Arbeitslosenversicherung. Beschäftigungsprogramme

ShortId
99.3589
Id
19993589
Updated
14.11.2025 07:04
Language
de
Title
Arbeitslosenversicherung. Beschäftigungsprogramme
AdditionalIndexing
Arbeitsbeschaffungsprogramm;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Arbeitslosenversicherung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K070203030101, Arbeitsbeschaffungsprogramm
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 72b Absatz 1 Avig haben die Kantone ein Mindestangebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen bereitzustellen. Der Bundesrat nimmt die Aufteilung der Plätze auf die einzelnen Kantone vor und berücksichtigt dabei die Einwohnerzahl und die Zahl der Versicherten. Nach Artikel 72b Absatz 3 Avig hat der Bundesrat jährlich ein Mindestangebot festzusetzen und dabei die Kantone vorgängig anzuhören.</p><p>Mit Schreiben vom 22. Juni 1999 wurden die Volkswirtschaftsdirektionen der Kantone zur Vernehmlassung über das neue Mindestangebot für das Jahr 2000 eingeladen. Der Vorschlag des Bundes sah eine Reduktion der Jahresplätze von 25 000 auf 15 000 vor. Gleichzeitig wurde den Kantonen mitgeteilt, wie hoch ihr Anteil am Total der 15 000 Jahresplätze für das Jahr 2000 betragen werde. Mit Ausnahme eines Kantons begrüssten alle den Vorschlag des Bundes.</p><p>Zahlreiche Kantone begannen deshalb schon Mitte Jahr, das Angebot an Veranstaltern von arbeitsmarktlichen Massnahmen für das Jahr 2000 um ungefähr 40 Prozent zu reduzieren.</p><p>Aus diesem Grund hatten die meisten Kantone die nötigen Anpassungen schon vorgenommen, als der Bundesrat am 4. Oktober 1999 den definitiven Entscheid fällte, das Mindestangebot bei 15 000 Jahresplätzen festzusetzen.</p><p>Trotz der Senkung des Mindestangebotes haben die Kantone für das Jahr 2000 insgesamt 25 880 Jahresplätze budgetiert. Erfahrungsgemäss werden etwa 80 Prozent des Budgets realisiert, d. h. etwa 20 000 Jahresplätze.</p><p>Im Rahmen der technischen Avig-Revision, deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2001 vorgesehen ist, wird beabsichtigt, das Mindestangebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen ab dem Jahre 2001 abzuschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Beim Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) wurde besonders auf Massnahmen zur Erleichterung der Wiedereingliederung Wert gelegt. Zu diesen Massnahmen gehören insbesondere Beschäftigungsprogramme, die den Beteiligten dank einer geregelten Arbeit die Möglichkeit bieten, den Anschluss an die Arbeitswelt zu halten, weiterhin persönliche Beziehungen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft zu pflegen sowie Motivation und Selbstachtung zu behalten. In den letzten Jahren nahmen die Beschäftigungsprogramme, parallel zum Anstieg der Arbeitslosenzahl, beachtlich zu. </p><p>Mit dem Rückgang der Arbeitslosenzahl verringerten sich zunehmend auch die Beschäftigungsprogramme. Die Programmverantwortlichen haben in dieser Phase Probleme, die nicht nur mit der notwendigen Anpassung an die neue Situation, sondern auch mit dem Vorgehen des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) zu tun haben. Das Seco liefert die Richtlinien, nach denen die Stellen für das folgende Jahr festgelegt werden können, mit so grosser Verspätung, dass die Verantwortlichen erst im letzten Monat des Jahres davon Kenntnis erhalten. Da gewisse Stellen mit einer sehr aufwendigen Infrastruktur (Räumlichkeiten, Einrichtungen) und hohen Personalkosten verbunden sind, sollte eine grössere Änderung der Anzahl Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer so früh bekannt gegeben werden, dass die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können. Dies würde es auch erlauben, die Arbeitsverträge mit den Verantwortlichen für Koordination und Durchführung der Programme einzuhalten. </p><p>Ich frage deshalb den Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes und somit auch das Seco, wie sie Verfahren und Fristen anzupassen gedenken, damit den Programmverantwortlichen die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das folgende Jahr frühzeitig mitgeteilt werden kann.</p>
  • Arbeitslosenversicherung. Beschäftigungsprogramme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 72b Absatz 1 Avig haben die Kantone ein Mindestangebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen bereitzustellen. Der Bundesrat nimmt die Aufteilung der Plätze auf die einzelnen Kantone vor und berücksichtigt dabei die Einwohnerzahl und die Zahl der Versicherten. Nach Artikel 72b Absatz 3 Avig hat der Bundesrat jährlich ein Mindestangebot festzusetzen und dabei die Kantone vorgängig anzuhören.</p><p>Mit Schreiben vom 22. Juni 1999 wurden die Volkswirtschaftsdirektionen der Kantone zur Vernehmlassung über das neue Mindestangebot für das Jahr 2000 eingeladen. Der Vorschlag des Bundes sah eine Reduktion der Jahresplätze von 25 000 auf 15 000 vor. Gleichzeitig wurde den Kantonen mitgeteilt, wie hoch ihr Anteil am Total der 15 000 Jahresplätze für das Jahr 2000 betragen werde. Mit Ausnahme eines Kantons begrüssten alle den Vorschlag des Bundes.</p><p>Zahlreiche Kantone begannen deshalb schon Mitte Jahr, das Angebot an Veranstaltern von arbeitsmarktlichen Massnahmen für das Jahr 2000 um ungefähr 40 Prozent zu reduzieren.</p><p>Aus diesem Grund hatten die meisten Kantone die nötigen Anpassungen schon vorgenommen, als der Bundesrat am 4. Oktober 1999 den definitiven Entscheid fällte, das Mindestangebot bei 15 000 Jahresplätzen festzusetzen.</p><p>Trotz der Senkung des Mindestangebotes haben die Kantone für das Jahr 2000 insgesamt 25 880 Jahresplätze budgetiert. Erfahrungsgemäss werden etwa 80 Prozent des Budgets realisiert, d. h. etwa 20 000 Jahresplätze.</p><p>Im Rahmen der technischen Avig-Revision, deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2001 vorgesehen ist, wird beabsichtigt, das Mindestangebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen ab dem Jahre 2001 abzuschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Beim Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) wurde besonders auf Massnahmen zur Erleichterung der Wiedereingliederung Wert gelegt. Zu diesen Massnahmen gehören insbesondere Beschäftigungsprogramme, die den Beteiligten dank einer geregelten Arbeit die Möglichkeit bieten, den Anschluss an die Arbeitswelt zu halten, weiterhin persönliche Beziehungen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft zu pflegen sowie Motivation und Selbstachtung zu behalten. In den letzten Jahren nahmen die Beschäftigungsprogramme, parallel zum Anstieg der Arbeitslosenzahl, beachtlich zu. </p><p>Mit dem Rückgang der Arbeitslosenzahl verringerten sich zunehmend auch die Beschäftigungsprogramme. Die Programmverantwortlichen haben in dieser Phase Probleme, die nicht nur mit der notwendigen Anpassung an die neue Situation, sondern auch mit dem Vorgehen des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) zu tun haben. Das Seco liefert die Richtlinien, nach denen die Stellen für das folgende Jahr festgelegt werden können, mit so grosser Verspätung, dass die Verantwortlichen erst im letzten Monat des Jahres davon Kenntnis erhalten. Da gewisse Stellen mit einer sehr aufwendigen Infrastruktur (Räumlichkeiten, Einrichtungen) und hohen Personalkosten verbunden sind, sollte eine grössere Änderung der Anzahl Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer so früh bekannt gegeben werden, dass die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können. Dies würde es auch erlauben, die Arbeitsverträge mit den Verantwortlichen für Koordination und Durchführung der Programme einzuhalten. </p><p>Ich frage deshalb den Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes und somit auch das Seco, wie sie Verfahren und Fristen anzupassen gedenken, damit den Programmverantwortlichen die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das folgende Jahr frühzeitig mitgeteilt werden kann.</p>
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