Berufliche Vorsorge. Erhebungen
- ShortId
-
99.3602
- Id
-
19993602
- Updated
-
10.04.2024 10:41
- Language
-
de
- Title
-
Berufliche Vorsorge. Erhebungen
- AdditionalIndexing
-
Bericht;Berufliche Vorsorge;Statistik
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L03K020218, Statistik
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich teilt der Bundesrat die Meinung des Interpellanten, dass die statistischen Informationen zur beruflichen Vorsorge nicht ausreichend sind und diese deshalb ausgebaut werden müssen. Aufgrund der sozialpolitischen, demographischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der neunziger Jahre und den damit zusammenhängenden Finanzierungsengpässen hat die Bedeutung von gesicherten statistischen Grundinformationen zur gesamten Alterssicherung wesentlich zugenommen. Der grosse Bedarf an statistischen Informationen zur beruflichen Vorsorge ergibt sich gerade durch die grosse Vielfalt und die damit zusammenhängende fehlende Transparenz. Schliesslich hat die zweite Säule mit einem Kapitalbestand von 450 Milliarden Franken und jährlichen Einnahmen von rund 50 Milliarden Franken ein grosses volkswirtschaftliches Gewicht.</p><p>Im Unterschied zur einheitlich geregelten und zentral organisierten AHV besteht im Bereich der beruflichen Vorsorge kein zentrales Register. Das BVG-Obligatorium setzt nur einen Mindestrahmen für die Leistungen und die Organisation der beruflichen Vorsorge. In der Schweiz existieren zurzeit rund 11 500 Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der beruflichen Vorsorge, deren Leistungsniveau und Organisationsformen sehr unterschiedlich sind. Aufgrund des Freiraumes des Gesetzgebers besteht zudem eine grosse Vielfalt bei der Rechnungslegung, und es fehlt teilweise an einheitlichen Definitionen. Eine Schwierigkeit für die Vorsorgeeinrichtungen bildet die Verknüpfung von Personendaten mit den Rechnungsdaten sowie mit versicherungstechnischen und reglementarischen Angaben. Statistische Erhebungen im Bereich der beruflichen Vorsorge sind deshalb sehr aufwendig, und sowohl für die Datenlieferanten wie auch für die Erhebungsstelle bedeutet die Bereitstellung von statistischen Basisdaten eine grosse Herausforderung.</p><p>Seit der Einführung des BVG im Jahre 1985 werden vom Bundesamt für Statistik bei den Vorsorgeeinrichtungen regelmässig Grunddaten zur Struktur, zur kaufmännischen Buchführung, zu den Versicherten sowie zu reglementarischen Fragen erhoben. Seit 1992 wird die Pensionskassenstatistik im Zweijahresrhythmus durchgeführt. Auf der Basis der Pensionskassenstatistik lassen sich zwar wichtige Aussagen über den Stand und die Entwicklung der zweiten Säule machen. Es bestehen aber wesentliche statistische Lücken und Mängel, welche teilweise mit der erwähnten Heterogenität der Organisationsformen und den Freiräumen des Gesetzes zusammenhängen. Eine wesentliche Lücke ist das Fehlen von personenbezogenen Daten. Damit fehlen wichtige sozialpolitische Informationen, insbesondere über die Strukturen der Beitragszahler und der Leistungsbezüger nach Alter, Geschlecht und Einkommen. Ein weiterer Mangel ist die Unmöglichkeit, Mehrfachzählungen der versicherten Personen zu bereinigen. Schliesslich fehlt eine Gesamtschau über die Alterssicherung in der Schweiz. </p><p>Angesichts dieser Situation sowie der grossen Bedeutung der zweiten Säule für die Altersvorsorge hat das Bundesamt für Statistik 1998 mit einer umfassenden Revision der Pensionskassenstatistik begonnen. Die revidierte Statistik soll künftig nicht nur Auskunft geben über den Stand und die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtungen, sondern vor allem auch auf Personenebene gesicherte Informationen bereitstellen. Die Angaben zur beruflichen Vorsorge sollen zudem in das statistische System der gesamten Altersvorsorge integriert und nach Möglichkeit international vergleichbar sein.</p><p>Ausgehend von diesen Überlegungen nimmt der Bundesrat zu den beiden Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:</p><p>1. Für die anstehende 11. AHV- und die 1. BVG-Revision reichen die vorhandenen statistischen Grundlagen - ergänzt durch gezielte Untersuchungen - als Entscheidungsgrundlage aus. Die individuellen und globalen Auswirkungen beim Zusammenspiel zwischen der erster und der vom Gesetzgeber geregelten obligatorischen zweiten Säule sind bekannt. Der Einfluss des überobligatorischen Bereiches der zweiten Säule lässt sich anhand der Auswertung reglementarischer Fragen der Pensionskassenstatistik, der Zahl der Versicherten in den verschiedenen Kassentypen, der dem AHV-Register entnommenen Einkommensstatistik sowie der Erkenntnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung in einer groben Grössenordnung schätzen. Für einzelne Fragen (Vorbezugsquote bei flexiblem Rentenalter, Wachstum der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner, finanzielle Auswirkungen der Massnahmen der BVG-Revision unter Berücksichtigung bereits existierender überobligatorischer Leistungen) würden personenbezogene Daten zur beruflichen Vorsorge die Aussagekraft der Entscheidungsgrundlagen aber wesentlich erhöhen. Für künftige Revisionen sind zusätzliche Informationen daher dringend erforderlich.</p><p>2. Das Bundesamt für Statistik hat die Arbeit für eine umfassende Revision der Pensionskassenstatistik aufgenommen. Auf der Basis von fundierten Abklärungen und einer breiten Evaluation des Informationsbedarfes sind die Grundlinien der konzeptionellen Neuerung festgelegt worden. So ist eine Ablösung der Zweijahresstatistik durch eine reduzierte jährliche Teilerhebung wichtiger Schlüsseldaten und eine 5-jährige Vollerhebung bei allen Vorsorgeeinrichtungen vorgesehen. Die Pensionskassenstatistik soll neu durch eine zweite Informationsbasis, nämlich durch personenbezogene Daten, ergänzt werden. Damit wird es möglich sein, sozialpolitisch wichtige Informationen gezielter zu erheben und die erwähnten Lücken so weit als möglich zu schliessen. Mit dieser regelmässigen Personenbefragung werden alle Bereiche der Alterssicherung abgedeckt, auch die in der Interpellation genannten. Das Bundesamt für Statistik ist zurzeit daran, offene Fragen dieser Statistikrevision in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung zu klären. Es ist geplant, die jährliche Teilerhebung bei den Vorsorgeeinrichtungen erstmals 2003 über das Statistikjahr 2002 und die revidierte Vollerhebung 2006 für das Statistikjahr 2005 durchzuführen. Die Personenerhebung soll im gleichen Zeitraum eingeführt werden. Aufgrund der heutigen Einschätzung wird es notwendig sein, für die Realisierung der neuen Statistik zusätzliche Mittel nach 2003 einzusetzen. Die erwähnte Bedeutung dieses Zweiges der sozialen Sicherheit und die grosse Reichweite der damit verbundenen Fragen rechtfertigen jedoch die erforderlichen Investitionen für die Informationsbeschaffung, um zukünftige sozial- und finanzpolitische Entscheidungen auf der Grundlage gesicherter Informationen fällen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Revisionen der AHV und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) lösten heftige Debatten aus. Obschon die heutigen AHV-Renten nach einem Bericht des EDI das Existenzminimum nicht erreichen, wird von verschiedener Seite die Forderung laut, die Leistungen der ersten Säule nicht weiter zu erhöhen, sondern eher zugunsten der zweiten Säule zu reduzieren. Vor jeder politischen Erwägung stellt sich den zuständigen Behörden die fundamentale Frage nach der Transparenz der Regelungen im BVG. Das Parlament sollte die anstehenden Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage treffen können. </p><p>Es hat sich herausgestellt, dass die Statistiken der zweiten BVG-Säule mehrere Mängel aufweisen (siehe namentlich die Arbeiten des NFP 29). Die Statistiken erlauben es nicht, die Höhe der an die Empfänger überwiesenen Renten zu ermitteln, wie dies bei der AHV-Statistik der Fall ist; die Verteilung der Beiträge nach Einkommensniveau ist nicht bekannt; es werden keine Angaben über die Altersstruktur der Versicherten gemacht; die Betriebsrechnung ist wenig aufschlussreich: 52 Prozent der Ausgaben und 32 Prozent der Einnahmen 1996 sind unter dem Posten "Anderes2 aufgeführt.</p><p>In diesem Zusammenhang werden die widersprüchlichsten Behauptungen gemacht. Da vieles im Unklaren bleibt, besteht die Gefahr, dass Entscheidungen nicht aufgrund objektiver Kenntnisse des Systems, sondern aus ideologischen Motiven gefällt werden. Eine Vielzahl von Sonderlösungen und die Haltung einer Minderheit riskieren die Reformen zuungunsten der Mehrheit der versicherten Personen zu beeinflussen. Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die statistische Situation des BVG, und welche Folgen ergeben sich für die Zielsetzung der AHV- und BVG-Revisionen?</p><p>2. Bis wann und mit welchen Mitteln gedenkt der Bundesrat die Mängel in der BVG-Statistik zu beseitigen?</p>
- Berufliche Vorsorge. Erhebungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich teilt der Bundesrat die Meinung des Interpellanten, dass die statistischen Informationen zur beruflichen Vorsorge nicht ausreichend sind und diese deshalb ausgebaut werden müssen. Aufgrund der sozialpolitischen, demographischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der neunziger Jahre und den damit zusammenhängenden Finanzierungsengpässen hat die Bedeutung von gesicherten statistischen Grundinformationen zur gesamten Alterssicherung wesentlich zugenommen. Der grosse Bedarf an statistischen Informationen zur beruflichen Vorsorge ergibt sich gerade durch die grosse Vielfalt und die damit zusammenhängende fehlende Transparenz. Schliesslich hat die zweite Säule mit einem Kapitalbestand von 450 Milliarden Franken und jährlichen Einnahmen von rund 50 Milliarden Franken ein grosses volkswirtschaftliches Gewicht.</p><p>Im Unterschied zur einheitlich geregelten und zentral organisierten AHV besteht im Bereich der beruflichen Vorsorge kein zentrales Register. Das BVG-Obligatorium setzt nur einen Mindestrahmen für die Leistungen und die Organisation der beruflichen Vorsorge. In der Schweiz existieren zurzeit rund 11 500 Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der beruflichen Vorsorge, deren Leistungsniveau und Organisationsformen sehr unterschiedlich sind. Aufgrund des Freiraumes des Gesetzgebers besteht zudem eine grosse Vielfalt bei der Rechnungslegung, und es fehlt teilweise an einheitlichen Definitionen. Eine Schwierigkeit für die Vorsorgeeinrichtungen bildet die Verknüpfung von Personendaten mit den Rechnungsdaten sowie mit versicherungstechnischen und reglementarischen Angaben. Statistische Erhebungen im Bereich der beruflichen Vorsorge sind deshalb sehr aufwendig, und sowohl für die Datenlieferanten wie auch für die Erhebungsstelle bedeutet die Bereitstellung von statistischen Basisdaten eine grosse Herausforderung.</p><p>Seit der Einführung des BVG im Jahre 1985 werden vom Bundesamt für Statistik bei den Vorsorgeeinrichtungen regelmässig Grunddaten zur Struktur, zur kaufmännischen Buchführung, zu den Versicherten sowie zu reglementarischen Fragen erhoben. Seit 1992 wird die Pensionskassenstatistik im Zweijahresrhythmus durchgeführt. Auf der Basis der Pensionskassenstatistik lassen sich zwar wichtige Aussagen über den Stand und die Entwicklung der zweiten Säule machen. Es bestehen aber wesentliche statistische Lücken und Mängel, welche teilweise mit der erwähnten Heterogenität der Organisationsformen und den Freiräumen des Gesetzes zusammenhängen. Eine wesentliche Lücke ist das Fehlen von personenbezogenen Daten. Damit fehlen wichtige sozialpolitische Informationen, insbesondere über die Strukturen der Beitragszahler und der Leistungsbezüger nach Alter, Geschlecht und Einkommen. Ein weiterer Mangel ist die Unmöglichkeit, Mehrfachzählungen der versicherten Personen zu bereinigen. Schliesslich fehlt eine Gesamtschau über die Alterssicherung in der Schweiz. </p><p>Angesichts dieser Situation sowie der grossen Bedeutung der zweiten Säule für die Altersvorsorge hat das Bundesamt für Statistik 1998 mit einer umfassenden Revision der Pensionskassenstatistik begonnen. Die revidierte Statistik soll künftig nicht nur Auskunft geben über den Stand und die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtungen, sondern vor allem auch auf Personenebene gesicherte Informationen bereitstellen. Die Angaben zur beruflichen Vorsorge sollen zudem in das statistische System der gesamten Altersvorsorge integriert und nach Möglichkeit international vergleichbar sein.</p><p>Ausgehend von diesen Überlegungen nimmt der Bundesrat zu den beiden Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:</p><p>1. Für die anstehende 11. AHV- und die 1. BVG-Revision reichen die vorhandenen statistischen Grundlagen - ergänzt durch gezielte Untersuchungen - als Entscheidungsgrundlage aus. Die individuellen und globalen Auswirkungen beim Zusammenspiel zwischen der erster und der vom Gesetzgeber geregelten obligatorischen zweiten Säule sind bekannt. Der Einfluss des überobligatorischen Bereiches der zweiten Säule lässt sich anhand der Auswertung reglementarischer Fragen der Pensionskassenstatistik, der Zahl der Versicherten in den verschiedenen Kassentypen, der dem AHV-Register entnommenen Einkommensstatistik sowie der Erkenntnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung in einer groben Grössenordnung schätzen. Für einzelne Fragen (Vorbezugsquote bei flexiblem Rentenalter, Wachstum der Zahl der Invalidenrentnerinnen und -rentner, finanzielle Auswirkungen der Massnahmen der BVG-Revision unter Berücksichtigung bereits existierender überobligatorischer Leistungen) würden personenbezogene Daten zur beruflichen Vorsorge die Aussagekraft der Entscheidungsgrundlagen aber wesentlich erhöhen. Für künftige Revisionen sind zusätzliche Informationen daher dringend erforderlich.</p><p>2. Das Bundesamt für Statistik hat die Arbeit für eine umfassende Revision der Pensionskassenstatistik aufgenommen. Auf der Basis von fundierten Abklärungen und einer breiten Evaluation des Informationsbedarfes sind die Grundlinien der konzeptionellen Neuerung festgelegt worden. So ist eine Ablösung der Zweijahresstatistik durch eine reduzierte jährliche Teilerhebung wichtiger Schlüsseldaten und eine 5-jährige Vollerhebung bei allen Vorsorgeeinrichtungen vorgesehen. Die Pensionskassenstatistik soll neu durch eine zweite Informationsbasis, nämlich durch personenbezogene Daten, ergänzt werden. Damit wird es möglich sein, sozialpolitisch wichtige Informationen gezielter zu erheben und die erwähnten Lücken so weit als möglich zu schliessen. Mit dieser regelmässigen Personenbefragung werden alle Bereiche der Alterssicherung abgedeckt, auch die in der Interpellation genannten. Das Bundesamt für Statistik ist zurzeit daran, offene Fragen dieser Statistikrevision in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung zu klären. Es ist geplant, die jährliche Teilerhebung bei den Vorsorgeeinrichtungen erstmals 2003 über das Statistikjahr 2002 und die revidierte Vollerhebung 2006 für das Statistikjahr 2005 durchzuführen. Die Personenerhebung soll im gleichen Zeitraum eingeführt werden. Aufgrund der heutigen Einschätzung wird es notwendig sein, für die Realisierung der neuen Statistik zusätzliche Mittel nach 2003 einzusetzen. Die erwähnte Bedeutung dieses Zweiges der sozialen Sicherheit und die grosse Reichweite der damit verbundenen Fragen rechtfertigen jedoch die erforderlichen Investitionen für die Informationsbeschaffung, um zukünftige sozial- und finanzpolitische Entscheidungen auf der Grundlage gesicherter Informationen fällen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Revisionen der AHV und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) lösten heftige Debatten aus. Obschon die heutigen AHV-Renten nach einem Bericht des EDI das Existenzminimum nicht erreichen, wird von verschiedener Seite die Forderung laut, die Leistungen der ersten Säule nicht weiter zu erhöhen, sondern eher zugunsten der zweiten Säule zu reduzieren. Vor jeder politischen Erwägung stellt sich den zuständigen Behörden die fundamentale Frage nach der Transparenz der Regelungen im BVG. Das Parlament sollte die anstehenden Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage treffen können. </p><p>Es hat sich herausgestellt, dass die Statistiken der zweiten BVG-Säule mehrere Mängel aufweisen (siehe namentlich die Arbeiten des NFP 29). Die Statistiken erlauben es nicht, die Höhe der an die Empfänger überwiesenen Renten zu ermitteln, wie dies bei der AHV-Statistik der Fall ist; die Verteilung der Beiträge nach Einkommensniveau ist nicht bekannt; es werden keine Angaben über die Altersstruktur der Versicherten gemacht; die Betriebsrechnung ist wenig aufschlussreich: 52 Prozent der Ausgaben und 32 Prozent der Einnahmen 1996 sind unter dem Posten "Anderes2 aufgeführt.</p><p>In diesem Zusammenhang werden die widersprüchlichsten Behauptungen gemacht. Da vieles im Unklaren bleibt, besteht die Gefahr, dass Entscheidungen nicht aufgrund objektiver Kenntnisse des Systems, sondern aus ideologischen Motiven gefällt werden. Eine Vielzahl von Sonderlösungen und die Haltung einer Minderheit riskieren die Reformen zuungunsten der Mehrheit der versicherten Personen zu beeinflussen. Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die statistische Situation des BVG, und welche Folgen ergeben sich für die Zielsetzung der AHV- und BVG-Revisionen?</p><p>2. Bis wann und mit welchen Mitteln gedenkt der Bundesrat die Mängel in der BVG-Statistik zu beseitigen?</p>
- Berufliche Vorsorge. Erhebungen
Back to List