Grenzregionen und freier Personenverkehr. Massnahmen

ShortId
99.3546
Id
19993546
Updated
10.04.2024 12:30
Language
de
Title
Grenzregionen und freier Personenverkehr. Massnahmen
AdditionalIndexing
Vertrag mit der EU;freier Personenverkehr;Submissionswesen;regionale Beihilfe;bilaterales Abkommen;Grenzgebiet
1
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L05K0704010108, regionale Beihilfe
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 8. Oktober 1999 haben die eidgenössischen Räte den bilateralen Abkommen mit der EU und ihrer Umsetzung ins Landesrecht zugestimmt. Das bisherige politische Entscheidverfahren hat vor allem auch die Bedeutung unterstrichen, dass sich die Schweiz gegen unerwünschte Folgen dieser Abkommen vorzusehen hat. Aus diesem Grunde haben der Bundesrat und das Parlament in den sensiblen Bereichen flankierende Massnahmen gegen Lohndumping und die Lastwagenflut beschlossen.</p><p>Die bereinigten Vorlagen im Zusammenhang mit den sektoriellen Verträgen erhielten im Parlament quer durch die politischen Lager und durch die Regionen eine breite Zustimmung. Wegweisend war die Anerkennung der grossen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Abkommen für unser Land. Die ganze Schweiz profitiert von den Verträgen. Sie erhöhen die Attraktivität des Werkplatzes Schweiz und sichern Arbeitsplätze in unserem Land. Der Wohlstandsgewinn wird von Ökonomen auf 2 Prozent des Bruttoinlandproduktes oder rund 8 Milliarden Franken geschätzt.</p><p>Gewinner der vertraglichen Arbeitsmarktliberalisierung sind primär die Unternehmer und damit der Standort Schweiz. Gewinner sind aber auch Studenten, Rentner und Personen, die in der EU arbeiten wollen, denn schon zwei Jahre nach Vertragsbeginn werden Schweizerinnen und Schweizer in der EU gleich behandelt wie EU-Bürger.</p><p>Zum Schutz der Arbeitnehmer vor Sozialabbau wurden vom Parlament sogenannte flankierende Massnahmen beschlossen.</p><p>Diese sind so beschaffen, dass sie den Kantonen einen breiten Ermessensspielraum einräumen, insbesondere mit Blick auf die Unterschiede, die sich etwa zwischen den Grenzkantonen und den anderen Kantonen ergeben könnten. Aus diesem Grund ist das eingerichtete System weitgehend dezentralisiert. Im Obligationenrecht ist vorgesehen, dass - nebst der Bundeskommission - jeder Kanton eine tripartite Kommission einsetzt, die sich paritätisch aus Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und des Kantons zusammensetzt. Die Aufgabe dieser Kommissionen wird es sein, darüber zu entscheiden, ob eine Intervention unter Berücksichtigung der örtlichen Wirtschaftsverhältnisse, insbesondere in den Grenzgebieten, erforderlich ist. </p><p>Für die in Betracht zu ziehenden Massnahmen, sei es die Ausweitung der Gesamtarbeitsverträge, sei es die Festsetzung eines Mindestlohnes durch Normalarbeitsverträge, sind jeweils hauptsächlich die Kantonsregierungen zuständig, die ihren Entscheid auf das Urteil der kantonalen tripartiten Kommission stützen sollten.</p><p>Auch bei den Kriterien für die Verabschiedung von Massnahmen - wiederholte und missbräuchliche Lohnunterbietung - wird den Kantonen ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt.</p><p>Was die Fragen des Verfassers der Motion bezüglich der flankierenden Massnahmen betrifft, so stellen wir fest, dass die Rolle der von Herrn Cavadini gewünschten Beobachtungsstelle genau der Aufgabe entspricht, welche die tripartiten Kommissionen zu übernehmen haben. Im Übrigen ist es klar, dass der Bundesrat den Kantonen bei der Umsetzung der Verträge sowie der flankierenden Massnahmen helfen wird. Diese Hilfe wird in Form von Informationsunterlagen, Formularen für die betreffenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und, falls nötig, Weisungen erfolgen.</p><p>Durch das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr wird auch die personengebundene grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung erleichtert. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages wird der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr natürlicher Personen (Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende) liberalisiert, jeweils begrenzt auf 90 Arbeitstage pro Jahr. Das Einreise- und Aufenthaltsrecht gilt zudem generell dort, wo andere Dienstleistungsverträge zwischen der Schweiz und der EU bestehen (öffentliche Aufträge, Verkehr). Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen verschafft schweizerischen Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Aufträgen von EU-Unternehmen in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Stadt- und Regionalverkehr, Eisenbahnen und Telekommunikation. Die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen ist allerdings Sache der einzelnen Unternehmen. Der Bund sorgt seinerseits z. B. im Rahmen des von ihm finanzierten Euro Info Center (EIC) bereits heute dafür, dass die Unternehmen einen leichten Zugang zu den relevanten Informationen erhalten.</p><p>Die schrittweise Öffnung im Personenverkehr erlaubt es, dass man sich bei Entscheiden zu einem späteren Zeitpunkt auf konkrete Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit und nicht nur auf Prognosen stützen kann. Es ist verständlich, dass man bereits heute Überlegungen zu den möglichen Auswirkungen anstellt. Auch der Bundesrat hat in seiner Botschaft eine Verschärfung des Wettbewerbes in Grenzregionen nicht ausgeschlossen.</p><p>Die Grenzregionen haben mit der teilweise seit Jahrzehnten laufenden aktiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und ihrer Mitwirkung an den Gemeinschaftsinitiativen Interreg I und II in den letzten Jahren bewiesen, dass sie in der Lage sind, die Öffnung zu den europäischen Nachbarn als Chance zu ergreifen. Es wurden viele Projekte angegangen, die Arbeitsplätze in den Regionen fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen beitragen. Am Tag der Zustimmung zu den bilateralen Verträgen hat das Parlament auch 39 Millionen Franken für Interreg III beschlossen. Der Grossteil davon wird in den Jahren 2000-2006 wiederum regionalen grenzüberschreitenden Vorhaben zugute kommen.</p><p>Die Entwicklung, wie sie in der Motion dargestellt ist, muss nach Inkrafttreten der Verträge im Auge behalten werden. Der Bundesrat ist bereit, seine zuständigen Ämter anzuweisen, dannzumal an einer solchen Beobachtung mitzuwirken. Ein weitergehendes Programm flankierender Massnahmen ist jedoch derzeit nicht gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der freie Personenverkehr wird auf bestimmte Genzregionen schwerwiegendere Auswirkungen haben als auf andere Regionen. Deshalb sind eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen, die es erlauben, die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in diesen Regionen zu überwachen und die Kontrolltätigkeit, die für den Vollzug der von den eidgenössischen Räten beschlossenen flankierenden Massnahmen nötig ist, zu unterstützen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Er unterstützt die Anstrengungen der Kantone zur Errichtung von Beobachtungsstellen, welche die Auswirkungen des freien Personenverkehrs verfolgen und nötigenfalls gezielte Interventionen vorschlagen sollen.</p><p>2. Er hilft den Kantonen bei der Überwachung der Umsetzung der Verträge und der flankierenden Massnahmen.</p><p>3. Er hilft den Kantonen bei der Überprüfung, ob den Schweizerinnen und Schweizern in den EU-Staaten dieselben Bedingungen gewährt werden, wenn sie von der in den Verträgen vorgesehenen beruflichen und gewerblichen Mobilität profitieren wollen.</p><p>4. Er unterstützt die Kantone bei der Einrichtung von Stellen, die den Unternehmen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der betroffenen Kantone Auskunft geben über die Auswirkungen der Verträge und deren Anwendung. Dies hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden zu geschehen.</p><p>5. Er hilft den Kantonen im Rahmen der flankierenden Massnahmen, dass ihre Unternehmen an den öffentlichen Aufträgen der EU-Staaten partizipieren können.</p><p>6. Er stellt für diese Ziele die notwendigen Mittel bereit.</p>
  • Grenzregionen und freier Personenverkehr. Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 8. Oktober 1999 haben die eidgenössischen Räte den bilateralen Abkommen mit der EU und ihrer Umsetzung ins Landesrecht zugestimmt. Das bisherige politische Entscheidverfahren hat vor allem auch die Bedeutung unterstrichen, dass sich die Schweiz gegen unerwünschte Folgen dieser Abkommen vorzusehen hat. Aus diesem Grunde haben der Bundesrat und das Parlament in den sensiblen Bereichen flankierende Massnahmen gegen Lohndumping und die Lastwagenflut beschlossen.</p><p>Die bereinigten Vorlagen im Zusammenhang mit den sektoriellen Verträgen erhielten im Parlament quer durch die politischen Lager und durch die Regionen eine breite Zustimmung. Wegweisend war die Anerkennung der grossen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Abkommen für unser Land. Die ganze Schweiz profitiert von den Verträgen. Sie erhöhen die Attraktivität des Werkplatzes Schweiz und sichern Arbeitsplätze in unserem Land. Der Wohlstandsgewinn wird von Ökonomen auf 2 Prozent des Bruttoinlandproduktes oder rund 8 Milliarden Franken geschätzt.</p><p>Gewinner der vertraglichen Arbeitsmarktliberalisierung sind primär die Unternehmer und damit der Standort Schweiz. Gewinner sind aber auch Studenten, Rentner und Personen, die in der EU arbeiten wollen, denn schon zwei Jahre nach Vertragsbeginn werden Schweizerinnen und Schweizer in der EU gleich behandelt wie EU-Bürger.</p><p>Zum Schutz der Arbeitnehmer vor Sozialabbau wurden vom Parlament sogenannte flankierende Massnahmen beschlossen.</p><p>Diese sind so beschaffen, dass sie den Kantonen einen breiten Ermessensspielraum einräumen, insbesondere mit Blick auf die Unterschiede, die sich etwa zwischen den Grenzkantonen und den anderen Kantonen ergeben könnten. Aus diesem Grund ist das eingerichtete System weitgehend dezentralisiert. Im Obligationenrecht ist vorgesehen, dass - nebst der Bundeskommission - jeder Kanton eine tripartite Kommission einsetzt, die sich paritätisch aus Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und des Kantons zusammensetzt. Die Aufgabe dieser Kommissionen wird es sein, darüber zu entscheiden, ob eine Intervention unter Berücksichtigung der örtlichen Wirtschaftsverhältnisse, insbesondere in den Grenzgebieten, erforderlich ist. </p><p>Für die in Betracht zu ziehenden Massnahmen, sei es die Ausweitung der Gesamtarbeitsverträge, sei es die Festsetzung eines Mindestlohnes durch Normalarbeitsverträge, sind jeweils hauptsächlich die Kantonsregierungen zuständig, die ihren Entscheid auf das Urteil der kantonalen tripartiten Kommission stützen sollten.</p><p>Auch bei den Kriterien für die Verabschiedung von Massnahmen - wiederholte und missbräuchliche Lohnunterbietung - wird den Kantonen ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt.</p><p>Was die Fragen des Verfassers der Motion bezüglich der flankierenden Massnahmen betrifft, so stellen wir fest, dass die Rolle der von Herrn Cavadini gewünschten Beobachtungsstelle genau der Aufgabe entspricht, welche die tripartiten Kommissionen zu übernehmen haben. Im Übrigen ist es klar, dass der Bundesrat den Kantonen bei der Umsetzung der Verträge sowie der flankierenden Massnahmen helfen wird. Diese Hilfe wird in Form von Informationsunterlagen, Formularen für die betreffenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und, falls nötig, Weisungen erfolgen.</p><p>Durch das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr wird auch die personengebundene grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung erleichtert. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages wird der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr natürlicher Personen (Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende) liberalisiert, jeweils begrenzt auf 90 Arbeitstage pro Jahr. Das Einreise- und Aufenthaltsrecht gilt zudem generell dort, wo andere Dienstleistungsverträge zwischen der Schweiz und der EU bestehen (öffentliche Aufträge, Verkehr). Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen verschafft schweizerischen Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Aufträgen von EU-Unternehmen in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Stadt- und Regionalverkehr, Eisenbahnen und Telekommunikation. Die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen ist allerdings Sache der einzelnen Unternehmen. Der Bund sorgt seinerseits z. B. im Rahmen des von ihm finanzierten Euro Info Center (EIC) bereits heute dafür, dass die Unternehmen einen leichten Zugang zu den relevanten Informationen erhalten.</p><p>Die schrittweise Öffnung im Personenverkehr erlaubt es, dass man sich bei Entscheiden zu einem späteren Zeitpunkt auf konkrete Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit und nicht nur auf Prognosen stützen kann. Es ist verständlich, dass man bereits heute Überlegungen zu den möglichen Auswirkungen anstellt. Auch der Bundesrat hat in seiner Botschaft eine Verschärfung des Wettbewerbes in Grenzregionen nicht ausgeschlossen.</p><p>Die Grenzregionen haben mit der teilweise seit Jahrzehnten laufenden aktiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und ihrer Mitwirkung an den Gemeinschaftsinitiativen Interreg I und II in den letzten Jahren bewiesen, dass sie in der Lage sind, die Öffnung zu den europäischen Nachbarn als Chance zu ergreifen. Es wurden viele Projekte angegangen, die Arbeitsplätze in den Regionen fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen beitragen. Am Tag der Zustimmung zu den bilateralen Verträgen hat das Parlament auch 39 Millionen Franken für Interreg III beschlossen. Der Grossteil davon wird in den Jahren 2000-2006 wiederum regionalen grenzüberschreitenden Vorhaben zugute kommen.</p><p>Die Entwicklung, wie sie in der Motion dargestellt ist, muss nach Inkrafttreten der Verträge im Auge behalten werden. Der Bundesrat ist bereit, seine zuständigen Ämter anzuweisen, dannzumal an einer solchen Beobachtung mitzuwirken. Ein weitergehendes Programm flankierender Massnahmen ist jedoch derzeit nicht gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der freie Personenverkehr wird auf bestimmte Genzregionen schwerwiegendere Auswirkungen haben als auf andere Regionen. Deshalb sind eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen, die es erlauben, die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in diesen Regionen zu überwachen und die Kontrolltätigkeit, die für den Vollzug der von den eidgenössischen Räten beschlossenen flankierenden Massnahmen nötig ist, zu unterstützen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Er unterstützt die Anstrengungen der Kantone zur Errichtung von Beobachtungsstellen, welche die Auswirkungen des freien Personenverkehrs verfolgen und nötigenfalls gezielte Interventionen vorschlagen sollen.</p><p>2. Er hilft den Kantonen bei der Überwachung der Umsetzung der Verträge und der flankierenden Massnahmen.</p><p>3. Er hilft den Kantonen bei der Überprüfung, ob den Schweizerinnen und Schweizern in den EU-Staaten dieselben Bedingungen gewährt werden, wenn sie von der in den Verträgen vorgesehenen beruflichen und gewerblichen Mobilität profitieren wollen.</p><p>4. Er unterstützt die Kantone bei der Einrichtung von Stellen, die den Unternehmen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der betroffenen Kantone Auskunft geben über die Auswirkungen der Verträge und deren Anwendung. Dies hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden zu geschehen.</p><p>5. Er hilft den Kantonen im Rahmen der flankierenden Massnahmen, dass ihre Unternehmen an den öffentlichen Aufträgen der EU-Staaten partizipieren können.</p><p>6. Er stellt für diese Ziele die notwendigen Mittel bereit.</p>
    • Grenzregionen und freier Personenverkehr. Massnahmen

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