Eides- und Gelübdeformel

ShortId
99.3568
Id
19993568
Updated
14.11.2025 09:04
Language
de
Title
Eides- und Gelübdeformel
AdditionalIndexing
Amtseid
1
  • L06K080701010102, Amtseid
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Staatspolitischen Kommission (SPK) wurde die Parlamentarische Initiative Teuscher zur Vorprüfung zugeteilt, mit welcher eine neue, ausformulierte Eides- und Gelübdeformel verlangt wurde (vgl. Parlamentarische Initiative 98.452). Frau Teuscher hat diese Initiative zugunsten der Motion der SPK zurückgezogen.</p><p>Das Büro ist nicht gegen eine Neuformulierung der aus dem Jahre 1848 stammenden Formel. Die Frage stellt sich auch, ob die Eides- und Gelübdeformel im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) oder wie bisher in den Ratsreglementen festgelegt werden soll. Das Büro schlägt vor, die SPK mit der Prüfung dieser Frage im Rahmen der Totalrevision des GVG zu beauftragen.</p> Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und der Kommission zur Prüfung zuzuweisen.
  • <p>Die Eides- und Gelübdeformel für die obersten Bundesbehörden ist neu zu formulieren.</p>
  • Eides- und Gelübdeformel
State
Überwiesen an das Ratsbüro
Related Affairs
  • 19980452
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Staatspolitischen Kommission (SPK) wurde die Parlamentarische Initiative Teuscher zur Vorprüfung zugeteilt, mit welcher eine neue, ausformulierte Eides- und Gelübdeformel verlangt wurde (vgl. Parlamentarische Initiative 98.452). Frau Teuscher hat diese Initiative zugunsten der Motion der SPK zurückgezogen.</p><p>Das Büro ist nicht gegen eine Neuformulierung der aus dem Jahre 1848 stammenden Formel. Die Frage stellt sich auch, ob die Eides- und Gelübdeformel im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) oder wie bisher in den Ratsreglementen festgelegt werden soll. Das Büro schlägt vor, die SPK mit der Prüfung dieser Frage im Rahmen der Totalrevision des GVG zu beauftragen.</p> Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und der Kommission zur Prüfung zuzuweisen.
    • <p>Die Eides- und Gelübdeformel für die obersten Bundesbehörden ist neu zu formulieren.</p>
    • Eides- und Gelübdeformel

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