Finanzkontrollen des Bundes
- ShortId
-
99.3594
- Id
-
19993594
- Updated
-
10.04.2024 12:02
- Language
-
de
- Title
-
Finanzkontrollen des Bundes
- AdditionalIndexing
-
Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Submissionswesen;Finanzkontrolle;Unterschlagung
- 1
-
- L04K11020202, Finanzkontrolle
- L06K050102010206, Unterschlagung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie gewisse Vorkommnisse kürzlich gezeigt haben, bestehen bei der Kontrolle und bei der Aufdeckung von Missbräuchen von Beamten, die Zugang zu öffentlichen Geldern haben, grosse Mängel. Ich möchte damit nicht behaupten, dass es einen verbreiteten Missbrauch durch Verwaltungsbeamte zulasten des Bundes gibt.</p><p>Man gewinnt vielmehr den Eindruck, dass die Kontrollen relativ leichtfertig durchgeführt werden, unabhängig von den Schäden, die dadurch entstehen können. Ich beziehe mich insbesondere auf den Fall Bellasi, wo die grossen Mängel bei der Kontrolle der Geldzahlungen für Dienstleistungen (von denen einige nie erbracht wurden) in aller Deutlichkeit sichtbar wurden.</p><p>Es ist zudem relativ schwierig herauszufinden, wer einerseits das System missbraucht und wer andererseits die Kontrollen nicht durchgeführt hat (oder nicht in der Lage war, die Kontrollen durchzuführen). </p><p>Inhaltlich zwar anders, in den Auswirkungen aber gleich verhält es sich bei den grossen nationalen Bauvorhaben des Bundes oder staatlicher oder halbstaatlicher Einrichtungen, bei denen der Bund Aktionär ist, wenn die Schlussabrechnung Kosten ausweist, die weit über dem Voranschlag liegen.</p><p>Ich denke dabei an die Vorfälle bei der Expo.01, heute Expo.02, wo man auf den Bericht eines Privatunternehmens warten musste, um festzustellen, welche Kosten gedeckt und welche noch ungedeckt waren. Beim Alptransit sehe ich ein ähnliches Problem auf uns zukommen. Die tatsächlichen Kosten werden unvermeidlich höher ausfallen als budgetiert. Auch in diesem zweiten Fall zeigt sich, dass keine effizienten Kontrollmechanismen existieren.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat aufgrund des Veruntreuungsfalles Bellasi am 25. August 1999 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit einer Prozess- und Risikoanalyse im Zahlungsverkehr des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und beim Eidgenössischen Finanzdepartement beauftragt.</p><p>Die mit externer Unterstützung durch eine renommierte Treuhandgesellschaft durchgeführte Untersuchung hat allgemein ein gutes Resultat ergeben. Nachdem das Heer bereits vorgängig für seinen Bereich "Truppenrechnungswesen" eine Reihe von Dringlichkeitsmassnahmen angeordnet hatte, wie Verbot von Bargeldauszahlungen für die Rechnungsführer und Rechnungsführerinnen der internen Stellen des VBS oder die monatliche Abschluss- und Ablieferungspflicht für laufende Truppenbuchhaltungen u. a., zeigten sich keine gravierenden Mängel, die weitere Sofortmassnahmen erfordern. Jedoch ergab sich bei einer Mehrzahl wiederkehrender Abläufe ein Optimierungspotenzial mit teils hoch und teils mittlerer Prioritätsstufe. Im Vordergrund stehen dabei die Umsetzung einer konsequenten Funktionentrennung, klare Unterschriften- und Visumsregelungen sowie die Zentralisierung von Finanzdiensten und entsprechende Professionalisierung. Damit das interne Kontrollsystem auch im Bereich des Heeres griffiger wird, soll ein Finanzinspektorat geschaffen werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist bereits eingeleitet und soll in einem Zeitraum von drei Monaten abgeschlossen sein.</p><p>Die EFK wird zudem im Rahmen ihres Prüfungsprogrammes für das Jahr 2000 der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme besondere Beachtung schenken und die Dienststellen in noch vermehrtem Masse für die Gefahrenherde und deren Beseitigungsmöglichkeiten sensibilisieren. Unter sorgfältiger Abwägung der Sicherheitsinteressen und der Zwänge der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung erscheint das Abwehrdispositiv gegen finanzielle Schädigungen des Bundes im Allgemeinen als ausreichend. Trotzdem kann die Möglichkeit neuer Veruntreuungen oder anderer Vermögensdelikte zum Nachteil der Eidgenossenschaft nie gänzlich ausgeschlossen werden. Wenn mit derart hoher krimineller Energie vorgegangen wird wie im Fall Bellasi, bietet auch ein Polizeistaat keine Garantie gegen deliktische Erfolge.</p><p>2. Es besteht kein Anlass, das Vergabeverfahren für die Erteilung von Aufträgen des Bundes zu revidieren. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass bei den verschiedenen Grossprojekten grundsätzlich ein Kontrolldefizit bestehe. So hat sich beim soeben abgeschlossenen Vereinatunnel-Projekt gezeigt, dass der bewilligte Kostenrahmen nicht überschritten wird und sich das Kontrollkonzept mit einer konsequenten, mitschreitenden Finanzaufsicht durch das Bundesamt für Verkehr, die EFK und die Kantonale Finanzkontrolle bewährt hat.</p><p>Auch für das Grossprojekt Alptransit besteht ein engmaschiges Konzept für die mitschreitende Steuerung und Kontrolle. Die Neat-Controllingweisung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 30. November 1998 beinhaltet auch ein Kostencontrolling, das auf die durchgehende Kostentransparenz in allen verbindlichen Stadien der Projektrealisierung und die frühzeitige Erkennung von Abweichungen abzielt. Es gibt Auskunft über die Mehr- oder Minderkosten und die nicht im Voraus kalkulierbare Teuerung.</p><p>Das Projekt verfügt über eine Kosten- bzw. Finanzierungsreserve von 15 Prozent, welche nur auf Antrag freigegeben wird, wenn innerhalb des Projektes keine Kompensationsmöglichkeiten mehr vorhanden sind. Nach Auffassung des Bundesrates sind alle organisatorischen und professionellen Voraussetzungen getroffen, damit die Kostenentwicklung bei diesem Grossprojekt im Griff behalten werden kann. Durch eine halbjährliche, zweistufige Berichterstattung bis hin zur Neat-Aufsichtsdelegation und zur Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ist für das Parlament Transparenz sichergestellt.</p><p>Die Lehren aus den negativen Erfahrungen mit der Expo-Struktur von 1996, bei der alle Kompetenzen an einen privaten Verein delegiert und die Einflussnahme des Bundes zwangsläufig limitiert war, sind gezogen worden. Es liegt für das Projekt Expo.02 ein neues Steuerungs- und Kontrollkonzept vor, bei dem die Interventionsmöglichkeiten des Bundes wesentlich verstärkt wurden. Die EFK wird das Finanzgebaren nun im Rahmen einer mitschreitenden Kontrolle überwachen können, und die parlamentarischen Finanzaufsichtsorgane werden durch regelmässige Berichterstattung über die Entwicklung des Projektes auf dem Laufenden gehalten. Der Bundesrat kann versichern, dass er auch bei künftigen Grossprojekten, die federführend von Dritten durchgeführt werden, die Leistung von Bundesbeiträgen mit der Auflage eines griffigen Finanzsteuerungs- und Finanzkontrollkonzeptes verbinden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um in Zukunft Missbräuche wie im Fall Bellasi zu verhindern?</p><p>2. Erwägt er, das Vergabeverfahren für Aufträge zu überprüfen, indem er beispielsweise für die Aufträge Höchstbeträge festlegt oder ähnliche Massnahmen ergreift?</p>
- Finanzkontrollen des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie gewisse Vorkommnisse kürzlich gezeigt haben, bestehen bei der Kontrolle und bei der Aufdeckung von Missbräuchen von Beamten, die Zugang zu öffentlichen Geldern haben, grosse Mängel. Ich möchte damit nicht behaupten, dass es einen verbreiteten Missbrauch durch Verwaltungsbeamte zulasten des Bundes gibt.</p><p>Man gewinnt vielmehr den Eindruck, dass die Kontrollen relativ leichtfertig durchgeführt werden, unabhängig von den Schäden, die dadurch entstehen können. Ich beziehe mich insbesondere auf den Fall Bellasi, wo die grossen Mängel bei der Kontrolle der Geldzahlungen für Dienstleistungen (von denen einige nie erbracht wurden) in aller Deutlichkeit sichtbar wurden.</p><p>Es ist zudem relativ schwierig herauszufinden, wer einerseits das System missbraucht und wer andererseits die Kontrollen nicht durchgeführt hat (oder nicht in der Lage war, die Kontrollen durchzuführen). </p><p>Inhaltlich zwar anders, in den Auswirkungen aber gleich verhält es sich bei den grossen nationalen Bauvorhaben des Bundes oder staatlicher oder halbstaatlicher Einrichtungen, bei denen der Bund Aktionär ist, wenn die Schlussabrechnung Kosten ausweist, die weit über dem Voranschlag liegen.</p><p>Ich denke dabei an die Vorfälle bei der Expo.01, heute Expo.02, wo man auf den Bericht eines Privatunternehmens warten musste, um festzustellen, welche Kosten gedeckt und welche noch ungedeckt waren. Beim Alptransit sehe ich ein ähnliches Problem auf uns zukommen. Die tatsächlichen Kosten werden unvermeidlich höher ausfallen als budgetiert. Auch in diesem zweiten Fall zeigt sich, dass keine effizienten Kontrollmechanismen existieren.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat aufgrund des Veruntreuungsfalles Bellasi am 25. August 1999 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit einer Prozess- und Risikoanalyse im Zahlungsverkehr des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und beim Eidgenössischen Finanzdepartement beauftragt.</p><p>Die mit externer Unterstützung durch eine renommierte Treuhandgesellschaft durchgeführte Untersuchung hat allgemein ein gutes Resultat ergeben. Nachdem das Heer bereits vorgängig für seinen Bereich "Truppenrechnungswesen" eine Reihe von Dringlichkeitsmassnahmen angeordnet hatte, wie Verbot von Bargeldauszahlungen für die Rechnungsführer und Rechnungsführerinnen der internen Stellen des VBS oder die monatliche Abschluss- und Ablieferungspflicht für laufende Truppenbuchhaltungen u. a., zeigten sich keine gravierenden Mängel, die weitere Sofortmassnahmen erfordern. Jedoch ergab sich bei einer Mehrzahl wiederkehrender Abläufe ein Optimierungspotenzial mit teils hoch und teils mittlerer Prioritätsstufe. Im Vordergrund stehen dabei die Umsetzung einer konsequenten Funktionentrennung, klare Unterschriften- und Visumsregelungen sowie die Zentralisierung von Finanzdiensten und entsprechende Professionalisierung. Damit das interne Kontrollsystem auch im Bereich des Heeres griffiger wird, soll ein Finanzinspektorat geschaffen werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist bereits eingeleitet und soll in einem Zeitraum von drei Monaten abgeschlossen sein.</p><p>Die EFK wird zudem im Rahmen ihres Prüfungsprogrammes für das Jahr 2000 der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme besondere Beachtung schenken und die Dienststellen in noch vermehrtem Masse für die Gefahrenherde und deren Beseitigungsmöglichkeiten sensibilisieren. Unter sorgfältiger Abwägung der Sicherheitsinteressen und der Zwänge der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung erscheint das Abwehrdispositiv gegen finanzielle Schädigungen des Bundes im Allgemeinen als ausreichend. Trotzdem kann die Möglichkeit neuer Veruntreuungen oder anderer Vermögensdelikte zum Nachteil der Eidgenossenschaft nie gänzlich ausgeschlossen werden. Wenn mit derart hoher krimineller Energie vorgegangen wird wie im Fall Bellasi, bietet auch ein Polizeistaat keine Garantie gegen deliktische Erfolge.</p><p>2. Es besteht kein Anlass, das Vergabeverfahren für die Erteilung von Aufträgen des Bundes zu revidieren. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass bei den verschiedenen Grossprojekten grundsätzlich ein Kontrolldefizit bestehe. So hat sich beim soeben abgeschlossenen Vereinatunnel-Projekt gezeigt, dass der bewilligte Kostenrahmen nicht überschritten wird und sich das Kontrollkonzept mit einer konsequenten, mitschreitenden Finanzaufsicht durch das Bundesamt für Verkehr, die EFK und die Kantonale Finanzkontrolle bewährt hat.</p><p>Auch für das Grossprojekt Alptransit besteht ein engmaschiges Konzept für die mitschreitende Steuerung und Kontrolle. Die Neat-Controllingweisung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 30. November 1998 beinhaltet auch ein Kostencontrolling, das auf die durchgehende Kostentransparenz in allen verbindlichen Stadien der Projektrealisierung und die frühzeitige Erkennung von Abweichungen abzielt. Es gibt Auskunft über die Mehr- oder Minderkosten und die nicht im Voraus kalkulierbare Teuerung.</p><p>Das Projekt verfügt über eine Kosten- bzw. Finanzierungsreserve von 15 Prozent, welche nur auf Antrag freigegeben wird, wenn innerhalb des Projektes keine Kompensationsmöglichkeiten mehr vorhanden sind. Nach Auffassung des Bundesrates sind alle organisatorischen und professionellen Voraussetzungen getroffen, damit die Kostenentwicklung bei diesem Grossprojekt im Griff behalten werden kann. Durch eine halbjährliche, zweistufige Berichterstattung bis hin zur Neat-Aufsichtsdelegation und zur Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ist für das Parlament Transparenz sichergestellt.</p><p>Die Lehren aus den negativen Erfahrungen mit der Expo-Struktur von 1996, bei der alle Kompetenzen an einen privaten Verein delegiert und die Einflussnahme des Bundes zwangsläufig limitiert war, sind gezogen worden. Es liegt für das Projekt Expo.02 ein neues Steuerungs- und Kontrollkonzept vor, bei dem die Interventionsmöglichkeiten des Bundes wesentlich verstärkt wurden. Die EFK wird das Finanzgebaren nun im Rahmen einer mitschreitenden Kontrolle überwachen können, und die parlamentarischen Finanzaufsichtsorgane werden durch regelmässige Berichterstattung über die Entwicklung des Projektes auf dem Laufenden gehalten. Der Bundesrat kann versichern, dass er auch bei künftigen Grossprojekten, die federführend von Dritten durchgeführt werden, die Leistung von Bundesbeiträgen mit der Auflage eines griffigen Finanzsteuerungs- und Finanzkontrollkonzeptes verbinden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um in Zukunft Missbräuche wie im Fall Bellasi zu verhindern?</p><p>2. Erwägt er, das Vergabeverfahren für Aufträge zu überprüfen, indem er beispielsweise für die Aufträge Höchstbeträge festlegt oder ähnliche Massnahmen ergreift?</p>
- Finanzkontrollen des Bundes
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