Sicherheitspolitischer Bericht 2000 und "Armee XXI"

ShortId
99.3558
Id
19993558
Updated
10.04.2024 12:13
Language
de
Title
Sicherheitspolitischer Bericht 2000 und "Armee XXI"
AdditionalIndexing
Offizier;Armeereform;Militärorganisation;Zivildienst;Militärdienstpflicht
1
  • L04K04020306, Armeereform
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L04K04020313, Militärorganisation
  • L05K0402030301, Offizier
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass gewisse Aussagen von Divisionär Siegenthaler, Unterstabschef Planung und Projektleiter "Armee XXI", zur "Armee XXI", die noch nicht durch Beschlüsse legitimiert sind, in der Öffentlichkeit zu gewissen Missverständnissen geführt haben ("NZZ" vom 29. September 1999). Auch bedauert der Bundesrat, dass die an der Pressekonferenz vom 27. September 1999 zu den Eckwerten für den Bevölkerungsschutz erfolgten Aussagen zum Dienstpflichtsystem zu Missverständnissen (Wahlfreiheit) geführt haben. Dieses Thema hat in der Presseberichterstattung eine Bedeutung erlangt, die in keiner Art und Weise dem derzeitigen Projektierungsstand entspricht. Der Bundesrat macht jedoch darauf aufmerksam, dass seinerzeit bei der Vorstellung des sicherheitspolitischen Berichtes 2000 u. a. auch die Dienstpflichtfrage mit den drei Modellvarianten kommuniziert wurde.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Die "Armee XXI" und der Bevölkerungsschutz basieren auf der nachgeführten Bundesverfassung. Ein anderes Vorgehen würde die zeitgerechte Umsetzung ab 2003 in Frage stellen. Gestützt auf die Leitlinien dieses Berichtes werden die Doktrin- und Strukturfragen sowie die Aufgaben der "Armee XXI" und des Bevölkerungsschutzes in neuen Leitbildern definiert. Darin wird auch zur Frage des künftigen Dienstpflichtsystems Stellung genommen. Die Leitbilder bilden die Grundlage für die Umsetzung der Reform, insbesondere für die Revision der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Es ist geplant, dass die Leitbilder Ende 2000 in die Vernehmlassung geschickt werden. Aufgrund der Ergebnisse wird insbesondere auch die Frage des künftigen Dienstpflichtsystems konkretisiert werden können. Der Entscheid über die im sicherheitspolitischen Bericht 2000 aufgezeigten drei Modellvarianten kann erst für die Zeit nach 2003 getroffen werden. Die Meinung der Kantone wird dabei von wesentlicher Bedeutung sein.</p><p>2. Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage und abgestützt auf Untersuchungen und Trends europäischer Nachbarstaaten ist es aus militärischer Sicht unbestritten, dass die "Armee XXI" kleiner sein wird als die heutige Armee. Der Zeit- und Informationsdruck, der auf dem Projekt "Armee XXI" lastet, erlaubt es nicht, mit ersten Planungsüberlegungen zuzuwarten, bis der sicherheitspolitische Bericht 2000 durch das Parlament beraten ist. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einer sachlichen Diskussion zur "Armee XXI" und zum Bevölkerungsschutz ein Motivationszuwachs bei den Kaderanwärtern und bei der Jugend möglich ist. </p><p>3. Der Gedanke einer dritten Teilstreitkraft, einer Territorialarmee, wird im Rahmen der Konzeptionsstudien vertieft und ernsthaft untersucht. Dabei besteht der Wille, den Kantonen auch weiterhin substanzielle Kompetenzen zuzuweisen. Erste Entscheidungsgrundlagen sollen ungefähr im Mai 2000 vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Veröffentlichung des Berichtes mit Aussagen zum neuen Bevölkerungsschutz und die Ausführungen von Divisionär Urban Siegenthaler zur nächsten Armeereform ("NZZ" vom 29. September 1999) haben zu Diskussionen geführt, die zum jetzigen Zeitpunkt unnötig sind.</p><p>Es war auffallend, festzustellen, dass die Frage der vorgesehenen Ausgestaltung des Bevölkerungsschutzes in den Medien wenig Beachtung fand, jedoch die freie Wahl des zukünftigen Dienstpflicht- und Dienstleitungssystems das beherrschende Thema war. Meines Erachtens geschah dies zu einem Zeitpunkt, wo diese Frage noch keinen Platz hatte und deshalb weder im sicherheitspolitischen Bericht 2000 noch im Bericht mit Aussagen zum Bevölkerungsschutz hätte aufgezeigt werden müssen. Vom zeitlichen Horizont her gilt das Gleiche für die Aussagen von Divisionär Siegenthaler über die Bestandesgrösse der "Armee XXI" zu einem Zeitpunkt, wo weder die Eckwerte noch das Leitbild in den Kantonen und in der Öffentlichkeit bekannt sind. Im Übrigen sind solche Äusserungen für die Motivation der Jungen im Kadernachwuchs für die restlichen vier bis fünf Jahre der "Armee 95" und die Visionen der Jugend für die neue "Armee XXI" äusserst fraglich. Zu diesem Fragenkomplex gehört auch die Aussage von Divisionär Siegenthaler rund um die Zukunft der Territorialinfanterie und der Ausgestaltung der kantonalen Militärhoheit im Sinne der neuen Bundesverfassung.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, die folgenden drei Fragen noch vor der Behandlung des sicherheitspolitischen Berichtes 2000 im Nationalrat zu beantworten:</p><p>1. Zu welchem Zeitpunkt wird oder soll ein Entscheid zur freien Wahl der Dienstpflicht gefällt werden? Welche Rolle spielen dabei die Leitbilder und die Ergebnisse der Vernehmlassungen?</p><p>2. Die gleiche Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Bestandesgrösse der "Armee XXI". Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen solcher vorgezogenen Aussagen vom Unterstabschef Planung auf den Kadernachwuchs für den Rest der "Armee 95" und die Motivation der Jugend zur "Armee XXI"?</p><p>3. Zu welchem Zeitpunkt wird über die Territorialinfanterie und ihre Zukunft entschieden? Wann und wo wird das Projekt für eine dritte Teilstreitkraft, eine Territorialarmee von drei bis fünf regional zugeordneten Brigaden, in die Entscheidfindung mit einbezogen? Dies ist ein Projekt, das die Frage um die kantonale Militärhoheit wesentlich entschärfen könnte.</p>
  • Sicherheitspolitischer Bericht 2000 und "Armee XXI"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass gewisse Aussagen von Divisionär Siegenthaler, Unterstabschef Planung und Projektleiter "Armee XXI", zur "Armee XXI", die noch nicht durch Beschlüsse legitimiert sind, in der Öffentlichkeit zu gewissen Missverständnissen geführt haben ("NZZ" vom 29. September 1999). Auch bedauert der Bundesrat, dass die an der Pressekonferenz vom 27. September 1999 zu den Eckwerten für den Bevölkerungsschutz erfolgten Aussagen zum Dienstpflichtsystem zu Missverständnissen (Wahlfreiheit) geführt haben. Dieses Thema hat in der Presseberichterstattung eine Bedeutung erlangt, die in keiner Art und Weise dem derzeitigen Projektierungsstand entspricht. Der Bundesrat macht jedoch darauf aufmerksam, dass seinerzeit bei der Vorstellung des sicherheitspolitischen Berichtes 2000 u. a. auch die Dienstpflichtfrage mit den drei Modellvarianten kommuniziert wurde.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Die "Armee XXI" und der Bevölkerungsschutz basieren auf der nachgeführten Bundesverfassung. Ein anderes Vorgehen würde die zeitgerechte Umsetzung ab 2003 in Frage stellen. Gestützt auf die Leitlinien dieses Berichtes werden die Doktrin- und Strukturfragen sowie die Aufgaben der "Armee XXI" und des Bevölkerungsschutzes in neuen Leitbildern definiert. Darin wird auch zur Frage des künftigen Dienstpflichtsystems Stellung genommen. Die Leitbilder bilden die Grundlage für die Umsetzung der Reform, insbesondere für die Revision der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Es ist geplant, dass die Leitbilder Ende 2000 in die Vernehmlassung geschickt werden. Aufgrund der Ergebnisse wird insbesondere auch die Frage des künftigen Dienstpflichtsystems konkretisiert werden können. Der Entscheid über die im sicherheitspolitischen Bericht 2000 aufgezeigten drei Modellvarianten kann erst für die Zeit nach 2003 getroffen werden. Die Meinung der Kantone wird dabei von wesentlicher Bedeutung sein.</p><p>2. Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage und abgestützt auf Untersuchungen und Trends europäischer Nachbarstaaten ist es aus militärischer Sicht unbestritten, dass die "Armee XXI" kleiner sein wird als die heutige Armee. Der Zeit- und Informationsdruck, der auf dem Projekt "Armee XXI" lastet, erlaubt es nicht, mit ersten Planungsüberlegungen zuzuwarten, bis der sicherheitspolitische Bericht 2000 durch das Parlament beraten ist. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einer sachlichen Diskussion zur "Armee XXI" und zum Bevölkerungsschutz ein Motivationszuwachs bei den Kaderanwärtern und bei der Jugend möglich ist. </p><p>3. Der Gedanke einer dritten Teilstreitkraft, einer Territorialarmee, wird im Rahmen der Konzeptionsstudien vertieft und ernsthaft untersucht. Dabei besteht der Wille, den Kantonen auch weiterhin substanzielle Kompetenzen zuzuweisen. Erste Entscheidungsgrundlagen sollen ungefähr im Mai 2000 vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Veröffentlichung des Berichtes mit Aussagen zum neuen Bevölkerungsschutz und die Ausführungen von Divisionär Urban Siegenthaler zur nächsten Armeereform ("NZZ" vom 29. September 1999) haben zu Diskussionen geführt, die zum jetzigen Zeitpunkt unnötig sind.</p><p>Es war auffallend, festzustellen, dass die Frage der vorgesehenen Ausgestaltung des Bevölkerungsschutzes in den Medien wenig Beachtung fand, jedoch die freie Wahl des zukünftigen Dienstpflicht- und Dienstleitungssystems das beherrschende Thema war. Meines Erachtens geschah dies zu einem Zeitpunkt, wo diese Frage noch keinen Platz hatte und deshalb weder im sicherheitspolitischen Bericht 2000 noch im Bericht mit Aussagen zum Bevölkerungsschutz hätte aufgezeigt werden müssen. Vom zeitlichen Horizont her gilt das Gleiche für die Aussagen von Divisionär Siegenthaler über die Bestandesgrösse der "Armee XXI" zu einem Zeitpunkt, wo weder die Eckwerte noch das Leitbild in den Kantonen und in der Öffentlichkeit bekannt sind. Im Übrigen sind solche Äusserungen für die Motivation der Jungen im Kadernachwuchs für die restlichen vier bis fünf Jahre der "Armee 95" und die Visionen der Jugend für die neue "Armee XXI" äusserst fraglich. Zu diesem Fragenkomplex gehört auch die Aussage von Divisionär Siegenthaler rund um die Zukunft der Territorialinfanterie und der Ausgestaltung der kantonalen Militärhoheit im Sinne der neuen Bundesverfassung.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, die folgenden drei Fragen noch vor der Behandlung des sicherheitspolitischen Berichtes 2000 im Nationalrat zu beantworten:</p><p>1. Zu welchem Zeitpunkt wird oder soll ein Entscheid zur freien Wahl der Dienstpflicht gefällt werden? Welche Rolle spielen dabei die Leitbilder und die Ergebnisse der Vernehmlassungen?</p><p>2. Die gleiche Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Bestandesgrösse der "Armee XXI". Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen solcher vorgezogenen Aussagen vom Unterstabschef Planung auf den Kadernachwuchs für den Rest der "Armee 95" und die Motivation der Jugend zur "Armee XXI"?</p><p>3. Zu welchem Zeitpunkt wird über die Territorialinfanterie und ihre Zukunft entschieden? Wann und wo wird das Projekt für eine dritte Teilstreitkraft, eine Territorialarmee von drei bis fünf regional zugeordneten Brigaden, in die Entscheidfindung mit einbezogen? Dies ist ein Projekt, das die Frage um die kantonale Militärhoheit wesentlich entschärfen könnte.</p>
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