Aufenthaltsstatus von Menschen aus Sri Lanka

ShortId
99.3644
Id
19993644
Updated
10.04.2024 08:43
Language
de
Title
Aufenthaltsstatus von Menschen aus Sri Lanka
AdditionalIndexing
Flüchtling;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Rückwanderung;Sri Lanka
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L04K03030407, Sri Lanka
  • L04K01080309, Rückwanderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) vom 31. Januar 2000 halten sich insgesamt 7880 Personen aus Sri Lanka, deren Asylgesuch erstinstanzlich hängig ist, in der Schweiz auf. Des Weiteren befinden sich in der Schweiz 527 Personen mit hängigem Beschwerdeverfahren sowie 2458 Personen, deren Verfahren zwar rechtskräftig abgeschlossen ist, bei denen jedoch der Wegweisungsvollzug noch aussteht.</p><p>2. Die Rückführung abgewiesener sri-lankischer Asylsuchender stützt sich auf einen Notenwechsel, der erstmals im Januar 1994 zwischen der Regierung Sri Lankas und der Schweiz unterzeichnet und seitdem zweimal verlängert wurde. Seit 1994 bis Ende Dezember 1999 sind gestützt auf den Notenwechsel insgesamt 1070 Personen nach Sri Lanka zurückgekehrt. Aufgrund der positiven Erfahrung beabsichtigt die Schweiz, den Notenwechsel zu verlängern, um die Rückführungen nach Sri Lanka auch weiterhin sicherzustellen. Der diesbezügliche Verhandlungsprozess mit den sri-lankischen Behörden wurde im Oktober 1999 durch die schweizerische Vertretung in Colombo eingeleitet.</p><p>Personen, welche nach Sri Lanka zurückgewiesen werden, müssen gestützt auf den Notenwechsel im Besitz gültiger Reisepapiere sein, welche durch das sri-lankische Generalkonsulat in Genf ausgestellt werden. Die Abteilung Vollzugsunterstützung des BFF unterhält regelmässige und gute Kontakte zum sri-lankischen Generalkonsulat in Genf. So finden mehrmals pro Jahr in Zusammenarbeit mit den Vertretern des sri-lankischen Generalkonsulates vom BFF organisierte Identitätsabklärungen von abgewiesenen Asylsuchenden statt.</p><p>Der Besuch des Staatssekretärs des sri-lankischen Aussenministeriums vom 6. Oktober 1999 bot eine weitere Gelegenheit, mit den sri-lankischen Behörden das Rückkehrdossier zu erörtern.</p><p>Die Interdepartementale Leitungsgruppe Rückkehrhilfe hat im Herbst 1999 ein Projektteam beauftragt, die Möglichkeit eines Rückkehrhilfeprogramms Sri Lanka abzuklären. Das BFF erarbeitet nun in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie der Internationalen Organisation für Migration ein Rückkehrkonzept Sri Lanka.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 1. März 2000 beschlossen, diejenigen Personen die vor dem 31. Dezember 1992 in die Schweiz eingereist sind, vorläufig aufzunehmen. Diese Regelung umfasst unter der Bezeichnung "Humanitäre Aktion 2000" neben den rund 6500 Asylsuchenden aus Sri Lanka im Sinne der Rechtsgleichheit weitere rund 6500 Personen aus anderen Staaten. Nicht in den Genuss einer vorläufigen Aufnahme kommen Personen, die straffällig geworden sind, sich dissozial verhalten haben oder die durch mangelnde Mitwirkung im Asylverfahren oder durch ungerechtfertigtes Veranlassen umfangreicher Untersuchungen die Behandlung des Asylgesuches massgeblich verzögert haben, sowie Personen, die während oder nach Abschluss des Asylverfahrens verschwunden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den Jahren 1989 und 1990 strömten aufgrund kriegerischer Wirren in ihrer Heimat mehrere tausend Menschen aus Sri Lanka in unser Land und suchten hier Asyl. Die Regelung des Aufenthaltsstatus der nicht zurückgereisten Personen wurde bisher offenbar nicht klar geregelt. Dies ist nicht haltbar. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen aus Sri Lanka mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus halten sich heute noch in der Schweiz auf?</p><p>2. Bestehen Kontakte zu den Behörden Sri Lankas bezüglich einer allfälligen Rückführung?</p><p>3. Gedenkt er den Aufenthaltsstatus dieser Personen aus Sri Lanka zu regeln, indem er sie z. B. vorläufig aufnimmt?</p>
  • Aufenthaltsstatus von Menschen aus Sri Lanka
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) vom 31. Januar 2000 halten sich insgesamt 7880 Personen aus Sri Lanka, deren Asylgesuch erstinstanzlich hängig ist, in der Schweiz auf. Des Weiteren befinden sich in der Schweiz 527 Personen mit hängigem Beschwerdeverfahren sowie 2458 Personen, deren Verfahren zwar rechtskräftig abgeschlossen ist, bei denen jedoch der Wegweisungsvollzug noch aussteht.</p><p>2. Die Rückführung abgewiesener sri-lankischer Asylsuchender stützt sich auf einen Notenwechsel, der erstmals im Januar 1994 zwischen der Regierung Sri Lankas und der Schweiz unterzeichnet und seitdem zweimal verlängert wurde. Seit 1994 bis Ende Dezember 1999 sind gestützt auf den Notenwechsel insgesamt 1070 Personen nach Sri Lanka zurückgekehrt. Aufgrund der positiven Erfahrung beabsichtigt die Schweiz, den Notenwechsel zu verlängern, um die Rückführungen nach Sri Lanka auch weiterhin sicherzustellen. Der diesbezügliche Verhandlungsprozess mit den sri-lankischen Behörden wurde im Oktober 1999 durch die schweizerische Vertretung in Colombo eingeleitet.</p><p>Personen, welche nach Sri Lanka zurückgewiesen werden, müssen gestützt auf den Notenwechsel im Besitz gültiger Reisepapiere sein, welche durch das sri-lankische Generalkonsulat in Genf ausgestellt werden. Die Abteilung Vollzugsunterstützung des BFF unterhält regelmässige und gute Kontakte zum sri-lankischen Generalkonsulat in Genf. So finden mehrmals pro Jahr in Zusammenarbeit mit den Vertretern des sri-lankischen Generalkonsulates vom BFF organisierte Identitätsabklärungen von abgewiesenen Asylsuchenden statt.</p><p>Der Besuch des Staatssekretärs des sri-lankischen Aussenministeriums vom 6. Oktober 1999 bot eine weitere Gelegenheit, mit den sri-lankischen Behörden das Rückkehrdossier zu erörtern.</p><p>Die Interdepartementale Leitungsgruppe Rückkehrhilfe hat im Herbst 1999 ein Projektteam beauftragt, die Möglichkeit eines Rückkehrhilfeprogramms Sri Lanka abzuklären. Das BFF erarbeitet nun in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit sowie der Internationalen Organisation für Migration ein Rückkehrkonzept Sri Lanka.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 1. März 2000 beschlossen, diejenigen Personen die vor dem 31. Dezember 1992 in die Schweiz eingereist sind, vorläufig aufzunehmen. Diese Regelung umfasst unter der Bezeichnung "Humanitäre Aktion 2000" neben den rund 6500 Asylsuchenden aus Sri Lanka im Sinne der Rechtsgleichheit weitere rund 6500 Personen aus anderen Staaten. Nicht in den Genuss einer vorläufigen Aufnahme kommen Personen, die straffällig geworden sind, sich dissozial verhalten haben oder die durch mangelnde Mitwirkung im Asylverfahren oder durch ungerechtfertigtes Veranlassen umfangreicher Untersuchungen die Behandlung des Asylgesuches massgeblich verzögert haben, sowie Personen, die während oder nach Abschluss des Asylverfahrens verschwunden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den Jahren 1989 und 1990 strömten aufgrund kriegerischer Wirren in ihrer Heimat mehrere tausend Menschen aus Sri Lanka in unser Land und suchten hier Asyl. Die Regelung des Aufenthaltsstatus der nicht zurückgereisten Personen wurde bisher offenbar nicht klar geregelt. Dies ist nicht haltbar. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen aus Sri Lanka mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus halten sich heute noch in der Schweiz auf?</p><p>2. Bestehen Kontakte zu den Behörden Sri Lankas bezüglich einer allfälligen Rückführung?</p><p>3. Gedenkt er den Aufenthaltsstatus dieser Personen aus Sri Lanka zu regeln, indem er sie z. B. vorläufig aufnimmt?</p>
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