Vom freien Personenverkehr betroffene Grenzregionen. Unterstützung

ShortId
99.3547
Id
19993547
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Vom freien Personenverkehr betroffene Grenzregionen. Unterstützung
AdditionalIndexing
Unternehmenssteuer;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Dezentralisierung;Wirtschaftsförderung;Tochtergesellschaft;wirtschaftliches Fördergebiet;freier Personenverkehr;Finanzausgleich;Niedriglohn;regionale Beihilfe;grenzüberschreitende Integration;Regionalpolitik;benachteiligtes Gebiet;Grenzgebiet
1
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L05K0704010108, regionale Beihilfe
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L06K070401020701, grenzüberschreitende Integration
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L06K070201010302, Niedriglohn
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
  • L05K0704030110, wirtschaftliches Fördergebiet
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L06K070304010205, Tochtergesellschaft
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L05K0702010303, Lohndumping
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 8. Oktober 1999 haben die eidgenössischen Räte den bilateralen Abkommen mit der EU und ihrer Umsetzung ins Landesrecht zugestimmt. Das bisherige politische Entscheidverfahren hat vor allem auch die Bedeutung unterstrichen, dass sich die Schweiz gegen unerwünschte Folgen dieser Abkommen vorzusehen hat. Aus diesem Grunde haben der Bundesrat und das Parlament in den sensiblen Bereichen flankierende Massnahmen gegen das Lohndumping und die Lastwagenflut beschlossen.</p><p>Die bereinigten Vorlagen im Zusammenhang mit den sektoriellen Verträgen erhielten im Parlament quer durch die politischen Lager und durch die Regionen eine breite Zustimmung. Wegweisend war die Anerkennung der grossen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Abkommen für unser Land. Die ganze Schweiz profitiert von den Verträgen. Sie erhöhen die Attraktivität des Werkplatzes Schweiz und sichern Arbeitsplätze in unserem Land. Der Wohlstandsgewinn wird von Ökonomen auf 2 Prozent des Bruttoinlandproduktes oder rund 8 Milliarden Franken geschätzt. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den beschlossenen flankierenden Massnahmen den wichtigsten direkten negativen Auswirkungen begegnet werden kann. Deshalb erachtet er es im heutigen Zeitpunkt als nicht opportun, weitere flankierende Massnahmen ins Auge zu fassen. Die schrittweise Öffnung im Bereich des Personenverkehrs erlaubt zudem einen graduellen Prozess der Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge ein verschärfter Wettbewerb insgesamt, aber auch in den Grenzregionen nicht auszuschliessen ist. Er hat dies in der Botschaft zu den bilateralen Verträgen festgehalten. Im heutigen globalen Wirtschaftsumfeld überwiegen aber nach Ansicht des Bundesrates die positiven Aspekte der Marktöffnung gegenüber den möglichen negativen Aspekten des verschärften Wettbewerbs in einigen Teilbereichen.</p><p>Der Bund stellt bereits heute Instrumente zur Verfügung, welche der besonderen Situation der Grenzregionen Rechnung tragen. Die Grenzregionen haben mit der teilweise seit Jahrzehnten laufenden, aktiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und ihrer Mitwirkung an den Gemeinschaftsinitiativen Interreg I und II in den letzten Jahren bewiesen, dass sie in der Lage sind, die Öffnung zu den europäischen Nachbarn als Chance zu ergreifen. In dieser Zusammenarbeit wurden zahlreiche Projekte angegangen, die Arbeitsplätze in den Regionen fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen beitragen. Das Parlament hat deshalb auch parallel zu den Vorlagen der bilateralen Abkommen mit Interreg III eine Verlängerung der Bundesbeteiligung an dieser Gemeinschaftsinitiative beschlossen. Der Grossteil dieses Beitrages wird in den Jahren 2000 bis 2006 wiederum der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit zugute kommen.</p><p>Zudem bestehen weitere Instrumente, die es dem Bund erlauben, die Regionen bei der Strukturanpassung subsidiär zu unterstützen. Verschiedene Rechtsgrundlagen ermöglichen es dem Bund, mit Zinskostenbeiträgen, Bürgschaften und Steuererleichterungen, aber auch mit Projektbeiträgen die Anpassungsprozesse zu unterstützen (IHG, Regio Plus, Hotel- und Kurortkredite, Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, Innotour usw.).</p><p>Der Bundesrat wird in der Legislaturperiode 1999-2003 auch weitere Massnahmen vorsehen, um einerseits die Schweiz als attraktiven Werk-, Denk- und Schaffensplatz zu positionieren und anderseits das regional- und raumordnungspolitische Instrumentarium auf der Basis der Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 weiterzuentwickeln. Eines der wichtigsten Vorhaben ist dabei die Realisierung des neuen Finanzausgleichs.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung, die sich aus der Öffnung der Märkte im Rahmen der bilateralen Abkommen ergibt, im Auge behalten. Er ist aber der Ansicht, dass die bereits beschlossenen flankierenden Massnahmen sowie die laufenden und bereits für die kommende Legislatur vorgesehenen Massnahmen genügend Grundlage bieten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken. Ein weiter gehendes Programm von Wirtschaftsförderungsmassnahmen zugunsten einzelner Regionen und der Grenzregionen im Speziellen auf Bundesebene ist derzeit nicht opportun.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Die bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union wirken sich auf die einzelnen Kantone unterschiedlich aus. Bestimmte Wirtschaftssektoren und Unternehmen gehen angesichts der Konkurrenz aus anderen Ländern schwierigen Zeiten entgegen. Regionen, die in unmittelbarer Nähe von Staaten mit geringerem Lohnniveau sind, so beispielsweise die Kantone Genf, Jura, Basel, Tessin, Schaffhausen, Graubünden, Neuenburg, Appenzell Ausserrhoden, müssen mit der Gefahr eines Lohndruckes rechnen. Für diese Grenzkantone können die Auswirkungen ziemlich schwerwiegend sein. Um diese Auswirkungen zu mildern, sind andere Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, indem Aktionen gefördert werden, die auch die Schaffung neuer Unternehmen begünstigen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Er fördert die Wirtschaft, indem er Massnahmen trifft, die den weiteren Ausbau von Bildung und Forschung, Umstrukturierungsprogramme für Unternehmen und öffentliche Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur für die grenzüberschreitenden Beziehungen und zur Erleichterung der Wirtschaftstätigkeit vorsehen (z. B. Technologieparks usw.). Insbesondere ist eine Unterstützung für Pilotprojekte und für neue Aktivitäten, die das wirtschaftliche Gefüge einer Region stärken sollen, vorzusehen.</p><p>2. Er sorgt dafür, dass die Unternehmen, die aufgrund der Bestrebungen des Bundes neu in der Schweiz investieren, prioritär in diesen Regionen angesiedelt werden.</p><p>3. Er sieht für die Ziffern 1 und 2 einen Globalkredit zur Wirtschaftsförderung und zur Strukturanpassung vor.</p><p>4. Er verlagert Verwaltungseinheiten, die weiter ausgebaut oder neu aufgebaut werden, oder Betriebe, die sich leicht dezentralisieren lassen, in die vom freien Personenverkehr am stärksten betroffenen Regionen. So könnten beispielsweise die 150 zusätzlichen Stellen, die für die Tätigkeit der AHV im Zusammenhang mit Ausländerinnen und Ausländern notwendig sind, in einer neuen Einheit zusammengefasst werden.</p><p>5. Er ändert die Bestimmungen und Weisungen zur Aufteilung der Steuern von Unternehmen, die in den Grenzregionen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen haben.</p><p>6. Er berücksichtigt im neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Schwächungen, die diese Regionen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr erleiden.</p>
  • Vom freien Personenverkehr betroffene Grenzregionen. Unterstützung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 8. Oktober 1999 haben die eidgenössischen Räte den bilateralen Abkommen mit der EU und ihrer Umsetzung ins Landesrecht zugestimmt. Das bisherige politische Entscheidverfahren hat vor allem auch die Bedeutung unterstrichen, dass sich die Schweiz gegen unerwünschte Folgen dieser Abkommen vorzusehen hat. Aus diesem Grunde haben der Bundesrat und das Parlament in den sensiblen Bereichen flankierende Massnahmen gegen das Lohndumping und die Lastwagenflut beschlossen.</p><p>Die bereinigten Vorlagen im Zusammenhang mit den sektoriellen Verträgen erhielten im Parlament quer durch die politischen Lager und durch die Regionen eine breite Zustimmung. Wegweisend war die Anerkennung der grossen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Abkommen für unser Land. Die ganze Schweiz profitiert von den Verträgen. Sie erhöhen die Attraktivität des Werkplatzes Schweiz und sichern Arbeitsplätze in unserem Land. Der Wohlstandsgewinn wird von Ökonomen auf 2 Prozent des Bruttoinlandproduktes oder rund 8 Milliarden Franken geschätzt. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den beschlossenen flankierenden Massnahmen den wichtigsten direkten negativen Auswirkungen begegnet werden kann. Deshalb erachtet er es im heutigen Zeitpunkt als nicht opportun, weitere flankierende Massnahmen ins Auge zu fassen. Die schrittweise Öffnung im Bereich des Personenverkehrs erlaubt zudem einen graduellen Prozess der Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge ein verschärfter Wettbewerb insgesamt, aber auch in den Grenzregionen nicht auszuschliessen ist. Er hat dies in der Botschaft zu den bilateralen Verträgen festgehalten. Im heutigen globalen Wirtschaftsumfeld überwiegen aber nach Ansicht des Bundesrates die positiven Aspekte der Marktöffnung gegenüber den möglichen negativen Aspekten des verschärften Wettbewerbs in einigen Teilbereichen.</p><p>Der Bund stellt bereits heute Instrumente zur Verfügung, welche der besonderen Situation der Grenzregionen Rechnung tragen. Die Grenzregionen haben mit der teilweise seit Jahrzehnten laufenden, aktiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und ihrer Mitwirkung an den Gemeinschaftsinitiativen Interreg I und II in den letzten Jahren bewiesen, dass sie in der Lage sind, die Öffnung zu den europäischen Nachbarn als Chance zu ergreifen. In dieser Zusammenarbeit wurden zahlreiche Projekte angegangen, die Arbeitsplätze in den Regionen fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen beitragen. Das Parlament hat deshalb auch parallel zu den Vorlagen der bilateralen Abkommen mit Interreg III eine Verlängerung der Bundesbeteiligung an dieser Gemeinschaftsinitiative beschlossen. Der Grossteil dieses Beitrages wird in den Jahren 2000 bis 2006 wiederum der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit zugute kommen.</p><p>Zudem bestehen weitere Instrumente, die es dem Bund erlauben, die Regionen bei der Strukturanpassung subsidiär zu unterstützen. Verschiedene Rechtsgrundlagen ermöglichen es dem Bund, mit Zinskostenbeiträgen, Bürgschaften und Steuererleichterungen, aber auch mit Projektbeiträgen die Anpassungsprozesse zu unterstützen (IHG, Regio Plus, Hotel- und Kurortkredite, Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, Innotour usw.).</p><p>Der Bundesrat wird in der Legislaturperiode 1999-2003 auch weitere Massnahmen vorsehen, um einerseits die Schweiz als attraktiven Werk-, Denk- und Schaffensplatz zu positionieren und anderseits das regional- und raumordnungspolitische Instrumentarium auf der Basis der Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 weiterzuentwickeln. Eines der wichtigsten Vorhaben ist dabei die Realisierung des neuen Finanzausgleichs.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung, die sich aus der Öffnung der Märkte im Rahmen der bilateralen Abkommen ergibt, im Auge behalten. Er ist aber der Ansicht, dass die bereits beschlossenen flankierenden Massnahmen sowie die laufenden und bereits für die kommende Legislatur vorgesehenen Massnahmen genügend Grundlage bieten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken. Ein weiter gehendes Programm von Wirtschaftsförderungsmassnahmen zugunsten einzelner Regionen und der Grenzregionen im Speziellen auf Bundesebene ist derzeit nicht opportun.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Die bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union wirken sich auf die einzelnen Kantone unterschiedlich aus. Bestimmte Wirtschaftssektoren und Unternehmen gehen angesichts der Konkurrenz aus anderen Ländern schwierigen Zeiten entgegen. Regionen, die in unmittelbarer Nähe von Staaten mit geringerem Lohnniveau sind, so beispielsweise die Kantone Genf, Jura, Basel, Tessin, Schaffhausen, Graubünden, Neuenburg, Appenzell Ausserrhoden, müssen mit der Gefahr eines Lohndruckes rechnen. Für diese Grenzkantone können die Auswirkungen ziemlich schwerwiegend sein. Um diese Auswirkungen zu mildern, sind andere Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, indem Aktionen gefördert werden, die auch die Schaffung neuer Unternehmen begünstigen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Er fördert die Wirtschaft, indem er Massnahmen trifft, die den weiteren Ausbau von Bildung und Forschung, Umstrukturierungsprogramme für Unternehmen und öffentliche Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur für die grenzüberschreitenden Beziehungen und zur Erleichterung der Wirtschaftstätigkeit vorsehen (z. B. Technologieparks usw.). Insbesondere ist eine Unterstützung für Pilotprojekte und für neue Aktivitäten, die das wirtschaftliche Gefüge einer Region stärken sollen, vorzusehen.</p><p>2. Er sorgt dafür, dass die Unternehmen, die aufgrund der Bestrebungen des Bundes neu in der Schweiz investieren, prioritär in diesen Regionen angesiedelt werden.</p><p>3. Er sieht für die Ziffern 1 und 2 einen Globalkredit zur Wirtschaftsförderung und zur Strukturanpassung vor.</p><p>4. Er verlagert Verwaltungseinheiten, die weiter ausgebaut oder neu aufgebaut werden, oder Betriebe, die sich leicht dezentralisieren lassen, in die vom freien Personenverkehr am stärksten betroffenen Regionen. So könnten beispielsweise die 150 zusätzlichen Stellen, die für die Tätigkeit der AHV im Zusammenhang mit Ausländerinnen und Ausländern notwendig sind, in einer neuen Einheit zusammengefasst werden.</p><p>5. Er ändert die Bestimmungen und Weisungen zur Aufteilung der Steuern von Unternehmen, die in den Grenzregionen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen haben.</p><p>6. Er berücksichtigt im neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Schwächungen, die diese Regionen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr erleiden.</p>
    • Vom freien Personenverkehr betroffene Grenzregionen. Unterstützung

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