Simultanübersetzung in allen Kommissionssitzungen
- ShortId
-
99.3585
- Id
-
19993585
- Updated
-
10.04.2024 16:59
- Language
-
de
- Title
-
Simultanübersetzung in allen Kommissionssitzungen
- AdditionalIndexing
-
parlamentarische Kommission;Übersetzen
- 1
-
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- L04K12010302, Übersetzen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Frage der Übersetzung an Kommissionssitzungen ist in Artikel 23a des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) und in Artikel 13a des Geschäftsreglementes des Ständerates (GRS) geregelt.</p><p>Gemäss GNR "(werden) die Kommissionsberatungen .... ins Deutsche, Französische und Italienische übersetzt, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichten auf die Übersetzung". Das GRS besagt: "Wenn ein Kommissionsmitglied es verlangt, werden die Kommissionsberatungen ins Deutsche, Französische oder Italienische übersetzt."</p><p>Diese Bestimmungen entsprechen dem Wunsch der Mehrheit der Ratsmitglieder. Von der Möglichkeit der Übersetzung wurde bisher vor allem bei der Beratung komplexer Geschäfte mit fachspezifischem Vokabular Gebrauch gemacht.</p><p>Die systematische Einführung der Simultanübersetzung würde erhebliche Kosten verursachen, wenn man bedenkt, dass die Kommissionen und Delegationen jährlich insgesamt 500 Sitzungen abhalten. Die Kosten pro Sitzungstag und Zielsprache (bzw. Übersetzungsrichtung) lassen sich auf 1300 Franken beziffern. Bei zwei Zielsprachen beliefen sich die Kosten demnach auf 2600 Franken, und auf 7800 Franken, wenn noch das Italienische als dritte Sprache (sechs Übersetzungsrichtungen) hinzukäme. Dazu kämen die Kosten für die Installierung und den Abbau der Kabinen; diese belaufen sich bei zwei Sprachen auf 5000 Franken. Die Gesamtkosten würden sich auf 4 bis 5 Millionen Franken belaufen. Die Kommissionszimmer des Parlamentsgebäudes eignen sich nicht gut für die Installierung von Dolmetscheranlagen. Der Platz der Sitzungsteilnehmer würde durch die Kabinen erheblich eingeschränkt. Was die Infrastruktur betrifft, ist in Zusammenarbeit mit dem VBS im Bundeshaus Ost eine Sitzungszimmer mit Simultanübersetzungsanlage eingerichtet worden, das auch dem Parlament zur Verfügung steht.</p><p>Das Büro hat die Notwendigkeit der besseren Verständigung zwischen den Ratsmitgliedern verschiedener Sprache erkannt und den Ratsmitgliedern aus diesem Grunde Sprachkurse angeboten, in welchen die passive Kenntnis der anderen Sprache gefördert wird.</p><p>Das Büro ist der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen, um nötigenfalls von der Übersetzung Gebrauch zu machen. Es kann nur die Antwort bestätigen, die es auf die Einfache Anfrage Jaquet-Berger (98.1173) vom 9. Oktober 1998 gegeben hat.</p> Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Die Büros des Nationalrates und des Ständerates werden aufgefordert, die Simultanübersetzung in allen Kommissionssitzungen einzuführen.</p>
- Simultanübersetzung in allen Kommissionssitzungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Frage der Übersetzung an Kommissionssitzungen ist in Artikel 23a des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) und in Artikel 13a des Geschäftsreglementes des Ständerates (GRS) geregelt.</p><p>Gemäss GNR "(werden) die Kommissionsberatungen .... ins Deutsche, Französische und Italienische übersetzt, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichten auf die Übersetzung". Das GRS besagt: "Wenn ein Kommissionsmitglied es verlangt, werden die Kommissionsberatungen ins Deutsche, Französische oder Italienische übersetzt."</p><p>Diese Bestimmungen entsprechen dem Wunsch der Mehrheit der Ratsmitglieder. Von der Möglichkeit der Übersetzung wurde bisher vor allem bei der Beratung komplexer Geschäfte mit fachspezifischem Vokabular Gebrauch gemacht.</p><p>Die systematische Einführung der Simultanübersetzung würde erhebliche Kosten verursachen, wenn man bedenkt, dass die Kommissionen und Delegationen jährlich insgesamt 500 Sitzungen abhalten. Die Kosten pro Sitzungstag und Zielsprache (bzw. Übersetzungsrichtung) lassen sich auf 1300 Franken beziffern. Bei zwei Zielsprachen beliefen sich die Kosten demnach auf 2600 Franken, und auf 7800 Franken, wenn noch das Italienische als dritte Sprache (sechs Übersetzungsrichtungen) hinzukäme. Dazu kämen die Kosten für die Installierung und den Abbau der Kabinen; diese belaufen sich bei zwei Sprachen auf 5000 Franken. Die Gesamtkosten würden sich auf 4 bis 5 Millionen Franken belaufen. Die Kommissionszimmer des Parlamentsgebäudes eignen sich nicht gut für die Installierung von Dolmetscheranlagen. Der Platz der Sitzungsteilnehmer würde durch die Kabinen erheblich eingeschränkt. Was die Infrastruktur betrifft, ist in Zusammenarbeit mit dem VBS im Bundeshaus Ost eine Sitzungszimmer mit Simultanübersetzungsanlage eingerichtet worden, das auch dem Parlament zur Verfügung steht.</p><p>Das Büro hat die Notwendigkeit der besseren Verständigung zwischen den Ratsmitgliedern verschiedener Sprache erkannt und den Ratsmitgliedern aus diesem Grunde Sprachkurse angeboten, in welchen die passive Kenntnis der anderen Sprache gefördert wird.</p><p>Das Büro ist der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen, um nötigenfalls von der Übersetzung Gebrauch zu machen. Es kann nur die Antwort bestätigen, die es auf die Einfache Anfrage Jaquet-Berger (98.1173) vom 9. Oktober 1998 gegeben hat.</p> Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Die Büros des Nationalrates und des Ständerates werden aufgefordert, die Simultanübersetzung in allen Kommissionssitzungen einzuführen.</p>
- Simultanübersetzung in allen Kommissionssitzungen
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