Bahnverbindung Genf-Annemasse

ShortId
00.317
Id
20000317
Updated
14.11.2025 06:55
Language
de
Title
Bahnverbindung Genf-Annemasse
AdditionalIndexing
Schienennetz;Genf (Kanton)
1
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert der Staatsrat von Republik und Kanton Genf die Bundesversammlung auf:</p><p>1. gemäss Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen der 1912 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingegangenen Verpflichtung, zwischen dem Bahnhof Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse durch die SBB eine Bahnverbindung erstellen zu lassen, über einen einfachen Bundesbeschluss nachzukommen;</p><p>2. den aus dem Vertrag von 1912 erwachsenden finanziellen Verpflichtungen der Eidgenossenschaft so bald als möglich nachzukommen;</p><p>3. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf aufgrund seiner technischen Abklärungen den Bau des Tieftrassees 0bis vorschlägt;</p><p>4. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf sich verpflichtet, ein Drittel der Kosten für die Verbindung von La Praille zur Landesgrenze zu übernehmen und der Eidgenossenschaft die Verbindung von Eaux-Vives zur Landesgrenze bei Annemasse abzutreten.</p>
  • Bahnverbindung Genf-Annemasse
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20013010
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert der Staatsrat von Republik und Kanton Genf die Bundesversammlung auf:</p><p>1. gemäss Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen der 1912 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingegangenen Verpflichtung, zwischen dem Bahnhof Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse durch die SBB eine Bahnverbindung erstellen zu lassen, über einen einfachen Bundesbeschluss nachzukommen;</p><p>2. den aus dem Vertrag von 1912 erwachsenden finanziellen Verpflichtungen der Eidgenossenschaft so bald als möglich nachzukommen;</p><p>3. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf aufgrund seiner technischen Abklärungen den Bau des Tieftrassees 0bis vorschlägt;</p><p>4. davon Kenntnis zu nehmen, dass der Kanton Genf sich verpflichtet, ein Drittel der Kosten für die Verbindung von La Praille zur Landesgrenze zu übernehmen und der Eidgenossenschaft die Verbindung von Eaux-Vives zur Landesgrenze bei Annemasse abzutreten.</p>
    • Bahnverbindung Genf-Annemasse

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