Bilaterale Verhandlungen und Schwerverkehr
- ShortId
-
99.3545
- Id
-
19993545
- Updated
-
25.06.2025 01:41
- Language
-
de
- Title
-
Bilaterale Verhandlungen und Schwerverkehr
- AdditionalIndexing
-
Durchgangsverkehr;Organisation des Verkehrs (speziell);Vertrag mit der EU;Güterverkehr auf der Strasse;bilaterales Abkommen
- 1
-
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L03K180102, Organisation des Verkehrs (speziell)
- L04K18010101, Durchgangsverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aufgrund des Verfassungsauftrages zum Schutze der Alpen ist der alpenquerende Strassenschwerverkehr wesentlich zu reduzieren. Das Bedürfnis nach der Einführung von Verkehrslenkungssystemen ergibt sich deshalb nicht speziell aus der Situation beim Schwerverkehr, sondern generell aus der Verkehrspolitik des Bundes, welche darauf ausgerichtet ist, den Strassenverkehr vorab auf den bestehenden Verkehrsflächen hinsichtlich der Sicherheit, der Leistungsfähigkeit, des Komfortes und der Umwelt zu verbessern. Die Information der Verkehrsteilnehmer ist ein Element des Gesamtsystems; die Verkehrsbeeinflussung und -lenkung gehören ebenfalls dazu.</p><p>Vereinzelt bestehen bereits derartige Anlagen auf dem Nationalstrassennetz, so in den Agglomerationen Genf, Bern, Basel und Luzern. Im Hinblick auf die Expo.02 sind weitere Einrichtungen entlang der A1 geplant.</p><p>Es geht nun darum, in einer Art Gesamtschau den Bedarf, die Effizienz, den Nutzen und die Kosten eines Telematiksystems darzustellen. Im Auftrag des UVEK hat das Bundesamt für Strassen ein entsprechendes Leitbild erarbeitet, das kürzlich in die Vernehmlassung geschickt wurde.</p><p>Durch das Verkehrsverlagerungsgesetz wurde das Strassenverkehrsgesetz mit einer Bestimmung ergänzt, wonach der Bundesrat zur Sicherstellung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes und im Sinne eines flüssigen Transitverkehrs durch die Alpen Verkehrslenkungsmassnahmen für die schweren Motorwagen zum Gütertransport vorsehen kann. Das zuständige Bundesamt hat aus diesem Grund das Projekt Velenk lanciert. In diesem Rahmen werden auch jene Anliegen, die vom Motionär vorgebracht werden, untersucht.</p><p>Das Anliegen der Motion stimmt mit der beschriebenen Zielrichtung überein. Der Vorstoss ist indessen nicht motionsfähig, da er einen Antrag im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates zum Gegenstand hat. Der Bundesrat ist aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Das bilaterale Abkommen über die Landtransporte und die flankierenden Massnahmen in unserem Land ermöglichen es nicht - zumindest nicht bevor das Ziel von jährlich 650 000 Alpendurchquerungen erreicht ist - zu verhindern, dass sich auf verschiedenen Autobahnabschnitten und in den Grenzübergangszonen während zahlreicher Tage und langer Stunden Staus und Kolonnen bilden.</p><p>Dass Lastwagen zeitweilig praktisch sogar auf der Fahrspur der Autobahn abgestellt werden, ist aus Gründen der Sicherheit und der Behinderung des gesamten Verkehrsflusses unzulässig. Es drängen sich spezifische Massnahmen auf, die jedoch grundsätzlich den Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht sprengen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- zusammen mit den betroffenen Kantonen ein intelligentes Verkehrsführungssystem für den alpenquerenden Lastwagenverkehr einzurichten und dabei insbesondere die Probleme der Autobahnstrecken mit häufigem Stau und der Grenzübergänge zu berücksichtigen; </p><p>- die Einführung eines hoch entwickelten elektronischen Verkehrsführungssystems zu prüfen, das den gesamten Verkehrsfluss optimieren soll und international abgestimmt ist;</p><p>- zusätzliche Parkflächen und obligatorische Warteplätze bereitzustellen, um zu vermeiden, dass sich auf den Fahrbahnen stehende Kolonnen bilden;</p><p>- eine Einsatzzentrale einzurichten, die imstande ist, Verkehrssituationen zu simulieren, in nützlicher Frist Informationen für die Strassenbenutzer auszuarbeiten sowie auch nötigenfalls den Verkehr umzuleiten.</p>
- Bilaterale Verhandlungen und Schwerverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aufgrund des Verfassungsauftrages zum Schutze der Alpen ist der alpenquerende Strassenschwerverkehr wesentlich zu reduzieren. Das Bedürfnis nach der Einführung von Verkehrslenkungssystemen ergibt sich deshalb nicht speziell aus der Situation beim Schwerverkehr, sondern generell aus der Verkehrspolitik des Bundes, welche darauf ausgerichtet ist, den Strassenverkehr vorab auf den bestehenden Verkehrsflächen hinsichtlich der Sicherheit, der Leistungsfähigkeit, des Komfortes und der Umwelt zu verbessern. Die Information der Verkehrsteilnehmer ist ein Element des Gesamtsystems; die Verkehrsbeeinflussung und -lenkung gehören ebenfalls dazu.</p><p>Vereinzelt bestehen bereits derartige Anlagen auf dem Nationalstrassennetz, so in den Agglomerationen Genf, Bern, Basel und Luzern. Im Hinblick auf die Expo.02 sind weitere Einrichtungen entlang der A1 geplant.</p><p>Es geht nun darum, in einer Art Gesamtschau den Bedarf, die Effizienz, den Nutzen und die Kosten eines Telematiksystems darzustellen. Im Auftrag des UVEK hat das Bundesamt für Strassen ein entsprechendes Leitbild erarbeitet, das kürzlich in die Vernehmlassung geschickt wurde.</p><p>Durch das Verkehrsverlagerungsgesetz wurde das Strassenverkehrsgesetz mit einer Bestimmung ergänzt, wonach der Bundesrat zur Sicherstellung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes und im Sinne eines flüssigen Transitverkehrs durch die Alpen Verkehrslenkungsmassnahmen für die schweren Motorwagen zum Gütertransport vorsehen kann. Das zuständige Bundesamt hat aus diesem Grund das Projekt Velenk lanciert. In diesem Rahmen werden auch jene Anliegen, die vom Motionär vorgebracht werden, untersucht.</p><p>Das Anliegen der Motion stimmt mit der beschriebenen Zielrichtung überein. Der Vorstoss ist indessen nicht motionsfähig, da er einen Antrag im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates zum Gegenstand hat. Der Bundesrat ist aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Das bilaterale Abkommen über die Landtransporte und die flankierenden Massnahmen in unserem Land ermöglichen es nicht - zumindest nicht bevor das Ziel von jährlich 650 000 Alpendurchquerungen erreicht ist - zu verhindern, dass sich auf verschiedenen Autobahnabschnitten und in den Grenzübergangszonen während zahlreicher Tage und langer Stunden Staus und Kolonnen bilden.</p><p>Dass Lastwagen zeitweilig praktisch sogar auf der Fahrspur der Autobahn abgestellt werden, ist aus Gründen der Sicherheit und der Behinderung des gesamten Verkehrsflusses unzulässig. Es drängen sich spezifische Massnahmen auf, die jedoch grundsätzlich den Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht sprengen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- zusammen mit den betroffenen Kantonen ein intelligentes Verkehrsführungssystem für den alpenquerenden Lastwagenverkehr einzurichten und dabei insbesondere die Probleme der Autobahnstrecken mit häufigem Stau und der Grenzübergänge zu berücksichtigen; </p><p>- die Einführung eines hoch entwickelten elektronischen Verkehrsführungssystems zu prüfen, das den gesamten Verkehrsfluss optimieren soll und international abgestimmt ist;</p><p>- zusätzliche Parkflächen und obligatorische Warteplätze bereitzustellen, um zu vermeiden, dass sich auf den Fahrbahnen stehende Kolonnen bilden;</p><p>- eine Einsatzzentrale einzurichten, die imstande ist, Verkehrssituationen zu simulieren, in nützlicher Frist Informationen für die Strassenbenutzer auszuarbeiten sowie auch nötigenfalls den Verkehr umzuleiten.</p>
- Bilaterale Verhandlungen und Schwerverkehr
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