Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzordnung

ShortId
99.3548
Id
19993548
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzordnung
AdditionalIndexing
Unternehmenssteuer;Steuerpolitik;Steuer natürlicher Personen;Einnahmen der öffentlichen Hand;Familienpolitik;indirekte Steuer;direkte Steuer;Lenkungsabgabe
1
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L04K11070203, direkte Steuer
  • L04K11070206, indirekte Steuer
  • L04K01030304, Familienpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In jüngerer Vergangenheit ist die Fiskalquote in der Schweiz im Vergleich mit jener anderer OECD-Staaten überdurchschnittlich angestiegen. Die Steuerbelastung in der Schweiz liegt heute zwar noch unter dem internationalen Durchschnitt, ohne entsprechendes Gegensteuer wird dieser Standortvorteil jedoch preisgegeben. Die Fiskalquote muss deshalb stabilisiert werden, wobei die Steuerbelastung sowohl der natürlichen wie auch der juristischen Personen unter jener der anderen europäischen Industrieländer mit der niedrigsten Belastung liegen soll. Die Erneuerung der Bundesfinanzordnung im Jahr 2006 bzw. 2007 bietet Gelegenheit, unser Steuersystem zu reformieren. Dabei soll das Steuersubstrat aber optimiert und sollen die festgestellten Mängel des Steuersystems korrigiert werden.</p><p>Europaweit ist die Schweiz das Land mit den tiefsten indirekten Steuern. Dies zeigen auch die aktuellen Sätze bei der Mehrwertsteuer (Normalsatz CH: 7,5 Prozent; EU: rund 20 Prozent). Der im internationalen Vergleich hingegen überdurchschnittlich hohe Anteil der direkten Steuern am Bruttosozialprodukt (1996 CH: 28,4 Prozent; OECD: 26 Prozent) wirkt leistungshemmend und erweist sich mehr und mehr als Wettbewerbsnachteil. Dies ist umso gravierender, als sich heute der Konkurrenzkampf um die Standortgunst für international tätige Unternehmen nicht mehr nur um Arbeitsplätze, sondern zunehmend auch um Anteile am globalen Steuersubstrat dreht. Es braucht daher eine nachhaltige, sukzessive Verlagerung von den direkten zu den indirekten Steuern. Die Entlastung bei der direkten Bundessteuer hat zugunsten der Familien (Einführung eines Familiensplittings, erhöhte Familien- und Ausbildungskostenabzüge) und des Mittelstandes (Streckung der Progression) zu erfolgen.</p><p>Angesichts der Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung muss zudem eine umfassendere ökologische Steuerreform in der Bundesverfassung verankert werden. Darunter ist eine staatsquotenneutrale Steuerverlagerung vom Faktor Arbeit zum Faktor Energie zu verstehen. Dies wird durch eine stärkere Besteuerung der nichterneuerbaren Energien und durch die volle Rückerstattung der Einnahmen über die Senkung der Lohnnebenkosten (AHV/IV/EO, ALV) bewirkt. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit des Faktors Arbeit erhöht bzw. werden der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt.</p>
  • <p>Die Anliegen der Motionärin decken sich weitgehend mit der Strategie des Bundesrates, wie sie im Finanzleitbild festgehalten ist.</p><p>Die zurzeit noch geltende Finanzordnung ist verfassungsmässig befristet und läuft im Jahre 2006 aus. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Steuer- und Abgabesystems für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung will der Bundesrat die Gelegenheit benutzen, gezielte Verbesserungen zur Stärkung der Standortattraktivität, zur Verbesserung der Umweltqualität und allgemein zur Wohlstandsmehrung zu realisieren.</p><p>In Übereinstimmung mit dem kürzlich verabschiedeten Finanzleitbild strebt der Bundesrat ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis öffentlicher Leistungen als in anderen OECD-Staaten an. Die Steuerbelastung soll - unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes anderer OECD-Staaten - zu den tiefsten in der OECD gehören. Aufgrund von OECD-Daten für das Jahr 1997 weist die Schweiz mit 33,8 Prozent sowohl im OECD-Raum (37,2 Prozent des BIP) wie auch im Vergleich zu den EU-Staaten (41,5 Prozent des BIP) eine unterdurchschnittliche Fiskalquote auf. Im Wissen darum, dass die fiskalische Belastung in den letzten Jahren in der Schweiz stärker angestiegen ist als in den anderen Industriestaaten, möchte der Bundesrat vordringlich den Trend zu einer immer höheren Belastung durch Steuern und Abgaben brechen.</p><p>Es trifft zu, dass die Schweiz für die Finanzierung ihres Staatshaushaltes die indirekten Steuern verhältnismässig weniger stark ausschöpft als alle übrigen europäischen Länder. Es ist aber auch festzustellen, dass unser Land damit weltweit gesehen keinen Einzelfall darstellt. So ist der Anteil der indirekten Steuern am gesamten Steueraufkommen in den USA und in Japan noch kleiner. Sofern Steuererhöhungen in Zukunft unumgänglich werden, will der Bundesrat grundsätzlich solche Steuern anheben, welche die Wettbewerbsfähigkeit weniger stark beeinträchtigen (z. B. Verbrauchssteuern). Im Gegenzug will er jene Steuern tief halten, welche nach gängiger Auffassung die Wettbewerbsfähigkeit stärker beeinträchtigen (Belastung von Arbeit und Kapital). Unerwünschte Verteilungswirkungen dürfen dabei nicht ausser Acht gelassen werden. Im Bereich der Unternehmungsbesteuerung will der Bundesrat weitere Reformen prüfen. Auf eine Kapitalgewinnsteuer soll verzichtet werden, doch soll im Gegenzug zu allfälligen Entlastungen von Unternehmen die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer geprüft werden. Die Erträge aus zusätzlichen indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Energieabgabe) sind für die Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben sowie für die Senkung von Lohnnebenkosten vorgesehen. Eine spürbare Senkung der direkten Bundessteuer kann aus diesen Einnahmen nicht auch noch finanziert werden. Je nach Ausmass der Reformen im Bereich der Familienbesteuerung wird die Steuerbelastung für natürliche Personen als Ganzes etwas kleiner werden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Einführung einer Energieabgabe werden das Verhältnis zwischen indirekter und direkter Besteuerung zugunsten von indirekten Steuern verschieben.</p><p>Mit gezielten Reformen sollen auch die Anreize für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen geschaffen werden. Mit einer Energiesteuer sollen die relativen Preise für den Energieeinsatz geändert und positive Wirkungen auf die Umwelt erzielt werden. Der Ertrag der Energieabgabe soll gemäss der vom Parlament verabschiedeten Grundnorm zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet werden.</p><p>Soweit sich die Motion auf eine Stabilisierung der Fiskalquote, eine Verlagerung von den direkten auf die indirekten Steuern sowie auf das Setzen von ökologischen Anreizen bezieht, werden die Anliegen im Rahmen der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur neuen Finanzordnung bis Ende 2001 geprüft. Die Vernehmlassung über Reformen zur Familienbesteuerung wird im ersten Semester des Jahres 2000 eröffnet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Erneuerung der Bundesfinanzordnung (2006) bis spätestens 2001 ein Gesamtkonzept zur Reform des Steuersystems des Bundes vorzulegen, das folgende Ziele verfolgt:</p><p>1. Stabilisierung der Fiskalquote;</p><p>2. Verlagerung von den direkten auf die indirekten Steuern, wobei insbesondere:</p><p>- die Familien und der Mittelstand steuerlich zu entlasten sind; und</p><p>- die Unternehmensbesteuerung massvoll zu halten ist;</p><p>3. Setzen ökologischer Anreize durch eine ökologische Steuerreform, deren Fiskalquotenneutralität über die Reduktion der Lohnnebenkosten sicherzustellen ist.</p>
  • Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In jüngerer Vergangenheit ist die Fiskalquote in der Schweiz im Vergleich mit jener anderer OECD-Staaten überdurchschnittlich angestiegen. Die Steuerbelastung in der Schweiz liegt heute zwar noch unter dem internationalen Durchschnitt, ohne entsprechendes Gegensteuer wird dieser Standortvorteil jedoch preisgegeben. Die Fiskalquote muss deshalb stabilisiert werden, wobei die Steuerbelastung sowohl der natürlichen wie auch der juristischen Personen unter jener der anderen europäischen Industrieländer mit der niedrigsten Belastung liegen soll. Die Erneuerung der Bundesfinanzordnung im Jahr 2006 bzw. 2007 bietet Gelegenheit, unser Steuersystem zu reformieren. Dabei soll das Steuersubstrat aber optimiert und sollen die festgestellten Mängel des Steuersystems korrigiert werden.</p><p>Europaweit ist die Schweiz das Land mit den tiefsten indirekten Steuern. Dies zeigen auch die aktuellen Sätze bei der Mehrwertsteuer (Normalsatz CH: 7,5 Prozent; EU: rund 20 Prozent). Der im internationalen Vergleich hingegen überdurchschnittlich hohe Anteil der direkten Steuern am Bruttosozialprodukt (1996 CH: 28,4 Prozent; OECD: 26 Prozent) wirkt leistungshemmend und erweist sich mehr und mehr als Wettbewerbsnachteil. Dies ist umso gravierender, als sich heute der Konkurrenzkampf um die Standortgunst für international tätige Unternehmen nicht mehr nur um Arbeitsplätze, sondern zunehmend auch um Anteile am globalen Steuersubstrat dreht. Es braucht daher eine nachhaltige, sukzessive Verlagerung von den direkten zu den indirekten Steuern. Die Entlastung bei der direkten Bundessteuer hat zugunsten der Familien (Einführung eines Familiensplittings, erhöhte Familien- und Ausbildungskostenabzüge) und des Mittelstandes (Streckung der Progression) zu erfolgen.</p><p>Angesichts der Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung muss zudem eine umfassendere ökologische Steuerreform in der Bundesverfassung verankert werden. Darunter ist eine staatsquotenneutrale Steuerverlagerung vom Faktor Arbeit zum Faktor Energie zu verstehen. Dies wird durch eine stärkere Besteuerung der nichterneuerbaren Energien und durch die volle Rückerstattung der Einnahmen über die Senkung der Lohnnebenkosten (AHV/IV/EO, ALV) bewirkt. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit des Faktors Arbeit erhöht bzw. werden der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt.</p>
    • <p>Die Anliegen der Motionärin decken sich weitgehend mit der Strategie des Bundesrates, wie sie im Finanzleitbild festgehalten ist.</p><p>Die zurzeit noch geltende Finanzordnung ist verfassungsmässig befristet und läuft im Jahre 2006 aus. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Steuer- und Abgabesystems für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung will der Bundesrat die Gelegenheit benutzen, gezielte Verbesserungen zur Stärkung der Standortattraktivität, zur Verbesserung der Umweltqualität und allgemein zur Wohlstandsmehrung zu realisieren.</p><p>In Übereinstimmung mit dem kürzlich verabschiedeten Finanzleitbild strebt der Bundesrat ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis öffentlicher Leistungen als in anderen OECD-Staaten an. Die Steuerbelastung soll - unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes anderer OECD-Staaten - zu den tiefsten in der OECD gehören. Aufgrund von OECD-Daten für das Jahr 1997 weist die Schweiz mit 33,8 Prozent sowohl im OECD-Raum (37,2 Prozent des BIP) wie auch im Vergleich zu den EU-Staaten (41,5 Prozent des BIP) eine unterdurchschnittliche Fiskalquote auf. Im Wissen darum, dass die fiskalische Belastung in den letzten Jahren in der Schweiz stärker angestiegen ist als in den anderen Industriestaaten, möchte der Bundesrat vordringlich den Trend zu einer immer höheren Belastung durch Steuern und Abgaben brechen.</p><p>Es trifft zu, dass die Schweiz für die Finanzierung ihres Staatshaushaltes die indirekten Steuern verhältnismässig weniger stark ausschöpft als alle übrigen europäischen Länder. Es ist aber auch festzustellen, dass unser Land damit weltweit gesehen keinen Einzelfall darstellt. So ist der Anteil der indirekten Steuern am gesamten Steueraufkommen in den USA und in Japan noch kleiner. Sofern Steuererhöhungen in Zukunft unumgänglich werden, will der Bundesrat grundsätzlich solche Steuern anheben, welche die Wettbewerbsfähigkeit weniger stark beeinträchtigen (z. B. Verbrauchssteuern). Im Gegenzug will er jene Steuern tief halten, welche nach gängiger Auffassung die Wettbewerbsfähigkeit stärker beeinträchtigen (Belastung von Arbeit und Kapital). Unerwünschte Verteilungswirkungen dürfen dabei nicht ausser Acht gelassen werden. Im Bereich der Unternehmungsbesteuerung will der Bundesrat weitere Reformen prüfen. Auf eine Kapitalgewinnsteuer soll verzichtet werden, doch soll im Gegenzug zu allfälligen Entlastungen von Unternehmen die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer geprüft werden. Die Erträge aus zusätzlichen indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Energieabgabe) sind für die Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben sowie für die Senkung von Lohnnebenkosten vorgesehen. Eine spürbare Senkung der direkten Bundessteuer kann aus diesen Einnahmen nicht auch noch finanziert werden. Je nach Ausmass der Reformen im Bereich der Familienbesteuerung wird die Steuerbelastung für natürliche Personen als Ganzes etwas kleiner werden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Einführung einer Energieabgabe werden das Verhältnis zwischen indirekter und direkter Besteuerung zugunsten von indirekten Steuern verschieben.</p><p>Mit gezielten Reformen sollen auch die Anreize für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen geschaffen werden. Mit einer Energiesteuer sollen die relativen Preise für den Energieeinsatz geändert und positive Wirkungen auf die Umwelt erzielt werden. Der Ertrag der Energieabgabe soll gemäss der vom Parlament verabschiedeten Grundnorm zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet werden.</p><p>Soweit sich die Motion auf eine Stabilisierung der Fiskalquote, eine Verlagerung von den direkten auf die indirekten Steuern sowie auf das Setzen von ökologischen Anreizen bezieht, werden die Anliegen im Rahmen der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur neuen Finanzordnung bis Ende 2001 geprüft. Die Vernehmlassung über Reformen zur Familienbesteuerung wird im ersten Semester des Jahres 2000 eröffnet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Erneuerung der Bundesfinanzordnung (2006) bis spätestens 2001 ein Gesamtkonzept zur Reform des Steuersystems des Bundes vorzulegen, das folgende Ziele verfolgt:</p><p>1. Stabilisierung der Fiskalquote;</p><p>2. Verlagerung von den direkten auf die indirekten Steuern, wobei insbesondere:</p><p>- die Familien und der Mittelstand steuerlich zu entlasten sind; und</p><p>- die Unternehmensbesteuerung massvoll zu halten ist;</p><p>3. Setzen ökologischer Anreize durch eine ökologische Steuerreform, deren Fiskalquotenneutralität über die Reduktion der Lohnnebenkosten sicherzustellen ist.</p>
    • Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzordnung

Back to List