Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Raumordnungspolitik der Grenzkantone und des Bundes

ShortId
99.3531
Id
19993531
Updated
25.06.2025 02:22
Language
de
Title
Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Raumordnungspolitik der Grenzkantone und des Bundes
AdditionalIndexing
Vertrag mit der EU;Raumplanung;bilaterales Abkommen;Grenzgebiet
1
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L03K010204, Raumplanung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Umsetzung der bilateralen Abkommen mit der EU wird erhebliche räumliche Auswirkungen haben, die indessen je nach Grenzkanton unterschiedlich ausfallen werden. Die in einer Übergangsphase zu erwartende Zunahme des Schwerverkehrs dürfte beispielsweise die Bereitstellung von Stau- und Warteräumen sowie ein gezieltes Verkehrsmanagement erforderlich machen. Auch die Veränderungen beim Status der Grenzgänger dürften Auswirkungen auf den regionalen Pendlerverkehr und die Wohnungsmärkte haben.</p><p>Die möglichen Probleme und Aufgaben sollten rechtzeitig festgestellt und gemeinsam mit den betroffenen Kantonen gelöst werden. Bei der Erarbeitung von Entwicklungsstrategien ist eine Vernetzung der Grenzregionen anzustreben. Dabei kommt der überregionalen, grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit grosse Bedeutung zu (vgl. auch Europäisches Raumentwicklungskonzept, Eurek).</p><p>Es ist unerlässlich, dass der Bundesrat möglichst rasch nach einer allfälligen Referendumsabstimmung einen zusammenfassenden Bericht vorlegt, damit die nötigen Massnahmen eingeleitet werden können.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat unter der Bedingung entgegenzunehmen, dass der Termin für die Erarbeitung eines Berichtes über die räumlichen Auswirkungen der bilateralen Verträge auf Mitte 2002 verschoben wird. Einerseits muss die Ratifikation dieser Verträge abgewartet werden, bevor deren räumliche Auswirkungen untersucht werden können, andererseits ist es mit Blick auf die knappen Kapazitäten innerhalb der Bundesverwaltung nicht möglich, den gewünschten Bericht bis zum 1. September 2000 zu erarbeiten.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis zum 1. September 2000 einen ersten Bericht vorzulegen, der die folgenden Fragen beantwortet:</p><p>1. Welches sind die raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone?</p><p>2. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat daraus für seine eigene Raumordnungspolitik (Grundzüge der Raumordnung Schweiz)?</p><p>3. Wie sind die mit den bilateralen Verträgen verbundenen Öffnungen im Hinblick auf die Entwicklungsvorstellungen, die Raumordnungs- und Bodenpolitik zu beurteilen?</p>
  • Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Raumordnungspolitik der Grenzkantone und des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Umsetzung der bilateralen Abkommen mit der EU wird erhebliche räumliche Auswirkungen haben, die indessen je nach Grenzkanton unterschiedlich ausfallen werden. Die in einer Übergangsphase zu erwartende Zunahme des Schwerverkehrs dürfte beispielsweise die Bereitstellung von Stau- und Warteräumen sowie ein gezieltes Verkehrsmanagement erforderlich machen. Auch die Veränderungen beim Status der Grenzgänger dürften Auswirkungen auf den regionalen Pendlerverkehr und die Wohnungsmärkte haben.</p><p>Die möglichen Probleme und Aufgaben sollten rechtzeitig festgestellt und gemeinsam mit den betroffenen Kantonen gelöst werden. Bei der Erarbeitung von Entwicklungsstrategien ist eine Vernetzung der Grenzregionen anzustreben. Dabei kommt der überregionalen, grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit grosse Bedeutung zu (vgl. auch Europäisches Raumentwicklungskonzept, Eurek).</p><p>Es ist unerlässlich, dass der Bundesrat möglichst rasch nach einer allfälligen Referendumsabstimmung einen zusammenfassenden Bericht vorlegt, damit die nötigen Massnahmen eingeleitet werden können.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat unter der Bedingung entgegenzunehmen, dass der Termin für die Erarbeitung eines Berichtes über die räumlichen Auswirkungen der bilateralen Verträge auf Mitte 2002 verschoben wird. Einerseits muss die Ratifikation dieser Verträge abgewartet werden, bevor deren räumliche Auswirkungen untersucht werden können, andererseits ist es mit Blick auf die knappen Kapazitäten innerhalb der Bundesverwaltung nicht möglich, den gewünschten Bericht bis zum 1. September 2000 zu erarbeiten.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis zum 1. September 2000 einen ersten Bericht vorzulegen, der die folgenden Fragen beantwortet:</p><p>1. Welches sind die raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone?</p><p>2. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat daraus für seine eigene Raumordnungspolitik (Grundzüge der Raumordnung Schweiz)?</p><p>3. Wie sind die mit den bilateralen Verträgen verbundenen Öffnungen im Hinblick auf die Entwicklungsvorstellungen, die Raumordnungs- und Bodenpolitik zu beurteilen?</p>
    • Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Raumordnungspolitik der Grenzkantone und des Bundes

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