Gleichbehandlung von Kehrichtverbrennungsanlagen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen bei der Nutzung erneuerbarer Energien

ShortId
99.3529
Id
19993529
Updated
25.06.2025 02:22
Language
de
Title
Gleichbehandlung von Kehrichtverbrennungsanlagen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen bei der Nutzung erneuerbarer Energien
AdditionalIndexing
Energieerzeugung;Abfallbeseitigung;Energiebilanz;Wärmekraftkopplung;erneuerbare Energie
1
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L03K170506, Wärmekraftkopplung
  • L05K1701010603, Energieerzeugung
  • L04K17010106, Energiebilanz
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wird eine reine Stromerzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien betrieben, also ohne gleichzeitige Wärmenutzung, so wird kein minimaler Jahreswirkungsgrad verlangt. Sobald aber ab der gleichen Anlage nutzbare Wärme geliefert wird, wird diese als Wärme-Kraft-Koppelungsanlage angesehen und ein Jahreswirkungsgrad von 60 bis 80 Prozent vorgeschrieben. Demgegenüber sind Kehrichtverbrennungsanlagen vom Jahreswirkungsgrad befreit. Wird nun Altholz oder Restholz unter Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung verbrannt, so ist kein Unterschied zu einer Kehrichtverbrennungsanlage begründbar. Aus diesem Grund sollten Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden, den Kehrichtverbrennungsanlagen gleichgestellt werden. Die durch die zwingende Entsorgung produzierte Energie sollte sinnvoll verwendet werden können, sei es in Strom und/oder Wärme. Die reine Wärmeproduktion mit Holz ist im Verhältnis zum Wärmepreis, der gelöst werden kann (Öl), zu aufwendig. Eine Wärme-Kraft-Koppelungsanlage, aus der gleichzeitig Öko-Strom und Wärme verkauft werden können, ist dagegen wirtschaftlich realisierbar.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Da die Umsetzung des Energiegesetzes in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe h der Energieverordnung grosse Schwierigkeiten verursacht, wird der Bundesrat eingeladen zu überprüfen, ob eine Anpassung in dem Sinne möglich ist, dass neben Kehrichtverbrennungsanlagen auch Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, keinen minimalen Jahreswirkungsgrad aufweisen müssen.</p>
  • Gleichbehandlung von Kehrichtverbrennungsanlagen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen bei der Nutzung erneuerbarer Energien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wird eine reine Stromerzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien betrieben, also ohne gleichzeitige Wärmenutzung, so wird kein minimaler Jahreswirkungsgrad verlangt. Sobald aber ab der gleichen Anlage nutzbare Wärme geliefert wird, wird diese als Wärme-Kraft-Koppelungsanlage angesehen und ein Jahreswirkungsgrad von 60 bis 80 Prozent vorgeschrieben. Demgegenüber sind Kehrichtverbrennungsanlagen vom Jahreswirkungsgrad befreit. Wird nun Altholz oder Restholz unter Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung verbrannt, so ist kein Unterschied zu einer Kehrichtverbrennungsanlage begründbar. Aus diesem Grund sollten Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden, den Kehrichtverbrennungsanlagen gleichgestellt werden. Die durch die zwingende Entsorgung produzierte Energie sollte sinnvoll verwendet werden können, sei es in Strom und/oder Wärme. Die reine Wärmeproduktion mit Holz ist im Verhältnis zum Wärmepreis, der gelöst werden kann (Öl), zu aufwendig. Eine Wärme-Kraft-Koppelungsanlage, aus der gleichzeitig Öko-Strom und Wärme verkauft werden können, ist dagegen wirtschaftlich realisierbar.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Da die Umsetzung des Energiegesetzes in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe h der Energieverordnung grosse Schwierigkeiten verursacht, wird der Bundesrat eingeladen zu überprüfen, ob eine Anpassung in dem Sinne möglich ist, dass neben Kehrichtverbrennungsanlagen auch Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, keinen minimalen Jahreswirkungsgrad aufweisen müssen.</p>
    • Gleichbehandlung von Kehrichtverbrennungsanlagen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen bei der Nutzung erneuerbarer Energien

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