Die Aaregletscher gehören zum Unesco-Welterbe

ShortId
99.3649
Id
19993649
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Die Aaregletscher gehören zum Unesco-Welterbe
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Gletscher;Eis;UNESCO;Naturschutzgebiet;Alpen
1
  • L05K0603030202, Eis
  • L05K0603010201, Alpen
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L04K15040304, UNESCO
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 13. Mai 1998 beantragte der Grimselverein dem Bundesrat, die Aaregletscher in den Unesco-Schutzperimeter Jungfrau-Aletsch einzubeziehen. Die Aaregletscher bilden den östlichen Abschluss des Jungfrau-Aletsch-Gebietes und stehen diesem in seiner landschaftlichen Bedeutung nicht nach. Die Gletscher des Aaregebietes sind gleichermassen ein Natur- und Kulturgut von weltweiter Bedeutung. Sie dürfen daher im Perimeter des Jungfrau-Aletsch-Gebietes, das zur Aufnahme in die Unesco-Liste als Erbe der Welt vorgeschlagen werden soll, nicht fehlen.</p><p>Bundesrat Leuenberger prüfte den Vorschlag des Grimselvereins und stufte ihn im Schreiben vom 31. Juli 1998 an den Grimselverein als interessant ein. Er wies aber darauf hin, dass der Vorschlag eng mit dem Ausbauprojekt Grimsel-West verknüpft sei. Bundesrat Leuenberger stellte in Aussicht, dass ein späterer Antrag auf Erweiterung des Welterbeobjektes nach Klärung der Grimselproblematik möglich sei. Mit der öffentlichen Bekanntgabe der Kraftwerke Oberhasli vom 14. Dezember 1999, auf das Projekt Grimsel-West in dem im Wandel begriffenen Strommarkt zu verzichten, hat sich die Situation der Grimselproblematik geklärt. Der Bundesrat soll daher den Perimeter des Jungfrau-Aletsch-Gebietes für die Unesco-Liste des Erbes der Welt um die Aaregletscher vergrössern.</p>
  • <p>Die Schweiz verfügt gegenwärtig über drei Objekte, welche in der Unesco-Liste der Weltkulturgüter aufgeführt sind (Berner Altstadt, Klosterbezirk St. Gallen, Kloster St. Johann in Müstair/GR). Über die künftige Politik der Schweiz betreffend Weltkulturgüter wird nach dem Entscheid der Unesco über das hängige Gesuch für die Aufnahme eines vierten Objektes (Tre Castelli von Bellinzona) zu befinden sein. Bei den Weltnaturgütern hingegen ist die Schweiz bisher nicht vertreten. Sie hat jedoch immer die Auffassung vertreten, dass als Naturlandschaft in erster Linie das Jungfrau-Aletsch-Gebiet in Frage kommt.</p><p>In diesem Sinn hat der Bundesrat in seiner Antwort vom 19. November 1997 auf die Interpellation Günter (97.3436, Region Jungfrau-Aletsch. World Heritage List der Unesco) sich bereit erklärt, dem Komitee für das Erbe der Welt der Unesco einen Vorschlag für die Aufnahme des Jungfrau-Aletsch-Gebietes einzureichen, sofern ein konsensfähiger, naturräumlich abgestützter Perimeter gefunden wird und die betroffenen Regionen bereit sind, das Gebiet treuhänderisch als Welterbe für die kommenden Generationen zu verwalten. Diese Bereitschaft ist, insbesondere auf der Walliser Seite, noch nicht durchwegs vorhanden. Zudem wurde in den bisherigen Verhandlungen mit den Kantonen und Gemeinden das Gebiet der Aaregletscher wegen des Ausbauprojektes Grimsel-West und wegen der bereits vorhandenen landschaftlichen Beeinträchtigungen durch die verschiedenen Stauseen im Grimselgebiet ausgeklammert.</p><p>Mit dem Verzicht der Kraftwerke Oberhasli, das Projekt Grimsel-West weiter zu bearbeiten, ist eine neue Situation entstanden. Vorerst wird zu prüfen sein, ob dem Gebiet der Aargletscher - wegen der vorerwähnten, bestehenden Landschaftseingriffe - Welterbequalität zukommt. Sofern diese Frage bejaht werden kann, sind die Bereitschaft des Kantons Bern, der Gemeinden sowie weiterer Betroffener abzuklären sowie ein naturräumlich abgestützter Perimeter festzulegen.</p><p>Der Bundesrat möchte jedoch keine weitere Zeit verlieren und das Jungfrau-Aletsch-Gebiet vorläufig ohne die Aaregletscherregion so rasch wie möglich anmelden, weil die Chancen, dass die Unesco das erwähnte Gebiet in die Weltnaturerbe-Liste aufnimmt, mit der Zeit zu schwinden drohen. Denn die Anzahl Objekte aus dem Alpenbogen, welche in die Liste aufgenommen werden können, ist nicht unbeschränkt, und in Nachbarländern laufen Initiativen für die Aufnahme von Alpenlandschaften in die Liste (z. B. Italien mit dem Gran Paradiso). Sofern die Aufnahme des Jungfrau-Aletsch-Gebietes in die Liste zustande kommt, ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des Objektes sehr wohl möglich.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Oberaar-, den Finsteraar-, den Lauteraar- und den Unteraargletscher, die den Kranz der Berner Hochalpen nach Osten abschliessen, mitsamt den dazugehörigen Vorfeldern in den Perimeter des Jungfrau-Aletsch-Gebietes einzubeziehen und beim Komitee für das Erbe der Welt zur Aufnahme in die Unesco-Liste anzumelden.</p>
  • Die Aaregletscher gehören zum Unesco-Welterbe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 13. Mai 1998 beantragte der Grimselverein dem Bundesrat, die Aaregletscher in den Unesco-Schutzperimeter Jungfrau-Aletsch einzubeziehen. Die Aaregletscher bilden den östlichen Abschluss des Jungfrau-Aletsch-Gebietes und stehen diesem in seiner landschaftlichen Bedeutung nicht nach. Die Gletscher des Aaregebietes sind gleichermassen ein Natur- und Kulturgut von weltweiter Bedeutung. Sie dürfen daher im Perimeter des Jungfrau-Aletsch-Gebietes, das zur Aufnahme in die Unesco-Liste als Erbe der Welt vorgeschlagen werden soll, nicht fehlen.</p><p>Bundesrat Leuenberger prüfte den Vorschlag des Grimselvereins und stufte ihn im Schreiben vom 31. Juli 1998 an den Grimselverein als interessant ein. Er wies aber darauf hin, dass der Vorschlag eng mit dem Ausbauprojekt Grimsel-West verknüpft sei. Bundesrat Leuenberger stellte in Aussicht, dass ein späterer Antrag auf Erweiterung des Welterbeobjektes nach Klärung der Grimselproblematik möglich sei. Mit der öffentlichen Bekanntgabe der Kraftwerke Oberhasli vom 14. Dezember 1999, auf das Projekt Grimsel-West in dem im Wandel begriffenen Strommarkt zu verzichten, hat sich die Situation der Grimselproblematik geklärt. Der Bundesrat soll daher den Perimeter des Jungfrau-Aletsch-Gebietes für die Unesco-Liste des Erbes der Welt um die Aaregletscher vergrössern.</p>
    • <p>Die Schweiz verfügt gegenwärtig über drei Objekte, welche in der Unesco-Liste der Weltkulturgüter aufgeführt sind (Berner Altstadt, Klosterbezirk St. Gallen, Kloster St. Johann in Müstair/GR). Über die künftige Politik der Schweiz betreffend Weltkulturgüter wird nach dem Entscheid der Unesco über das hängige Gesuch für die Aufnahme eines vierten Objektes (Tre Castelli von Bellinzona) zu befinden sein. Bei den Weltnaturgütern hingegen ist die Schweiz bisher nicht vertreten. Sie hat jedoch immer die Auffassung vertreten, dass als Naturlandschaft in erster Linie das Jungfrau-Aletsch-Gebiet in Frage kommt.</p><p>In diesem Sinn hat der Bundesrat in seiner Antwort vom 19. November 1997 auf die Interpellation Günter (97.3436, Region Jungfrau-Aletsch. World Heritage List der Unesco) sich bereit erklärt, dem Komitee für das Erbe der Welt der Unesco einen Vorschlag für die Aufnahme des Jungfrau-Aletsch-Gebietes einzureichen, sofern ein konsensfähiger, naturräumlich abgestützter Perimeter gefunden wird und die betroffenen Regionen bereit sind, das Gebiet treuhänderisch als Welterbe für die kommenden Generationen zu verwalten. Diese Bereitschaft ist, insbesondere auf der Walliser Seite, noch nicht durchwegs vorhanden. Zudem wurde in den bisherigen Verhandlungen mit den Kantonen und Gemeinden das Gebiet der Aaregletscher wegen des Ausbauprojektes Grimsel-West und wegen der bereits vorhandenen landschaftlichen Beeinträchtigungen durch die verschiedenen Stauseen im Grimselgebiet ausgeklammert.</p><p>Mit dem Verzicht der Kraftwerke Oberhasli, das Projekt Grimsel-West weiter zu bearbeiten, ist eine neue Situation entstanden. Vorerst wird zu prüfen sein, ob dem Gebiet der Aargletscher - wegen der vorerwähnten, bestehenden Landschaftseingriffe - Welterbequalität zukommt. Sofern diese Frage bejaht werden kann, sind die Bereitschaft des Kantons Bern, der Gemeinden sowie weiterer Betroffener abzuklären sowie ein naturräumlich abgestützter Perimeter festzulegen.</p><p>Der Bundesrat möchte jedoch keine weitere Zeit verlieren und das Jungfrau-Aletsch-Gebiet vorläufig ohne die Aaregletscherregion so rasch wie möglich anmelden, weil die Chancen, dass die Unesco das erwähnte Gebiet in die Weltnaturerbe-Liste aufnimmt, mit der Zeit zu schwinden drohen. Denn die Anzahl Objekte aus dem Alpenbogen, welche in die Liste aufgenommen werden können, ist nicht unbeschränkt, und in Nachbarländern laufen Initiativen für die Aufnahme von Alpenlandschaften in die Liste (z. B. Italien mit dem Gran Paradiso). Sofern die Aufnahme des Jungfrau-Aletsch-Gebietes in die Liste zustande kommt, ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des Objektes sehr wohl möglich.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Oberaar-, den Finsteraar-, den Lauteraar- und den Unteraargletscher, die den Kranz der Berner Hochalpen nach Osten abschliessen, mitsamt den dazugehörigen Vorfeldern in den Perimeter des Jungfrau-Aletsch-Gebietes einzubeziehen und beim Komitee für das Erbe der Welt zur Aufnahme in die Unesco-Liste anzumelden.</p>
    • Die Aaregletscher gehören zum Unesco-Welterbe

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