Turnen und Sport. Bundesvorschriften

ShortId
99.3598
Id
19993598
Updated
10.04.2024 13:10
Language
de
Title
Turnen und Sport. Bundesvorschriften
AdditionalIndexing
Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Sportunterricht;Gesetz
1
  • L04K13020109, Sportunterricht
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der heute gültigen Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport sorgen die Kantone dafür, dass an den Volks- und Mittelschulen wöchentlich drei Stunden Turn- und Sportunterricht erteilt werden. Gestützt auf eine vom Bundesamt für Sport bei den zuständigen kantonalen Instanzen durchgeführten Umfrage (Ergebnis gemäss Beilage 1, Bundesamt für Sport) lässt sich festhalten, dass die drei Lektionen Sportunterricht auf der Volksschulstufe und der Sekundarstufe I eingehalten werden. Einzelne Kantone durchbrechen dieses Prinzip, indem sie einzelnen Klassenstufen nur zwei Lektionen ermöglichen.</p><p>Die Kantone verlangen eine flexiblere Handhabung des Obligatoriums. Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung wurde am 6. September 1999 abgeschlossen. Die Auswertung und die anschliessende Diskussion ergaben eine flexible, aber trotzdem verbindliche Formulierung. Die Vorgabe von durchschnittlich wöchentlich drei Lektionen Sportunterricht ist klar und verbindlich. Die Schulen sollen aber neu die Möglichkeit erhalten, die vorgeschriebene Lektionszahl mit obligatorischen Schulsportangeboten zu erreichen.</p><p>Beim Turn- und Sportunterricht an Berufsschulen gelten die 1993/94 erhobenen Zahlen heute noch sinngemäss. Der aktuelle gesamtschweizerische Stand der Verwirklichung liegt zwischen 65 und 70 Prozent. Die Beilage 2 (Bundesamt für Statistik) gibt ein differenziertes Bild nach Kantonen. Die Gründe für den unterschiedlichen Grad der Realisierung liegen zum Teil im finanziellen Bereich oder beim politischen Willen; insbesondere in grösseren Städten fehlt der Platz für Schul- und Sportanlagenbauten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie steht es mit der Umsetzung der Bundesvorschriften bezüglich Turnen und Sport:</p><p>1. betreffend drei Turnstunden pro Woche in der Volksschule;</p><p>2. betreffend Turnobligatorium in den Berufsschulen?</p><p>Ich bitte den Bundesrat um eine übersichtliche Zusammenstellung der realen Umsetzung in den Kantonen.</p>
  • Turnen und Sport. Bundesvorschriften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der heute gültigen Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport sorgen die Kantone dafür, dass an den Volks- und Mittelschulen wöchentlich drei Stunden Turn- und Sportunterricht erteilt werden. Gestützt auf eine vom Bundesamt für Sport bei den zuständigen kantonalen Instanzen durchgeführten Umfrage (Ergebnis gemäss Beilage 1, Bundesamt für Sport) lässt sich festhalten, dass die drei Lektionen Sportunterricht auf der Volksschulstufe und der Sekundarstufe I eingehalten werden. Einzelne Kantone durchbrechen dieses Prinzip, indem sie einzelnen Klassenstufen nur zwei Lektionen ermöglichen.</p><p>Die Kantone verlangen eine flexiblere Handhabung des Obligatoriums. Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung wurde am 6. September 1999 abgeschlossen. Die Auswertung und die anschliessende Diskussion ergaben eine flexible, aber trotzdem verbindliche Formulierung. Die Vorgabe von durchschnittlich wöchentlich drei Lektionen Sportunterricht ist klar und verbindlich. Die Schulen sollen aber neu die Möglichkeit erhalten, die vorgeschriebene Lektionszahl mit obligatorischen Schulsportangeboten zu erreichen.</p><p>Beim Turn- und Sportunterricht an Berufsschulen gelten die 1993/94 erhobenen Zahlen heute noch sinngemäss. Der aktuelle gesamtschweizerische Stand der Verwirklichung liegt zwischen 65 und 70 Prozent. Die Beilage 2 (Bundesamt für Statistik) gibt ein differenziertes Bild nach Kantonen. Die Gründe für den unterschiedlichen Grad der Realisierung liegen zum Teil im finanziellen Bereich oder beim politischen Willen; insbesondere in grösseren Städten fehlt der Platz für Schul- und Sportanlagenbauten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie steht es mit der Umsetzung der Bundesvorschriften bezüglich Turnen und Sport:</p><p>1. betreffend drei Turnstunden pro Woche in der Volksschule;</p><p>2. betreffend Turnobligatorium in den Berufsschulen?</p><p>Ich bitte den Bundesrat um eine übersichtliche Zusammenstellung der realen Umsetzung in den Kantonen.</p>
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