Wohnbau- und Eigentumsförderung
- ShortId
-
99.3553
- Id
-
19993553
- Updated
-
10.04.2024 09:09
- Language
-
de
- Title
-
Wohnbau- und Eigentumsförderung
- AdditionalIndexing
-
Finanzausgleich;Wohneigentum;Aufgabenteilung;Wohnungsbau
- 1
-
- L04K01020604, Wohnungsbau
- L04K01020110, Wohneigentum
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Botschaft vom 19. Februar 1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung hatte der Bundesrat eine Laufzeit des Kredites bis Ende 2000 vorgesehen. Als Begründung wurde angeführt, dass bis dahin in Bezug auf die Neuregelung des Finanzausgleiches weitere Erkenntnisse vorliegen werden. Die Konkretisierung der neuen Aufgabenteilung hat sich in der Zwischenzeit verzögert, und die neue Ordnung dürfte aus heutiger Sicht erst in ein paar Jahren in Kraft treten. Im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) werden bereits heute fast ausschliesslich preisgünstige Eigentumsobjekte gefördert, und der Bundesrat hat immer wieder betont, dass eine breitere Streuung des Eigentums ein wichtiges Ziel bleibe. </p><p>Ich möchte wissen, wie er die Eigentumsförderung und andere berechtigte Unterstützungsanliegen im Rahmen des WEG während dieser Übergangszeit umzusetzen gedenkt.</p>
- <p>Die 1997 von der Bundesversammlung gesprochenen Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung gründeten auf der Annahme, dass der Bund in den Jahren 1998 bis 2000 jährlich 3500 Wohnungen direkt fördern werde. Aufgrund des rückläufigen Bedarfes hat der Bundesrat im Februar 1999 das jährliche Förderungsvolumen auf höchstens 2000 Einheiten begrenzt. Selbst dieses Volumen dürfte im laufenden Jahr gemäss dem aktuellen Gesuchsstand nicht erreicht werden. Ende des Jahres 2000 wird ein erheblicher Teil der bewilligten Rahmenkredite noch nicht ausgeschöpft sein, so dass die Förderung bis zum definitiven Entscheid über die zukünftige Zuständigkeit der Wohnbau- und Eigentumsförderung fortgeführt werden könnte. Eine solche Möglichkeit war bereits im Bundesbeschluss vom 3. Dezember 1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung eingeräumt, sieht dessen Artikel 1 doch eine Laufzeit bis mindestens Ende 2000 vor.</p><p>Für eine einstweilige Fortsetzung der Förderung spricht der insbesondere im Eigentumsbereich und bei den Wohnungserneuerungen nach wie vor bestehende Bedarf. Das Risiko, dass sich die mit früheren WEG-Verpflichtungen eingehandelten Probleme bei der Grundverbilligung mit einer Kreditverlängerung wiederholen könnten, ist nach Meinung des Bundesrates sehr gering. Mit Modellanpassungen an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und mit neuen Förderungsprioritäten sind die Risiken stark vermindert worden. Zudem leistet der Bund bei den heute vorrangig geförderten Eigentums- und Erneuerungsobjekten zumeist nur Bürgschaften und Zusatzverbilligungen, bei denen das umstrittene Verbilligungsmodell keine Rolle spielt.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage und im Hinblick auf die definitiven Entscheide zum NFA hält der Bundesrat fest:</p><p>1. Die vom Bund eingegangenen WEG-Verpflichtungen bleiben bestehen.</p><p>2. Die Förderung wird auf tiefem Niveau im Rahmen der bewilligten Kredite und mit Konzentration der Hilfe auf Eigentums- und Erneuerungsobjekte fortgeführt.</p><p>3. Es werden vorsorgliche Überlegungen zur Weiterführung eines wohnungspolitischen Instrumentariums gestützt auf die von der Eidgenössischen Wohnbaukommission im Auftrag des Bundesrates verfassten Vorschläge angestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die aktuellen Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes gelten bis mindestens Ende 2000. Ein endgültiger Entscheid, ob die Wohnbaupolitik im Zuständigkeitsbereich des Bundes bleibt oder im Rahmen des Neuen Finanzausgleiches (NFA) an die Kantone übergeht, ist hingegen erst etwa in den Jahren 2002 oder 2003 zu erwarten. Wie gedenkt der Bundesrat, den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des NFA zu überbrücken?</p>
- Wohnbau- und Eigentumsförderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Botschaft vom 19. Februar 1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung hatte der Bundesrat eine Laufzeit des Kredites bis Ende 2000 vorgesehen. Als Begründung wurde angeführt, dass bis dahin in Bezug auf die Neuregelung des Finanzausgleiches weitere Erkenntnisse vorliegen werden. Die Konkretisierung der neuen Aufgabenteilung hat sich in der Zwischenzeit verzögert, und die neue Ordnung dürfte aus heutiger Sicht erst in ein paar Jahren in Kraft treten. Im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) werden bereits heute fast ausschliesslich preisgünstige Eigentumsobjekte gefördert, und der Bundesrat hat immer wieder betont, dass eine breitere Streuung des Eigentums ein wichtiges Ziel bleibe. </p><p>Ich möchte wissen, wie er die Eigentumsförderung und andere berechtigte Unterstützungsanliegen im Rahmen des WEG während dieser Übergangszeit umzusetzen gedenkt.</p>
- <p>Die 1997 von der Bundesversammlung gesprochenen Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung gründeten auf der Annahme, dass der Bund in den Jahren 1998 bis 2000 jährlich 3500 Wohnungen direkt fördern werde. Aufgrund des rückläufigen Bedarfes hat der Bundesrat im Februar 1999 das jährliche Förderungsvolumen auf höchstens 2000 Einheiten begrenzt. Selbst dieses Volumen dürfte im laufenden Jahr gemäss dem aktuellen Gesuchsstand nicht erreicht werden. Ende des Jahres 2000 wird ein erheblicher Teil der bewilligten Rahmenkredite noch nicht ausgeschöpft sein, so dass die Förderung bis zum definitiven Entscheid über die zukünftige Zuständigkeit der Wohnbau- und Eigentumsförderung fortgeführt werden könnte. Eine solche Möglichkeit war bereits im Bundesbeschluss vom 3. Dezember 1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung eingeräumt, sieht dessen Artikel 1 doch eine Laufzeit bis mindestens Ende 2000 vor.</p><p>Für eine einstweilige Fortsetzung der Förderung spricht der insbesondere im Eigentumsbereich und bei den Wohnungserneuerungen nach wie vor bestehende Bedarf. Das Risiko, dass sich die mit früheren WEG-Verpflichtungen eingehandelten Probleme bei der Grundverbilligung mit einer Kreditverlängerung wiederholen könnten, ist nach Meinung des Bundesrates sehr gering. Mit Modellanpassungen an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und mit neuen Förderungsprioritäten sind die Risiken stark vermindert worden. Zudem leistet der Bund bei den heute vorrangig geförderten Eigentums- und Erneuerungsobjekten zumeist nur Bürgschaften und Zusatzverbilligungen, bei denen das umstrittene Verbilligungsmodell keine Rolle spielt.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage und im Hinblick auf die definitiven Entscheide zum NFA hält der Bundesrat fest:</p><p>1. Die vom Bund eingegangenen WEG-Verpflichtungen bleiben bestehen.</p><p>2. Die Förderung wird auf tiefem Niveau im Rahmen der bewilligten Kredite und mit Konzentration der Hilfe auf Eigentums- und Erneuerungsobjekte fortgeführt.</p><p>3. Es werden vorsorgliche Überlegungen zur Weiterführung eines wohnungspolitischen Instrumentariums gestützt auf die von der Eidgenössischen Wohnbaukommission im Auftrag des Bundesrates verfassten Vorschläge angestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die aktuellen Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes gelten bis mindestens Ende 2000. Ein endgültiger Entscheid, ob die Wohnbaupolitik im Zuständigkeitsbereich des Bundes bleibt oder im Rahmen des Neuen Finanzausgleiches (NFA) an die Kantone übergeht, ist hingegen erst etwa in den Jahren 2002 oder 2003 zu erwarten. Wie gedenkt der Bundesrat, den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des NFA zu überbrücken?</p>
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