Bildungsfinanzierung

ShortId
99.3555
Id
19993555
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Bildungsfinanzierung
AdditionalIndexing
Kosten des Bildungswesens;Berufsverband;Subvention;berufliche Bildung;Bildungshaushaltsplan
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
  • L04K13030113, Kosten des Bildungswesens
  • L05K0702040303, Berufsverband
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Vorentwurf für ein neues Berufsbildungsgesetz bekennt sich der Bund klar zum dualen Berufsbildungssystem und betont die partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Wirtschaft als Hauptmerkmal unserer erfolgreichen Berufsbildung. Auch wird immer wieder hervorgehoben, dass man die Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Gleichbehandlung von rein schulischem und beruflichem Bildungsweg fördern soll.</p><p>Die Wirtschaft und insbesondere die ausbildungs- und prüfungsverantwortlichen Berufsverbände nehmen dieses Bekenntnis ernst. Sie erwarten, dass sich dies nicht nur auf die bisherige ideelle und finanzielle Unterstützung beschränkt, sondern dass der Bund die berufliche Bildung finanziell stärker unterstützt. Gerade für die vier oben genannten Bereiche kann die im Vorentwurf vorgeschlagene Finanzierung allerdings nicht befriedigen.</p><p>Hauptanliegen ist, dass der Bund künftig vermehrt und unabhängig von den Kantonsanteilen die Berufsverbände und andere ausbildungsverantwortliche Organisationen bei der Förderung und Entwicklung von Innovationen und neuen Technologien unterstützt. Damit kann das Ungleichgewicht zwischen rein schulischen und beruflichen Bildungswegen bei der finanziellen Unterstützung reduziert werden.</p><p>Ferner machen die Diskussionen um den neuen Finanzausgleich grosse Sorgen. Ein Rückzug des Bundes, z. B. aus der Finanzierung von Bauten und Mieten, trifft die Berufsverbände bei der obligatorischen Durchführung der überbetrieblichen Kurse empfindlich. Sie sind es, welche die Hauptkosten in diesem Bereich tragen, obwohl es der Bund ist, der dieses Obligatorium auferlegt hat. Eine Abwälzung auf die Kantone würde für die Berufsverbände und damit auch für die Betriebe zu untragbaren finanziellen und administrativen Erschwernissen führen.</p><p>Bei den Lehrabschlussprüfungen und den Berufsmaturitätsklassen sind die kantonalen Regelungen derart unterschiedlich, dass ein finanzieller Ausgleich durch den Bund dringend angezeigt ist. Bei der Unterstützung der Berufsmaturität kommt hinzu, das sich der Bund klar für die Gleichstellung von Fachhochschulen und Universitäten ausgesprochen hat und damit auch die "Zubringer" zu den Fachhochschulen fördern muss.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine echte Reform der Berufsbildung nicht ohne ein verstärktes finanzielles Engagement der Beteiligten möglich ist.</p><p>In seiner Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 hat der Bundesrat in Bezug auf die Berufsbildung festgehalten, dass die Kostenfolgen, die mit den anstehenden Reformen verbunden sind, vom Ausgang der inhaltlichen Auseinandersetzung um Überbrückungsmassnahmen (Lehrstellenbeschluss II) und um die Revision des Berufsbildungsgesetzes abhängen.</p><p>Am 5. Mai 1999 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes durchzuführen. Im erläuternden Bericht zum Vorentwurf wurde festgehalten, dass die erweiterten Fördermöglichkeiten, Anschubfinanzierungen zur Milderung struktureller Probleme am Lehrstellenmarkt und der beobachtbare Trend zur Erhöhung schulischer Anteile, Mehrbelastungen der Träger der Berufsbildung und namentlich des Bundeshaushaltes haben werden. Ebenfalls wurde erwähnt, dass die zum Teil noch allzu offen formulierten Subventionsbestimmungen zu konkretisieren und im Lichte der Vernehmlassung zu ergänzen sind.</p><p>Der Bundesrat gedenkt, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Dabei wird er auch prüfen, ob die vom Motionär vorgebrachten Anliegen mit den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Berufsbildungsgesetzes vereinbar sind. Das Resultat dieser Prüfung wird er in den überarbeiteten Entwurf zum BBG einfliessen lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet daher der Bundesrat auf eine materielle Stellungnahme zum vorliegenden Vorstoss; er wird aber das Thema in seiner Botschaft zum neuen Berufsbildungsgesetzes wieder aufnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes dafür zu sorgen, dass sich der Bund finanziell mehr als im Vorentwurf vorgesehen engagiert. Insbesondere in folgenden Bereichen ist der Bund zu verpflichten, Berufsverbände und Betriebe gegenüber der heutigen Situation vermehrt direkt zu unterstützen:</p><p>- beim Aufbau und bei der Entwicklung von Innovationen und neuen Technologien im gesamten Bildungsbereich;</p><p>- bei den überbetrieblichen Kursen (heute Einführungskurse);</p><p>- bei den Lehrabschlussprüfungen;</p><p>- für Interessierte, die direkt im Anschluss an die Lehre eine Berufsmatur absolvieren wollen.</p>
  • Bildungsfinanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Vorentwurf für ein neues Berufsbildungsgesetz bekennt sich der Bund klar zum dualen Berufsbildungssystem und betont die partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Wirtschaft als Hauptmerkmal unserer erfolgreichen Berufsbildung. Auch wird immer wieder hervorgehoben, dass man die Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Gleichbehandlung von rein schulischem und beruflichem Bildungsweg fördern soll.</p><p>Die Wirtschaft und insbesondere die ausbildungs- und prüfungsverantwortlichen Berufsverbände nehmen dieses Bekenntnis ernst. Sie erwarten, dass sich dies nicht nur auf die bisherige ideelle und finanzielle Unterstützung beschränkt, sondern dass der Bund die berufliche Bildung finanziell stärker unterstützt. Gerade für die vier oben genannten Bereiche kann die im Vorentwurf vorgeschlagene Finanzierung allerdings nicht befriedigen.</p><p>Hauptanliegen ist, dass der Bund künftig vermehrt und unabhängig von den Kantonsanteilen die Berufsverbände und andere ausbildungsverantwortliche Organisationen bei der Förderung und Entwicklung von Innovationen und neuen Technologien unterstützt. Damit kann das Ungleichgewicht zwischen rein schulischen und beruflichen Bildungswegen bei der finanziellen Unterstützung reduziert werden.</p><p>Ferner machen die Diskussionen um den neuen Finanzausgleich grosse Sorgen. Ein Rückzug des Bundes, z. B. aus der Finanzierung von Bauten und Mieten, trifft die Berufsverbände bei der obligatorischen Durchführung der überbetrieblichen Kurse empfindlich. Sie sind es, welche die Hauptkosten in diesem Bereich tragen, obwohl es der Bund ist, der dieses Obligatorium auferlegt hat. Eine Abwälzung auf die Kantone würde für die Berufsverbände und damit auch für die Betriebe zu untragbaren finanziellen und administrativen Erschwernissen führen.</p><p>Bei den Lehrabschlussprüfungen und den Berufsmaturitätsklassen sind die kantonalen Regelungen derart unterschiedlich, dass ein finanzieller Ausgleich durch den Bund dringend angezeigt ist. Bei der Unterstützung der Berufsmaturität kommt hinzu, das sich der Bund klar für die Gleichstellung von Fachhochschulen und Universitäten ausgesprochen hat und damit auch die "Zubringer" zu den Fachhochschulen fördern muss.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine echte Reform der Berufsbildung nicht ohne ein verstärktes finanzielles Engagement der Beteiligten möglich ist.</p><p>In seiner Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 hat der Bundesrat in Bezug auf die Berufsbildung festgehalten, dass die Kostenfolgen, die mit den anstehenden Reformen verbunden sind, vom Ausgang der inhaltlichen Auseinandersetzung um Überbrückungsmassnahmen (Lehrstellenbeschluss II) und um die Revision des Berufsbildungsgesetzes abhängen.</p><p>Am 5. Mai 1999 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes durchzuführen. Im erläuternden Bericht zum Vorentwurf wurde festgehalten, dass die erweiterten Fördermöglichkeiten, Anschubfinanzierungen zur Milderung struktureller Probleme am Lehrstellenmarkt und der beobachtbare Trend zur Erhöhung schulischer Anteile, Mehrbelastungen der Träger der Berufsbildung und namentlich des Bundeshaushaltes haben werden. Ebenfalls wurde erwähnt, dass die zum Teil noch allzu offen formulierten Subventionsbestimmungen zu konkretisieren und im Lichte der Vernehmlassung zu ergänzen sind.</p><p>Der Bundesrat gedenkt, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Dabei wird er auch prüfen, ob die vom Motionär vorgebrachten Anliegen mit den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Berufsbildungsgesetzes vereinbar sind. Das Resultat dieser Prüfung wird er in den überarbeiteten Entwurf zum BBG einfliessen lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet daher der Bundesrat auf eine materielle Stellungnahme zum vorliegenden Vorstoss; er wird aber das Thema in seiner Botschaft zum neuen Berufsbildungsgesetzes wieder aufnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes dafür zu sorgen, dass sich der Bund finanziell mehr als im Vorentwurf vorgesehen engagiert. Insbesondere in folgenden Bereichen ist der Bund zu verpflichten, Berufsverbände und Betriebe gegenüber der heutigen Situation vermehrt direkt zu unterstützen:</p><p>- beim Aufbau und bei der Entwicklung von Innovationen und neuen Technologien im gesamten Bildungsbereich;</p><p>- bei den überbetrieblichen Kursen (heute Einführungskurse);</p><p>- bei den Lehrabschlussprüfungen;</p><p>- für Interessierte, die direkt im Anschluss an die Lehre eine Berufsmatur absolvieren wollen.</p>
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