Direkte Bundessteuer. Besserstellung der Familien
- ShortId
-
99.3549
- Id
-
19993549
- Updated
-
25.06.2025 02:25
- Language
-
de
- Title
-
Direkte Bundessteuer. Besserstellung der Familien
- AdditionalIndexing
-
Steuerabzug;Steuersystem;direkte Bundessteuer;Steuer natürlicher Personen;Familienpolitik
- 1
-
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L03K110706, Steuersystem
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K01030304, Familienpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Lebensstandardeinbusse zur Folge, bestehend aus direkten und indirekten Kosten der Kindererziehung. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt zudem spürbare Auswirkungen auf die Familien. Mittelständische Familien stellen in verschiedenen Bereichen eine zunehmende Diskrepanz von Einkommen und Lebensbedarf fest. Betroffen sind neben Familien des Mittelstandes auch die der unteren Einkommensschichten. Materielle Unterstützungen ermöglichen kleine, aber entscheidende Verbesserungen der teilweise prekären Lebenslage.</p><p>Die Gerechtigkeit verlangt, dass alle Steuerpflichtigen, entsprechend ihrer Steuerkraft, ihren Anteil leisten, was heute bei verheirateten Paaren und Familien offensichtlich nicht der Fall ist. Der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern gegenüber kinderlosen Paaren und den kinderbedingten Einkommensbelastungen ist daher im Steuersystem verstärkt Rechnung zu tragen. In optimalster Weise kann dies durch die Einführung eines Familiensplittingmodells sichergestellt werden. Dieses soll - in Anlehnung an den Expertenbericht zur Familienbesteuerung (Bericht Locher) - so ausgestaltet werden, dass Ehepaare mit minderjährigen und/oder in Ausbildung befindlichen Kindern zum Satz des hälftigen Gesamteinkommens besteuert werden. Für Einverdienerpaare ist ein spezieller Abzug in Höhe des Existenzbedarfs des nichtverdienenden Partners vorzusehen. Auf ein Optionsrecht für unverheiratete Paare ist wegen der schwierigen Praktikabilität und des Missbrauchspotenzials zu verzichten. Personen ohne Kinder werden individualbesteuert, wobei für Ehepaare nach Volljährigkeit oder Abschluss der Ausbildung ihrer Kinder eine angemessene Übergangsfrist vorzusehen ist, um eine graduelle Rückkehr zur Individualbesteuerung zu ermöglichen. Zudem braucht es höhere Kinder- und Ausbildungsabzüge, wie dies die CVP-Fraktion bereits in ihrer Parlamentarischen Initiative (99.426) gefordert hat.</p><p>Als Alternative zum Familiensplitting ist zur Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren allenfalls die Einführung eines Vollsplittings, bei dem die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und zum Satz des halben Gesamteinkommens besteuert werden, zu prüfen. Dabei wäre, aus denselben Gründen wie beim Familiensplitting, auf ein Optionsrecht von Konkubinatspaaren zu verzichten.</p><p>Die Ertragsneutralität für den Bundeshaushalt ist über die Kompensation der Ausfälle durch zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen sicherzustellen.</p>
- <p>1. Die Motion der CVP-Fraktion verlangt, die Familien steuerlich zu entlasten. Diese Stossrichtung ist wohl unbestritten. Auch die im Auftrag des EFD tätig gewordene Expertenkommission zur Überprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung hat in ihrem am 12. März 1999 veröffentlichten Bericht diesem Anliegen grosse Bedeutung beigemessen. Für die Erreichung dieses Zieles hat die Expertenkommission drei Modelle zur politischen Weiterbehandlung empfohlen:</p><p>- ein Gemeinschaftsbesteuerungsmodell ("Vollsplitting mit Wahlrecht");</p><p>- ein Individualbesteuerungsmodell ("Individualbesteuerung modifiziert");</p><p>- eine Mischvariante zwischen Gemeinschafts- und Individualbesteuerung ("Familiensplitting").</p><p>2. Die Motion der CVP-Fraktion will die steuerliche Besserstellung der Familien schwergewichtig mit einem der drei von der Expertenkommission vorgeschlagenen Modelle erreichen, nämlich mit dem drittgenannten Familiensplitting. Allenfalls ist für die CVP-Fraktion auch noch das Vollsplitting denkbar, im Unterschied zur Expertenkommission jedoch unter ausdrücklichem Ausschluss des Wahlrechtes zugunsten der Konkubinatspaare.</p><p>3. Es ist zurzeit noch verfrüht, sich auf ein Modell, gegebenenfalls unter Einbezug eines zweiten, allerdings stark modifizierten Modells, festzulegen. Damit würde die politische Diskussion um die sachgerechte Familienbesteuerung, die noch nicht einmal richtig begonnen hat, bereits im Ansatz wieder sehr stark eingeschränkt. </p><p>Wegen der zentralen Rolle, die den Kantonen bei der Umsetzung einer neuen Lösung zukommt, ist es wichtig, sie bei der Systemwahl rasch und umfassend einzubeziehen. Das ist bereits geschehen: Am 17. September 1999 hat der Vorsteher des EFD eine erste Aussprache mit den kantonalen Finanzdirektoren zum Bericht der Expertenkommission "Familienbesteuerung" geführt. Zurzeit wird im Auftrag des Chefs des EFD und der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) durch die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zu den Vorschlägen der Expertenkommission "Familienbesteuerung" noch ein Positionspapier mehr steuerpolitischer Natur erstellt. Dieses Papier soll an der nächsten Plenarkonferenz der Finanzdirektoren am 20. Januar 2000 diskutiert werden und der FDK ermöglichen, zu den Vorschlägen der Expertenkommission fundiert Stellung zu nehmen.</p><p>4. In Kenntnis der Position der FDK wird der Bundesrat nachher seine Grundsatzbeschlüsse für die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage treffen und ein Vernehmlassungsverfahren einleiten können. Es ist wichtig, dass die Vorschläge der Expertenkommission "Familienbesteuerung" von den Vernehmlassungsteilnehmern möglichst umfassend diskutiert und gewürdigt werden können. Nur so lässt sich für die in der bundesrätlichen Botschaft vorzusehende Lösung eine breitere Akzeptanz erreichen. Gestützt auf diese Überlegungen wäre es nicht opportun, die politische Diskussion bereits so stark in eine bestimmte Richtung zu kanalisieren, wie dies die Motion der CVP-Fraktion verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Räten einen Revisionsentwurf zur direkten Bundessteuer vorzulegen, der die Familienbesteuerung in dem Sinne reformiert, dass Familien generell entlastet und damit nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.</p>
- Direkte Bundessteuer. Besserstellung der Familien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Lebensstandardeinbusse zur Folge, bestehend aus direkten und indirekten Kosten der Kindererziehung. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt zudem spürbare Auswirkungen auf die Familien. Mittelständische Familien stellen in verschiedenen Bereichen eine zunehmende Diskrepanz von Einkommen und Lebensbedarf fest. Betroffen sind neben Familien des Mittelstandes auch die der unteren Einkommensschichten. Materielle Unterstützungen ermöglichen kleine, aber entscheidende Verbesserungen der teilweise prekären Lebenslage.</p><p>Die Gerechtigkeit verlangt, dass alle Steuerpflichtigen, entsprechend ihrer Steuerkraft, ihren Anteil leisten, was heute bei verheirateten Paaren und Familien offensichtlich nicht der Fall ist. Der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern gegenüber kinderlosen Paaren und den kinderbedingten Einkommensbelastungen ist daher im Steuersystem verstärkt Rechnung zu tragen. In optimalster Weise kann dies durch die Einführung eines Familiensplittingmodells sichergestellt werden. Dieses soll - in Anlehnung an den Expertenbericht zur Familienbesteuerung (Bericht Locher) - so ausgestaltet werden, dass Ehepaare mit minderjährigen und/oder in Ausbildung befindlichen Kindern zum Satz des hälftigen Gesamteinkommens besteuert werden. Für Einverdienerpaare ist ein spezieller Abzug in Höhe des Existenzbedarfs des nichtverdienenden Partners vorzusehen. Auf ein Optionsrecht für unverheiratete Paare ist wegen der schwierigen Praktikabilität und des Missbrauchspotenzials zu verzichten. Personen ohne Kinder werden individualbesteuert, wobei für Ehepaare nach Volljährigkeit oder Abschluss der Ausbildung ihrer Kinder eine angemessene Übergangsfrist vorzusehen ist, um eine graduelle Rückkehr zur Individualbesteuerung zu ermöglichen. Zudem braucht es höhere Kinder- und Ausbildungsabzüge, wie dies die CVP-Fraktion bereits in ihrer Parlamentarischen Initiative (99.426) gefordert hat.</p><p>Als Alternative zum Familiensplitting ist zur Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren allenfalls die Einführung eines Vollsplittings, bei dem die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und zum Satz des halben Gesamteinkommens besteuert werden, zu prüfen. Dabei wäre, aus denselben Gründen wie beim Familiensplitting, auf ein Optionsrecht von Konkubinatspaaren zu verzichten.</p><p>Die Ertragsneutralität für den Bundeshaushalt ist über die Kompensation der Ausfälle durch zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen sicherzustellen.</p>
- <p>1. Die Motion der CVP-Fraktion verlangt, die Familien steuerlich zu entlasten. Diese Stossrichtung ist wohl unbestritten. Auch die im Auftrag des EFD tätig gewordene Expertenkommission zur Überprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung hat in ihrem am 12. März 1999 veröffentlichten Bericht diesem Anliegen grosse Bedeutung beigemessen. Für die Erreichung dieses Zieles hat die Expertenkommission drei Modelle zur politischen Weiterbehandlung empfohlen:</p><p>- ein Gemeinschaftsbesteuerungsmodell ("Vollsplitting mit Wahlrecht");</p><p>- ein Individualbesteuerungsmodell ("Individualbesteuerung modifiziert");</p><p>- eine Mischvariante zwischen Gemeinschafts- und Individualbesteuerung ("Familiensplitting").</p><p>2. Die Motion der CVP-Fraktion will die steuerliche Besserstellung der Familien schwergewichtig mit einem der drei von der Expertenkommission vorgeschlagenen Modelle erreichen, nämlich mit dem drittgenannten Familiensplitting. Allenfalls ist für die CVP-Fraktion auch noch das Vollsplitting denkbar, im Unterschied zur Expertenkommission jedoch unter ausdrücklichem Ausschluss des Wahlrechtes zugunsten der Konkubinatspaare.</p><p>3. Es ist zurzeit noch verfrüht, sich auf ein Modell, gegebenenfalls unter Einbezug eines zweiten, allerdings stark modifizierten Modells, festzulegen. Damit würde die politische Diskussion um die sachgerechte Familienbesteuerung, die noch nicht einmal richtig begonnen hat, bereits im Ansatz wieder sehr stark eingeschränkt. </p><p>Wegen der zentralen Rolle, die den Kantonen bei der Umsetzung einer neuen Lösung zukommt, ist es wichtig, sie bei der Systemwahl rasch und umfassend einzubeziehen. Das ist bereits geschehen: Am 17. September 1999 hat der Vorsteher des EFD eine erste Aussprache mit den kantonalen Finanzdirektoren zum Bericht der Expertenkommission "Familienbesteuerung" geführt. Zurzeit wird im Auftrag des Chefs des EFD und der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) durch die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zu den Vorschlägen der Expertenkommission "Familienbesteuerung" noch ein Positionspapier mehr steuerpolitischer Natur erstellt. Dieses Papier soll an der nächsten Plenarkonferenz der Finanzdirektoren am 20. Januar 2000 diskutiert werden und der FDK ermöglichen, zu den Vorschlägen der Expertenkommission fundiert Stellung zu nehmen.</p><p>4. In Kenntnis der Position der FDK wird der Bundesrat nachher seine Grundsatzbeschlüsse für die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage treffen und ein Vernehmlassungsverfahren einleiten können. Es ist wichtig, dass die Vorschläge der Expertenkommission "Familienbesteuerung" von den Vernehmlassungsteilnehmern möglichst umfassend diskutiert und gewürdigt werden können. Nur so lässt sich für die in der bundesrätlichen Botschaft vorzusehende Lösung eine breitere Akzeptanz erreichen. Gestützt auf diese Überlegungen wäre es nicht opportun, die politische Diskussion bereits so stark in eine bestimmte Richtung zu kanalisieren, wie dies die Motion der CVP-Fraktion verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Räten einen Revisionsentwurf zur direkten Bundessteuer vorzulegen, der die Familienbesteuerung in dem Sinne reformiert, dass Familien generell entlastet und damit nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.</p>
- Direkte Bundessteuer. Besserstellung der Familien
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