Zivildienst. Freie Wahl und Schaffung eines Friedensinstitutes
- ShortId
-
99.3599
- Id
-
19993599
- Updated
-
10.04.2024 08:48
- Language
-
de
- Title
-
Zivildienst. Freie Wahl und Schaffung eines Friedensinstitutes
- AdditionalIndexing
-
Zivildienst;Gleichbehandlung;Militärdienst;Friedensforschung
- 1
-
- L04K04020301, Zivildienst
- L04K04020310, Militärdienst
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K04010304, Friedensforschung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion verlangt vom Bundesrat die Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst, gleich lange Dauer der beiden Dienste, gleich hohe Mittelzuteilung für die beiden Dienste und die Schaffung eines Friedensinstitutes, das die Zivildienstpflichtigen ausbildet.</p><p>Der Bundesrat nimmt dazu wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Bericht vom 7. Juni 1999 über die Sicherheitspolitik der Schweiz hat der Bundesrat festgehalten, dass die Militärdienstpflicht bestehen bleibt, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch im Rahmen des Projektes "Armee XXI" erfolgt. Wer den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, soll weiterhin einen zivilen Ersatzdienst leisten.</p><p>Die Frage der künftigen Zuteilung von Dienstpflichtigen wird im Rahmen der Projekte "Armee XXI" und "Bevölkerungsschutz" geprüft. Dabei steht schon heute fest, dass am Milizprinzip, an der Militärdienstpflicht und an der Schutzdienstpflicht festgehalten werden soll. Dies steht im Einklang mit der neuen Bundesverfassung, die keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst zulässt.</p><p>Damit kann sichergestellt werden, dass die Schweiz auch in Zukunft über qualitativ und quantitativ ausreichende sowie finanzierbare Kräfte zur Gewährleistung unserer sicherheitspolitischen Ziele verfügt.</p><p>Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass mit der Bundesverfassung und dem Zivildienstgesetz, wo der Vorrang der Militärdienstpflicht ausdrücklich festgehalten ist, bisher positive Erfahrungen gesammelt worden sind.</p><p>2. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines Friedensinstitutes wird auf das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik und das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung hingewiesen, die der Schweiz international grosse Anerkennung einbringen. Vor allem das erste Zentrum betreibt mit der Ausbildung, die es vermittelt, aktive und präventive Konfliktlösung. Der Vorschlag, ein Institut für die spezifische Ausbildung der Zivildienstpflichtigen zu schaffen, wäre kostspielig und überflüssig. Zudem befassen sich immer mehr private Organisationen mit der humanitären, zivilen Friedensförderung.</p><p>Aufgrund des Dargelegten sieht der Bundesrat keinen Anlass, eine Verfassungsrevision oder Änderungen vorzubereiten, um die Wahlfreiheit zwischen Militär- und zivilem Ersatzdienst zu gewährleisten. Auch lehnt er die Schaffung eines Friedensinstitutes für Zivildienstpflichtige ab.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Wir beantragen, dass der Bundesrat die nötigen gesetzlichen Änderungen vornimmt, um die Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst zu gewährleisten. Dabei müssen beide Dienste gleich lange dauern und gleich viele Mittel zur Verfügung haben. Zudem müssen die Personen im Aushebungsalter so informiert werden, dass sie eine wirkliche Wahl treffen können.</p><p>Wir beantragen zudem die Schaffung eines Friedensinstitutes, das die Personen, die Zivildienst leisten, im Hinblick auf humanitäre oder friedensfördernde Einsätze ausbilden würde.</p>
- Zivildienst. Freie Wahl und Schaffung eines Friedensinstitutes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion verlangt vom Bundesrat die Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst, gleich lange Dauer der beiden Dienste, gleich hohe Mittelzuteilung für die beiden Dienste und die Schaffung eines Friedensinstitutes, das die Zivildienstpflichtigen ausbildet.</p><p>Der Bundesrat nimmt dazu wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Bericht vom 7. Juni 1999 über die Sicherheitspolitik der Schweiz hat der Bundesrat festgehalten, dass die Militärdienstpflicht bestehen bleibt, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch im Rahmen des Projektes "Armee XXI" erfolgt. Wer den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, soll weiterhin einen zivilen Ersatzdienst leisten.</p><p>Die Frage der künftigen Zuteilung von Dienstpflichtigen wird im Rahmen der Projekte "Armee XXI" und "Bevölkerungsschutz" geprüft. Dabei steht schon heute fest, dass am Milizprinzip, an der Militärdienstpflicht und an der Schutzdienstpflicht festgehalten werden soll. Dies steht im Einklang mit der neuen Bundesverfassung, die keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst zulässt.</p><p>Damit kann sichergestellt werden, dass die Schweiz auch in Zukunft über qualitativ und quantitativ ausreichende sowie finanzierbare Kräfte zur Gewährleistung unserer sicherheitspolitischen Ziele verfügt.</p><p>Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass mit der Bundesverfassung und dem Zivildienstgesetz, wo der Vorrang der Militärdienstpflicht ausdrücklich festgehalten ist, bisher positive Erfahrungen gesammelt worden sind.</p><p>2. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines Friedensinstitutes wird auf das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik und das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung hingewiesen, die der Schweiz international grosse Anerkennung einbringen. Vor allem das erste Zentrum betreibt mit der Ausbildung, die es vermittelt, aktive und präventive Konfliktlösung. Der Vorschlag, ein Institut für die spezifische Ausbildung der Zivildienstpflichtigen zu schaffen, wäre kostspielig und überflüssig. Zudem befassen sich immer mehr private Organisationen mit der humanitären, zivilen Friedensförderung.</p><p>Aufgrund des Dargelegten sieht der Bundesrat keinen Anlass, eine Verfassungsrevision oder Änderungen vorzubereiten, um die Wahlfreiheit zwischen Militär- und zivilem Ersatzdienst zu gewährleisten. Auch lehnt er die Schaffung eines Friedensinstitutes für Zivildienstpflichtige ab.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Wir beantragen, dass der Bundesrat die nötigen gesetzlichen Änderungen vornimmt, um die Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst zu gewährleisten. Dabei müssen beide Dienste gleich lange dauern und gleich viele Mittel zur Verfügung haben. Zudem müssen die Personen im Aushebungsalter so informiert werden, dass sie eine wirkliche Wahl treffen können.</p><p>Wir beantragen zudem die Schaffung eines Friedensinstitutes, das die Personen, die Zivildienst leisten, im Hinblick auf humanitäre oder friedensfördernde Einsätze ausbilden würde.</p>
- Zivildienst. Freie Wahl und Schaffung eines Friedensinstitutes
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