Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub

ShortId
00.302
Id
20000302
Updated
14.11.2025 08:51
Language
de
Title
Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub
AdditionalIndexing
Lohn;Ferien;Mutterschaftsversicherung;Mutterschaftsurlaub;bezahlter Urlaub
1
  • L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
  • L05K0702010103, Lohn
  • L07K07020503020301, bezahlter Urlaub
  • L04K01010104, Ferien
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Nach dem Volksnein zur eidgenössischen Mutterschaftsversicherung gilt es, wenigstens die schlimmsten Lücken zu füllen, welche die schweizerische Gesetzgebung bezüglich des Erwerbsersatzes bei Mutterschaftsurlaub aufweist. Da es sich hier um Bundesrecht handelt, ersuchen wir die Bundesversammlung, das Obligationenrecht auf eine Weise zu ändern, dass jeder Arbeitnehmerin bei einer Schwangerschaft ein mindestens vierzehnwöchiger Mutterschaftsurlaub bei einem Lohnausgleich von 80 Prozent gewährleistet wird.</p>
  • <p>Das Parlament von Republik und Kanton Jura reicht gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative ein:</p><p>Art. 324a Abs. 3 OR</p><p>Bei Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn im gleichen Umfang zu entrichten.</p><p>Art. 329b Abs. 3 OR</p><p>Die Ferien dürfen vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden, wenn:</p><p>a. eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu 14 Wochen an der Arbeitsleistung verhindert ist;</p><p>b. eine Arbeitnehmerin bis zu 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nimmt.</p><p>Art. 329f Abs. 1 OR (neu) </p><p>Die Arbeitnehmerin hat bei Schwangerschaft und Niederkunft Anspruch auf einen Urlaub von mindestens 14 Wochen, wovon mindestens zwölf in die Zeit nach der Niederkunft fallen.</p><p>Art. 329f Abs. 2 OR (neu) </p><p>Die Arbeitnehmerin hat während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes. Diese Regelung kann über eine Vereinbarung, einen Normal- oder einen Gesamtarbeitsvertrag zugunsten der Arbeitnehmerin geändert werden.</p>
  • Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem Volksnein zur eidgenössischen Mutterschaftsversicherung gilt es, wenigstens die schlimmsten Lücken zu füllen, welche die schweizerische Gesetzgebung bezüglich des Erwerbsersatzes bei Mutterschaftsurlaub aufweist. Da es sich hier um Bundesrecht handelt, ersuchen wir die Bundesversammlung, das Obligationenrecht auf eine Weise zu ändern, dass jeder Arbeitnehmerin bei einer Schwangerschaft ein mindestens vierzehnwöchiger Mutterschaftsurlaub bei einem Lohnausgleich von 80 Prozent gewährleistet wird.</p>
    • <p>Das Parlament von Republik und Kanton Jura reicht gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative ein:</p><p>Art. 324a Abs. 3 OR</p><p>Bei Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hat der Arbeitgeber den Lohn im gleichen Umfang zu entrichten.</p><p>Art. 329b Abs. 3 OR</p><p>Die Ferien dürfen vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden, wenn:</p><p>a. eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu 14 Wochen an der Arbeitsleistung verhindert ist;</p><p>b. eine Arbeitnehmerin bis zu 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nimmt.</p><p>Art. 329f Abs. 1 OR (neu) </p><p>Die Arbeitnehmerin hat bei Schwangerschaft und Niederkunft Anspruch auf einen Urlaub von mindestens 14 Wochen, wovon mindestens zwölf in die Zeit nach der Niederkunft fallen.</p><p>Art. 329f Abs. 2 OR (neu) </p><p>Die Arbeitnehmerin hat während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes. Diese Regelung kann über eine Vereinbarung, einen Normal- oder einen Gesamtarbeitsvertrag zugunsten der Arbeitnehmerin geändert werden.</p>
    • Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub

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