Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes. Dauer des Einbürgerungsverfahrens

ShortId
99.3573
Id
19993573
Updated
25.06.2025 02:26
Language
de
Title
Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes. Dauer des Einbürgerungsverfahrens
AdditionalIndexing
Einbürgerung;Vollzug von Beschlüssen;Bürgerrecht
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K0506010601, Bürgerrecht
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat bei der Umsetzung des Bürgerrechtsgesetzes vom 29. September 1952 erhebliche Vollzugsmängel festgestellt. Die durchschnittliche Behandlungsdauer von Einbürgerungsgesuchen beträgt zurzeit zwischen anderthalb und zwei Jahren. Die Gesuchseingänge beim Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) haben in den Jahren 1996 bis 1998 um beinahe 50 Prozent zugenommen. Der Rückstand bezüglich unbehandelter Gesuche ist im letzten Jahr um 7000 Gesuche, von 5000 auf 12 000, angestiegen. Zurzeit warten 15 000 Gesuche auf eine Bearbeitung. Die Situation wird sich nach Einschätzung des BFA noch zuspitzen.</p><p>Die Pendenzen und die Behandlungsdauer von Einbürgerungsgesuchen haben das zumutbare Mass offensichtlich überschritten. Sowohl bei den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFA machen sich Frustrationen breit. Erkundigt sich eine Bewerberin bzw. ein Bewerber einer Einbürgerung nach dem Stand ihres bzw. seines Gesuches, muss ihr bzw. ihm mitgeteilt werden, dass allein die Erfassung der Personalien und die Erstellung des Einbürgerungsdossiers bis zu einem halben Jahr oder sogar noch länger dauern kann. Das BFA weist die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zu Beginn des Verfahrens pauschal darauf hin, dass das Einbürgerungsverfahren in der Regel zwischen einem und anderthalb Jahren dauern kann, und bittet die Betroffenen, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFA stehen unter massivem Druck.</p><p>Diese Situation kann nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission nicht weiter hingenommen werden. Sie beeinträchtigt nicht nur die Geschäftsführung in hohem Masse, sondern führt zwangsläufig zu einem grossen Vertrauensverlust für Politik und Behörden. Der Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes ist damit in Frage gestellt. Die Geschäftsprüfungskommission hat sich vergewissert, dass die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglichen Rationalisierungsmassnahmen weitgehend ausgeschöpft wurden. Nach Angaben des Direktors des BFA sind zusätzliche Stellen notwendig, um den Rückstand bei der Behandlung der Gesuche kurzfristig zu reduzieren.</p><p>Die drei Phasen des Verfahrens auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene führen zu zahlreichen Wiederholungen. Mittel- und langfristig muss deshalb nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission das komplizierte und mehrstufige Einbürgerungsverfahren vereinfacht werden. Der Bund muss vermehrt Kompetenzen an die Kantone delegieren und sich lediglich mit einem Beschwerde- bzw. Vetorecht begnügen. Damit würde das Verfahren wesentlich effizienter, und trotzdem könnte der Bund die einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Diese Massnahmen bedingen allerdings eine Verfassungs- und Gesetzesänderung.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen, um die Pendenzen bei den Einbürgerungsgesuchen abzubauen und die Behandlungsdauer der Gesuche auf ein zumutbares Mass zu reduzieren.</p>
  • Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes. Dauer des Einbürgerungsverfahrens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat bei der Umsetzung des Bürgerrechtsgesetzes vom 29. September 1952 erhebliche Vollzugsmängel festgestellt. Die durchschnittliche Behandlungsdauer von Einbürgerungsgesuchen beträgt zurzeit zwischen anderthalb und zwei Jahren. Die Gesuchseingänge beim Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) haben in den Jahren 1996 bis 1998 um beinahe 50 Prozent zugenommen. Der Rückstand bezüglich unbehandelter Gesuche ist im letzten Jahr um 7000 Gesuche, von 5000 auf 12 000, angestiegen. Zurzeit warten 15 000 Gesuche auf eine Bearbeitung. Die Situation wird sich nach Einschätzung des BFA noch zuspitzen.</p><p>Die Pendenzen und die Behandlungsdauer von Einbürgerungsgesuchen haben das zumutbare Mass offensichtlich überschritten. Sowohl bei den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFA machen sich Frustrationen breit. Erkundigt sich eine Bewerberin bzw. ein Bewerber einer Einbürgerung nach dem Stand ihres bzw. seines Gesuches, muss ihr bzw. ihm mitgeteilt werden, dass allein die Erfassung der Personalien und die Erstellung des Einbürgerungsdossiers bis zu einem halben Jahr oder sogar noch länger dauern kann. Das BFA weist die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zu Beginn des Verfahrens pauschal darauf hin, dass das Einbürgerungsverfahren in der Regel zwischen einem und anderthalb Jahren dauern kann, und bittet die Betroffenen, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFA stehen unter massivem Druck.</p><p>Diese Situation kann nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission nicht weiter hingenommen werden. Sie beeinträchtigt nicht nur die Geschäftsführung in hohem Masse, sondern führt zwangsläufig zu einem grossen Vertrauensverlust für Politik und Behörden. Der Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes ist damit in Frage gestellt. Die Geschäftsprüfungskommission hat sich vergewissert, dass die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglichen Rationalisierungsmassnahmen weitgehend ausgeschöpft wurden. Nach Angaben des Direktors des BFA sind zusätzliche Stellen notwendig, um den Rückstand bei der Behandlung der Gesuche kurzfristig zu reduzieren.</p><p>Die drei Phasen des Verfahrens auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene führen zu zahlreichen Wiederholungen. Mittel- und langfristig muss deshalb nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission das komplizierte und mehrstufige Einbürgerungsverfahren vereinfacht werden. Der Bund muss vermehrt Kompetenzen an die Kantone delegieren und sich lediglich mit einem Beschwerde- bzw. Vetorecht begnügen. Damit würde das Verfahren wesentlich effizienter, und trotzdem könnte der Bund die einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Diese Massnahmen bedingen allerdings eine Verfassungs- und Gesetzesänderung.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen, um die Pendenzen bei den Einbürgerungsgesuchen abzubauen und die Behandlungsdauer der Gesuche auf ein zumutbares Mass zu reduzieren.</p>
    • Vollzug des Bürgerrechtsgesetzes. Dauer des Einbürgerungsverfahrens

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