Schaffung von Grossschutzgebieten
- ShortId
-
99.3560
- Id
-
19993560
- Updated
-
25.06.2025 02:26
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung von Grossschutzgebieten
- AdditionalIndexing
-
Nationalpark;Naturschutzgebiet;Landschaftsschutz
- 1
-
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L05K0601041201, Nationalpark
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat vor allem in den Neunzigerjahren, in der Folge der 1987 von Volk und Ständen angenommenen Rothenthurm-Initiative, erhebliche Anstrengungen im Natur- und Landschaftsschutz unternommen. Dies betrifft insbesondere den Schutz national bedeutsamer Moorbiotope und Moorlandschaften. Trotzdem sind Defizite erkennbar, worauf nicht zuletzt auch die OECD in ihrem 1998 erschienenen Umweltprüfbericht der Schweiz hinweist. Die Defizite betreffen aber weniger die gesetzlichen Grundlagen und die übergeordnete konzeptionelle Ebene als vielmehr die Umsetzung, die jedoch nur teilweise in der Kompetenz des Bundes liegt.</p><p>Ein Defizit ist zudem - im Sinne der vorliegenden Motion - bei den Grossschutzgebieten auszumachen. Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zur Motion Semadeni vom 18. Dezember 1998 (98.3661, Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung) und zur Interpellation Lötscher vom 16. März 1998 (98.3101, Projekt "Lebensraum Entlebuch") die Schaffung von neuen oder neuartigen Grossschutzgebieten begrüsst. Er hat dabei auch auf das von ihm am 19. Dezember 1997 gutgeheissene Landschaftskonzept Schweiz verwiesen, welches als Massnahme 7.03 die nähere Prüfung neuer Formen grossräumiger Naturvorranggebiete postuliert.</p><p>Schutzgebiete sind seit jeher ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Natur- und Landschaftsschutzpolitik. Eine verstärkte Bedeutung kommt dabei der Förderung von grossräumigen Schutzgebieten zu. Zahlreiche Pflanzen- und Tierarten sind auf Grossschutzgebiete angewiesen, weil nur dort für ihre Erhaltung wichtige Prozesse selbstständig ablaufen können. Zudem fördern das Erleben und Erfahren von Grossschutzgebieten das Naturverständnis und die Erholung des Menschen in besonderem Masse. In der Schweiz sind aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, namentlich des Besiedlungsmusters, vor allem Grossschutzgebiete mit differenzierten Schutzbestimmungen (wie Biosphärenreservate oder regionale Naturparks) realisierbar.</p><p>Die Schaffung von Grossschutzgebieten kann nicht vom Bund dekretiert werden. Es braucht die Mitwirkung - wenn nicht gar die Initiative - der lokalen Bevölkerung, die ihre Zustimmung in Kenntnis der Rahmenbedingungen gibt. Der Bund hat sich darauf zu beschränken, diese Rahmenbedingungen (Ziele und Kriterien) für die verschiedenen Typen von Grossschutzgebieten zu formulieren (Nationalparke, Wildnisgebiete, Biosphärenreservate, regionale Naturparks usw.) und nötigenfalls die Rechtsgrundlage für die Unterstützung von konkreten Projekten zu schaffen. Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zur Motion Semadeni seine Bereitschaft erklärt zu prüfen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Umsetzung und Unterstützung der vorzusehenden Massnahmen ausreichen oder ob das bestehende Recht zu ergänzen sei. Das Resultat dieser Prüfung liegt zwar noch nicht vor; es ist jedoch damit zu rechnen, dass - zumindest auf Verordnungsstufe - Rechtsetzungsbedarf besteht.</p><p>Für den Bundesrat ist das in der Motion vorgeschlagene Konzept nicht ausgereift. Er ist aber bereit, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgversprechende Initiativen für die Schaffung von Grossschutzgebieten aufzunehmen. Er ist nötigenfalls auch bereit, für die dazu erforderlichen Rechtsgrundlagen zu sorgen und für die verschiedenen Typen von Grossschutzgebieten Ziele und Kriterien zu formulieren, die Schutz- und Nutzungsbedürfnissen unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Faktoren der nachhaltigen Entwicklung gerecht werden. Der Bundesrat ist indessen nicht gewillt, die von der Motion geforderten Grossschutzgebiete aus eigener Initiative und ohne kantonale bzw. lokale Beteiligung zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Vorschlag von Pro Natura, 20 Prozent der Landesfläche in Schutzgebiete umzuwandeln, zu konkretisieren, indem er folgende Massnahmen trifft:</p><p>- In den Alpen, im Jura und in den nördlichen Voralpen werden acht neue Nationalparks in der Grösse von 100 bis 1000 Quadratkilometern geschaffen, die insgesamt 5 Prozent der Landesfläche ausmachen.</p><p>- Über das ganze Land verteilt werden zwischen 50 und 100 "Wildnisgebiete" vom Typus "Aletschwald" in der Grösse zwischen 1 und 10 Quadratkilometern ausgeschieden. Speziell zur Förderung des Naturerlebnisses werden vor allen grossen Agglomerationen des Landes Gebiete des Typus "Sihlwald" angelegt. Diese machen 2,5 Prozent der Landesfläche aus.</p><p>- Es werden sechs mosaikartige Biosphärenreservate geschaffen, bestehend aus Wildnisgebiet (Kernzone), Landschaftsschutzgebiet (Pflegezone) sowie einer Entwicklungszone für Modelle nachhaltiger Entwicklung.</p><p>- Die klassischen Naturschutzgebiete werden arrondiert und besser geschützt. Jede Gemeinde hat mindestens ein Naturschutzgebiet. Dazu werden etwa 1500 Quadratkilometer (4 Prozent der Landesfläche) benötigt.</p><p>- In allen wichtigen Naturräumen werden insgesamt mindestens dreizehn Landschaftsschutzgebiete vom Typus "Binntal" ausgeschieden, die alle wichtigen Kulturlandschaftsräume sowie hochalpine Landschaften abdecken. Die dazu benötigten 3800 Quadratkilometer entsprechen 9 Prozent der Landesfläche.</p>
- Schaffung von Grossschutzgebieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat vor allem in den Neunzigerjahren, in der Folge der 1987 von Volk und Ständen angenommenen Rothenthurm-Initiative, erhebliche Anstrengungen im Natur- und Landschaftsschutz unternommen. Dies betrifft insbesondere den Schutz national bedeutsamer Moorbiotope und Moorlandschaften. Trotzdem sind Defizite erkennbar, worauf nicht zuletzt auch die OECD in ihrem 1998 erschienenen Umweltprüfbericht der Schweiz hinweist. Die Defizite betreffen aber weniger die gesetzlichen Grundlagen und die übergeordnete konzeptionelle Ebene als vielmehr die Umsetzung, die jedoch nur teilweise in der Kompetenz des Bundes liegt.</p><p>Ein Defizit ist zudem - im Sinne der vorliegenden Motion - bei den Grossschutzgebieten auszumachen. Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zur Motion Semadeni vom 18. Dezember 1998 (98.3661, Rahmenerlass über Schutzgebiete von nationaler Bedeutung) und zur Interpellation Lötscher vom 16. März 1998 (98.3101, Projekt "Lebensraum Entlebuch") die Schaffung von neuen oder neuartigen Grossschutzgebieten begrüsst. Er hat dabei auch auf das von ihm am 19. Dezember 1997 gutgeheissene Landschaftskonzept Schweiz verwiesen, welches als Massnahme 7.03 die nähere Prüfung neuer Formen grossräumiger Naturvorranggebiete postuliert.</p><p>Schutzgebiete sind seit jeher ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Natur- und Landschaftsschutzpolitik. Eine verstärkte Bedeutung kommt dabei der Förderung von grossräumigen Schutzgebieten zu. Zahlreiche Pflanzen- und Tierarten sind auf Grossschutzgebiete angewiesen, weil nur dort für ihre Erhaltung wichtige Prozesse selbstständig ablaufen können. Zudem fördern das Erleben und Erfahren von Grossschutzgebieten das Naturverständnis und die Erholung des Menschen in besonderem Masse. In der Schweiz sind aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, namentlich des Besiedlungsmusters, vor allem Grossschutzgebiete mit differenzierten Schutzbestimmungen (wie Biosphärenreservate oder regionale Naturparks) realisierbar.</p><p>Die Schaffung von Grossschutzgebieten kann nicht vom Bund dekretiert werden. Es braucht die Mitwirkung - wenn nicht gar die Initiative - der lokalen Bevölkerung, die ihre Zustimmung in Kenntnis der Rahmenbedingungen gibt. Der Bund hat sich darauf zu beschränken, diese Rahmenbedingungen (Ziele und Kriterien) für die verschiedenen Typen von Grossschutzgebieten zu formulieren (Nationalparke, Wildnisgebiete, Biosphärenreservate, regionale Naturparks usw.) und nötigenfalls die Rechtsgrundlage für die Unterstützung von konkreten Projekten zu schaffen. Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zur Motion Semadeni seine Bereitschaft erklärt zu prüfen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Umsetzung und Unterstützung der vorzusehenden Massnahmen ausreichen oder ob das bestehende Recht zu ergänzen sei. Das Resultat dieser Prüfung liegt zwar noch nicht vor; es ist jedoch damit zu rechnen, dass - zumindest auf Verordnungsstufe - Rechtsetzungsbedarf besteht.</p><p>Für den Bundesrat ist das in der Motion vorgeschlagene Konzept nicht ausgereift. Er ist aber bereit, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgversprechende Initiativen für die Schaffung von Grossschutzgebieten aufzunehmen. Er ist nötigenfalls auch bereit, für die dazu erforderlichen Rechtsgrundlagen zu sorgen und für die verschiedenen Typen von Grossschutzgebieten Ziele und Kriterien zu formulieren, die Schutz- und Nutzungsbedürfnissen unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Faktoren der nachhaltigen Entwicklung gerecht werden. Der Bundesrat ist indessen nicht gewillt, die von der Motion geforderten Grossschutzgebiete aus eigener Initiative und ohne kantonale bzw. lokale Beteiligung zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Vorschlag von Pro Natura, 20 Prozent der Landesfläche in Schutzgebiete umzuwandeln, zu konkretisieren, indem er folgende Massnahmen trifft:</p><p>- In den Alpen, im Jura und in den nördlichen Voralpen werden acht neue Nationalparks in der Grösse von 100 bis 1000 Quadratkilometern geschaffen, die insgesamt 5 Prozent der Landesfläche ausmachen.</p><p>- Über das ganze Land verteilt werden zwischen 50 und 100 "Wildnisgebiete" vom Typus "Aletschwald" in der Grösse zwischen 1 und 10 Quadratkilometern ausgeschieden. Speziell zur Förderung des Naturerlebnisses werden vor allen grossen Agglomerationen des Landes Gebiete des Typus "Sihlwald" angelegt. Diese machen 2,5 Prozent der Landesfläche aus.</p><p>- Es werden sechs mosaikartige Biosphärenreservate geschaffen, bestehend aus Wildnisgebiet (Kernzone), Landschaftsschutzgebiet (Pflegezone) sowie einer Entwicklungszone für Modelle nachhaltiger Entwicklung.</p><p>- Die klassischen Naturschutzgebiete werden arrondiert und besser geschützt. Jede Gemeinde hat mindestens ein Naturschutzgebiet. Dazu werden etwa 1500 Quadratkilometer (4 Prozent der Landesfläche) benötigt.</p><p>- In allen wichtigen Naturräumen werden insgesamt mindestens dreizehn Landschaftsschutzgebiete vom Typus "Binntal" ausgeschieden, die alle wichtigen Kulturlandschaftsräume sowie hochalpine Landschaften abdecken. Die dazu benötigten 3800 Quadratkilometer entsprechen 9 Prozent der Landesfläche.</p>
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