Massnahmen gegen die Schwarzarbeit

ShortId
99.3540
Id
19993540
Updated
10.04.2024 08:45
Language
de
Title
Massnahmen gegen die Schwarzarbeit
AdditionalIndexing
Schwarzarbeit;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;politische Planung
1
  • L05K0702030211, Schwarzarbeit
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme vom 25. August 1999 zur Motion 99.3223 der christlichdemokratischen Fraktion "Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU. Schwarzarbeit" stellt der Bundesrat ein Massnahmenpaket vor, das neue Fragen hervorruft.</p><p>Zu allererst ist zu betonen, dass sehr schnell Massnahmen gegen die Schwarzarbeit zu ergreifen sind. Der Bundesrat hat dem Seco jedoch ein ganzes Jahr gegeben, um die vorgestellten Massnahmen erst einmal zu untersuchen.</p><p>Zudem besteht die Gefahr, dass solche Massnahmen zwar ausformuliert, nicht aber umgesetzt werden oder werden können, weil sie nicht genügend auf ihre konkrete und rasche Durchführbarkeit geprüft worden sind.</p><p>Es muss dringlich eine provisorische Übergangslösung gefunden werden, bis diese Massnahmen umgesetzt werden können.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen versprechen, wirkungsvoll zu sein. Es wäre in einem für den Laien gar unübersichtlichen Ressort, wie es die Schwarzarbeit ist, wichtig, dass dem Parlament regelmässig eine Erfolgsbilanz des Massnahmenpaketes präsentiert würde, damit die Prioritätensetzung der einzelnen Massnahmen allenfalls neu vorgenommen werden könnte.</p>
  • <p>1. Als Erstes erinnert der Bundesrat daran, dass auf Bundesebene bereits eine ganze Reihe juristischer Instrumente für die Bestrafung von Schwarzarbeit vorhanden sind und dass es heute vor allem darum geht, da zu handeln, wo noch eine Lücke besteht, nämlich bei der praktischen Umsetzung der bestehenden Regelungen auf kantonaler Ebene. Der Bundesrat hat sich aber bereit erklärt, auf Bundesebene ergänzende juristische Instrumente zu prüfen und gegebenenfalls in Kraft zu setzen. Aus diesem Grund hat er im Juni 1999 fünf zusätzliche Aufträge erteilt. Die Frist für diese Aufträge beträgt ein Jahr, da die Schwarzarbeit zu den komplexesten Problemkreisen gehört und die neuen Massnahmen nicht ohne vertiefte Analyse eingeführt werden könnten.</p><p>2. Die für die praktische Umsetzung der Vorschläge benötigte Zeit wird von der Art der Massnahmen abhängen, welche als wünschenswert und realisierbar aus den fünf genannten Analysen hervorgehen werden. Im Fall der Änderung einer Bundesverordnung z. B. wird die Umsetzung in die Praxis sehr schnell möglich sein (in einigen Wochen). Bei der Anpassung eines Bundesgesetzes dagegen wird das Parlament das Tempo der Revision bestimmen.</p><p>3. Da die Anwendung der Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor allem eine kantonale Aufgabe ist, geht es darum, die Kantone zu motivieren (Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Sozialpartner usw.).</p><p>4. Der Bundesrat will in denjenigen Bereichen, die zurzeit analysiert werden, keine dringlichen Massnahmen ergreifen: Er würde damit das Pferd am Schwanz aufzäumen. Im Übrigen liegt es nicht in der Macht der Bundesbehörden, bis zum Vorliegen der Resultate der laufenden Analysen zu verhindern, dass der gegenwärtige, wenig befriedigende Status quo fortdauert, denn der Kampf gegen die Schwarzarbeit muss, wie gesagt, in den Kantonen möglichst rasche Fortschritte bringen. Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass auf kantonaler Ebene der politische Wille zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zunimmt.</p><p>5. Die eingeführten Massnahmen werden wie die meisten öffentlichen Politiken einer Beurteilung unterzogen.</p><p>6. Es gibt keine Statistiken zur Schwarzarbeit in der Schweiz - das liegt in der Natur der Sache, welche, wie es der Name sagt, im Dunklen geschieht -, es sind nur Zahlen zu Fällen von Schwarzarbeit verfügbar, welche angezeigt wurden. Diese Zahlen sagen aber nichts Genaues aus über das Ausmass des Phänomens der Schwarzarbeit als solches, da sie von den kantonalen Politiken beeinflusst werden (aktive Repressionspolitik, viel nachsichtigere Politik).</p><p>Was bezifferte Schätzungen über das Ausmass der Schwarzarbeit in der Schweiz angeht, so weisen die gegenwärtig einzigen verfügbaren Zahlen für 1999 einen Umfang von rund 31 Milliarden Franken aus, also ungefähr 8,3 Prozent des BIP. Im internationalen Vergleich hätte die Schweiz nach diesen Schätzungen heute noch den tiefsten Stand von 16 OECD-Ländern. Die Schwarzarbeit soll in der Schweiz, wie in fast allen Ländern, in den Siebzigerjahren stärker als im darauf folgenden Jahrzehnt zugenommen haben und in den Neunzigerjahren erneut gewachsen sein. Wir möchten hier festhalten, dass beschlossen wurde, auf die Durchführung einer weiteren allgemeinen wirtschaftlichen Untersuchung über die Thematik der Schwarzarbeit zu verzichten, und zwar aus drei Gründen: Erstens kann die Analyse, welche den genannten Beträgen zugrunde liegt, kaum verbessert werden; zweitens würde eine quantitative, sektorielle und regionale Analyse zu viel Zeit und Ressourcen verschlingen; und schliesslich scheinen uns die zur Verfügung stehenden Resultate ausreichend, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass es früh genug ist, erst in einem Jahr den vom Seco in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu erarbeitenden Massnahmenplan gegen die Schwarzarbeit zu erhalten?</p><p>2. Wie viel Zeit wurde für seine Umsetzung zusätzlich einberechnet?</p><p>3. Was wird unternommen, um die Umsetzung der präsentierten Vorschläge möglichst rasch und effizient voranzutreiben?</p><p>4. Werden dringliche Massnahmen getroffen, um die Zeit bis zur Umsetzung zu überbrücken, oder soll bis zu diesem Zeitpunkt der unbefriedigende Status quo herrschen?</p><p>5. Hat der Bundesrat vorgesehen, dem Parlament regelmässig Erfolgsbilanzen zu präsentieren, damit die Schlagkraft der Massnahmen geprüft werden kann?</p><p>6. Liegen schon konkrete Statistiken zur Schwarzarbeit vor?</p>
  • Massnahmen gegen die Schwarzarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme vom 25. August 1999 zur Motion 99.3223 der christlichdemokratischen Fraktion "Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU. Schwarzarbeit" stellt der Bundesrat ein Massnahmenpaket vor, das neue Fragen hervorruft.</p><p>Zu allererst ist zu betonen, dass sehr schnell Massnahmen gegen die Schwarzarbeit zu ergreifen sind. Der Bundesrat hat dem Seco jedoch ein ganzes Jahr gegeben, um die vorgestellten Massnahmen erst einmal zu untersuchen.</p><p>Zudem besteht die Gefahr, dass solche Massnahmen zwar ausformuliert, nicht aber umgesetzt werden oder werden können, weil sie nicht genügend auf ihre konkrete und rasche Durchführbarkeit geprüft worden sind.</p><p>Es muss dringlich eine provisorische Übergangslösung gefunden werden, bis diese Massnahmen umgesetzt werden können.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen versprechen, wirkungsvoll zu sein. Es wäre in einem für den Laien gar unübersichtlichen Ressort, wie es die Schwarzarbeit ist, wichtig, dass dem Parlament regelmässig eine Erfolgsbilanz des Massnahmenpaketes präsentiert würde, damit die Prioritätensetzung der einzelnen Massnahmen allenfalls neu vorgenommen werden könnte.</p>
    • <p>1. Als Erstes erinnert der Bundesrat daran, dass auf Bundesebene bereits eine ganze Reihe juristischer Instrumente für die Bestrafung von Schwarzarbeit vorhanden sind und dass es heute vor allem darum geht, da zu handeln, wo noch eine Lücke besteht, nämlich bei der praktischen Umsetzung der bestehenden Regelungen auf kantonaler Ebene. Der Bundesrat hat sich aber bereit erklärt, auf Bundesebene ergänzende juristische Instrumente zu prüfen und gegebenenfalls in Kraft zu setzen. Aus diesem Grund hat er im Juni 1999 fünf zusätzliche Aufträge erteilt. Die Frist für diese Aufträge beträgt ein Jahr, da die Schwarzarbeit zu den komplexesten Problemkreisen gehört und die neuen Massnahmen nicht ohne vertiefte Analyse eingeführt werden könnten.</p><p>2. Die für die praktische Umsetzung der Vorschläge benötigte Zeit wird von der Art der Massnahmen abhängen, welche als wünschenswert und realisierbar aus den fünf genannten Analysen hervorgehen werden. Im Fall der Änderung einer Bundesverordnung z. B. wird die Umsetzung in die Praxis sehr schnell möglich sein (in einigen Wochen). Bei der Anpassung eines Bundesgesetzes dagegen wird das Parlament das Tempo der Revision bestimmen.</p><p>3. Da die Anwendung der Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor allem eine kantonale Aufgabe ist, geht es darum, die Kantone zu motivieren (Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Sozialpartner usw.).</p><p>4. Der Bundesrat will in denjenigen Bereichen, die zurzeit analysiert werden, keine dringlichen Massnahmen ergreifen: Er würde damit das Pferd am Schwanz aufzäumen. Im Übrigen liegt es nicht in der Macht der Bundesbehörden, bis zum Vorliegen der Resultate der laufenden Analysen zu verhindern, dass der gegenwärtige, wenig befriedigende Status quo fortdauert, denn der Kampf gegen die Schwarzarbeit muss, wie gesagt, in den Kantonen möglichst rasche Fortschritte bringen. Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass auf kantonaler Ebene der politische Wille zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zunimmt.</p><p>5. Die eingeführten Massnahmen werden wie die meisten öffentlichen Politiken einer Beurteilung unterzogen.</p><p>6. Es gibt keine Statistiken zur Schwarzarbeit in der Schweiz - das liegt in der Natur der Sache, welche, wie es der Name sagt, im Dunklen geschieht -, es sind nur Zahlen zu Fällen von Schwarzarbeit verfügbar, welche angezeigt wurden. Diese Zahlen sagen aber nichts Genaues aus über das Ausmass des Phänomens der Schwarzarbeit als solches, da sie von den kantonalen Politiken beeinflusst werden (aktive Repressionspolitik, viel nachsichtigere Politik).</p><p>Was bezifferte Schätzungen über das Ausmass der Schwarzarbeit in der Schweiz angeht, so weisen die gegenwärtig einzigen verfügbaren Zahlen für 1999 einen Umfang von rund 31 Milliarden Franken aus, also ungefähr 8,3 Prozent des BIP. Im internationalen Vergleich hätte die Schweiz nach diesen Schätzungen heute noch den tiefsten Stand von 16 OECD-Ländern. Die Schwarzarbeit soll in der Schweiz, wie in fast allen Ländern, in den Siebzigerjahren stärker als im darauf folgenden Jahrzehnt zugenommen haben und in den Neunzigerjahren erneut gewachsen sein. Wir möchten hier festhalten, dass beschlossen wurde, auf die Durchführung einer weiteren allgemeinen wirtschaftlichen Untersuchung über die Thematik der Schwarzarbeit zu verzichten, und zwar aus drei Gründen: Erstens kann die Analyse, welche den genannten Beträgen zugrunde liegt, kaum verbessert werden; zweitens würde eine quantitative, sektorielle und regionale Analyse zu viel Zeit und Ressourcen verschlingen; und schliesslich scheinen uns die zur Verfügung stehenden Resultate ausreichend, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass es früh genug ist, erst in einem Jahr den vom Seco in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu erarbeitenden Massnahmenplan gegen die Schwarzarbeit zu erhalten?</p><p>2. Wie viel Zeit wurde für seine Umsetzung zusätzlich einberechnet?</p><p>3. Was wird unternommen, um die Umsetzung der präsentierten Vorschläge möglichst rasch und effizient voranzutreiben?</p><p>4. Werden dringliche Massnahmen getroffen, um die Zeit bis zur Umsetzung zu überbrücken, oder soll bis zu diesem Zeitpunkt der unbefriedigende Status quo herrschen?</p><p>5. Hat der Bundesrat vorgesehen, dem Parlament regelmässig Erfolgsbilanzen zu präsentieren, damit die Schlagkraft der Massnahmen geprüft werden kann?</p><p>6. Liegen schon konkrete Statistiken zur Schwarzarbeit vor?</p>
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