Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Bundesamt für Flüchtlinge

ShortId
99.3525
Id
19993525
Updated
10.04.2024 13:52
Language
de
Title
Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Bundesamt für Flüchtlinge
AdditionalIndexing
Zusammenarbeit der Verwaltungen;Nachrichtendienst;Bundesamt für Flüchtlinge;Flüchtling;Informationsaustausch;Zwangswanderung
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0804040102, Bundesamt für Flüchtlinge
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L04K01080310, Zwangswanderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass eine genaue Beobachtung und Analyse der Situation in Krisengebieten eine unabdingbare Voraussetzung für die angemessene Vorbereitung auf verschärfte Flüchtlingssituationen darstellt. Er stellt fest, dass die interdepartementale und internationale Kooperation zur Antizipierung von Krisen im Flüchtlingsbereich bereits weit fortgeschritten ist, die Koordination jedoch noch verstärkt werden muss. Entsprechende Vorkehren sind bereits getroffen worden. Auch bei einer engen Vernetzung ist indes nicht auszuschliessen, dass sich infolge plötzlich eintretender Ereignisse die Flüchtlingssituation verschärfen kann.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Der Informationsfluss zwischen Nachrichtendiensten und BFF ist durch regelmässige Kontakte zwischen VBS und BFF gewährleistet.</p><p>Der Nachrichtendienst ist indes nur eine von vielen spezifischen Quellen, über die das BFF verfügt. Es pflegt auch einen intensiven Kontakt mit anderen Stellen innerhalb der Bundesverwaltung, die durch ihre vertiefte Fachkenntnis Auskünfte erteilen können; es handelt sich vorab um das EDA, die Bundespolizei, die Bundesanwaltschaft und die Oberzolldirektion. Der bilaterale Informationsaustausch läuft reibungslos und ist gegenseitig, denn auch das BFF dient den erwähnten Stellen als Informationsquelle.</p><p>Hervorzuheben ist, dass die Weitergabe von Informationen unter strikter Wahrung des Quellenschutzes und der einschlägigen Geheimhaltungsvorschriften erfolgt.</p><p>2. Obschon die Frühwarnung bereits heute gut ausgebaut ist, müssen in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt werden. Um Krisen im Flüchtlingsbereich zu antizipieren, kooperiert heute das BFF mit dem Strategischen Nachrichtendienst und anderen Stellen der Bundesverwaltung. Bei Lagebeurteilungen werden deren Experten zu Lenkungsgruppensitzungen beigezogen.</p><p>Das BFF ist auch eng in die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit eingebunden; zum einen über den institutionalisierten Informationsaustausch mit den Partnerbehörden in Deutschland, Österreich, Holland und Schweden, zum anderen durch die Kooperation im Rahmen intergouvernementaler oder supranationaler Organisationen. Es sind dies das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD, Wien), die Arbeitsgruppen zu Herkunft, Rückkehr und Schlepperwesen der Inter-Governmental Consultations (IGC, Genf) und das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR, Genf). Aus der Verdichtung der gewonnenen Erkenntnisse werden Rückschlüsse auf zu erwartende Krisen im Flüchtlingsbereich hergeleitet.</p><p>Ungeachtet der intensiven internationalen Kooperation stellt die Antizipierung von Krisen im Flüchtlingsbereich weltweit ein schwieriges Problem dar. Eine zuverlässige Prognose lässt sich infolge unvorhersehbarer Entwicklungen oft nicht stellen. Flüchtlingsströme bleiben wider Erwarten aus bzw. schwellen durch plötzlich eintretende Veränderungen an.</p><p>3. Die Einrichtung einer nachrichtendienstlichen Koordinationsstelle des Bundes, samt einem aus vier Fachreferenten und -referentinnen bestehenden Lage- und Früherkennungsbüro, wird auch zur wirksameren Nutzung aller vorliegenden Informationen zugunsten einer vorausschauenden Asyl- und Ausländerpolitik beitragen. Das Flüchtlings- und Ausländerwesen ist (neben Aussenpolitik, Sicherheitspolitik sowie Polizei und Staatsschutz) eines der vier Hauptgebiete, mit denen sich das Lage- und Früherkennungsbüro beschäftigen wird.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 3. November 1999 Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates erlassen. Diese sind die Grundlage für die nachrichtendienstliche Koordinationsstelle des Bundes. Die Stelle eines Nachrichtenkoordinators oder einer Nachrichtenkoordinatorin ist im November 1999 ausgeschrieben worden, und der Bundesrat will im Januar 2000 einen Nachrichtenkoordinator oder eine Nachrichtenkoordinatorin wählen, so dass der Posten im ersten Quartal 2000 besetzt werden kann. Das Lage- und Früherkennungsbüro sollte bis spätestens Mitte 2000 voll funktionsfähig sein.</p><p>5. Die Reorganisation der Nachrichtendienste ist an sich von der nachrichtendienstlichen Koordination unabhängig. Letztere hat die Aufgabe, die Nachrichtendienste und andere Informationslieferanten über die Bedürfnisse und Prioritäten zu informieren, nicht aber operativ in die Beschaffungs- und Auswertearbeit einzugreifen.</p><p>Für eine Reorganisation der Untergruppe Nachrichtendienst im Generalstab und allenfalls auch der Sektion Nachrichtendienst der Luftwaffe sollen die Analyse und die Empfehlungen der Studienkommission Untergruppe Nachrichtendienst abgewartet werden. Der entsprechende Bericht an den Chef des VBS wird auf den 15. Februar 2000 erwartet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Strom von Asylbewerbern aus Kosovo ist derzeit rückläufig, hält aber immer noch an. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) schliesst aber einen erneuten Zuwachs von Asylgesuchen im Spätherbst nicht aus. Flüchtlingsströme aus anderen Krisengebieten, wie z. B. dem Irak, könnten dazukommen. Zur Verhinderung einer weiteren Krisensituation, wie sie sich letzten Winter präsentierte, ist eine genaue Beobachtung und Analyse eine wichtige Voraussetzung. Die Nachrichtendienste könnten im Interesse einer vorausschauenden Asylpolitik die Basisinformationen liefern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und BFF?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Weitergabe von wichtigen Informationen zwischen den Departementen zur Antizipierung von Krisen im Flüchtlingsbereich nicht immer so funktioniert, wie es wünschbar wäre?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein Nachrichtenkoordinator für eine effiziente Nutzung der Informationen zur internationalen Lage im Interesse einer vorausschauenden Asyl- und Ausländerpolitik unabdingbar ist?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass der Nachrichtenkoordinator so rasch als möglich eingesetzt werden sollte?</p><p>5. Wie weit ist die entsprechende Reorganisation des Nachrichtendienstes gediehen?</p>
  • Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Bundesamt für Flüchtlinge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass eine genaue Beobachtung und Analyse der Situation in Krisengebieten eine unabdingbare Voraussetzung für die angemessene Vorbereitung auf verschärfte Flüchtlingssituationen darstellt. Er stellt fest, dass die interdepartementale und internationale Kooperation zur Antizipierung von Krisen im Flüchtlingsbereich bereits weit fortgeschritten ist, die Koordination jedoch noch verstärkt werden muss. Entsprechende Vorkehren sind bereits getroffen worden. Auch bei einer engen Vernetzung ist indes nicht auszuschliessen, dass sich infolge plötzlich eintretender Ereignisse die Flüchtlingssituation verschärfen kann.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Der Informationsfluss zwischen Nachrichtendiensten und BFF ist durch regelmässige Kontakte zwischen VBS und BFF gewährleistet.</p><p>Der Nachrichtendienst ist indes nur eine von vielen spezifischen Quellen, über die das BFF verfügt. Es pflegt auch einen intensiven Kontakt mit anderen Stellen innerhalb der Bundesverwaltung, die durch ihre vertiefte Fachkenntnis Auskünfte erteilen können; es handelt sich vorab um das EDA, die Bundespolizei, die Bundesanwaltschaft und die Oberzolldirektion. Der bilaterale Informationsaustausch läuft reibungslos und ist gegenseitig, denn auch das BFF dient den erwähnten Stellen als Informationsquelle.</p><p>Hervorzuheben ist, dass die Weitergabe von Informationen unter strikter Wahrung des Quellenschutzes und der einschlägigen Geheimhaltungsvorschriften erfolgt.</p><p>2. Obschon die Frühwarnung bereits heute gut ausgebaut ist, müssen in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt werden. Um Krisen im Flüchtlingsbereich zu antizipieren, kooperiert heute das BFF mit dem Strategischen Nachrichtendienst und anderen Stellen der Bundesverwaltung. Bei Lagebeurteilungen werden deren Experten zu Lenkungsgruppensitzungen beigezogen.</p><p>Das BFF ist auch eng in die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit eingebunden; zum einen über den institutionalisierten Informationsaustausch mit den Partnerbehörden in Deutschland, Österreich, Holland und Schweden, zum anderen durch die Kooperation im Rahmen intergouvernementaler oder supranationaler Organisationen. Es sind dies das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD, Wien), die Arbeitsgruppen zu Herkunft, Rückkehr und Schlepperwesen der Inter-Governmental Consultations (IGC, Genf) und das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR, Genf). Aus der Verdichtung der gewonnenen Erkenntnisse werden Rückschlüsse auf zu erwartende Krisen im Flüchtlingsbereich hergeleitet.</p><p>Ungeachtet der intensiven internationalen Kooperation stellt die Antizipierung von Krisen im Flüchtlingsbereich weltweit ein schwieriges Problem dar. Eine zuverlässige Prognose lässt sich infolge unvorhersehbarer Entwicklungen oft nicht stellen. Flüchtlingsströme bleiben wider Erwarten aus bzw. schwellen durch plötzlich eintretende Veränderungen an.</p><p>3. Die Einrichtung einer nachrichtendienstlichen Koordinationsstelle des Bundes, samt einem aus vier Fachreferenten und -referentinnen bestehenden Lage- und Früherkennungsbüro, wird auch zur wirksameren Nutzung aller vorliegenden Informationen zugunsten einer vorausschauenden Asyl- und Ausländerpolitik beitragen. Das Flüchtlings- und Ausländerwesen ist (neben Aussenpolitik, Sicherheitspolitik sowie Polizei und Staatsschutz) eines der vier Hauptgebiete, mit denen sich das Lage- und Früherkennungsbüro beschäftigen wird.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 3. November 1999 Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates erlassen. Diese sind die Grundlage für die nachrichtendienstliche Koordinationsstelle des Bundes. Die Stelle eines Nachrichtenkoordinators oder einer Nachrichtenkoordinatorin ist im November 1999 ausgeschrieben worden, und der Bundesrat will im Januar 2000 einen Nachrichtenkoordinator oder eine Nachrichtenkoordinatorin wählen, so dass der Posten im ersten Quartal 2000 besetzt werden kann. Das Lage- und Früherkennungsbüro sollte bis spätestens Mitte 2000 voll funktionsfähig sein.</p><p>5. Die Reorganisation der Nachrichtendienste ist an sich von der nachrichtendienstlichen Koordination unabhängig. Letztere hat die Aufgabe, die Nachrichtendienste und andere Informationslieferanten über die Bedürfnisse und Prioritäten zu informieren, nicht aber operativ in die Beschaffungs- und Auswertearbeit einzugreifen.</p><p>Für eine Reorganisation der Untergruppe Nachrichtendienst im Generalstab und allenfalls auch der Sektion Nachrichtendienst der Luftwaffe sollen die Analyse und die Empfehlungen der Studienkommission Untergruppe Nachrichtendienst abgewartet werden. Der entsprechende Bericht an den Chef des VBS wird auf den 15. Februar 2000 erwartet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Strom von Asylbewerbern aus Kosovo ist derzeit rückläufig, hält aber immer noch an. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) schliesst aber einen erneuten Zuwachs von Asylgesuchen im Spätherbst nicht aus. Flüchtlingsströme aus anderen Krisengebieten, wie z. B. dem Irak, könnten dazukommen. Zur Verhinderung einer weiteren Krisensituation, wie sie sich letzten Winter präsentierte, ist eine genaue Beobachtung und Analyse eine wichtige Voraussetzung. Die Nachrichtendienste könnten im Interesse einer vorausschauenden Asylpolitik die Basisinformationen liefern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und BFF?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Weitergabe von wichtigen Informationen zwischen den Departementen zur Antizipierung von Krisen im Flüchtlingsbereich nicht immer so funktioniert, wie es wünschbar wäre?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein Nachrichtenkoordinator für eine effiziente Nutzung der Informationen zur internationalen Lage im Interesse einer vorausschauenden Asyl- und Ausländerpolitik unabdingbar ist?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass der Nachrichtenkoordinator so rasch als möglich eingesetzt werden sollte?</p><p>5. Wie weit ist die entsprechende Reorganisation des Nachrichtendienstes gediehen?</p>
    • Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Bundesamt für Flüchtlinge

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