Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung
- ShortId
-
00.308
- Id
-
20000308
- Updated
-
10.04.2024 18:17
- Language
-
de
- Title
-
Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung
- AdditionalIndexing
-
Elektrizitätsmarkt;Kernenergie;Steuerpolitik;Energieforschung;Kerntechnologie;Bewilligung für Kraftwerk;Lenkungsabgabe;Steuerrecht
- 1
-
- L03K170301, Kernenergie
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K17030103, Kerntechnologie
- L04K17010108, Energieforschung
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L03K110703, Steuerpolitik
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, im Rahmen bevorstehender Erlasse, die die Kernenergie betreffen (wie Elektrizitätsmarktgesetz, Kernenergiegesetz, ökologische Steuerreform), folgende Grundsätze zu berücksichtigen:</p><p>1. Die Betriebsbewilligungen für Kernenergieanlagen haben sich primär nach den technischen Voraussetzungen der Betriebs- und Umweltsicherheit zu richten.</p><p>2. Auf Beschränkungen der Kernenergieforschung, vor allem in Bereichen der Betriebssicherheit, ist zu verzichten.</p><p>3. Der Kernenergie sind im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung die gleichen Rahmenbedingungen wie den anderen Energieträgern zu garantieren.</p><p>4. Bei einer allfälligen Erhebung von zusätzlichen Abgaben oder Steuern auf Energie ist auf eine Diskriminierung der Kernenergie zu verzichten.</p>
- Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein: </p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, im Rahmen bevorstehender Erlasse, die die Kernenergie betreffen (wie Elektrizitätsmarktgesetz, Kernenergiegesetz, ökologische Steuerreform), folgende Grundsätze zu berücksichtigen:</p><p>1. Die Betriebsbewilligungen für Kernenergieanlagen haben sich primär nach den technischen Voraussetzungen der Betriebs- und Umweltsicherheit zu richten.</p><p>2. Auf Beschränkungen der Kernenergieforschung, vor allem in Bereichen der Betriebssicherheit, ist zu verzichten.</p><p>3. Der Kernenergie sind im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung die gleichen Rahmenbedingungen wie den anderen Energieträgern zu garantieren.</p><p>4. Bei einer allfälligen Erhebung von zusätzlichen Abgaben oder Steuern auf Energie ist auf eine Diskriminierung der Kernenergie zu verzichten.</p>
- Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung
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