Verteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen

ShortId
99.3609
Id
19993609
Updated
10.04.2024 17:59
Language
de
Title
Verteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen
AdditionalIndexing
Reglement;parlamentarische Kommission;Gleichbehandlung;Sitzverteilung in Kommissionen;Fraktion
1
  • L05K0803030107, Sitzverteilung in Kommissionen
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K08030302, Fraktion
  • L06K050301010304, Reglement
  • L04K08030301, parlamentarische Kommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist zumindest erstaunlich, festzustellen, dass die einen Nationalrätinnen und Nationalräte in mehreren Kommissionen sitzen, während andere kein Anrecht auf einen Kommissionssitz haben. Diese Situation ist auf mindestens zwei Umstände zurückzuführen: Der erste hängt damit zusammen, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die nicht einer Fraktion angehören, keinen Anspruch auf einen Sitz in einer Kommission haben. Der zweite Umstand hängt mit dem Verteilungssystem zusammen, welches vorsieht, dass z. B. eine aus 14 Parlamentarierinnen und Parlamentariern bestehende Fraktion nur einen Sitz pro Kommission haben darf, also maximal 11 Sitze, und dass demzufolge drei Mitglieder dieser Fraktion leer ausgehen.</p><p>Diese Situation muss meines Erachtens schnell geändert werden. Ich schlage daher vor, in das Geschäftsverkehrsgesetz und die Geschäftsreglemente der Räte eine Bestimmung aufzunehmen, die für jede Nationalrätin und jeden Nationalrat mindestens einen Sitz in einer Kommission vorsieht.</p><p>Meine zweite Anregung zielt auf eine angemessene, proportionale Verteilung aller Kommissionssitze ab. Ich bin mir bewusst, dass dieser zweite Vorschlag das Prinzip, wonach die grossen Kommissionen die Kräfteverhältnisse des Parlamentes in kleinerem Rahmen widerspiegeln, teilweise in Frage stellen kann. Aber die bestehende Situation erzeugt Diskriminierungen und entspricht auch nicht mehr dem Willen des Souveräns, d. h. der gesamten Wählerschaft. Aus diesen Gründen schlage ich vor, die heute unbefriedigende Situation zu verbessern.</p>
  • <p>In unserem Wahlsystem ist im Gegensatz zu anderen Ländern kein Quorum für die Sitzverteilung im Nationalrat üblich. Der Quotient entspricht der Gesamtstimmenzahl geteilt durch die Anzahl Sitze plus einen. So kann eine Partei im Kanton Zürich mit einem Stimmenanteil von 2,86 Prozent (1/35) und im Kanton Bern mit einem Stimmenanteil von 3,57 Prozent (1/28) einen Sitz erlangen. Dadurch werden die Minderheiten begünstigt. </p><p>Vorerst ist daran zu erinnern, wie die Sitzverteilung in den 11 ständigen Kommissionen des Nationalrates erfolgt.</p><p>Wenn die Fraktionsbestände bekannt sind, werden die Sitze einer Kommission gemäss dem System auf die Fraktionen verteilt, das auch bei der Nationalratswahl angewandt wird (Mandatverteilungssystem des grössten Quotienten, Verfahren Hagenbach-Bischoff-d'Hondt: "Traité Aubert" I, S. 440, bzw. Art. 40 und 41 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte).</p><p>Dabei wird so verfahren, wie wenn ein Kanton 25 Abgeordnete zu wählen hätte. Da u. a. auf die SP 51 000, die SVP 44 000, die FDP 43 000, die CVP 35 000, die Grünen 10 000, die Liberalen 6000, die EVP 5000 Stimmen entfielen, erhält die SP 7, die SVP 6, die FDP 6, die CVP 5 Sitze, die Grünen erhalten 1 Sitz und die Liberalen sowie die EVP 0 Sitze. In jeder 25-köpfigen Kommission sind die Parteien gleich vertreten. Die Idee dabei ist, dass jede Kommission ein "Miniaturparlament" mit den gleichen Sitzanteilen wie im Gesamtrat bildet.</p><p>Auf diese Weise wurde bis zur Legislatur 1987-1991 verfahren.</p><p>1991 verabschiedete der Nationalrat mit 73 zu 23 Stimmen den neuen Artikel 13 Absatz 5 seines Geschäftsreglementes (GRN) gemäss Antrag Zwygart (AB 1991 N 1194). Demnach werden den Fraktionen, die gemäss Verteilungsschlüssel keinen Anspruch auf eine Vertretung in den Kommissionen haben, so viele Kommissionssitze zugeteilt, wie dies ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtzahl der Kommissionssitze entspricht (11 Kommissionen mal 25 Sitze gleich 275 Sitze). Von dieser Klausel profitieren heute die liberale Fraktion und die LdU/EVP-Fraktion.</p><p>Die Parteien treten diese Sitze nach den gleichen Proportionalitätsregeln ab.</p><p>Bei jeder Wahl beantragt die "geschädigte" Partei ein anderes Berechnungsverfahren. Eines davon besteht darin, die 275 Kommissionssitze prozentual zu den Fraktionsbeständen zu verteilen. Damit hätten wir ein 275-köpfiges "Überparlament". Die vorliegende Motion verlangt, dass jedem Ratsmitglied mindestens ein Sitz zugeteilt wird. Die verbleibenden 75 Sitze würden proportional auf die Fraktionen verteilt. Eine Variante wäre, die Fraktionslosen von diesem Verteilungssystem auszuschliessen.</p><p>Das vom Motionär verlangte System brächte folgende Verteilung mit sich:</p><p>- SP-Fraktion: 73 (unverändert gegenüber den 1999 zugeteilten Sitzen);</p><p>- SVP-Fraktion:61 (minus 1);</p><p>- FDP-Fraktion: 60 (minus 2);</p><p>- CVP-Fraktion: 48 (minus 4);</p><p>- grüne Fraktion: 14 (plus 3);</p><p>- liberale Fraktion: 8 (unverändert);</p><p>- LdU/EVP: 7 (unverändert);</p><p>- Fraktionslose: 4 (plus 4);</p><p>- Total: 275.</p><p>Somit fielen jeder Fraktion (und den Fraktionslosen) durchschnittlich 1,375 Kommissionssitze je Ratsmitglied zu.</p><p>Diese Berechnungsmethode liesse sich schlecht mit Artikel 13 Absatz 5 GRN vereinbaren, denn dieser Absatz sieht für die grossen Fraktionen "einen proportionalen Anspruch auf eine Vertretung in den einzelnen Kommissionen" (und nicht auf die Gesamtzahl) und für die kleinsten Fraktionen (mit 5 bis 7 Sitzen) einen Korrekturmechanismus vor. Das GRN müsste somit geändert werden. </p><p>Die Verteilung der 275 Sitze müsste mangels eines klaren Verteilungsschlüssels zwischen den Fraktionen ausdiskutiert werden. Gemäss diesem System wären die Sitze in den einzelnen Kommissionen als gleichwertig zu betrachten. Dies entspricht allerdings nicht der Meinung der Ratsmitglieder, da gewisse Kommissionen begehrter sind als andere. Es gäbe Kommissionen, die etwas zu stark nach links, und andere, die etwas zu stark nach rechts neigen würden, und ihre Zusammensetzung gäbe die Kräfteverhältnisse im Rat weniger genau wieder.</p><p>Gemäss Artikel 8septies des Geschäftsverkehrsgesetzes können sich kleinere Fraktionen ähnlicher politischer Richtung für die Bestellung von Kommissionen miteinander verbinden. Von dieser Möglichkeit machten 1995 die grüne Fraktion und die LdU/EVP-Fraktion Gebrauch.</p><p>Schlussfolgerung: Das Büro sprach sich mit 7 zu 5 Stimmen gegen die Überweisung der Motion aus mit der Begründung, dass diese Frage bereits von der Staatspolitischen Kommission geprüft wird und die Minderheitenrechte unter den geltenden Bestimmungen gewahrt werden.</p> Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Jede Nationalrätin und jeder Nationalrat hat Anrecht auf mindestens einen Sitz in einer parlamentarischen Kommission.</p><p>Die Sitze in den Kommissionen werden unter allen Fraktionen angemessen verteilt, so dass die Anzahl Sitze pro Fraktion möglichst proportional zur Fraktionsstärke steht.</p>
  • Verteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist zumindest erstaunlich, festzustellen, dass die einen Nationalrätinnen und Nationalräte in mehreren Kommissionen sitzen, während andere kein Anrecht auf einen Kommissionssitz haben. Diese Situation ist auf mindestens zwei Umstände zurückzuführen: Der erste hängt damit zusammen, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die nicht einer Fraktion angehören, keinen Anspruch auf einen Sitz in einer Kommission haben. Der zweite Umstand hängt mit dem Verteilungssystem zusammen, welches vorsieht, dass z. B. eine aus 14 Parlamentarierinnen und Parlamentariern bestehende Fraktion nur einen Sitz pro Kommission haben darf, also maximal 11 Sitze, und dass demzufolge drei Mitglieder dieser Fraktion leer ausgehen.</p><p>Diese Situation muss meines Erachtens schnell geändert werden. Ich schlage daher vor, in das Geschäftsverkehrsgesetz und die Geschäftsreglemente der Räte eine Bestimmung aufzunehmen, die für jede Nationalrätin und jeden Nationalrat mindestens einen Sitz in einer Kommission vorsieht.</p><p>Meine zweite Anregung zielt auf eine angemessene, proportionale Verteilung aller Kommissionssitze ab. Ich bin mir bewusst, dass dieser zweite Vorschlag das Prinzip, wonach die grossen Kommissionen die Kräfteverhältnisse des Parlamentes in kleinerem Rahmen widerspiegeln, teilweise in Frage stellen kann. Aber die bestehende Situation erzeugt Diskriminierungen und entspricht auch nicht mehr dem Willen des Souveräns, d. h. der gesamten Wählerschaft. Aus diesen Gründen schlage ich vor, die heute unbefriedigende Situation zu verbessern.</p>
    • <p>In unserem Wahlsystem ist im Gegensatz zu anderen Ländern kein Quorum für die Sitzverteilung im Nationalrat üblich. Der Quotient entspricht der Gesamtstimmenzahl geteilt durch die Anzahl Sitze plus einen. So kann eine Partei im Kanton Zürich mit einem Stimmenanteil von 2,86 Prozent (1/35) und im Kanton Bern mit einem Stimmenanteil von 3,57 Prozent (1/28) einen Sitz erlangen. Dadurch werden die Minderheiten begünstigt. </p><p>Vorerst ist daran zu erinnern, wie die Sitzverteilung in den 11 ständigen Kommissionen des Nationalrates erfolgt.</p><p>Wenn die Fraktionsbestände bekannt sind, werden die Sitze einer Kommission gemäss dem System auf die Fraktionen verteilt, das auch bei der Nationalratswahl angewandt wird (Mandatverteilungssystem des grössten Quotienten, Verfahren Hagenbach-Bischoff-d'Hondt: "Traité Aubert" I, S. 440, bzw. Art. 40 und 41 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte).</p><p>Dabei wird so verfahren, wie wenn ein Kanton 25 Abgeordnete zu wählen hätte. Da u. a. auf die SP 51 000, die SVP 44 000, die FDP 43 000, die CVP 35 000, die Grünen 10 000, die Liberalen 6000, die EVP 5000 Stimmen entfielen, erhält die SP 7, die SVP 6, die FDP 6, die CVP 5 Sitze, die Grünen erhalten 1 Sitz und die Liberalen sowie die EVP 0 Sitze. In jeder 25-köpfigen Kommission sind die Parteien gleich vertreten. Die Idee dabei ist, dass jede Kommission ein "Miniaturparlament" mit den gleichen Sitzanteilen wie im Gesamtrat bildet.</p><p>Auf diese Weise wurde bis zur Legislatur 1987-1991 verfahren.</p><p>1991 verabschiedete der Nationalrat mit 73 zu 23 Stimmen den neuen Artikel 13 Absatz 5 seines Geschäftsreglementes (GRN) gemäss Antrag Zwygart (AB 1991 N 1194). Demnach werden den Fraktionen, die gemäss Verteilungsschlüssel keinen Anspruch auf eine Vertretung in den Kommissionen haben, so viele Kommissionssitze zugeteilt, wie dies ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtzahl der Kommissionssitze entspricht (11 Kommissionen mal 25 Sitze gleich 275 Sitze). Von dieser Klausel profitieren heute die liberale Fraktion und die LdU/EVP-Fraktion.</p><p>Die Parteien treten diese Sitze nach den gleichen Proportionalitätsregeln ab.</p><p>Bei jeder Wahl beantragt die "geschädigte" Partei ein anderes Berechnungsverfahren. Eines davon besteht darin, die 275 Kommissionssitze prozentual zu den Fraktionsbeständen zu verteilen. Damit hätten wir ein 275-köpfiges "Überparlament". Die vorliegende Motion verlangt, dass jedem Ratsmitglied mindestens ein Sitz zugeteilt wird. Die verbleibenden 75 Sitze würden proportional auf die Fraktionen verteilt. Eine Variante wäre, die Fraktionslosen von diesem Verteilungssystem auszuschliessen.</p><p>Das vom Motionär verlangte System brächte folgende Verteilung mit sich:</p><p>- SP-Fraktion: 73 (unverändert gegenüber den 1999 zugeteilten Sitzen);</p><p>- SVP-Fraktion:61 (minus 1);</p><p>- FDP-Fraktion: 60 (minus 2);</p><p>- CVP-Fraktion: 48 (minus 4);</p><p>- grüne Fraktion: 14 (plus 3);</p><p>- liberale Fraktion: 8 (unverändert);</p><p>- LdU/EVP: 7 (unverändert);</p><p>- Fraktionslose: 4 (plus 4);</p><p>- Total: 275.</p><p>Somit fielen jeder Fraktion (und den Fraktionslosen) durchschnittlich 1,375 Kommissionssitze je Ratsmitglied zu.</p><p>Diese Berechnungsmethode liesse sich schlecht mit Artikel 13 Absatz 5 GRN vereinbaren, denn dieser Absatz sieht für die grossen Fraktionen "einen proportionalen Anspruch auf eine Vertretung in den einzelnen Kommissionen" (und nicht auf die Gesamtzahl) und für die kleinsten Fraktionen (mit 5 bis 7 Sitzen) einen Korrekturmechanismus vor. Das GRN müsste somit geändert werden. </p><p>Die Verteilung der 275 Sitze müsste mangels eines klaren Verteilungsschlüssels zwischen den Fraktionen ausdiskutiert werden. Gemäss diesem System wären die Sitze in den einzelnen Kommissionen als gleichwertig zu betrachten. Dies entspricht allerdings nicht der Meinung der Ratsmitglieder, da gewisse Kommissionen begehrter sind als andere. Es gäbe Kommissionen, die etwas zu stark nach links, und andere, die etwas zu stark nach rechts neigen würden, und ihre Zusammensetzung gäbe die Kräfteverhältnisse im Rat weniger genau wieder.</p><p>Gemäss Artikel 8septies des Geschäftsverkehrsgesetzes können sich kleinere Fraktionen ähnlicher politischer Richtung für die Bestellung von Kommissionen miteinander verbinden. Von dieser Möglichkeit machten 1995 die grüne Fraktion und die LdU/EVP-Fraktion Gebrauch.</p><p>Schlussfolgerung: Das Büro sprach sich mit 7 zu 5 Stimmen gegen die Überweisung der Motion aus mit der Begründung, dass diese Frage bereits von der Staatspolitischen Kommission geprüft wird und die Minderheitenrechte unter den geltenden Bestimmungen gewahrt werden.</p> Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Jede Nationalrätin und jeder Nationalrat hat Anrecht auf mindestens einen Sitz in einer parlamentarischen Kommission.</p><p>Die Sitze in den Kommissionen werden unter allen Fraktionen angemessen verteilt, so dass die Anzahl Sitze pro Fraktion möglichst proportional zur Fraktionsstärke steht.</p>
    • Verteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen

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