Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
- ShortId
-
00.307
- Id
-
20000307
- Updated
-
10.04.2024 18:19
- Language
-
de
- Title
-
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
- AdditionalIndexing
-
Waffenhandel;Gesetz;Waffenbesitz
- 1
-
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K04020205, Waffenhandel
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition zu ändern, indem:</p><p>- die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft werden oder den Kantonen die Kompetenz erteilt wird, über den Waffenhandel unter Privaten strengere Vorschriften zu erlassen;</p><p>- eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der auf schweizerischem Gebiet gehandelten Feuerwaffen eingeführt wird.</p>
- Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition zu ändern, indem:</p><p>- die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft werden oder den Kantonen die Kompetenz erteilt wird, über den Waffenhandel unter Privaten strengere Vorschriften zu erlassen;</p><p>- eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der auf schweizerischem Gebiet gehandelten Feuerwaffen eingeführt wird.</p>
- Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
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