WTO-Runde in Seattle. Konsequenzen nach dem Scheitern
- ShortId
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99.3646
- Id
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19993646
- Updated
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10.04.2024 09:40
- Language
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de
- Title
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WTO-Runde in Seattle. Konsequenzen nach dem Scheitern
- AdditionalIndexing
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WTO;Zivilgesellschaft;internationaler Markt;internationaler Handel;internationales Wirtschaftsrecht;Nord-Süd-Beziehungen;Entwicklungszusammenarbeit;internationales Treffen
- 1
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- L05K0701020401, WTO
- L04K01090108, Zivilgesellschaft
- L04K07010204, internationaler Handel
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L04K10020110, Nord-Süd-Beziehungen
- L04K10020107, internationales Treffen
- L03K050603, internationales Wirtschaftsrecht
- L05K0701030704, internationaler Markt
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Die ergebnislos verlaufenen Verhandlungen über eine nächste Verhandlungsrunde der WTO in Seattle haben einige gravierende Defizite der WTO bzw. der Art und Weise der Verhandlungsführung in einem Ausmass offen gelegt, wie das bisher noch nie der Fall war. Beigetragen dazu haben auch die weltweiten Proteste, insbesondere der Nichtregierungsorganisationen (NGO) gegen die angekündigte neue Verhandlungsrunde sowie die Demonstrationen vor Ort. Damit ist klar geworden, dass jede künftige Verhandlungsrunde, will sie Erfolg haben, sich der kritischen Weltöffentlichkeit stellen und bisher marginalisierte Interessen stärker oder neu berücksichtigen muss. Das Scheitern in Seattle hat auch gezeigt, dass die bisherige Hierarchie der Werte (Handelsfreiheit, Menschenrechte, Ökologie, Soziales, Arbeitnehmerrechte, Konsumenteninformation usw.) nicht mehr akzeptiert wird.</p>
- <p>1. Der Misserfolg in Seattle gefährdet nach Ansicht des Bundesrates nicht die grundlegenden Strukturen und Funktionen der WTO. Allerdings haben die Ministerkonferenz, wie auch deren Vorbereitung, gezeigt, dass die Arbeitsmethoden in der WTO überprüft werden müssen. Die Probleme, welche im Rahmen der WTO behandelt werden, sind immer zahlreicher und komplexer. Oft berühren sie Themen, die in einzelnen oder vielen Mitgliedstaaten besondere innenpolitische Sensibilitäten wecken. Hinzu kommt, dass die Zahl der aktiven WTO-Mitglieder steigt. Diese wünschenswerte Tendenz verlangt nach entsprechenden Verhandlungsstrukturen, damit kleinere und mittlere Teilnehmer, insbesondere Entwicklungsländer, besser in die Entscheidfindung eingebunden werden können. Dabei wird es aber, trotz dem Wunsch nach mehr Effizienz, nicht erstrebenswert sein, eine Führungsstruktur einzuführen, die nur die grossen Länder begünstigt, da kleine und mittlere Staaten den überwiegenden Teil der Mitglieder stellen. In den nächsten Monaten wird es eine wichtige Aufgabe der WTO-Mitglieder sein, Verbesserungen der Verhandlungsmodalitäten zu erarbeiten, die eine erhöhte Transparenz sicherstellen, ohne dass damit der Verhandlungsprozess so erschwert wird, dass keine Beschlüsse mehr gefasst werden können. Die Schweiz hat ein bedeutendes Interesse an diesen Arbeiten und wird sich entsprechend aktiv daran beteiligen. Eine bessere Einbindung aller WTO-Mitglieder in den Verhandlungs- und Entscheidfindungsprozess ist nämlich eine grundlegende Voraussetzung für die Akzeptanz und das Mittragen der Resultate solcher Verhandlungen.</p><p>2. Die WTO ist eine zwischenstaatliche Organisation, welche durch ihre Abkommen den Mitgliedern Rechte einräumt und Pflichten auferlegt. Sie ist ein Verhandlungsforum zur Ausgestaltung von derartigen Rechten und Pflichten. Die Verhandlungen finden in Gruppen mit einer beschränkten Mitgliederzahl statt, die ähnlich wie parlamentarische Kommissionen die verschiedenen Strömungen der WTO-Mitglieder vertreten. Der Vorwurf der Undurchsichtigkeit ist daher unberechtigt. In Anbetracht der erhöhten aktiven Teilnahme der WTO-Mitglieder sollte die Repräsentativität der Teilnehmer dieser Gruppen noch verbessert werden.</p><p>Die Regierungen der Mitglieder haben, als demokratisch legitimierte Vertreter, die Verantwortung für die Interessenwahrung ihres jeweiligen Landes in der WTO wahrzunehmen. Diese Interessenwahrung bedingt indessen eine Vorbereitung auf nationaler Ebene, welche neben dem Parlament auch die Ansichten der interessierten Kreise mit einbezieht. Diese Kreise sind somit, insbesondere in diesem - nationalen - Rahmen, in die Vorbereitung von WTO-Verhandlungen einzubinden. Der Bundesrat hat denn auch, wie bei der Beantwortung der Interpellation Brunner Christiane (99.3471), im Einzelnen aufgeführt, vor der Ministerkonferenz von Seattle die interessierten Kreise über die Vorbereitung diese Konferenz informiert und diese auch angehört. Der Bundesrat wird auch in Zukunft so vorgehen. Zu diesen Kreisen gehören auch die Kantone, deren Mitwirkung an der Aussenpolitik durch das neue Bundesgesetz gewährleistet ist. Was die Zusammensetzung der schweizerischen Delegation anbelangt, wird auf die Richtlinien des Bundesrates vom 24. November 1999 für die Entsendung von Delegationen an internationalen Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten hingewiesen.</p><p>Die WTO selber hat sich in den letzten Jahren, nicht zuletzt dank ihrem Auftritt im Internet, stark gegenüber der Zivilgesellschaft geöffnet. Es wurden auch schon erste Dialoge mit der Zivilgesellschaft geführt, so in den Symposien über Handel und Entwicklung und Handel und Umwelt im März 1999 sowie anlässlich der Tagung für die NGO in Seattle am 29. November 1999 vor Beginn der Ministerkonferenz. Es gilt, auch diese Bestrebungen fortzusetzen, ohne indessen damit den zwischenstaatlichen Charakter der Organisation in Frage zu stellen.</p><p>3. "Fair Trade" ist ein Begriff, der ein freiwilliges Handeln in einem rechtssicheren Umfeld umschreibt. Solange alle am Handel Beteiligten diesem in voller Kenntnis der Umstände zustimmen, ist davon auszugehen, dass sie auch alle davon profitieren. Regeln, wie beispielsweise im internationalen Rahmen durch die WTO errichtet, bilden wichtige Garanten, dass "fairer" Handel ohne Diskriminierung möglich ist. Anzumerken bleibt, dass dem Begriff "Fair Trade" in anderen Ländern durchaus auch eine andere Bedeutung beigemessen wird; so wird in der internationalen wirtschaftspolitischen Diskussion oft argumentiert, "Fair Trade" sei ein Vorwand, um mit protektionistischen Massnahmen gegen als "unfair" eingestufte Importe vorzugehen (z. B. mit Strafzöllen gegen handelsverzerrende staatliche Subventionen und Preisdumping durch Firmen oder Importbeschränkungen bei vermutetem Öko- und Sozialdumping).</p><p>In der letzten Zeit hat mit der Zunahme des Bewusstseins für Umwelt- und Sozialfragen bei den Konsumentinnen und Konsumenten dieser Ausdruck, der sich auf den Handel mit Produkten bezieht, die mit einem freiwilligen Label versehen sind, eine positive Komponente erhalten. Damit wird dem Konsumenten die Wahlmöglichkeit gegeben, gegen einen Aufpreis ein Produkt zu erstehen, das nach bestimmten sozial- oder umweltpolitischen Kriterien hergestellt wurde und deshalb normalerweise mehr kostet. Der Aufpreis kommt so direkt den begünstigten Produzenten zugute. Für diese Art der Definition des "fairen Handels" sind im WTO-Bereich keine spezifischen Vorschriften festgelegt; solche private Initiativen sind WTO-konform. Da sich die Nachfrage in der Schweiz vermehrt Produkten zuwendet, die unter besonderen umweltfreundlichen und sozialverträglichen Bedingungen hergestellt wurden, haben derartige Produkte auch eine bestimmte Relevanz in unserer handelspolitischen Entwicklungszusammenarbeit. So unterstützt die Schweiz im Bereich des "fairen Handels" verschiedene Labelinitiativen, wie beispielsweise Step im Bereich des Teppichhandels oder Max Havelaar bei Lebensmitteln. Ausserdem unterstützt die Schweiz die Internationale Arbeitsorganisation auf deren Suche nach einer aktiveren Rolle bei der Förderung von freiwilligen Labels.</p><p>Angesichts der Vervielfachung der Labels, die sich auf einen "fairen Handel" beziehen, unterstützt die Schweiz die Harmonisierungsbestreben auf diesem Gebiet: ein Abkommen, welches sich mit den anzuwendenden Kriterien des "fairen Handels" auseinander setzt, erscheint immer mehr als notwendig. Diese Kriterien müssen transparent ausgearbeitet werden, und deren Anwendung muss für alle überprüfbar sein.</p><p>4. Die im Vorstoss erwähnten Werte Handelsfreiheit, Menschenrechte, Ökologie, Soziales, Arbeitnehmerrechte und Konsumenteninformation sind alles eigenständige Werte, die in keine Hierarchie untereinander gezwungen werden sollten. Die WTO berühren diese Werte in unterschiedlichem Masse. Das Ziel einer offenen multilateralen Wirtschafts- und Handelsordnung und das Prinzip der Nichtdiskriminierung bilden wichtige Grundpfeiler der WTO, aber nicht nur dieser Organisation. Die WTO ist primär ein Instrument des Handels. Andere im Vorstoss erwähnten Aspekte werden durch andere Instrumente ausserhalb der WTO geregelt. Es ist aber richtig, dass die WTO bzw. deren Handelsmassnahmen durch die zunehmende Verflechtung von Wirtschafts-, Sozial- und Umweltaspekten in ihren Auswirkungen über die reine Handelsrelevanz hinausgehen. Der Bundesrat setzt sich deshalb dafür ein, dass im Rahmen der WTO Voraussetzungen geschaffen werden, die einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument des Handels im Sinne der nachhaltigen Entwicklung fördern helfen. Ferner ist ein Ziel der Teilnahme an den verschiedenen Instrumenten, die Kompatibilität unter diesen verschiedenen Instrumenten sicherzustellen, und nicht, eine Hierarchie zugunsten des einen oder anderen Instrumentes aufzustellen. Der Bundesrat setzt sich deshalb für die Sicherstellung der Kohärenz zwischen diesen verschiedenen Anliegen ein. Obwohl in Seattle kein entsprechender Entscheid getroffen werden konnte, wird der Bundesrat diese Strategie im Rahmen der kommenden Arbeiten in der WTO fortsetzen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Schweiz auch den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der WTO und anderen internationalen Organisationen, welche die Hauptverantwortung in anderen wichtigen Bereichen wie Menschenrechte, Umweltschutz, Ernährungssicherheit usw. tragen.</p><p>5. Hinsichtlich des Bereiches Landwirtschaft gilt die schweizerische Position auch weiterhin: Die Schweiz ist - wie alle WTO-Mitglieder - bereit, weitere Reformschritte in den traditionellen Disziplinen (Marktzutritt, interne Stützung, Exportsubventionen) gemäss der Verpflichtung und im Rahmen von Artikel 20 des Übereinkommens zu prüfen. Sie tritt dabei ein für die verbesserte rechtliche Abstützung zur Bewahrung einer multifunktionellen Landwirtschaft, die u. a. in der besseren Berücksichtigung der Non Trade Concerns zum Ausdruck kommen soll. In anderen für die Landwirtschaft wichtigen Gebieten sucht die Schweiz zudem einen verbesserten Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen sowie die Sicherung der WTO-rechtlichen Basis für die Deklaration landwirtschaftlicher Produkte mit dem Ziel, die Konsumenteninformation zu verbessern. Weitere horizontale Anliegen, wie beispielsweise der Schutz der Umwelt, welche die Schweiz im Rahmen einer umfassenden Verhandlungsrunde verfolgen würde, vertritt diese auch im Kontext der Landwirtschaftsverhandlungen. An dieser Stelle halten wir nochmals grundsätzlich fest, dass die Ministerkonferenz von Seattle nicht primär am Thema Landwirtschaft gescheitert ist. Die Arbeiten waren weiter fortgeschritten in diesem Bereich, als dies für die meisten der übrigen Themen der Fall war. Die im März 2000 anlaufenden Verhandlungen sehen keine zeitlichen Vorgaben vor; über ihren Umfang und ihre Dauer lässt sich im Moment noch nichts sagen.</p><p>Die weltweite Ernährungssicherheit, insbesondere der armen Länder, welche Nettoimporteure von Lebensmitteln sind, bleibt ein besonderes Anliegen der Schweiz. Das Gleiche gilt für den erleichterten Zugang für Produkte der armen Länder zum schweizerischen Markt. Die Landwirtschaft bleibt der wichtigste Sektor in Bezug auf die Arbeitsmöglichkeiten und Verdienste weiter Bevölkerungsschichten in den am wenigsten entwickelten Ländern. Eine Verbesserung des Welthandels für Landwirtschaftsprodukte bleibt daher eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung dieser Bevölkerungsteile.</p><p>Im Verhandlungsbereich der Dienstleistungen wurde schon in der Vorbereitungsphase vor Seattle ein gewisser Konsens über ein Verhandlungsprogramm erzielt; dieser baute hauptsächlich auf Artikel XIX des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen auf, der weitere Liberalisierungsverhandlungen im Dienstleistungsbereich vorschreibt. Nur dieser Artikel XIX steht heute als formelle Grundlage solcher Verhandlungen fest. Die Schweiz wird sich aktiv am Vorbereitungsprozess der Verhandlungen beteiligen. Betreffend einzelne Sektoren muss festgehalten werden, dass der Bundesrat weiterhin den Grundsatz verfolgen wird, dass kein Bereich a priori von den Verhandlungen ausgeschlossen werden soll, dies nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Interessenlage der 135 Mitglieder und im Interesse eines ausgewogenen Verhandlungsprozesses. In den Bereichen Bildung und Gesundheit erwartet der Bundesrat keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem heutigen Verpflichtungsniveau der Schweiz. Dies führt der Bundesrat mitunter darauf zurück, dass die Schweiz bereits heute in diesen beiden Bereichen ein vergleichsweise offenes Regime unter dem GATS verpflichtet hat. Im Bereich der Kultur sind Diskussionen zu erwarten, welche die grundsätzliche Stellung der Kulturprodukte im internationalen Handel zum Gegenstand haben werden. Dabei wird es darum gehen, die notwendigen Brücken zwischen kommerziellen und kulturellen Interessen zu schlagen. Dennoch wird die Schweiz, abgestützt auf die Ergebnisse der Uruguay-Runde, dahingehend wirken, dass sie weiterhin in der Lage bleibt, die wesentlichen Merkmale ihrer Kulturpolitik fortzusetzen, um so die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Landes zu bewahren. Der Bundesrat erwartet eine intensive Auseinandersetzung zu diesem Thema und ist gewillt, sich konstruktiv an dieser Diskussion zu beteiligen. </p><p>Die Möglichkeit, in der Diskussion der Themen Landwirtschaft und Dienstleistungen Fortschritte zu erzielen, wird durch die Verhandlungen über die Mandate für andere Bereiche, die parallel laufen, beeinflusst werden.</p><p>6. Das Problem des wirksamen Einbezugs der Entwicklungsländer, insbesondere der ärmsten Entwicklungsländer, in den Entscheidfindungsprozess der WTO ist seit geraumer Zeit erkannt. Die bis jetzt unternommenen Anstrengungen, welche darauf hinzielen, die Transparenz im Konsultations-, Verhandlungs-, und Ablaufmechanismus der WTO zu erhöhen, werden weiterverfolgt werden, um den Entwicklungsländern eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen. Die Schweiz, aber auch eine Anzahl anderer Industriestaaten, fördern aktiv - mit finanziellen Mitteln der technischen Zusammenarbeit, teils auch direkt mit dem Einsatz von eigenen Experten - die Integration dieser Länder in das Regelwerk des Welthandelssystems. Die Schweiz ist zudem Mitinitiantin eines Vorstosses, der durch Überführung der bisherigen freiwilligen Zahlungsbeiträge in das reguläre Budget der WTO eine bessere Abstützung und schliesslich einen Ausbau der für die technische Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel bezweckt. Die finanzielle Förderung der Integration liegt durchaus auch im eigenen Interesse der Industrieländer, weil dadurch zusätzlich die Voraussetzung für ein langfristig verbessertes Funktionieren des Regelwerkes geschaffen wird. Die Schweiz leistet den Entwicklungs- und Transitionsländern Unterstützung, beispielsweise:</p><p>- durch die "Agentur für internationale Handelsinformation und Entwicklungszusammenarbeit" (Aitic) in Genf, welche zu 100 Prozent von der Schweiz finanziert wird. Diese Agentur hat zum Ziel, die diplomatischen Missionen von Ländern mit begrenzten menschlichen Ressourcen in der Informationsbeschaffung bei den internationalen Handelsorganisationen (WTO, Unctad, International Trade Center) zu unterstützen. Die Aitic unterstützt in dieser Beziehung auch Transitionsländer;</p><p>- mittels Finanzierung von Kursen und Veranstaltungen für die Unterhändler der Missionen von Entwicklungsländern in Genf werden deren Verhandlungskapazitäten gestärkt. Die Schweiz arbeitet in diesem Bereich vor allem mit den Genfer Hochschulen zusammen;</p><p>- mittels Finanzierung und Organisation von Stages für Beamte aus Mittel- und Osteuropa sowie den GUS-Republiken, die über den Beitritt ihrer Länder zur WTO verhandeln - dies in Zusammenarbeit mit dem WTO-Sekretariat oder mit Unitar; </p><p>- durch die Mitfinanzierung von Programmen zur Verbesserung der handelspolitischen Kenntnisse von Regierungsvertretern und interessierten Personen aus der Zivilgesellschaft in Süd- und Westafrika;</p><p>- durch Zurverfügungstellen von Büroräumlichkeiten in Genf für die WTO-Vertretungen der am wenigsten entwickelten Länder.</p><p>Diese Beispiele für die Aktivitäten der Schweiz sind nur ein kleiner Teil des Angebotes, das Vertretern aus Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt wird. Angesichts von knappen Ressourcen verzichten jedoch immer noch an die dreissig Länder auf eine Vertretung in Genf zugunsten einer Präsenz in anderen Städten, die Sitz einer internationalen Organisation oder Hauptstadt eines wichtigen Partners sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Nach dem Scheitern in Seattle kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht er aus den erwähnten Ereignissen in Bezug auf die Funktionsweise der WTO sowie in Bezug auf seine eigenen Ziele in der WTO? Wo besteht Handlungsbedarf?</p><p>2. Wo möchte er nach den Erfahrungen von Seattle die Partizipationsmöglichkeiten, insbesondere auch der Organisationen der Zivilgesellschaft, verstärken?</p><p>3. Was versteht er unter fairem Handel? Welche Rolle spielt hier die WTO bzw. muss sie spielen?</p><p>4. Haben die Erfahrungen in Seattle Auswirkungen auf die Wertehierarchie des Bundesrates?</p><p>5. Welche Ziele und Strategien verfolgt der Bundesrat in den nun verbleibenden Verhandlungsbereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen (insbesondere Bildung, Gesundheit, Kultur)? Haben sich diese nach den Erfahrungen in Seattle geändert?</p><p>6. Die Zeiten, wo die grossen Industrieländer den Entwicklungsländern ihre Interessen weitgehend diktieren konnten, scheinen mit Seattle vorbei zu sein. Ist der Bundesrat bereit, sich künftig stärker für eine faire Behandlung der Entwicklungsländer in der WTO einzusetzen, d. h., diesen Ländern zu massiv mehr Ressourcen zu verhelfen und diese in den Verhandlungsprozessen institutionell besser zu stellen?</p>
- WTO-Runde in Seattle. Konsequenzen nach dem Scheitern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die ergebnislos verlaufenen Verhandlungen über eine nächste Verhandlungsrunde der WTO in Seattle haben einige gravierende Defizite der WTO bzw. der Art und Weise der Verhandlungsführung in einem Ausmass offen gelegt, wie das bisher noch nie der Fall war. Beigetragen dazu haben auch die weltweiten Proteste, insbesondere der Nichtregierungsorganisationen (NGO) gegen die angekündigte neue Verhandlungsrunde sowie die Demonstrationen vor Ort. Damit ist klar geworden, dass jede künftige Verhandlungsrunde, will sie Erfolg haben, sich der kritischen Weltöffentlichkeit stellen und bisher marginalisierte Interessen stärker oder neu berücksichtigen muss. Das Scheitern in Seattle hat auch gezeigt, dass die bisherige Hierarchie der Werte (Handelsfreiheit, Menschenrechte, Ökologie, Soziales, Arbeitnehmerrechte, Konsumenteninformation usw.) nicht mehr akzeptiert wird.</p>
- <p>1. Der Misserfolg in Seattle gefährdet nach Ansicht des Bundesrates nicht die grundlegenden Strukturen und Funktionen der WTO. Allerdings haben die Ministerkonferenz, wie auch deren Vorbereitung, gezeigt, dass die Arbeitsmethoden in der WTO überprüft werden müssen. Die Probleme, welche im Rahmen der WTO behandelt werden, sind immer zahlreicher und komplexer. Oft berühren sie Themen, die in einzelnen oder vielen Mitgliedstaaten besondere innenpolitische Sensibilitäten wecken. Hinzu kommt, dass die Zahl der aktiven WTO-Mitglieder steigt. Diese wünschenswerte Tendenz verlangt nach entsprechenden Verhandlungsstrukturen, damit kleinere und mittlere Teilnehmer, insbesondere Entwicklungsländer, besser in die Entscheidfindung eingebunden werden können. Dabei wird es aber, trotz dem Wunsch nach mehr Effizienz, nicht erstrebenswert sein, eine Führungsstruktur einzuführen, die nur die grossen Länder begünstigt, da kleine und mittlere Staaten den überwiegenden Teil der Mitglieder stellen. In den nächsten Monaten wird es eine wichtige Aufgabe der WTO-Mitglieder sein, Verbesserungen der Verhandlungsmodalitäten zu erarbeiten, die eine erhöhte Transparenz sicherstellen, ohne dass damit der Verhandlungsprozess so erschwert wird, dass keine Beschlüsse mehr gefasst werden können. Die Schweiz hat ein bedeutendes Interesse an diesen Arbeiten und wird sich entsprechend aktiv daran beteiligen. Eine bessere Einbindung aller WTO-Mitglieder in den Verhandlungs- und Entscheidfindungsprozess ist nämlich eine grundlegende Voraussetzung für die Akzeptanz und das Mittragen der Resultate solcher Verhandlungen.</p><p>2. Die WTO ist eine zwischenstaatliche Organisation, welche durch ihre Abkommen den Mitgliedern Rechte einräumt und Pflichten auferlegt. Sie ist ein Verhandlungsforum zur Ausgestaltung von derartigen Rechten und Pflichten. Die Verhandlungen finden in Gruppen mit einer beschränkten Mitgliederzahl statt, die ähnlich wie parlamentarische Kommissionen die verschiedenen Strömungen der WTO-Mitglieder vertreten. Der Vorwurf der Undurchsichtigkeit ist daher unberechtigt. In Anbetracht der erhöhten aktiven Teilnahme der WTO-Mitglieder sollte die Repräsentativität der Teilnehmer dieser Gruppen noch verbessert werden.</p><p>Die Regierungen der Mitglieder haben, als demokratisch legitimierte Vertreter, die Verantwortung für die Interessenwahrung ihres jeweiligen Landes in der WTO wahrzunehmen. Diese Interessenwahrung bedingt indessen eine Vorbereitung auf nationaler Ebene, welche neben dem Parlament auch die Ansichten der interessierten Kreise mit einbezieht. Diese Kreise sind somit, insbesondere in diesem - nationalen - Rahmen, in die Vorbereitung von WTO-Verhandlungen einzubinden. Der Bundesrat hat denn auch, wie bei der Beantwortung der Interpellation Brunner Christiane (99.3471), im Einzelnen aufgeführt, vor der Ministerkonferenz von Seattle die interessierten Kreise über die Vorbereitung diese Konferenz informiert und diese auch angehört. Der Bundesrat wird auch in Zukunft so vorgehen. Zu diesen Kreisen gehören auch die Kantone, deren Mitwirkung an der Aussenpolitik durch das neue Bundesgesetz gewährleistet ist. Was die Zusammensetzung der schweizerischen Delegation anbelangt, wird auf die Richtlinien des Bundesrates vom 24. November 1999 für die Entsendung von Delegationen an internationalen Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten hingewiesen.</p><p>Die WTO selber hat sich in den letzten Jahren, nicht zuletzt dank ihrem Auftritt im Internet, stark gegenüber der Zivilgesellschaft geöffnet. Es wurden auch schon erste Dialoge mit der Zivilgesellschaft geführt, so in den Symposien über Handel und Entwicklung und Handel und Umwelt im März 1999 sowie anlässlich der Tagung für die NGO in Seattle am 29. November 1999 vor Beginn der Ministerkonferenz. Es gilt, auch diese Bestrebungen fortzusetzen, ohne indessen damit den zwischenstaatlichen Charakter der Organisation in Frage zu stellen.</p><p>3. "Fair Trade" ist ein Begriff, der ein freiwilliges Handeln in einem rechtssicheren Umfeld umschreibt. Solange alle am Handel Beteiligten diesem in voller Kenntnis der Umstände zustimmen, ist davon auszugehen, dass sie auch alle davon profitieren. Regeln, wie beispielsweise im internationalen Rahmen durch die WTO errichtet, bilden wichtige Garanten, dass "fairer" Handel ohne Diskriminierung möglich ist. Anzumerken bleibt, dass dem Begriff "Fair Trade" in anderen Ländern durchaus auch eine andere Bedeutung beigemessen wird; so wird in der internationalen wirtschaftspolitischen Diskussion oft argumentiert, "Fair Trade" sei ein Vorwand, um mit protektionistischen Massnahmen gegen als "unfair" eingestufte Importe vorzugehen (z. B. mit Strafzöllen gegen handelsverzerrende staatliche Subventionen und Preisdumping durch Firmen oder Importbeschränkungen bei vermutetem Öko- und Sozialdumping).</p><p>In der letzten Zeit hat mit der Zunahme des Bewusstseins für Umwelt- und Sozialfragen bei den Konsumentinnen und Konsumenten dieser Ausdruck, der sich auf den Handel mit Produkten bezieht, die mit einem freiwilligen Label versehen sind, eine positive Komponente erhalten. Damit wird dem Konsumenten die Wahlmöglichkeit gegeben, gegen einen Aufpreis ein Produkt zu erstehen, das nach bestimmten sozial- oder umweltpolitischen Kriterien hergestellt wurde und deshalb normalerweise mehr kostet. Der Aufpreis kommt so direkt den begünstigten Produzenten zugute. Für diese Art der Definition des "fairen Handels" sind im WTO-Bereich keine spezifischen Vorschriften festgelegt; solche private Initiativen sind WTO-konform. Da sich die Nachfrage in der Schweiz vermehrt Produkten zuwendet, die unter besonderen umweltfreundlichen und sozialverträglichen Bedingungen hergestellt wurden, haben derartige Produkte auch eine bestimmte Relevanz in unserer handelspolitischen Entwicklungszusammenarbeit. So unterstützt die Schweiz im Bereich des "fairen Handels" verschiedene Labelinitiativen, wie beispielsweise Step im Bereich des Teppichhandels oder Max Havelaar bei Lebensmitteln. Ausserdem unterstützt die Schweiz die Internationale Arbeitsorganisation auf deren Suche nach einer aktiveren Rolle bei der Förderung von freiwilligen Labels.</p><p>Angesichts der Vervielfachung der Labels, die sich auf einen "fairen Handel" beziehen, unterstützt die Schweiz die Harmonisierungsbestreben auf diesem Gebiet: ein Abkommen, welches sich mit den anzuwendenden Kriterien des "fairen Handels" auseinander setzt, erscheint immer mehr als notwendig. Diese Kriterien müssen transparent ausgearbeitet werden, und deren Anwendung muss für alle überprüfbar sein.</p><p>4. Die im Vorstoss erwähnten Werte Handelsfreiheit, Menschenrechte, Ökologie, Soziales, Arbeitnehmerrechte und Konsumenteninformation sind alles eigenständige Werte, die in keine Hierarchie untereinander gezwungen werden sollten. Die WTO berühren diese Werte in unterschiedlichem Masse. Das Ziel einer offenen multilateralen Wirtschafts- und Handelsordnung und das Prinzip der Nichtdiskriminierung bilden wichtige Grundpfeiler der WTO, aber nicht nur dieser Organisation. Die WTO ist primär ein Instrument des Handels. Andere im Vorstoss erwähnten Aspekte werden durch andere Instrumente ausserhalb der WTO geregelt. Es ist aber richtig, dass die WTO bzw. deren Handelsmassnahmen durch die zunehmende Verflechtung von Wirtschafts-, Sozial- und Umweltaspekten in ihren Auswirkungen über die reine Handelsrelevanz hinausgehen. Der Bundesrat setzt sich deshalb dafür ein, dass im Rahmen der WTO Voraussetzungen geschaffen werden, die einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument des Handels im Sinne der nachhaltigen Entwicklung fördern helfen. Ferner ist ein Ziel der Teilnahme an den verschiedenen Instrumenten, die Kompatibilität unter diesen verschiedenen Instrumenten sicherzustellen, und nicht, eine Hierarchie zugunsten des einen oder anderen Instrumentes aufzustellen. Der Bundesrat setzt sich deshalb für die Sicherstellung der Kohärenz zwischen diesen verschiedenen Anliegen ein. Obwohl in Seattle kein entsprechender Entscheid getroffen werden konnte, wird der Bundesrat diese Strategie im Rahmen der kommenden Arbeiten in der WTO fortsetzen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Schweiz auch den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der WTO und anderen internationalen Organisationen, welche die Hauptverantwortung in anderen wichtigen Bereichen wie Menschenrechte, Umweltschutz, Ernährungssicherheit usw. tragen.</p><p>5. Hinsichtlich des Bereiches Landwirtschaft gilt die schweizerische Position auch weiterhin: Die Schweiz ist - wie alle WTO-Mitglieder - bereit, weitere Reformschritte in den traditionellen Disziplinen (Marktzutritt, interne Stützung, Exportsubventionen) gemäss der Verpflichtung und im Rahmen von Artikel 20 des Übereinkommens zu prüfen. Sie tritt dabei ein für die verbesserte rechtliche Abstützung zur Bewahrung einer multifunktionellen Landwirtschaft, die u. a. in der besseren Berücksichtigung der Non Trade Concerns zum Ausdruck kommen soll. In anderen für die Landwirtschaft wichtigen Gebieten sucht die Schweiz zudem einen verbesserten Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen sowie die Sicherung der WTO-rechtlichen Basis für die Deklaration landwirtschaftlicher Produkte mit dem Ziel, die Konsumenteninformation zu verbessern. Weitere horizontale Anliegen, wie beispielsweise der Schutz der Umwelt, welche die Schweiz im Rahmen einer umfassenden Verhandlungsrunde verfolgen würde, vertritt diese auch im Kontext der Landwirtschaftsverhandlungen. An dieser Stelle halten wir nochmals grundsätzlich fest, dass die Ministerkonferenz von Seattle nicht primär am Thema Landwirtschaft gescheitert ist. Die Arbeiten waren weiter fortgeschritten in diesem Bereich, als dies für die meisten der übrigen Themen der Fall war. Die im März 2000 anlaufenden Verhandlungen sehen keine zeitlichen Vorgaben vor; über ihren Umfang und ihre Dauer lässt sich im Moment noch nichts sagen.</p><p>Die weltweite Ernährungssicherheit, insbesondere der armen Länder, welche Nettoimporteure von Lebensmitteln sind, bleibt ein besonderes Anliegen der Schweiz. Das Gleiche gilt für den erleichterten Zugang für Produkte der armen Länder zum schweizerischen Markt. Die Landwirtschaft bleibt der wichtigste Sektor in Bezug auf die Arbeitsmöglichkeiten und Verdienste weiter Bevölkerungsschichten in den am wenigsten entwickelten Ländern. Eine Verbesserung des Welthandels für Landwirtschaftsprodukte bleibt daher eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung dieser Bevölkerungsteile.</p><p>Im Verhandlungsbereich der Dienstleistungen wurde schon in der Vorbereitungsphase vor Seattle ein gewisser Konsens über ein Verhandlungsprogramm erzielt; dieser baute hauptsächlich auf Artikel XIX des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen auf, der weitere Liberalisierungsverhandlungen im Dienstleistungsbereich vorschreibt. Nur dieser Artikel XIX steht heute als formelle Grundlage solcher Verhandlungen fest. Die Schweiz wird sich aktiv am Vorbereitungsprozess der Verhandlungen beteiligen. Betreffend einzelne Sektoren muss festgehalten werden, dass der Bundesrat weiterhin den Grundsatz verfolgen wird, dass kein Bereich a priori von den Verhandlungen ausgeschlossen werden soll, dies nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Interessenlage der 135 Mitglieder und im Interesse eines ausgewogenen Verhandlungsprozesses. In den Bereichen Bildung und Gesundheit erwartet der Bundesrat keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem heutigen Verpflichtungsniveau der Schweiz. Dies führt der Bundesrat mitunter darauf zurück, dass die Schweiz bereits heute in diesen beiden Bereichen ein vergleichsweise offenes Regime unter dem GATS verpflichtet hat. Im Bereich der Kultur sind Diskussionen zu erwarten, welche die grundsätzliche Stellung der Kulturprodukte im internationalen Handel zum Gegenstand haben werden. Dabei wird es darum gehen, die notwendigen Brücken zwischen kommerziellen und kulturellen Interessen zu schlagen. Dennoch wird die Schweiz, abgestützt auf die Ergebnisse der Uruguay-Runde, dahingehend wirken, dass sie weiterhin in der Lage bleibt, die wesentlichen Merkmale ihrer Kulturpolitik fortzusetzen, um so die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Landes zu bewahren. Der Bundesrat erwartet eine intensive Auseinandersetzung zu diesem Thema und ist gewillt, sich konstruktiv an dieser Diskussion zu beteiligen. </p><p>Die Möglichkeit, in der Diskussion der Themen Landwirtschaft und Dienstleistungen Fortschritte zu erzielen, wird durch die Verhandlungen über die Mandate für andere Bereiche, die parallel laufen, beeinflusst werden.</p><p>6. Das Problem des wirksamen Einbezugs der Entwicklungsländer, insbesondere der ärmsten Entwicklungsländer, in den Entscheidfindungsprozess der WTO ist seit geraumer Zeit erkannt. Die bis jetzt unternommenen Anstrengungen, welche darauf hinzielen, die Transparenz im Konsultations-, Verhandlungs-, und Ablaufmechanismus der WTO zu erhöhen, werden weiterverfolgt werden, um den Entwicklungsländern eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen. Die Schweiz, aber auch eine Anzahl anderer Industriestaaten, fördern aktiv - mit finanziellen Mitteln der technischen Zusammenarbeit, teils auch direkt mit dem Einsatz von eigenen Experten - die Integration dieser Länder in das Regelwerk des Welthandelssystems. Die Schweiz ist zudem Mitinitiantin eines Vorstosses, der durch Überführung der bisherigen freiwilligen Zahlungsbeiträge in das reguläre Budget der WTO eine bessere Abstützung und schliesslich einen Ausbau der für die technische Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel bezweckt. Die finanzielle Förderung der Integration liegt durchaus auch im eigenen Interesse der Industrieländer, weil dadurch zusätzlich die Voraussetzung für ein langfristig verbessertes Funktionieren des Regelwerkes geschaffen wird. Die Schweiz leistet den Entwicklungs- und Transitionsländern Unterstützung, beispielsweise:</p><p>- durch die "Agentur für internationale Handelsinformation und Entwicklungszusammenarbeit" (Aitic) in Genf, welche zu 100 Prozent von der Schweiz finanziert wird. Diese Agentur hat zum Ziel, die diplomatischen Missionen von Ländern mit begrenzten menschlichen Ressourcen in der Informationsbeschaffung bei den internationalen Handelsorganisationen (WTO, Unctad, International Trade Center) zu unterstützen. Die Aitic unterstützt in dieser Beziehung auch Transitionsländer;</p><p>- mittels Finanzierung von Kursen und Veranstaltungen für die Unterhändler der Missionen von Entwicklungsländern in Genf werden deren Verhandlungskapazitäten gestärkt. Die Schweiz arbeitet in diesem Bereich vor allem mit den Genfer Hochschulen zusammen;</p><p>- mittels Finanzierung und Organisation von Stages für Beamte aus Mittel- und Osteuropa sowie den GUS-Republiken, die über den Beitritt ihrer Länder zur WTO verhandeln - dies in Zusammenarbeit mit dem WTO-Sekretariat oder mit Unitar; </p><p>- durch die Mitfinanzierung von Programmen zur Verbesserung der handelspolitischen Kenntnisse von Regierungsvertretern und interessierten Personen aus der Zivilgesellschaft in Süd- und Westafrika;</p><p>- durch Zurverfügungstellen von Büroräumlichkeiten in Genf für die WTO-Vertretungen der am wenigsten entwickelten Länder.</p><p>Diese Beispiele für die Aktivitäten der Schweiz sind nur ein kleiner Teil des Angebotes, das Vertretern aus Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt wird. Angesichts von knappen Ressourcen verzichten jedoch immer noch an die dreissig Länder auf eine Vertretung in Genf zugunsten einer Präsenz in anderen Städten, die Sitz einer internationalen Organisation oder Hauptstadt eines wichtigen Partners sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Nach dem Scheitern in Seattle kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht er aus den erwähnten Ereignissen in Bezug auf die Funktionsweise der WTO sowie in Bezug auf seine eigenen Ziele in der WTO? Wo besteht Handlungsbedarf?</p><p>2. Wo möchte er nach den Erfahrungen von Seattle die Partizipationsmöglichkeiten, insbesondere auch der Organisationen der Zivilgesellschaft, verstärken?</p><p>3. Was versteht er unter fairem Handel? Welche Rolle spielt hier die WTO bzw. muss sie spielen?</p><p>4. Haben die Erfahrungen in Seattle Auswirkungen auf die Wertehierarchie des Bundesrates?</p><p>5. Welche Ziele und Strategien verfolgt der Bundesrat in den nun verbleibenden Verhandlungsbereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen (insbesondere Bildung, Gesundheit, Kultur)? Haben sich diese nach den Erfahrungen in Seattle geändert?</p><p>6. Die Zeiten, wo die grossen Industrieländer den Entwicklungsländern ihre Interessen weitgehend diktieren konnten, scheinen mit Seattle vorbei zu sein. Ist der Bundesrat bereit, sich künftig stärker für eine faire Behandlung der Entwicklungsländer in der WTO einzusetzen, d. h., diesen Ländern zu massiv mehr Ressourcen zu verhelfen und diese in den Verhandlungsprozessen institutionell besser zu stellen?</p>
- WTO-Runde in Seattle. Konsequenzen nach dem Scheitern
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