Kastration von Ferkeln ohne Betäubung
- ShortId
-
99.3543
- Id
-
19993543
- Updated
-
10.04.2024 12:25
- Language
-
de
- Title
-
Kastration von Ferkeln ohne Betäubung
- AdditionalIndexing
-
Tiermedizin;Schwein;Schweinefleisch;Tierschutz
- 1
-
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K1401080104, Schwein
- L05K1402050111, Schweinefleisch
- L04K01050215, Tiermedizin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine breitere Öffentlichkeit wurde diese Woche durch eine Fernsehsendung auf die offenbar in der Landwirtschaft seit jeher übliche Kastration von männlichen Ferkeln ohne Betäubung aufmerksam gemacht. Wie einer Pressmitteilung des STS zu entnehmen ist, werden in der Schweiz rund 1,35 Millionen männliche Ferkel im Alter von bis zu zwei Monaten ohne Narkose kastriert. Mit der Kastration soll die Entwicklung des Ebergeruchs im Fleisch vermieden werden.</p><p>Nach Auffassung des STS sollte dieser für die Tiere äusserst schmerzhafte Eingriff ohne Narkose aus tierschützerischen Gründen nicht zulässig sein. Er fordert, dass den Tieren nicht zu rechtfertigende Schmerzen erspart werden, indem sie vorgängig entweder mittels Gas oder mittels eines Beruhigungs- oder Schmerzmittels betäubt werden.</p><p>Die heute gängige Praxis steht im Einklang mit der geltenden Tierschutzgesetzgebung. Artikel 11 des Tierschutzgesetzes bestimmt: "Unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Tierversuche dürfen schmerzverursachende Eingriffe nur von einem Tierarzt und unter allgemeiner oder örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen." Die Tierschutzverordnung (TSchV) lässt dann in Artikel 65 verschiedene Ausnahmen zu, bei denen eine Betäubung nicht erforderlich ist, u. a. bei der Kastration von männlichen Schweinen und anderen Nutztieren, die weniger als zwei Monate alt sind.</p><p>Als besonders inkonsequent erscheint, dass bei dieser heutigen Rechtslage Meerschweinchen vom Tierarzt und unter Betäubung, Hausschweine und andere Nutztiere aber vom Laien ohne Betäubung kastriert werden können.</p>
- <p>Es ist richtig, dass die Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung im Einklang mit der heutigen Tierschutzgesetzgebung steht. Die TSchV erlaubt dies unter der Voraussetzung, dass der Eingriff von fachkundigen Personen durchgeführt wird, entweder von Tierärztinnen oder Tierärzten oder von anderen instruierten und geübten Personen. Dieses Vorgehen muss im Moment mangels besserer Lösungen akzeptiert werden, obschon dies nicht nur für das Tier, sondern auch für tierärztliche Kreise und Tierbesitzer keine befriedigende Situation darstellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nach einer besseren Lösung gesucht werden muss. Diese soll dem Tier unnötige Schmerzen ersparen, die Bildung von Ebergeruch im Fleisch verhindern, und sie muss für die Schweinehalter wirtschaftlich tragbar sein.</p><p>Die einzelnen Fragen können wir folgendermassen beantworten:</p><p>1. Der Bundesrat erachtet die gängige Praxis als unbefriedigend. Er ist sich auch bewusst, dass eine Alternative dazu sehr genau geprüft werden muss. Bisherige Forschungsergebnisse zeigen, dass die Belastung der Tiere während der Kastration ohne Narkose mit einer praxistauglichen Narkose nicht messbar vermindert werden kann. Vor diesem Hintergrund würde mit einer Betäubung keine wesentliche Verbesserung der Situation erreicht. Ein Ansatz zur Lösung des Problems bestand übrigens bereits 1995 im Revisionsvorschlag zur TSchV. Eine Reduktion des zulässigen maximalen Kastrationsalters sollte die Situation der Tiere verbessern. Aus verschiedenen politischen Gründen kam die Revision nicht zustande.</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des STS, den Tieren ungerechtfertigte Schmerzen zu ersparen. Das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen prüft gegenwärtig zusammen mit sämtlichen involvierten und interessierten Kreisen Alternativen zum gängigen Vorgehen. Die Resultate dieser Arbeitsgruppe werden sobald als möglich publiziert werden.</p><p>3. Die von der Interpellantin erwähnten Alternativen zum Eingriff ohne Narkose müssen strengen Anforderungen genügen. Der Einsatz von Betäubungsmitteln, Beruhigungsmitteln und Schmerzmitteln ist nicht unproblematisch. So sind die meisten Betäubungsmittel den Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten. Weniger streng geregelte Medikamente zur Schmerzausschaltung können zwar unter tierärztlicher Verantwortung abgegeben werden, genügen jedoch in ihrer Wirkung nicht. Es gibt heute kein geeignetes Medikament zur Schmerzausschaltung beim Ferkel, welches bedenkenlos an nichttierärztliche Personen abgegeben werden könnte. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch andere Lösungsansätze als die Kastration unter Narkose geprüft werden sollen. Dabei müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt werden können. Eine neue Lösung ist jedoch nur dann geeignet, wenn sie für die Tiere eine Verbesserung bringt, für die Schweinehalter praktikabel ist, wirtschaftlichen Ansprüchen genügt und dem Konsumenten ein einwandfreies Produkt garantiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich zur heute gängigen Praxis, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren?</p><p>2. Ist er bereit, die Forderung des Schweizer Tierschutzes (STS) nach einem Verbot dieser für die Tiere äusserst schmerzhaften Prozedur aufzunehmen und durch das zuständige Bundesamt prüfen zu lassen?</p><p>3. Wie stellt er sich zu den vom STS aufgezeigten Alternativen zum Eingriff ohne Narkose, wie dem Spritzen eines Beruhigungsmittels kombiniert mit einem Schmerzmittel oder der vorgängigen Betäubung der Tiere mittels der sich in Entwicklung befindenden, voraussichtlich kostengünstigeren Inhalationsmethode von Prof. Dr. Urs Schatzmann, Tierklinik der Universität Bern?</p>
- Kastration von Ferkeln ohne Betäubung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine breitere Öffentlichkeit wurde diese Woche durch eine Fernsehsendung auf die offenbar in der Landwirtschaft seit jeher übliche Kastration von männlichen Ferkeln ohne Betäubung aufmerksam gemacht. Wie einer Pressmitteilung des STS zu entnehmen ist, werden in der Schweiz rund 1,35 Millionen männliche Ferkel im Alter von bis zu zwei Monaten ohne Narkose kastriert. Mit der Kastration soll die Entwicklung des Ebergeruchs im Fleisch vermieden werden.</p><p>Nach Auffassung des STS sollte dieser für die Tiere äusserst schmerzhafte Eingriff ohne Narkose aus tierschützerischen Gründen nicht zulässig sein. Er fordert, dass den Tieren nicht zu rechtfertigende Schmerzen erspart werden, indem sie vorgängig entweder mittels Gas oder mittels eines Beruhigungs- oder Schmerzmittels betäubt werden.</p><p>Die heute gängige Praxis steht im Einklang mit der geltenden Tierschutzgesetzgebung. Artikel 11 des Tierschutzgesetzes bestimmt: "Unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Tierversuche dürfen schmerzverursachende Eingriffe nur von einem Tierarzt und unter allgemeiner oder örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen." Die Tierschutzverordnung (TSchV) lässt dann in Artikel 65 verschiedene Ausnahmen zu, bei denen eine Betäubung nicht erforderlich ist, u. a. bei der Kastration von männlichen Schweinen und anderen Nutztieren, die weniger als zwei Monate alt sind.</p><p>Als besonders inkonsequent erscheint, dass bei dieser heutigen Rechtslage Meerschweinchen vom Tierarzt und unter Betäubung, Hausschweine und andere Nutztiere aber vom Laien ohne Betäubung kastriert werden können.</p>
- <p>Es ist richtig, dass die Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung im Einklang mit der heutigen Tierschutzgesetzgebung steht. Die TSchV erlaubt dies unter der Voraussetzung, dass der Eingriff von fachkundigen Personen durchgeführt wird, entweder von Tierärztinnen oder Tierärzten oder von anderen instruierten und geübten Personen. Dieses Vorgehen muss im Moment mangels besserer Lösungen akzeptiert werden, obschon dies nicht nur für das Tier, sondern auch für tierärztliche Kreise und Tierbesitzer keine befriedigende Situation darstellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nach einer besseren Lösung gesucht werden muss. Diese soll dem Tier unnötige Schmerzen ersparen, die Bildung von Ebergeruch im Fleisch verhindern, und sie muss für die Schweinehalter wirtschaftlich tragbar sein.</p><p>Die einzelnen Fragen können wir folgendermassen beantworten:</p><p>1. Der Bundesrat erachtet die gängige Praxis als unbefriedigend. Er ist sich auch bewusst, dass eine Alternative dazu sehr genau geprüft werden muss. Bisherige Forschungsergebnisse zeigen, dass die Belastung der Tiere während der Kastration ohne Narkose mit einer praxistauglichen Narkose nicht messbar vermindert werden kann. Vor diesem Hintergrund würde mit einer Betäubung keine wesentliche Verbesserung der Situation erreicht. Ein Ansatz zur Lösung des Problems bestand übrigens bereits 1995 im Revisionsvorschlag zur TSchV. Eine Reduktion des zulässigen maximalen Kastrationsalters sollte die Situation der Tiere verbessern. Aus verschiedenen politischen Gründen kam die Revision nicht zustande.</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des STS, den Tieren ungerechtfertigte Schmerzen zu ersparen. Das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen prüft gegenwärtig zusammen mit sämtlichen involvierten und interessierten Kreisen Alternativen zum gängigen Vorgehen. Die Resultate dieser Arbeitsgruppe werden sobald als möglich publiziert werden.</p><p>3. Die von der Interpellantin erwähnten Alternativen zum Eingriff ohne Narkose müssen strengen Anforderungen genügen. Der Einsatz von Betäubungsmitteln, Beruhigungsmitteln und Schmerzmitteln ist nicht unproblematisch. So sind die meisten Betäubungsmittel den Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten. Weniger streng geregelte Medikamente zur Schmerzausschaltung können zwar unter tierärztlicher Verantwortung abgegeben werden, genügen jedoch in ihrer Wirkung nicht. Es gibt heute kein geeignetes Medikament zur Schmerzausschaltung beim Ferkel, welches bedenkenlos an nichttierärztliche Personen abgegeben werden könnte. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch andere Lösungsansätze als die Kastration unter Narkose geprüft werden sollen. Dabei müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt werden können. Eine neue Lösung ist jedoch nur dann geeignet, wenn sie für die Tiere eine Verbesserung bringt, für die Schweinehalter praktikabel ist, wirtschaftlichen Ansprüchen genügt und dem Konsumenten ein einwandfreies Produkt garantiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich zur heute gängigen Praxis, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren?</p><p>2. Ist er bereit, die Forderung des Schweizer Tierschutzes (STS) nach einem Verbot dieser für die Tiere äusserst schmerzhaften Prozedur aufzunehmen und durch das zuständige Bundesamt prüfen zu lassen?</p><p>3. Wie stellt er sich zu den vom STS aufgezeigten Alternativen zum Eingriff ohne Narkose, wie dem Spritzen eines Beruhigungsmittels kombiniert mit einem Schmerzmittel oder der vorgängigen Betäubung der Tiere mittels der sich in Entwicklung befindenden, voraussichtlich kostengünstigeren Inhalationsmethode von Prof. Dr. Urs Schatzmann, Tierklinik der Universität Bern?</p>
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