Bekämpfung des Schlepperwesens
- ShortId
-
99.3539
- Id
-
19993539
- Updated
-
10.04.2024 14:57
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung des Schlepperwesens
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Schlepper;organisiertes Verbrechen;Grenzwachtkorps;illegale Zuwanderung;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Professionalisierung in der transnationalen Kriminalität und im Schlepperwesen schreitet mit hohem Tempo voran. Es ist davon auszugehen, dass sich die Schweiz mittel- und längerfristig auf eine weitere Steigerung dieser Tendenz einzurichten hat.</p><p>Die heutige Aufteilung der Grenzkontrolle zwischen Bund und Kantonen ist unbefriedigend. In den letzten Jahren hat sich die Aufgabe der Grenzüberwachung immer mehr an den Bund verschoben, obwohl die Kantone hierfür zuständig wären. Angesichts der Tatsache, dass die Verbrechensbekämpfung immer mehr internationalisiert wird und auch der illegale Grenzübertritt von Asylsuchenden nur in Zusammenarbeit mit der EU befriedigend gelöst werden kann, ist es sinnvoll, die Zuständigkeit für die Grenzkontrollen insgesamt dem Bund zu überantworten. Das GWK ist dementsprechend auszugestalten.</p><p>Im "Sicherheitspolitischen Bericht 2000" steht im Kapitel 6.6 "Staatsschutz und Polizei" u. a., "dass unsere föderalistische Staatsstruktur im Polizeibereich, namentlich bei der internationalen Verbrechensbekämpfung und der Bewältigung der Migrationsprobleme, an ihre Grenzen stösst. Das gesamte System der inneren Sicherheit und namentlich auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird deshalb daraufhin überprüft, ob die heutigen Strukturen hinsichtlich der aktuellen und künftigen Bedrohungen noch zweckmässig sind. Zur Diskussion steht dabei auch die künftige Rolle des Grenzwachtkorps."</p><p>Das GWK hat sich zu einem Sicherheitskorps entwickelt. Seine bedeutendsten Partner sind die kantonalen Polizeikorps und die Bundesämter (BFA, BAP und BFF). Eine rasche Eingliederung des GWK in das EJPD liegt im Interesse der Sache und letztendlich im Interesse der inneren Sicherheit bzw. der Bürger unseres Landes.</p><p>Die personellen Ressourcen des GWK sind klar zu bescheiden. Seine technische Ausrüstung hält mangels finanzieller Flexibilität nicht ausreichend Schritt mit der Entwicklung bei den Schlepperbanden.</p><p>Die Rekrutierung neuer Angehöriger des GWK harzt, weil es der Grenzwache besoldungsmässig an Konkurrenzfähigkeit fehlt. Der zunehmenden Professionalisierung aufseiten der Menschen, welche die Sicherheit in unserem Land gefährden, kann nur mit adäquat ausgebildeten und ausgerüsteten Kontrollorganen erfolgreich entgegnet werden.</p><p>Als demonstratives Zeichen zuhanden der transnationalen Kriminalität und des Schlepperwesens müssen neben der Aufstockung des GWK auch Massnahmen gegen das Defizit an Strafbestimmungen ergriffen werden. Es muss zudem dafür gesorgt werden, dass die Verfahren konsequent durchgeführt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär darin einig, dass die Schweiz damit rechnen muss, von der grenzüberschreitenden Kriminalität und insbesondere auch von Schlepperaktivitäten in zunehmender Weise betroffen zu sein. Ein wesentlicher Grund dafür besteht in ihrer Nichtteilnahme an den Sicherheitsdispositiven der EU bzw. der Schengener Staaten und dem damit verbundenen Informationsmanko. Der Bundesrat hat verschiedentlich auf diesen Umstand hingewiesen.</p><p>1./2. Der Vollzug der Grenzkontrolle ist gemäss geltendem Recht Aufgabe der Grenzkantone. Der Bund übernimmt durch das GWK die Personenkontrollen an den Grenzübergängen im Strassenverkehr und besorgt die Überwachung der grünen Grenze. Es verbleiben den Kantonen die Kontrollen im internationalen Eisenbahnverkehr und auf den Flughäfen. Die grenzpolizeilichen Aufgaben des Grenzwachtkorps als bewaffnetem und uniformiertem Teil der Zollverwaltung haben im Laufe der Zeit ständig an Bedeutung gewonnen und beanspruchen heute rund zwei Drittel der Ressourcen des GWK.</p><p>Der Bundesrat hat wiederholt die Auffassung vertreten, dass der Vollzug der Grenzkontrollen im Interesse des ganzen Landes liege. Er hat dabei aber stets betont, dass die Fragen einer Verschiebung der Grenzkontrolle zum Bund und eines Transfers des GWK zum EJPD nicht losgelöst von einer Überprüfung des gesamten Bereiches der inneren Sicherheit der Schweiz inklusive Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen entschieden werden können.</p><p>Die Vorsteherin des EJPD und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) haben am 4. November 1999 die Einsetzung einer Projektorganisation zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz verfügt. Diese hat u. a. den Auftrag, die Aufgabenzuteilung im Bereich der inneren Sicherheit auf Stufe Bund sowie Bund und Kantone zu überprüfen und ein Konzept im Hinblick auf die allfällige Abschaffung der Grenzkontrollen bei einem EU-Beitritt oder einer anderen Beteiligung der Schweiz am europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes zu entwickeln. Damit verbunden ist auch die Frage des zukünftigen Aufgabenbereichs und der Unterstellung des GWK.</p><p>Per Ende August 2000 ist ein Zwischenbericht, in welchem auch eventuelle zeitlich vorzuziehende Massnahmen darzustellen sind, zu erwarten. Der Schlussbericht soll auf Ende Februar 2002 vorliegen und dem Bundesrat unterbreitet werden. Die KKJPD wird sich ebenfalls zum Schlussbericht äussern. </p><p>3. Nebst organisatorischen und betrieblichen Massnahmen verstärkte der Bundesrat im März 1998 das GWK durch 100 Angehörige des Festungswachtkorps (FWK), um die negativen Auswirkungen des Unterbestandes mindestens bei der Geländeüberwachung etwas abzufedern. Diese Massnahme ist bis Ende 2000 befristet.</p><p>Die Begehren um Personalaufstockung im Sicherheitsbereich sind vielfältig. Der Bundesrat beauftragte deshalb am 2. September 1998 das EJPD, das VBS und das EFD, ihm eine Gesamtschau über die Ressourcen im Sicherheitsbereich des Bundes vorzulegen. Am 3. September 1999 nahm der Bundesrat im Rahmen eines Aussprachepapiers vom Bericht Kenntnis. Der mittelfristige Ressourcenbedarf des GWK von zusätzlichen 200 Etatstellen wird im Bericht nicht bestritten. Er steht jedoch in Konkurrenz mit anderen umfangreichen Begehren. Über das weitere Vorgehen und allfällig zu ergreifende Massnahmen wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2000 beschliessen. Dabei wird auch die Idee eines Verbundsystems von GWK- und FWK-Angehörigen geprüft.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates kommt der Einsatz von Miliztruppen an der Grenze zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane nach seriöser Vorbereitung nur in Frage, wenn andere Mittel zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen. Die Schweiz befindet sich in keiner Notsituation, weshalb auch keine Notwendigkeit besteht, Truppeneinsätze zu veranlassen.</p><p>Die vielseitige Ausrüstung des GWK wird im Rahmen des jährlichen Budgets regelmässig erweitert, verbessert und erneuert. Dies gilt insbesondere auch für Videoüberwachung, Funk usw.</p><p>Der Grenzwächterberuf stösst nach wie vor auf Interesse. Konkurrenz besteht dann, wenn auch andere Sicherheitsorgane, insbesondere Polizeikorps, rekrutieren, ist doch das GWK bezüglich der Anfangsgehälter und der Besoldung im Allgemeinen nicht überall konkurrenzfähig. Handlungsbedarf im Lohnbereich wurde im Rahmen einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erkannt, und Massnahmen werden geprüft.</p><p>4./5. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Anag wird der Missbrauchsbekämpfung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Über die Frage einer Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Schlepper wird im Zuge der weiteren Gesetzgebungsarbeiten zu entscheiden sein. Der Bundesrat will diesen Arbeiten nicht vorgreifen. Der Vollzug der Strafbestimmungen liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.</p><p>In Beantwortung der Interpellation Bonny (99.3044, Bekämpfung des Schlepperunwesens) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass repressive Massnahmen zwar wichtige, aber nicht die alleinigen Instrumente im Kampf gegen Schlepper sind, und die besondere Bedeutung eines optimalen Nachrichten- und Informationssystems betont. Die in der Antwort zur Interpellation verschiedentlich angeführte interdepartementale Arbeitsgruppe Trafficking hat am 31. Dezember 1999 ihren Schlussbericht abgeliefert. Sie erachtet eine Zentralisierung des Nachrichten- und Informationswesens im Bereich der Schlepperei und illegalen Migration und die Einrichtung einer zentralen Melde-, Sammel- und Auswertstelle als unumgänglich und dringend. Wesentliche Elemente des von der Arbeitsgruppe entwickelten Detailkonzepts für eine solche zentrale Stelle werden in der Beantwortung zur Interpellation bereits angeführt. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden gegenwärtig innerhalb des EJPD geprüft.</p><p>Die von den eidgenössischen Räten im Frühjahr 1999 genehmigten Abkommen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit Frankreich und Italien (Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1998) sowie die entsprechenden Verträge mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein (Botschaft vom 24. November 1999) regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizei- und Zollbehörden. Sie konsolidieren die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich und schaffen insbesondere klare rechtliche Grundlagen für den Informations- und Datenaustausch. Das GWK und seine Partnerorganisationen in den Nachbarstaaten der Schweiz sind in diese Verträge vollumfänglich eingebunden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. die Grenzkontrollkompetenz ganz zum Bund zu verschieben;</p><p>2. eine Übersiedlung des Grenzwachtkorps (GWK) aus der Oberzolldirektion ins EJPD einzuleiten;</p><p>3. das GWK umgehend mit zusätzlichen Grenzwächterinnen und Grenzwächtern aufzustocken und die Übergangszeit mit der Armee zu überbrücken; die Ausrüstung ist zu verbessern (z. B. mobile Videoüberwachungsanlagen, Computer mit Spezialprogrammen für das Erkennen von Ausweisfälschungen); die Besoldung des GWK ist auf einen marktkonformen Stand anzuheben, um seine Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern;</p><p>4. Massnahmen zur Verschärfung der Strafnormen gegen das Schlepperwesen und Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Strafnormen zu treffen;</p><p>5. eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und der EU, insbesondere im Informationsaustausch über Bewegungen von Schlepperbanden, sowie eine enge Zusammenarbeit des GWK mit den Partnerinstitutionen der Nachbarstaaten im Vollzug anzustreben.</p>
- Bekämpfung des Schlepperwesens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Professionalisierung in der transnationalen Kriminalität und im Schlepperwesen schreitet mit hohem Tempo voran. Es ist davon auszugehen, dass sich die Schweiz mittel- und längerfristig auf eine weitere Steigerung dieser Tendenz einzurichten hat.</p><p>Die heutige Aufteilung der Grenzkontrolle zwischen Bund und Kantonen ist unbefriedigend. In den letzten Jahren hat sich die Aufgabe der Grenzüberwachung immer mehr an den Bund verschoben, obwohl die Kantone hierfür zuständig wären. Angesichts der Tatsache, dass die Verbrechensbekämpfung immer mehr internationalisiert wird und auch der illegale Grenzübertritt von Asylsuchenden nur in Zusammenarbeit mit der EU befriedigend gelöst werden kann, ist es sinnvoll, die Zuständigkeit für die Grenzkontrollen insgesamt dem Bund zu überantworten. Das GWK ist dementsprechend auszugestalten.</p><p>Im "Sicherheitspolitischen Bericht 2000" steht im Kapitel 6.6 "Staatsschutz und Polizei" u. a., "dass unsere föderalistische Staatsstruktur im Polizeibereich, namentlich bei der internationalen Verbrechensbekämpfung und der Bewältigung der Migrationsprobleme, an ihre Grenzen stösst. Das gesamte System der inneren Sicherheit und namentlich auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird deshalb daraufhin überprüft, ob die heutigen Strukturen hinsichtlich der aktuellen und künftigen Bedrohungen noch zweckmässig sind. Zur Diskussion steht dabei auch die künftige Rolle des Grenzwachtkorps."</p><p>Das GWK hat sich zu einem Sicherheitskorps entwickelt. Seine bedeutendsten Partner sind die kantonalen Polizeikorps und die Bundesämter (BFA, BAP und BFF). Eine rasche Eingliederung des GWK in das EJPD liegt im Interesse der Sache und letztendlich im Interesse der inneren Sicherheit bzw. der Bürger unseres Landes.</p><p>Die personellen Ressourcen des GWK sind klar zu bescheiden. Seine technische Ausrüstung hält mangels finanzieller Flexibilität nicht ausreichend Schritt mit der Entwicklung bei den Schlepperbanden.</p><p>Die Rekrutierung neuer Angehöriger des GWK harzt, weil es der Grenzwache besoldungsmässig an Konkurrenzfähigkeit fehlt. Der zunehmenden Professionalisierung aufseiten der Menschen, welche die Sicherheit in unserem Land gefährden, kann nur mit adäquat ausgebildeten und ausgerüsteten Kontrollorganen erfolgreich entgegnet werden.</p><p>Als demonstratives Zeichen zuhanden der transnationalen Kriminalität und des Schlepperwesens müssen neben der Aufstockung des GWK auch Massnahmen gegen das Defizit an Strafbestimmungen ergriffen werden. Es muss zudem dafür gesorgt werden, dass die Verfahren konsequent durchgeführt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär darin einig, dass die Schweiz damit rechnen muss, von der grenzüberschreitenden Kriminalität und insbesondere auch von Schlepperaktivitäten in zunehmender Weise betroffen zu sein. Ein wesentlicher Grund dafür besteht in ihrer Nichtteilnahme an den Sicherheitsdispositiven der EU bzw. der Schengener Staaten und dem damit verbundenen Informationsmanko. Der Bundesrat hat verschiedentlich auf diesen Umstand hingewiesen.</p><p>1./2. Der Vollzug der Grenzkontrolle ist gemäss geltendem Recht Aufgabe der Grenzkantone. Der Bund übernimmt durch das GWK die Personenkontrollen an den Grenzübergängen im Strassenverkehr und besorgt die Überwachung der grünen Grenze. Es verbleiben den Kantonen die Kontrollen im internationalen Eisenbahnverkehr und auf den Flughäfen. Die grenzpolizeilichen Aufgaben des Grenzwachtkorps als bewaffnetem und uniformiertem Teil der Zollverwaltung haben im Laufe der Zeit ständig an Bedeutung gewonnen und beanspruchen heute rund zwei Drittel der Ressourcen des GWK.</p><p>Der Bundesrat hat wiederholt die Auffassung vertreten, dass der Vollzug der Grenzkontrollen im Interesse des ganzen Landes liege. Er hat dabei aber stets betont, dass die Fragen einer Verschiebung der Grenzkontrolle zum Bund und eines Transfers des GWK zum EJPD nicht losgelöst von einer Überprüfung des gesamten Bereiches der inneren Sicherheit der Schweiz inklusive Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen entschieden werden können.</p><p>Die Vorsteherin des EJPD und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) haben am 4. November 1999 die Einsetzung einer Projektorganisation zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz verfügt. Diese hat u. a. den Auftrag, die Aufgabenzuteilung im Bereich der inneren Sicherheit auf Stufe Bund sowie Bund und Kantone zu überprüfen und ein Konzept im Hinblick auf die allfällige Abschaffung der Grenzkontrollen bei einem EU-Beitritt oder einer anderen Beteiligung der Schweiz am europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes zu entwickeln. Damit verbunden ist auch die Frage des zukünftigen Aufgabenbereichs und der Unterstellung des GWK.</p><p>Per Ende August 2000 ist ein Zwischenbericht, in welchem auch eventuelle zeitlich vorzuziehende Massnahmen darzustellen sind, zu erwarten. Der Schlussbericht soll auf Ende Februar 2002 vorliegen und dem Bundesrat unterbreitet werden. Die KKJPD wird sich ebenfalls zum Schlussbericht äussern. </p><p>3. Nebst organisatorischen und betrieblichen Massnahmen verstärkte der Bundesrat im März 1998 das GWK durch 100 Angehörige des Festungswachtkorps (FWK), um die negativen Auswirkungen des Unterbestandes mindestens bei der Geländeüberwachung etwas abzufedern. Diese Massnahme ist bis Ende 2000 befristet.</p><p>Die Begehren um Personalaufstockung im Sicherheitsbereich sind vielfältig. Der Bundesrat beauftragte deshalb am 2. September 1998 das EJPD, das VBS und das EFD, ihm eine Gesamtschau über die Ressourcen im Sicherheitsbereich des Bundes vorzulegen. Am 3. September 1999 nahm der Bundesrat im Rahmen eines Aussprachepapiers vom Bericht Kenntnis. Der mittelfristige Ressourcenbedarf des GWK von zusätzlichen 200 Etatstellen wird im Bericht nicht bestritten. Er steht jedoch in Konkurrenz mit anderen umfangreichen Begehren. Über das weitere Vorgehen und allfällig zu ergreifende Massnahmen wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2000 beschliessen. Dabei wird auch die Idee eines Verbundsystems von GWK- und FWK-Angehörigen geprüft.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates kommt der Einsatz von Miliztruppen an der Grenze zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane nach seriöser Vorbereitung nur in Frage, wenn andere Mittel zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen. Die Schweiz befindet sich in keiner Notsituation, weshalb auch keine Notwendigkeit besteht, Truppeneinsätze zu veranlassen.</p><p>Die vielseitige Ausrüstung des GWK wird im Rahmen des jährlichen Budgets regelmässig erweitert, verbessert und erneuert. Dies gilt insbesondere auch für Videoüberwachung, Funk usw.</p><p>Der Grenzwächterberuf stösst nach wie vor auf Interesse. Konkurrenz besteht dann, wenn auch andere Sicherheitsorgane, insbesondere Polizeikorps, rekrutieren, ist doch das GWK bezüglich der Anfangsgehälter und der Besoldung im Allgemeinen nicht überall konkurrenzfähig. Handlungsbedarf im Lohnbereich wurde im Rahmen einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erkannt, und Massnahmen werden geprüft.</p><p>4./5. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Anag wird der Missbrauchsbekämpfung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Über die Frage einer Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Schlepper wird im Zuge der weiteren Gesetzgebungsarbeiten zu entscheiden sein. Der Bundesrat will diesen Arbeiten nicht vorgreifen. Der Vollzug der Strafbestimmungen liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.</p><p>In Beantwortung der Interpellation Bonny (99.3044, Bekämpfung des Schlepperunwesens) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass repressive Massnahmen zwar wichtige, aber nicht die alleinigen Instrumente im Kampf gegen Schlepper sind, und die besondere Bedeutung eines optimalen Nachrichten- und Informationssystems betont. Die in der Antwort zur Interpellation verschiedentlich angeführte interdepartementale Arbeitsgruppe Trafficking hat am 31. Dezember 1999 ihren Schlussbericht abgeliefert. Sie erachtet eine Zentralisierung des Nachrichten- und Informationswesens im Bereich der Schlepperei und illegalen Migration und die Einrichtung einer zentralen Melde-, Sammel- und Auswertstelle als unumgänglich und dringend. Wesentliche Elemente des von der Arbeitsgruppe entwickelten Detailkonzepts für eine solche zentrale Stelle werden in der Beantwortung zur Interpellation bereits angeführt. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden gegenwärtig innerhalb des EJPD geprüft.</p><p>Die von den eidgenössischen Räten im Frühjahr 1999 genehmigten Abkommen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit Frankreich und Italien (Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1998) sowie die entsprechenden Verträge mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein (Botschaft vom 24. November 1999) regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizei- und Zollbehörden. Sie konsolidieren die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich und schaffen insbesondere klare rechtliche Grundlagen für den Informations- und Datenaustausch. Das GWK und seine Partnerorganisationen in den Nachbarstaaten der Schweiz sind in diese Verträge vollumfänglich eingebunden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. die Grenzkontrollkompetenz ganz zum Bund zu verschieben;</p><p>2. eine Übersiedlung des Grenzwachtkorps (GWK) aus der Oberzolldirektion ins EJPD einzuleiten;</p><p>3. das GWK umgehend mit zusätzlichen Grenzwächterinnen und Grenzwächtern aufzustocken und die Übergangszeit mit der Armee zu überbrücken; die Ausrüstung ist zu verbessern (z. B. mobile Videoüberwachungsanlagen, Computer mit Spezialprogrammen für das Erkennen von Ausweisfälschungen); die Besoldung des GWK ist auf einen marktkonformen Stand anzuheben, um seine Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern;</p><p>4. Massnahmen zur Verschärfung der Strafnormen gegen das Schlepperwesen und Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Strafnormen zu treffen;</p><p>5. eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und der EU, insbesondere im Informationsaustausch über Bewegungen von Schlepperbanden, sowie eine enge Zusammenarbeit des GWK mit den Partnerinstitutionen der Nachbarstaaten im Vollzug anzustreben.</p>
- Bekämpfung des Schlepperwesens
Back to List