Konzept zivile Friedensförderung
- ShortId
-
99.3650
- Id
-
19993650
- Updated
-
25.06.2025 02:25
- Language
-
de
- Title
-
Konzept zivile Friedensförderung
- AdditionalIndexing
-
friedliche Koexistenz;Konfliktregelung;Friedenspolitik
- 1
-
- L03K040103, Friedenspolitik
- L04K04010305, friedliche Koexistenz
- L04K08020312, Konfliktregelung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahl der mit Friedensförderung befassten Departemente und Ämter nimmt zu, ebenso die Anzahl der mit Friedensförderung befassten multilateralen Institutionen. Eine kohärente und wirksame Politik erfordert klare konzeptuelle Grundlagen und eine Definition der Schnittstellen, Ressourcenverteilung und Positionierung der Schweiz im Rahmen der Uno (Agenda für den Frieden, Bericht über die menschliche Entwicklung 1994 des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen usw.), der OECD (Richtlinien betreffend Konflikt, Frieden und Entwicklungszusammenarbeit usw. des Ausschusses für Entwicklungshilfe) und der OSZE (Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung; Minderheitenschutz; Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbearbeitung, Wiederaufbau und Versöhnungsarbeit in der Konfliktfolgezeit). Das Konzept sollte umfassender angelegt sein als der seit drei Jahren angekündigte und immer noch nicht vorliegende Bericht über "Sicherheit und nachhaltige Entwicklung", der auf dem IDA-Rio-Prozess beruht.</p><p>Mögliche Stichworte sind:</p><p>1. das sich wandelnde Umfeld und die Herausforderungen an die generelle sowie die spezielle Friedensförderung; Begriffs- und Zielbestimmungen; Schwerpunktbildungen (regionale, sektorielle);</p><p>2. strukturelle Voraussetzungen für die langfristige Friedensfähigkeit von Gesellschaften; generelle Konfliktverhütung durch Förderung der Nachhaltigkeit der Entwicklung; Demokratisierung; gute Verwaltungsführung; Stärkung der zivilen Gesellschaft;</p><p>3. institutionelle und rechtliche Voraussetzungen für die langfristige Friedensfähigkeit des internationalen Systems: Konfliktverhütung durch den Aufbau von Systemen der kollektiven Sicherheit; der Beitrag des Völkerrechtes, internationaler und regionaler Abmachungen und Organisationen; der Vertrauensbildung, Abrüstung und Rüstungskontrolle; die Bedeutung der OSZE und des Uno- und EU-Beitrittes zur Friedensförderung der Schweiz;</p><p>4. Massnahmen und Programme der speziellen Konfliktverhütung: Der Aufbau von Netzwerken friedensbereiter und handlungsfähiger ziviler Kräfte und Stärkung der Zwischengesellschaftspolitik; die Transformation langfristig angelegter Entwicklungszusammenarbeit in Programme zur Konfliktbearbeitung und friedlichen Streitbeilegung; vorbeugende Diplomatie und Mediation auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen;</p><p>5. Wahrung des politischen und zivilen Primates in der Friedensschaffung und Friedenssicherung; der Menschenrechtsschutz und die Stärkung ziviler friedenswilliger Kräfte in Phasen der Gewalteskalation und -deeskalation; Schnittstellen zu militärischen Schutzmassnahmen; der Beitrag der Nothilfe und der humanitären Hilfe;</p><p>6. Transformation der Nothilfe, humanitären Hilfe, Wahrheitsfindung und Versöhnungsarbeit in die mittel- und langfristige Friedenskonsolidierung, den Wiederaufbau und die soziale und demokratische Entwicklung in der Konfliktfolgezeit; Anbindung an die Deza-Schwerpunktregionen; die Rückführung von Soldaten in die zivile Gesellschaft und der sozialverträgliche Abbau militärischer und rüstungsindustrieller Kapazitäten;</p><p>7. Finanz- und Mittelzuteilung; Bereitstellung jederzeit abrufbaren, entsprechend ausgebildeten Personals; Mittelverteilung zwischen militärischen und zivilen Massnahmen im internationalen Vergleich; Konkretisierung des bundesrätlichen Versprechens im Sicherheitspolitischen Bericht (S. 61): "Eine gewisse Umverteilung ist unvermeidlich, um die Strategie der 'Sicherheit durch Kooperation' .... erfolgreich umzusetzen. Die Ressourcenzuteilung muss in nachvollziehbarer Weise den effektiven Bedrohungen, Risiken und Gefahren entsprechen".</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem umfassenden Bericht sein Konzept der speziellen sowie der generellen zivilen Friedensförderung darzustellen, die Schnittstellen und Ressourcenverteilung zu den vier anderen aussenpolitischen Zielen der Schweiz sowie zur militärischen Friedensförderung zu definieren und seine Schlussfolgerungen aus entsprechenden multilateralen Konzepten zu ziehen.</p>
- Konzept zivile Friedensförderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Zahl der mit Friedensförderung befassten Departemente und Ämter nimmt zu, ebenso die Anzahl der mit Friedensförderung befassten multilateralen Institutionen. Eine kohärente und wirksame Politik erfordert klare konzeptuelle Grundlagen und eine Definition der Schnittstellen, Ressourcenverteilung und Positionierung der Schweiz im Rahmen der Uno (Agenda für den Frieden, Bericht über die menschliche Entwicklung 1994 des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen usw.), der OECD (Richtlinien betreffend Konflikt, Frieden und Entwicklungszusammenarbeit usw. des Ausschusses für Entwicklungshilfe) und der OSZE (Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung; Minderheitenschutz; Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbearbeitung, Wiederaufbau und Versöhnungsarbeit in der Konfliktfolgezeit). Das Konzept sollte umfassender angelegt sein als der seit drei Jahren angekündigte und immer noch nicht vorliegende Bericht über "Sicherheit und nachhaltige Entwicklung", der auf dem IDA-Rio-Prozess beruht.</p><p>Mögliche Stichworte sind:</p><p>1. das sich wandelnde Umfeld und die Herausforderungen an die generelle sowie die spezielle Friedensförderung; Begriffs- und Zielbestimmungen; Schwerpunktbildungen (regionale, sektorielle);</p><p>2. strukturelle Voraussetzungen für die langfristige Friedensfähigkeit von Gesellschaften; generelle Konfliktverhütung durch Förderung der Nachhaltigkeit der Entwicklung; Demokratisierung; gute Verwaltungsführung; Stärkung der zivilen Gesellschaft;</p><p>3. institutionelle und rechtliche Voraussetzungen für die langfristige Friedensfähigkeit des internationalen Systems: Konfliktverhütung durch den Aufbau von Systemen der kollektiven Sicherheit; der Beitrag des Völkerrechtes, internationaler und regionaler Abmachungen und Organisationen; der Vertrauensbildung, Abrüstung und Rüstungskontrolle; die Bedeutung der OSZE und des Uno- und EU-Beitrittes zur Friedensförderung der Schweiz;</p><p>4. Massnahmen und Programme der speziellen Konfliktverhütung: Der Aufbau von Netzwerken friedensbereiter und handlungsfähiger ziviler Kräfte und Stärkung der Zwischengesellschaftspolitik; die Transformation langfristig angelegter Entwicklungszusammenarbeit in Programme zur Konfliktbearbeitung und friedlichen Streitbeilegung; vorbeugende Diplomatie und Mediation auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen;</p><p>5. Wahrung des politischen und zivilen Primates in der Friedensschaffung und Friedenssicherung; der Menschenrechtsschutz und die Stärkung ziviler friedenswilliger Kräfte in Phasen der Gewalteskalation und -deeskalation; Schnittstellen zu militärischen Schutzmassnahmen; der Beitrag der Nothilfe und der humanitären Hilfe;</p><p>6. Transformation der Nothilfe, humanitären Hilfe, Wahrheitsfindung und Versöhnungsarbeit in die mittel- und langfristige Friedenskonsolidierung, den Wiederaufbau und die soziale und demokratische Entwicklung in der Konfliktfolgezeit; Anbindung an die Deza-Schwerpunktregionen; die Rückführung von Soldaten in die zivile Gesellschaft und der sozialverträgliche Abbau militärischer und rüstungsindustrieller Kapazitäten;</p><p>7. Finanz- und Mittelzuteilung; Bereitstellung jederzeit abrufbaren, entsprechend ausgebildeten Personals; Mittelverteilung zwischen militärischen und zivilen Massnahmen im internationalen Vergleich; Konkretisierung des bundesrätlichen Versprechens im Sicherheitspolitischen Bericht (S. 61): "Eine gewisse Umverteilung ist unvermeidlich, um die Strategie der 'Sicherheit durch Kooperation' .... erfolgreich umzusetzen. Die Ressourcenzuteilung muss in nachvollziehbarer Weise den effektiven Bedrohungen, Risiken und Gefahren entsprechen".</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem umfassenden Bericht sein Konzept der speziellen sowie der generellen zivilen Friedensförderung darzustellen, die Schnittstellen und Ressourcenverteilung zu den vier anderen aussenpolitischen Zielen der Schweiz sowie zur militärischen Friedensförderung zu definieren und seine Schlussfolgerungen aus entsprechenden multilateralen Konzepten zu ziehen.</p>
- Konzept zivile Friedensförderung
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