Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

ShortId
00.307
Id
20000307
Updated
10.04.2024 18:19
Language
de
Title
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
AdditionalIndexing
Waffenhandel;Gesetz;Waffenbesitz
1
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K04020205, Waffenhandel
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition zu ändern, indem:</p><p>- die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft werden oder den Kantonen die Kompetenz erteilt wird, über den Waffenhandel unter Privaten strengere Vorschriften zu erlassen;</p><p>- eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der auf schweizerischem Gebiet gehandelten Feuerwaffen eingeführt wird.</p>
  • Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20003603
  • 20013001
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition zu ändern, indem:</p><p>- die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft werden oder den Kantonen die Kompetenz erteilt wird, über den Waffenhandel unter Privaten strengere Vorschriften zu erlassen;</p><p>- eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der auf schweizerischem Gebiet gehandelten Feuerwaffen eingeführt wird.</p>
    • Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

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