Sicherheitsnetz in der Sackgasse?
- ShortId
-
99.3619
- Id
-
19993619
- Updated
-
10.04.2024 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Sicherheitsnetz in der Sackgasse?
- AdditionalIndexing
-
Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Wellenbereich;Submissionswesen;Grenzwachtkorps;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;Telematik
- 1
-
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L05K1202050111, Wellenbereich
- L04K07010305, Submissionswesen
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- L05K1203010108, Telematik
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Unter der Bezeichnung Polycom wird ein Sicherheitsfunknetz verstanden. Es setzt sich wie ein Mosaik aus einzelnen neu zu beschaffenden Teilnetzen der Kantone (und anderer Benutzer) zusammen und wird vom Bund so koordiniert, dass die Zusammenarbeit zwischen diesen Teilnetzen möglich wird und damit ein Gesamtnetz Schweiz entsteht.</p><p>Die Beschaffung, Finanzierung und der Betrieb der Teilnetze ist Sache der einzelnen Benutzer (Finanzhoheit der Kantone). In diesem Sinne gibt es kein nationales vom Bund entwickeltes und finanziertes Gesamtnetz.</p><p>Das im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" ausgeschriebene "Netz" umfasst nur den Bereich des nationalen Managements durch den Bund. Mit diesem Projekt soll sichergestellt werden, dass die technische und betriebliche Zusammenarbeit der einzelnen autonomen Netze der Kantone und anderer Benutzer funktioniert und über die ganze Schweiz der Sprach- und Datenfunkverkehr nahtlos über die Einzelnetze abgewickelt werden kann. Der Bund sorgt also dafür, dass die von den Benutzern selber beschafften und finanzierten Teilnetze im Gesamtverbund funktionieren.</p><p>Was den Wettbewerb betrifft, steht im Ausschreibungsdossier der Gruppe Rüstung explizit, dass es den interessierten Unternehmern freisteht, ihre eigene Variante anzubieten. Sie muss aber die verlangten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale aufweisen.</p><p>1. Die Arbeitsgruppe Polycom hat Vorgaben definiert, die ein funktionsfähiges Netz haben muss. Tetrapol erfüllt diese Bedingungen und wird deshalb von der Arbeitsgruppe empfohlen. Vertragsabschlüsse werden ausschliesslich durch die einzelnen Benutzer getätigt und beispielsweise nach kantonalen Abläufen erledigt. Diese Regelung entspricht der seit Dezember 1999 gültigen Absicht zur Realisation eines Sicherheitsnetzes. Der Beauftragte des Bundesrates für die Koordination der Übermittlung Gesamtverteidigung hat dies am 12. Dezember 1999 in einem an alle interessierten Kreise verschickten Informationsschreiben im Detail dargelegt.</p><p>2. Dr. Franz Niederer ist Vorsitzender von Benutzervertretern aus mehreren Ländern, welche ihn in dieses Amt gewählt haben. In dieser Funktion hat er Zugang zu wesentlichen Bereichen der Funkkommunikation, und es herrscht ein reger Meinungsaustausch innerhalb der internationalen Benutzergruppe.</p><p>Als Projektleiter Polycom ist aber Dr. Franz Niederer an die Beschlüsse des Ausschusses Polycom (bestehend aus den wichtigsten Benutzervertretern u. a. von Bund, Kantonen) gebunden. Das "Mehraugenprinzip" ist gewahrt.</p><p>3. Von Seiten des VBS wurden keine Frequenzen im Militärband 380 bis 400 Megahertz für Tetra 25/Tetrapol/Dimetra zur Verfügung gestellt. Die einzige Ausnahme war die Demonstration vom 20. Januar 1999 im Verkehrshaus Luzern, für die ausgerechnet Motorola mit Tetra vom Bakom eine Konzession erhielt (nachdem das VBS einer Wiedererwägung durch das Bakom zugestimmt hatte).</p><p>4. Gemäss einem Gutachten der EFV ist das Bundesgesetz für das öffentliche Beschaffungswesen bei solchen Projekten (Führungsinfrastruktur von Gesamtverteidigung und Armee) nicht anwendbar, weshalb keine öffentliche Ausschreibung nach WTO erforderlich ist. Um aber trotzdem Ideen für die Gestaltung des nationalen Managements sowie dessen Kosten für den Bund zu erhalten und um den Wettbewerb zu ermöglichen, wurde vom Ausschuss Polycom einzig für diesen Bereich eine Ausschreibung beschlossen. Die Ausschreibung wird nun von der Gruppe Rüstung durchgeführt.</p><p>5. Es gibt kein Gesamtnetz Polycom, das sich in einer Hand befinden wird. Die Benutzer definieren und wählen ihren Bereich autonom und finanzieren ihn aus ihren Krediten. Der Bund, der die nationale Koordination (das Dach der Funksysteme) übernimmt, ermittelt (wie unter Ziff. 4 dargelegt) ausschliesslich die Kostenfolgen dieser nationalen Komponente mit der Ausschreibung vom 16. Dezember 1999.</p><p>6. Es ist richtig, dass Tetrapol von ETSI nicht standardisiert wurde. Andererseits geht aus einem Schreiben des EU-Ministerrates hervor, dass die Forderung, dass nur ETSI-standardisierte Produkte an einer Ausschreibung teilnehmen können, eine Verletzung der EG-Regeln für die öffentliche Beschaffung von Waren darstelle (Zitat: "this constitutes a violation of the public procurement Directives and of EC Treaty rules on the free movements of goods"; http://europa.eu.int/comm/dg15/en/publproc/infr/99-664.htm). Ob mit dieser Aussage der ETSI-Standard als nicht offenes von bestimmten Firmen definiertes System deklariert wird, wird damit in Frage gestellt. Jedenfalls hat die Tatsache, dass Tetrapol nicht ETSI-standardisiert wurde, für den Bundesrat heute keine relevante Bedeutung, hat doch diese Technologie in über 35 beschafften Systemen international ihre technische Funktionsfähigkeit bewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom September 1999, dem Grenzwachtkorps grünes Licht zur Beschaffung eines neuen Funknetzes zu geben und somit 48,5 Millionen Franken zu bewilligen, sowie in Ergänzung zu früheren Interpellationen und Anfragen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Entscheid für eine Bündelfunktechnologie und/oder zugunsten einer Lieferfirma für das landesweite Sicherheitsfunknetz Polycom bereits gefallen? Wenn ja, wann, wer und auf welcher Grundlage?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass massive Interessenkonflikte bestehen, wenn der zuständige Projektleiter für das landesweite Polycom-Netz im VBS zugleich Präsident einer Benutzerorganisation ist, die nach eigenen Aussagen der Technologie eines Anbieters in der Schweiz zum Durchbruch verhelfen will?</p><p>3. Sieht er in der selektiven Vergabe von Frequenzen im Militärband 380 bis 400 Megahertz kein wettbewerbsverzerrendes oder protektionistisches Verhalten der verantwortlichen Personen, wenn dem präferierten Lieferanten zur Benutzung für Demonstrationszwecke und kommerzielle Anlässe Frequenzen fest zugeteilt werden, hingegen anderen Lieferanten die Benutzung dieser Frequenzen nicht einmal temporär gestattet wird?</p><p>4. Warum wurden die am 16. Dezember 1999 im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" ausgeschriebenen Leistungen zum Polycom-Netz nicht den WTO-Richtlinien unterstellt? Wieso werden nur Dienstleistungen ausgeschrieben, nicht aber Infrastruktur und Endgeräte?</p><p>5. Sind ihm die Gesamtkosten dieses Projektes, die Art der Infrastruktur, Endgeräte und Konsolen sowie des Aufbaus, Betriebs und Unterhaltes bekannt? Sind diese Kosten ausgewiesen? Sind sie auf Bund und Kantone oder Benutzerorganisationen aufgeteilt, terminiert und somit in den Budgets vorgesehen? Wie hoch sind diese Kosten?</p><p>6. Weiss er, dass die vom VBS bevorzugte Technologie die Anforderungen zum Status eines ETSI-Standards nicht erfüllte und somit vermutlich ein Produkt einer einzelnen Firma bleiben wird und dass somit unnötige Risiken eingegangen werden?</p>
- Sicherheitsnetz in der Sackgasse?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Unter der Bezeichnung Polycom wird ein Sicherheitsfunknetz verstanden. Es setzt sich wie ein Mosaik aus einzelnen neu zu beschaffenden Teilnetzen der Kantone (und anderer Benutzer) zusammen und wird vom Bund so koordiniert, dass die Zusammenarbeit zwischen diesen Teilnetzen möglich wird und damit ein Gesamtnetz Schweiz entsteht.</p><p>Die Beschaffung, Finanzierung und der Betrieb der Teilnetze ist Sache der einzelnen Benutzer (Finanzhoheit der Kantone). In diesem Sinne gibt es kein nationales vom Bund entwickeltes und finanziertes Gesamtnetz.</p><p>Das im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" ausgeschriebene "Netz" umfasst nur den Bereich des nationalen Managements durch den Bund. Mit diesem Projekt soll sichergestellt werden, dass die technische und betriebliche Zusammenarbeit der einzelnen autonomen Netze der Kantone und anderer Benutzer funktioniert und über die ganze Schweiz der Sprach- und Datenfunkverkehr nahtlos über die Einzelnetze abgewickelt werden kann. Der Bund sorgt also dafür, dass die von den Benutzern selber beschafften und finanzierten Teilnetze im Gesamtverbund funktionieren.</p><p>Was den Wettbewerb betrifft, steht im Ausschreibungsdossier der Gruppe Rüstung explizit, dass es den interessierten Unternehmern freisteht, ihre eigene Variante anzubieten. Sie muss aber die verlangten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale aufweisen.</p><p>1. Die Arbeitsgruppe Polycom hat Vorgaben definiert, die ein funktionsfähiges Netz haben muss. Tetrapol erfüllt diese Bedingungen und wird deshalb von der Arbeitsgruppe empfohlen. Vertragsabschlüsse werden ausschliesslich durch die einzelnen Benutzer getätigt und beispielsweise nach kantonalen Abläufen erledigt. Diese Regelung entspricht der seit Dezember 1999 gültigen Absicht zur Realisation eines Sicherheitsnetzes. Der Beauftragte des Bundesrates für die Koordination der Übermittlung Gesamtverteidigung hat dies am 12. Dezember 1999 in einem an alle interessierten Kreise verschickten Informationsschreiben im Detail dargelegt.</p><p>2. Dr. Franz Niederer ist Vorsitzender von Benutzervertretern aus mehreren Ländern, welche ihn in dieses Amt gewählt haben. In dieser Funktion hat er Zugang zu wesentlichen Bereichen der Funkkommunikation, und es herrscht ein reger Meinungsaustausch innerhalb der internationalen Benutzergruppe.</p><p>Als Projektleiter Polycom ist aber Dr. Franz Niederer an die Beschlüsse des Ausschusses Polycom (bestehend aus den wichtigsten Benutzervertretern u. a. von Bund, Kantonen) gebunden. Das "Mehraugenprinzip" ist gewahrt.</p><p>3. Von Seiten des VBS wurden keine Frequenzen im Militärband 380 bis 400 Megahertz für Tetra 25/Tetrapol/Dimetra zur Verfügung gestellt. Die einzige Ausnahme war die Demonstration vom 20. Januar 1999 im Verkehrshaus Luzern, für die ausgerechnet Motorola mit Tetra vom Bakom eine Konzession erhielt (nachdem das VBS einer Wiedererwägung durch das Bakom zugestimmt hatte).</p><p>4. Gemäss einem Gutachten der EFV ist das Bundesgesetz für das öffentliche Beschaffungswesen bei solchen Projekten (Führungsinfrastruktur von Gesamtverteidigung und Armee) nicht anwendbar, weshalb keine öffentliche Ausschreibung nach WTO erforderlich ist. Um aber trotzdem Ideen für die Gestaltung des nationalen Managements sowie dessen Kosten für den Bund zu erhalten und um den Wettbewerb zu ermöglichen, wurde vom Ausschuss Polycom einzig für diesen Bereich eine Ausschreibung beschlossen. Die Ausschreibung wird nun von der Gruppe Rüstung durchgeführt.</p><p>5. Es gibt kein Gesamtnetz Polycom, das sich in einer Hand befinden wird. Die Benutzer definieren und wählen ihren Bereich autonom und finanzieren ihn aus ihren Krediten. Der Bund, der die nationale Koordination (das Dach der Funksysteme) übernimmt, ermittelt (wie unter Ziff. 4 dargelegt) ausschliesslich die Kostenfolgen dieser nationalen Komponente mit der Ausschreibung vom 16. Dezember 1999.</p><p>6. Es ist richtig, dass Tetrapol von ETSI nicht standardisiert wurde. Andererseits geht aus einem Schreiben des EU-Ministerrates hervor, dass die Forderung, dass nur ETSI-standardisierte Produkte an einer Ausschreibung teilnehmen können, eine Verletzung der EG-Regeln für die öffentliche Beschaffung von Waren darstelle (Zitat: "this constitutes a violation of the public procurement Directives and of EC Treaty rules on the free movements of goods"; http://europa.eu.int/comm/dg15/en/publproc/infr/99-664.htm). Ob mit dieser Aussage der ETSI-Standard als nicht offenes von bestimmten Firmen definiertes System deklariert wird, wird damit in Frage gestellt. Jedenfalls hat die Tatsache, dass Tetrapol nicht ETSI-standardisiert wurde, für den Bundesrat heute keine relevante Bedeutung, hat doch diese Technologie in über 35 beschafften Systemen international ihre technische Funktionsfähigkeit bewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom September 1999, dem Grenzwachtkorps grünes Licht zur Beschaffung eines neuen Funknetzes zu geben und somit 48,5 Millionen Franken zu bewilligen, sowie in Ergänzung zu früheren Interpellationen und Anfragen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Entscheid für eine Bündelfunktechnologie und/oder zugunsten einer Lieferfirma für das landesweite Sicherheitsfunknetz Polycom bereits gefallen? Wenn ja, wann, wer und auf welcher Grundlage?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass massive Interessenkonflikte bestehen, wenn der zuständige Projektleiter für das landesweite Polycom-Netz im VBS zugleich Präsident einer Benutzerorganisation ist, die nach eigenen Aussagen der Technologie eines Anbieters in der Schweiz zum Durchbruch verhelfen will?</p><p>3. Sieht er in der selektiven Vergabe von Frequenzen im Militärband 380 bis 400 Megahertz kein wettbewerbsverzerrendes oder protektionistisches Verhalten der verantwortlichen Personen, wenn dem präferierten Lieferanten zur Benutzung für Demonstrationszwecke und kommerzielle Anlässe Frequenzen fest zugeteilt werden, hingegen anderen Lieferanten die Benutzung dieser Frequenzen nicht einmal temporär gestattet wird?</p><p>4. Warum wurden die am 16. Dezember 1999 im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" ausgeschriebenen Leistungen zum Polycom-Netz nicht den WTO-Richtlinien unterstellt? Wieso werden nur Dienstleistungen ausgeschrieben, nicht aber Infrastruktur und Endgeräte?</p><p>5. Sind ihm die Gesamtkosten dieses Projektes, die Art der Infrastruktur, Endgeräte und Konsolen sowie des Aufbaus, Betriebs und Unterhaltes bekannt? Sind diese Kosten ausgewiesen? Sind sie auf Bund und Kantone oder Benutzerorganisationen aufgeteilt, terminiert und somit in den Budgets vorgesehen? Wie hoch sind diese Kosten?</p><p>6. Weiss er, dass die vom VBS bevorzugte Technologie die Anforderungen zum Status eines ETSI-Standards nicht erfüllte und somit vermutlich ein Produkt einer einzelnen Firma bleiben wird und dass somit unnötige Risiken eingegangen werden?</p>
- Sicherheitsnetz in der Sackgasse?
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