Pflegekosten von Asylsuchenden

ShortId
99.3567
Id
19993567
Updated
25.06.2025 02:26
Language
de
Title
Pflegekosten von Asylsuchenden
AdditionalIndexing
Spitalkosten;Asylbewerber/in;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, den klaren Willen geäussert, deren Gesundheitskosten einzudämmen. Er hat diesbezüglich bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, die einerseits Kostenersparnisse zur Folge haben und andererseits auch einen korrekten und effizienten Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes sicherstellen sollen. </p><p>So hat der Bundesrat auf den 1. Oktober 1999 die Asylverordnung 2 geändert. Mit dieser Verordnungsänderung werden die Kantone verpflichtet, für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung die freie Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer einzuschränken. Es ist nun Aufgabe der Kantone, ein ihren Verhältnissen entsprechendes Gatekeeper-Modell aufzubauen. </p><p>Der Bundesrat hat zudem in seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Risikoausgleich in der Krankenversicherung vom 18. August 1999 auch vorgeschlagen, die Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, vom massgebenden Versichertenbestand für den Risikoausgleich auszunehmen; dies mit der Absicht einer - längstens bis zum 31. Dezember 2001 befristeten - finanziellen Entlastung der wenigen, finanziell übermässig stark belasteten Krankenversicherer, welche die Versicherungspflicht für unterstützungsbedürftige Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige mittels Rahmenverträgen mit den Kantonen vollziehen und damit einen korrekten und effizienten Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes sicherstellen. </p><p>Im weiteren prüft derzeit eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen", die aus einer Bundesvertretung und einer Vertretung der Kantone zusammengesetzt ist, im Auftrag des Bundesrates mögliche Sparmassnahmen im Bereich der Sozialversicherungen, insbesondere aber im Bereich der Krankenversicherung. Die abschliessenden Berichte dieser Arbeitsgruppe werden Ende dieses Jahres erwartet. In der Folge wird der Bundesrat die vorgeschlagenen Massnahmen prüfen und gegebenenfalls die Einführung von weiteren Massnahmen beschliessen oder den eidgenössischen Räten unterbreiten. </p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der zurzeit stattfindenden Überprüfung der Finanzierung des Asylwesens ebenfalls zu prüfen, ob und wie insbesondere die Übernahme der Pflegekosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, mittels einer einheitlichen, administrativ einfach handhabbaren Lösung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes geregelt werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Übernahme der Pflegekosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, eine einheitliche Lösung zu unterbreiten. Diese Lösung muss die Interessen der betroffenen Personen, der Krankenversicherer, der Kantone und des Bundes berücksichtigen und administrativ einfach handhabbar sein.</p>
  • Pflegekosten von Asylsuchenden
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19990064
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, den klaren Willen geäussert, deren Gesundheitskosten einzudämmen. Er hat diesbezüglich bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, die einerseits Kostenersparnisse zur Folge haben und andererseits auch einen korrekten und effizienten Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes sicherstellen sollen. </p><p>So hat der Bundesrat auf den 1. Oktober 1999 die Asylverordnung 2 geändert. Mit dieser Verordnungsänderung werden die Kantone verpflichtet, für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung die freie Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer einzuschränken. Es ist nun Aufgabe der Kantone, ein ihren Verhältnissen entsprechendes Gatekeeper-Modell aufzubauen. </p><p>Der Bundesrat hat zudem in seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Risikoausgleich in der Krankenversicherung vom 18. August 1999 auch vorgeschlagen, die Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, vom massgebenden Versichertenbestand für den Risikoausgleich auszunehmen; dies mit der Absicht einer - längstens bis zum 31. Dezember 2001 befristeten - finanziellen Entlastung der wenigen, finanziell übermässig stark belasteten Krankenversicherer, welche die Versicherungspflicht für unterstützungsbedürftige Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige mittels Rahmenverträgen mit den Kantonen vollziehen und damit einen korrekten und effizienten Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes sicherstellen. </p><p>Im weiteren prüft derzeit eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen", die aus einer Bundesvertretung und einer Vertretung der Kantone zusammengesetzt ist, im Auftrag des Bundesrates mögliche Sparmassnahmen im Bereich der Sozialversicherungen, insbesondere aber im Bereich der Krankenversicherung. Die abschliessenden Berichte dieser Arbeitsgruppe werden Ende dieses Jahres erwartet. In der Folge wird der Bundesrat die vorgeschlagenen Massnahmen prüfen und gegebenenfalls die Einführung von weiteren Massnahmen beschliessen oder den eidgenössischen Räten unterbreiten. </p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der zurzeit stattfindenden Überprüfung der Finanzierung des Asylwesens ebenfalls zu prüfen, ob und wie insbesondere die Übernahme der Pflegekosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, mittels einer einheitlichen, administrativ einfach handhabbaren Lösung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes geregelt werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Übernahme der Pflegekosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, eine einheitliche Lösung zu unterbreiten. Diese Lösung muss die Interessen der betroffenen Personen, der Krankenversicherer, der Kantone und des Bundes berücksichtigen und administrativ einfach handhabbar sein.</p>
    • Pflegekosten von Asylsuchenden

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