Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes
- ShortId
-
99.3526
- Id
-
19993526
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L05K0803010202, parlamentarische Initiative
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K01040208, Sozialausgaben
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Liste parlamentarischer Vorstösse, vor allem im Sozialversicherungsbereich, wird immer umfangreicher. Die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen für die Beitrags- und Steuerzahler sind beträchtlich. Vor allem aber fehlt im Einzelnen ein Überblick, was die Konsequenzen für die Bürger, den Staatshaushalt und die Rechnungen der entsprechenden Institutionen, z. B. der Sozialversicherungen, sind. Aufgrund der Umsetzung des Vorstosses liesse sich Wünschbares besser vom Nötigen und Machbaren unterscheiden.</p>
- <p>Das Bestreben, über die finanziellen Auswirkungen von Parlamentsbeschlüssen Auskunft zu erhalten, ist nicht neu. Im Jahre 1994 verlangte die liberale Fraktion mit einer Motion "zu Beginn jeder Session eine Liste über alle neuen Stellen und sämtliche Investitions- und/oder Betriebsausgaben, die mit den für die Session traktandierten Geschäften in Zusammenhang stehen". Diese Motion wurde von den Räten überwiesen. Seit 1997 wird den Räten eine entsprechende Liste zugestellt, welche die folgenden Geschäfte enthält: Botschaften des Bundesrates (ohne Voranschläge, Rechnungen, Berichte), die Parlamentarischen Initiativen in der zweiten Phase und die von einem Rat beschlossenen Motionen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Die übrigen Vorstösse sind nicht enthalten, weil man damals den Aufwand für die Berechnungen als zu gross erachtete.</p><p>Das Büro hat Verständnis für das Anliegen der Motionärin und unterstützt eine bessere Transparenz der finanziellen Konsequenzen von Begehren seitens des Parlamentes. Der Bundesrat selbst ist in Artikel 43 Absatz 3 GVG verpflichtet, in Botschaften und Berichten die finanziellen und personellen Konsequenzen seiner Erlassentwürfe aufzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung gilt für Kommissionen, die im Verfahren der Parlamentarischen Initiative Erlassentwürfe ausarbeiten. Die Verwirklichung der Motion Bangerter würde eine Ergänzung dieses Gesetzesartikels bedingen.</p><p>In welchem Umfang dies zu verwirklichen ist, müsste auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat näher geprüft werden.</p><p>Das GVG soll in der nächsten Zeit total revidiert werden. Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) bereiten diese Revision vor. Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und die SPK mit der Prüfung zu beauftragen.</p>
- <p>Das Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) ist so zu ergänzen, dass bei Parlamentarischen Initiativen die Kommissionen und bei der Bearbeitung von Vorstössen der Bundesrat auf die Konsequenzen bezüglich der Veränderung von Steuern, Beiträgen und Abgaben sowie auf die Auswirkungen in der jeweiligen Budgetposition des Bundeshaushaltes bzw. des entsprechenden Sozialwerkes oder der entsprechenden Institution hinweisen.</p>
- Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes
- State
-
Überwiesen an das Ratsbüro
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Liste parlamentarischer Vorstösse, vor allem im Sozialversicherungsbereich, wird immer umfangreicher. Die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen für die Beitrags- und Steuerzahler sind beträchtlich. Vor allem aber fehlt im Einzelnen ein Überblick, was die Konsequenzen für die Bürger, den Staatshaushalt und die Rechnungen der entsprechenden Institutionen, z. B. der Sozialversicherungen, sind. Aufgrund der Umsetzung des Vorstosses liesse sich Wünschbares besser vom Nötigen und Machbaren unterscheiden.</p>
- <p>Das Bestreben, über die finanziellen Auswirkungen von Parlamentsbeschlüssen Auskunft zu erhalten, ist nicht neu. Im Jahre 1994 verlangte die liberale Fraktion mit einer Motion "zu Beginn jeder Session eine Liste über alle neuen Stellen und sämtliche Investitions- und/oder Betriebsausgaben, die mit den für die Session traktandierten Geschäften in Zusammenhang stehen". Diese Motion wurde von den Räten überwiesen. Seit 1997 wird den Räten eine entsprechende Liste zugestellt, welche die folgenden Geschäfte enthält: Botschaften des Bundesrates (ohne Voranschläge, Rechnungen, Berichte), die Parlamentarischen Initiativen in der zweiten Phase und die von einem Rat beschlossenen Motionen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Die übrigen Vorstösse sind nicht enthalten, weil man damals den Aufwand für die Berechnungen als zu gross erachtete.</p><p>Das Büro hat Verständnis für das Anliegen der Motionärin und unterstützt eine bessere Transparenz der finanziellen Konsequenzen von Begehren seitens des Parlamentes. Der Bundesrat selbst ist in Artikel 43 Absatz 3 GVG verpflichtet, in Botschaften und Berichten die finanziellen und personellen Konsequenzen seiner Erlassentwürfe aufzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung gilt für Kommissionen, die im Verfahren der Parlamentarischen Initiative Erlassentwürfe ausarbeiten. Die Verwirklichung der Motion Bangerter würde eine Ergänzung dieses Gesetzesartikels bedingen.</p><p>In welchem Umfang dies zu verwirklichen ist, müsste auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat näher geprüft werden.</p><p>Das GVG soll in der nächsten Zeit total revidiert werden. Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) bereiten diese Revision vor. Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und die SPK mit der Prüfung zu beauftragen.</p>
- <p>Das Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) ist so zu ergänzen, dass bei Parlamentarischen Initiativen die Kommissionen und bei der Bearbeitung von Vorstössen der Bundesrat auf die Konsequenzen bezüglich der Veränderung von Steuern, Beiträgen und Abgaben sowie auf die Auswirkungen in der jeweiligen Budgetposition des Bundeshaushaltes bzw. des entsprechenden Sozialwerkes oder der entsprechenden Institution hinweisen.</p>
- Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes
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