ETH Lausanne. Teure Temporärangestellte
- ShortId
-
99.3603
- Id
-
19993603
- Updated
-
10.04.2024 14:51
- Language
-
de
- Title
-
ETH Lausanne. Teure Temporärangestellte
- AdditionalIndexing
-
Personalverleih;Personalverwaltung;Submissionswesen;ETH;Teilzeitarbeit;Korruption;feste Beschäftigung
- 1
-
- L05K1302050101, ETH
- L05K0702030210, Personalverleih
- L05K0702030207, feste Beschäftigung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0702030213, Teilzeitarbeit
- L05K0501020104, Korruption
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Folge einer Verwaltungsbeschwerde, die dem ETH-Rat für seine Sitzung vom 15. September 1999 unterbreitet worden war, erfuhr der Bundesrat, dass an der ETHL Elektriker, Sanitärinstallateure und Heizungsmonteure mittels mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossener Personalleihverträge beschäftigt wurden. Nach einem Bericht des Personalverbandes der Bundesverwaltung entstanden durch die irreguläre Beschäftigung der Elektriker Mehrkosten von 400 000 Franken; andere Schätzungen sind noch nicht bekannt.</p><p>Dies hat den ETH-Rat als Aufsichtsbehörde der ETHL veranlasst, eine Administrativuntersuchung einzuleiten, um abzuklären, inwieweit die ETHL die gesetzlichen Bestimmungen über das Bundespersonal nicht eingehalten hat und ob Beschäftigte der ETHL oder deren Angehörige aus den Personalleihverträgen Nutzen gezogen haben, etwa als Aktionäre einer Gesellschaft, die einen solchen Vertrag mit der ETHL abgeschlossen hat. Die Untersuchung wird von Prof. Claude Rouiller, alt Bundesgerichtspräsident und Rechtsanwalt, geleitet. Sein Bericht wird dem ETH-Rat im März 2000 vorgelegt werden. Der Bundesrat kann vor Abschluss der Untersuchungen keine Aussagen über die Mehrkosten und über die Verantwortlichkeiten für das gewählte Vorgehen machen.</p><p>Die ETHL ist daran, die Situation der betroffenen Arbeitnehmer zu regularisieren; die Kosten sind noch unbekannt, da die entsprechenden Abklärungen nicht abgeschlossen sind.</p><p>An der ETHZ sind keine ähnlichen Praktiken bekannt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf die Rüge ihres Aufsichtsorgans hin wurde die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) vor kurzem aufgefordert, die Situation von etwa hundert Temporärangestellten (Elektriker, Sanitäts- oder Heizungsinstallateure), die sie von externen Unternehmen ausgeliehen hat, rückwirkend zu regeln. Der ETHL kommt diese Praxis nicht nur teurer zu stehen, als wenn sie eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt hätte; sie wird die betreffenden Temporärangestellten in Zukunft zu den gleichen Konditionen wie die normalen Angestellten beschäftigen müssen, mit all den damit verbundenen Mitwirkungsrechten. Die ETHL wird folglich Millionen von Franken an diese Temporärangestellten überweisen müssen. Schuld an dieser Situation scheint vor allem Misswirtschaft zu sein, d. h., die Verantwortlichen der zuständigen Dienststellen haben die externen Unternehmen, die Personal verleihen, ausgewählt, ohne vorher Offerten einzuholen. </p><p>Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Ist er über diesen Fall informiert?</p><p>- Ist der Bundesrat aufgrund der Art der Auswahl externer Unternehmen der Ansicht, dass gewisse Dienstchefinnen und Dienstchefs Schmiergelder angenommen haben könnten?</p><p>- Falls ja, hat er Massnahmen ergriffen, um diesen Missstand zu beseitigen und abzuklären, wer die Verantwortung dafür trägt?</p><p>- Kann er uns genaustens darüber informieren, wie viel Geld verschwendet wurde, weil die ETHL zur Verrichtung gewisser Arbeiten statt eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Temporärangestellte eingesetzt hat?</p><p>- Kann er uns sagen, wie viel die Bereinigung der Arbeitsverhältnisse mit den betroffenen Temporärangestellten gekostet hat?</p><p>- Kann der Bundesrat uns sagen, ob an der ETHZ ähnliche Praktiken festgestellt wurden?</p>
- ETH Lausanne. Teure Temporärangestellte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Folge einer Verwaltungsbeschwerde, die dem ETH-Rat für seine Sitzung vom 15. September 1999 unterbreitet worden war, erfuhr der Bundesrat, dass an der ETHL Elektriker, Sanitärinstallateure und Heizungsmonteure mittels mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossener Personalleihverträge beschäftigt wurden. Nach einem Bericht des Personalverbandes der Bundesverwaltung entstanden durch die irreguläre Beschäftigung der Elektriker Mehrkosten von 400 000 Franken; andere Schätzungen sind noch nicht bekannt.</p><p>Dies hat den ETH-Rat als Aufsichtsbehörde der ETHL veranlasst, eine Administrativuntersuchung einzuleiten, um abzuklären, inwieweit die ETHL die gesetzlichen Bestimmungen über das Bundespersonal nicht eingehalten hat und ob Beschäftigte der ETHL oder deren Angehörige aus den Personalleihverträgen Nutzen gezogen haben, etwa als Aktionäre einer Gesellschaft, die einen solchen Vertrag mit der ETHL abgeschlossen hat. Die Untersuchung wird von Prof. Claude Rouiller, alt Bundesgerichtspräsident und Rechtsanwalt, geleitet. Sein Bericht wird dem ETH-Rat im März 2000 vorgelegt werden. Der Bundesrat kann vor Abschluss der Untersuchungen keine Aussagen über die Mehrkosten und über die Verantwortlichkeiten für das gewählte Vorgehen machen.</p><p>Die ETHL ist daran, die Situation der betroffenen Arbeitnehmer zu regularisieren; die Kosten sind noch unbekannt, da die entsprechenden Abklärungen nicht abgeschlossen sind.</p><p>An der ETHZ sind keine ähnlichen Praktiken bekannt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf die Rüge ihres Aufsichtsorgans hin wurde die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) vor kurzem aufgefordert, die Situation von etwa hundert Temporärangestellten (Elektriker, Sanitäts- oder Heizungsinstallateure), die sie von externen Unternehmen ausgeliehen hat, rückwirkend zu regeln. Der ETHL kommt diese Praxis nicht nur teurer zu stehen, als wenn sie eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt hätte; sie wird die betreffenden Temporärangestellten in Zukunft zu den gleichen Konditionen wie die normalen Angestellten beschäftigen müssen, mit all den damit verbundenen Mitwirkungsrechten. Die ETHL wird folglich Millionen von Franken an diese Temporärangestellten überweisen müssen. Schuld an dieser Situation scheint vor allem Misswirtschaft zu sein, d. h., die Verantwortlichen der zuständigen Dienststellen haben die externen Unternehmen, die Personal verleihen, ausgewählt, ohne vorher Offerten einzuholen. </p><p>Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Ist er über diesen Fall informiert?</p><p>- Ist der Bundesrat aufgrund der Art der Auswahl externer Unternehmen der Ansicht, dass gewisse Dienstchefinnen und Dienstchefs Schmiergelder angenommen haben könnten?</p><p>- Falls ja, hat er Massnahmen ergriffen, um diesen Missstand zu beseitigen und abzuklären, wer die Verantwortung dafür trägt?</p><p>- Kann er uns genaustens darüber informieren, wie viel Geld verschwendet wurde, weil die ETHL zur Verrichtung gewisser Arbeiten statt eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Temporärangestellte eingesetzt hat?</p><p>- Kann er uns sagen, wie viel die Bereinigung der Arbeitsverhältnisse mit den betroffenen Temporärangestellten gekostet hat?</p><p>- Kann der Bundesrat uns sagen, ob an der ETHZ ähnliche Praktiken festgestellt wurden?</p>
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