Beantwortung eines Vorstosses
- ShortId
-
99.5157
- Id
-
19995157
- Updated
-
10.04.2024 16:41
- Language
-
de
- Title
-
Beantwortung eines Vorstosses
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: 99.3126;freie Schlagwörter: Antwort des Bundesrates;Nationalrat;parlamentarischer Vorstoss;parlamentarisches Verfahren
- 1
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- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L06K080305030101, Nationalrat
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- Texts
-
- <p>Der Fragesteller hat am 19. März 1999 eine Motion mit dem Titel "Gewährleistung der Sicherheit an der Grenze" eingereicht, mit welcher eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 200 Stellen gefordert wird.</p><p>Die Antwort ist heute noch ausstehend. Weder in der Sommer- noch in der Herbstsession erhielt der Antragsteller eine Orientierung, wie sie in Artikel 35 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vorgesehen ist. Nachfragen seitens des Antragstellers bei den Parlamentsdiensten über den Stand des Geschäftes konnten von diesen nicht zufriedenstellend beantwortet werden und führten sogar zu tatsachenwidrigen Auskünften.</p><p>Wollte der Bundesrat die Antwort auf den Vorstoss nicht mehr vor den Wahlen erteilen? Inwieweit fühlt sich der Bundesrat an das Geschäftsreglement gebunden? Besteht eine Absicht auf Änderung desselben?</p>
- Beantwortung eines Vorstosses
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Fragesteller hat am 19. März 1999 eine Motion mit dem Titel "Gewährleistung der Sicherheit an der Grenze" eingereicht, mit welcher eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 200 Stellen gefordert wird.</p><p>Die Antwort ist heute noch ausstehend. Weder in der Sommer- noch in der Herbstsession erhielt der Antragsteller eine Orientierung, wie sie in Artikel 35 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vorgesehen ist. Nachfragen seitens des Antragstellers bei den Parlamentsdiensten über den Stand des Geschäftes konnten von diesen nicht zufriedenstellend beantwortet werden und führten sogar zu tatsachenwidrigen Auskünften.</p><p>Wollte der Bundesrat die Antwort auf den Vorstoss nicht mehr vor den Wahlen erteilen? Inwieweit fühlt sich der Bundesrat an das Geschäftsreglement gebunden? Besteht eine Absicht auf Änderung desselben?</p>
- Beantwortung eines Vorstosses
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