, sieht sich der Bundesrat gezwungen, die Ablehnung des Postulates zu beantragen, obwohl er dessen Richtung grundsätzlich begrüsst.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur geschlechtergerechten Rechts- und Verwaltungssprache vom Juni 1991 umzusetzen. Dem Parlament sollen künftig nur noch Botschaften zugeleitet werden, die in allen Landessprachen geschlechtsneutral abgefasst sind.</p>
- Geschlechtsneutrale Formulierungen. Umsetzung der Empfehlungen
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