Ergänzung Nationalstrassennetz Kandertal
- ShortId
-
00.401
- Id
-
20000401
- Updated
-
10.04.2024 16:59
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzung Nationalstrassennetz Kandertal
- AdditionalIndexing
-
Strassennetz;Autobahn;Kantonsstrasse;Bern (Kanton)
- 1
-
- L04K18030102, Strassennetz
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K1803010204, Kantonsstrasse
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesratsentscheid zur Neat hat klargemacht, dass der Autoverlad Heustrich nicht gebaut wird. Damit ist die Strasse durch das Kandertal definitiv zum Rawil-Ersatz, also zum Nationalstrassen-Ersatz, geworden. Gemäss den gültigen Bundesbeschlüssen hat das Kandertal eine (inter-)nationale Verbindungsaufgabe im Verkehr zu erfüllen. Zwar stellt es nicht nur ein wichtiges Bindeglied zwischen zwei Grossregionen (Mittelland und Wallis), sondern eine wichtige Transitachse zwischen Italien und Deutschland dar.</p><p>In Artikel 5bis und Artikel 8bis Absatz 1 Litera b des Alpentransit-Beschlusses vom 4. Oktober 1991 (Änderung vom 20. März 1998) ist festgehalten, dass die Bahnlinie durch den Lötschberg so zu konzipieren sei, dass ein Autoverlad möglich ist. Bis jedoch ein neuer Verladestandort im Bereich vor dem Tunnelportal realisiert ist, fällt die Transitaufgabe dem bestehenden Verlad in Kandersteg zu. Im Klartext bedeutet dies, dass bis auf unbestimmte Zeit hin die ganze Strecke Spiez-Kandersteg als Rawil-Ersatz herhalten muss. Langfristig kann mit Sicherheit noch der Strassenabschnitt Spiez-Frutigen als solcher bezeichnet werden. Diesem Tatbestand ist unverzüglich Rechnung zu tragen, indem die Strasse Spiez-Frutigen schon heute entsprechend als Nationalstrasse eingestuft wird und die Sanierung der Ortsdurchfahrten Emdtal und Reichenbach mit voller Unterstützung des Bundes unverzüglich an die Hand genommen werden kann. Bei flankierenden Massnahmen im Bereich der Sicherstellung von wichtigen Übergängen und von Fuss- und Radwegverbindungen zwischen Frutigen und Kandersteg ist ein der (inter-)nationalen Bedeutung der Strecke angepasster Bundesbeitragssatz zu gewähren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Der Anhang zum Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vom 21. Juni 1960 (SR 725.113.11) ist dahin zu ergänzen, dass die Kantonsstrasse durch das Kandertal (Spiez-Frutigen, Eingang Neat-Alpentunnel) ins Netz der Nationalstrassen (Nationalstrasse zweiter und dritter Klasse) aufgenommen wird.</p>
- Ergänzung Nationalstrassennetz Kandertal
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesratsentscheid zur Neat hat klargemacht, dass der Autoverlad Heustrich nicht gebaut wird. Damit ist die Strasse durch das Kandertal definitiv zum Rawil-Ersatz, also zum Nationalstrassen-Ersatz, geworden. Gemäss den gültigen Bundesbeschlüssen hat das Kandertal eine (inter-)nationale Verbindungsaufgabe im Verkehr zu erfüllen. Zwar stellt es nicht nur ein wichtiges Bindeglied zwischen zwei Grossregionen (Mittelland und Wallis), sondern eine wichtige Transitachse zwischen Italien und Deutschland dar.</p><p>In Artikel 5bis und Artikel 8bis Absatz 1 Litera b des Alpentransit-Beschlusses vom 4. Oktober 1991 (Änderung vom 20. März 1998) ist festgehalten, dass die Bahnlinie durch den Lötschberg so zu konzipieren sei, dass ein Autoverlad möglich ist. Bis jedoch ein neuer Verladestandort im Bereich vor dem Tunnelportal realisiert ist, fällt die Transitaufgabe dem bestehenden Verlad in Kandersteg zu. Im Klartext bedeutet dies, dass bis auf unbestimmte Zeit hin die ganze Strecke Spiez-Kandersteg als Rawil-Ersatz herhalten muss. Langfristig kann mit Sicherheit noch der Strassenabschnitt Spiez-Frutigen als solcher bezeichnet werden. Diesem Tatbestand ist unverzüglich Rechnung zu tragen, indem die Strasse Spiez-Frutigen schon heute entsprechend als Nationalstrasse eingestuft wird und die Sanierung der Ortsdurchfahrten Emdtal und Reichenbach mit voller Unterstützung des Bundes unverzüglich an die Hand genommen werden kann. Bei flankierenden Massnahmen im Bereich der Sicherstellung von wichtigen Übergängen und von Fuss- und Radwegverbindungen zwischen Frutigen und Kandersteg ist ein der (inter-)nationalen Bedeutung der Strecke angepasster Bundesbeitragssatz zu gewähren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Der Anhang zum Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vom 21. Juni 1960 (SR 725.113.11) ist dahin zu ergänzen, dass die Kantonsstrasse durch das Kandertal (Spiez-Frutigen, Eingang Neat-Alpentunnel) ins Netz der Nationalstrassen (Nationalstrasse zweiter und dritter Klasse) aufgenommen wird.</p>
- Ergänzung Nationalstrassennetz Kandertal
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