Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze
- ShortId
-
00.403
- Id
-
20000403
- Updated
-
20.02.2026 17:14
- Language
-
de
- Title
-
Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze
- AdditionalIndexing
-
Gleichstellung von Mann und Frau;Tagesschule;Subvention;Familienpolitik;Kinderbetreuung;Verpflichtungskredit
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K13010309, Tagesschule
- L05K1102030202, Subvention
- L04K11020306, Verpflichtungskredit
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist erfreulich, dass dem Bund durch die bessere Wirtschaftslage mehr finanzieller Spielraum zur Verfügung steht. Diese zu erwartenden Mehreinnahmen aber in Form von Steuergeschenken an die Banken und die Reichen weiterzugeben macht volkswirtschaftlich keinen Sinn. Stattdessen sind diese Einnahmen in erster Linie für die Schuldensanierung zu verwenden. Zweitens sollen damit diejenigen Menschen in unserem Land entlastet werden, die während der Rezession verloren haben, d. h. die unteren und mittleren Einkommen. Und drittens soll der Staat diesen finanziellen Spielraum nutzen, um dort zu investieren, wo uns in Zukunft ein Engpass droht, d. h. u. a. in die Rahmenbedingungen und in die Infrastruktur, die es braucht, damit Mütter und Väter Beruf und Familie vereinbaren können.</p><p>Diese fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft immer grössere Probleme.</p><p>- In verschiedenen Berufen ist bereits wieder ein Arbeitskräftemangel festzustellen. Am augenfälligsten ist er bei den Informatikerinnen und Informatikern. Aber auch in der Pflege macht sich ein deutlicher Mangel an Arbeitskräften breit. Andere Berufsfelder werden folgen. Während das Kantonsspital Winterthur per Inserat Krankenschwestern in Norwegen sucht, weigert sich dieselbe Spitalleitung, eine Krippe einzurichten, um Müttern und Vätern auch nach der Geburt ihrer Kinder zu ermöglichen, ihren Beruf auszuüben.</p><p>- Die Geburtenzahlen sinken in der Schweiz stetig. Gerade mal 1,5 Kinder pro Frau im gebärfähigen Alter kommen in der Schweiz zur Welt. Wollten wir die Bevölkerungszahl stabilisieren, müssten es 2,1 Kinder sein. Die Gründe für die sinkenden Geburtenzahlen sind bekannt: eine allgemeine Unsicherheit vor der Zukunft, finanzielle Engpässe und die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf.</p><p>- Die Anzahl der Scheidungen nimmt zu. Rund vier von zehn Ehen werden geschieden - die meisten, wenn die Kinder noch schulpflichtig sind. Mütter, die wegen der Kinder aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, haben es nach einer Scheidung ausserordentlich schwer, beruflich wieder Tritt zu fassen, und sind deshalb weit überdurchschnittlich auf staatliche Hilfe angewiesen.</p><p>Diese Probleme können u. a. mit einem deutlichen Ausbau der familienergänzenden Betreuungsplätze (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) gelöst werden. Dies umso mehr, als diese Einrichtungen auch aus pädagogischer Sicht sehr erwünscht sind. Vier von zehn Kindern wachsen heute als Einzelkinder auf. Dazu kommen all diejenigen Kinder mit deutlich älteren und deutlich jüngeren Geschwistern. Die Möglichkeiten des sozialen Lernens innerhalb der Familie werden immer kleiner. Zudem weiss man heute, dass eine längere und regelmässigere Verweildauer in der Schule oder im Kindergarten auf die Kinder beruhigend wirken kann. Die täglich wechselnden Schulzeiten und der schnelle Rhythmuswechsel zwischen Schule und Zuhause durch die zerstückelten Stundenpläne und kurzen Schulzeiten widersprechen den kindlichen Bedürfnissen und bedeuten oft unnötigen Stress. Auch die Gefahren auf den Schulwegen könnten reduziert werden, wenn die Kinder gleichzeitig und wenn möglich nur noch einmal am Tag zur Schule gingen. Erinnern wir uns doch an früher: In ländlichen Gemeinden waren Ganztageskindergärten und Mittagstische bis vor kurzem absolut üblich. Die langen Schulwege und die beruflichen Verpflichtungen der Bauernfamilien machten solche Angebote nötig, aber auch möglich - zum Nutzen aller.</p><p>Trotz dieses offenkundigen Bedarfs und des ebenso offenkundigen Nutzens für alle Beteiligten fehlen in der Schweiz Tausende von Betreuungsplätzen. Das Vorschulwesen und grösstenteils auch die Ausgestaltung der Volksschule sind in der Schweiz kommunal geregelt. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es keine "Entwicklung von unten" geben wird. Die Verantwortlichen in den Gemeinden sind meist viel zu weit vom Thema weg. Die betroffenen Eltern resignieren, da sie damit rechnen müssen, dass ihre Kinder längst nicht mehr profitieren würden, wenn eine Einrichtung nach jahrelangem Kampf endlich gegründet werden könnte. Angesichts der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung muss deshalb der Bund mit einem konkreten Engagement klarmachen, dass er an einem Ausbau des familienergänzenden Angebotes interessiert ist. Eine Anstossfinanzierung, die auf zehn Jahre beschränkt ist, könnte vieles in Bewegung setzen, ohne die staatliche Kompetenzordnung in Frage zu stellen. Nach zehn Jahren würde sich der Bund wieder vollumfänglich aus diesem Engagement zurückziehen.</p><p>Mit 100 Millionen Franken könnten jährlich rund 12 500 Krippenplätze zu einem Drittel der Betriebskosten finanziert werden. (Kosten für einen Krippenplatz: etwa 90 Franken pro Tag, d. h. rund 8000 Franken pro Jahr.) Bei Hort-, Tagesfamilien- und Tagesschulplätzen vergrössert sich diese Zahl, da diese Angebote pro Tag etwas weniger kosten (weniger reine Betreuungsstunden pro Tag). Mit einer Mischrechnung können wir demnach von jährlich rund 20 000 Plätzen ausgehen. Würden alle zwei Jahre 20 000 familienergänzende Betreuungsplätze gegründet, hätte die Schweiz nach zehn Jahren rund 100 000 zusätzliche Betreuungsplätze. Im Jahre 1990 standen in der Schweiz rund 42 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Wenn wir die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre berücksichtigen, können wir davon ausgehen, dass gegenwärtig rund 50 000 Plätze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und Tagesschulen zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In der Schweiz leben zurzeit rund 1,2 Millionen Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Studien zeigen, dass ein Platz von rund 1,3 Kindern belegt wird. Mit andern Worten: 150 000 Plätze kommen rund 200 000 Kindern zugute. Oder anders gesagt: Mit 150 000 Betreuungsplätzen könnte rund jedes sechste Kind teilzeitlich von einem Platz in einer Krippe, einem Hort, einer Tagesschule oder einer Tagesfamilie profitieren. Rund sechs von zehn Mütter mit Kindern unter 15 Jahren sind heute (teilweise) erwerbstätig. Daraus ersieht man deutlich, dass das oben skizzierte Angebot etwa den künftigen Bedürfnissen entsprechen dürfte.</p><p>Erfahrungen zeigen, dass eine neu gegründete Krippe rund zwei Jahre benötigt, bis ihr Betrieb optimal läuft und das Angebot regelmässig ausgelastet ist. In dieser Startphase, in der auch oft zusätzliche Investitionen anstehen, soll der Bund private und öffentliche Trägerschaften unterstützen können. Eine familienergänzende Einrichtung, die allen sozialen Schichten offen stehen soll, muss mit einem sozialen Tarifsystem geführt werden. In Krippen, die von den Gemeinden subventioniert werden, decken die Beiträge der Eltern rund einen Drittel der Kosten. Damit die Belastung für die Gemeinde berechenbar bleibt, soll der Bundesbeitrag diesen einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen. Der Bund würde also konkret die Gründungskosten (Planungskosten, Investitionen, Anschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) sowie die Kosten, die durch eine anfänglich unregelmässige Auslastung entstehen, übernehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bund soll während zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein. Die Plätze werden durch den Bund während höchstens zwei Jahren nach der Gründung entsprechender Einrichtungen oder Betreuungsverhältnisse unterstützt. Die Unterstützung soll einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen.</p>
- Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist erfreulich, dass dem Bund durch die bessere Wirtschaftslage mehr finanzieller Spielraum zur Verfügung steht. Diese zu erwartenden Mehreinnahmen aber in Form von Steuergeschenken an die Banken und die Reichen weiterzugeben macht volkswirtschaftlich keinen Sinn. Stattdessen sind diese Einnahmen in erster Linie für die Schuldensanierung zu verwenden. Zweitens sollen damit diejenigen Menschen in unserem Land entlastet werden, die während der Rezession verloren haben, d. h. die unteren und mittleren Einkommen. Und drittens soll der Staat diesen finanziellen Spielraum nutzen, um dort zu investieren, wo uns in Zukunft ein Engpass droht, d. h. u. a. in die Rahmenbedingungen und in die Infrastruktur, die es braucht, damit Mütter und Väter Beruf und Familie vereinbaren können.</p><p>Diese fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft immer grössere Probleme.</p><p>- In verschiedenen Berufen ist bereits wieder ein Arbeitskräftemangel festzustellen. Am augenfälligsten ist er bei den Informatikerinnen und Informatikern. Aber auch in der Pflege macht sich ein deutlicher Mangel an Arbeitskräften breit. Andere Berufsfelder werden folgen. Während das Kantonsspital Winterthur per Inserat Krankenschwestern in Norwegen sucht, weigert sich dieselbe Spitalleitung, eine Krippe einzurichten, um Müttern und Vätern auch nach der Geburt ihrer Kinder zu ermöglichen, ihren Beruf auszuüben.</p><p>- Die Geburtenzahlen sinken in der Schweiz stetig. Gerade mal 1,5 Kinder pro Frau im gebärfähigen Alter kommen in der Schweiz zur Welt. Wollten wir die Bevölkerungszahl stabilisieren, müssten es 2,1 Kinder sein. Die Gründe für die sinkenden Geburtenzahlen sind bekannt: eine allgemeine Unsicherheit vor der Zukunft, finanzielle Engpässe und die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf.</p><p>- Die Anzahl der Scheidungen nimmt zu. Rund vier von zehn Ehen werden geschieden - die meisten, wenn die Kinder noch schulpflichtig sind. Mütter, die wegen der Kinder aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, haben es nach einer Scheidung ausserordentlich schwer, beruflich wieder Tritt zu fassen, und sind deshalb weit überdurchschnittlich auf staatliche Hilfe angewiesen.</p><p>Diese Probleme können u. a. mit einem deutlichen Ausbau der familienergänzenden Betreuungsplätze (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) gelöst werden. Dies umso mehr, als diese Einrichtungen auch aus pädagogischer Sicht sehr erwünscht sind. Vier von zehn Kindern wachsen heute als Einzelkinder auf. Dazu kommen all diejenigen Kinder mit deutlich älteren und deutlich jüngeren Geschwistern. Die Möglichkeiten des sozialen Lernens innerhalb der Familie werden immer kleiner. Zudem weiss man heute, dass eine längere und regelmässigere Verweildauer in der Schule oder im Kindergarten auf die Kinder beruhigend wirken kann. Die täglich wechselnden Schulzeiten und der schnelle Rhythmuswechsel zwischen Schule und Zuhause durch die zerstückelten Stundenpläne und kurzen Schulzeiten widersprechen den kindlichen Bedürfnissen und bedeuten oft unnötigen Stress. Auch die Gefahren auf den Schulwegen könnten reduziert werden, wenn die Kinder gleichzeitig und wenn möglich nur noch einmal am Tag zur Schule gingen. Erinnern wir uns doch an früher: In ländlichen Gemeinden waren Ganztageskindergärten und Mittagstische bis vor kurzem absolut üblich. Die langen Schulwege und die beruflichen Verpflichtungen der Bauernfamilien machten solche Angebote nötig, aber auch möglich - zum Nutzen aller.</p><p>Trotz dieses offenkundigen Bedarfs und des ebenso offenkundigen Nutzens für alle Beteiligten fehlen in der Schweiz Tausende von Betreuungsplätzen. Das Vorschulwesen und grösstenteils auch die Ausgestaltung der Volksschule sind in der Schweiz kommunal geregelt. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es keine "Entwicklung von unten" geben wird. Die Verantwortlichen in den Gemeinden sind meist viel zu weit vom Thema weg. Die betroffenen Eltern resignieren, da sie damit rechnen müssen, dass ihre Kinder längst nicht mehr profitieren würden, wenn eine Einrichtung nach jahrelangem Kampf endlich gegründet werden könnte. Angesichts der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung muss deshalb der Bund mit einem konkreten Engagement klarmachen, dass er an einem Ausbau des familienergänzenden Angebotes interessiert ist. Eine Anstossfinanzierung, die auf zehn Jahre beschränkt ist, könnte vieles in Bewegung setzen, ohne die staatliche Kompetenzordnung in Frage zu stellen. Nach zehn Jahren würde sich der Bund wieder vollumfänglich aus diesem Engagement zurückziehen.</p><p>Mit 100 Millionen Franken könnten jährlich rund 12 500 Krippenplätze zu einem Drittel der Betriebskosten finanziert werden. (Kosten für einen Krippenplatz: etwa 90 Franken pro Tag, d. h. rund 8000 Franken pro Jahr.) Bei Hort-, Tagesfamilien- und Tagesschulplätzen vergrössert sich diese Zahl, da diese Angebote pro Tag etwas weniger kosten (weniger reine Betreuungsstunden pro Tag). Mit einer Mischrechnung können wir demnach von jährlich rund 20 000 Plätzen ausgehen. Würden alle zwei Jahre 20 000 familienergänzende Betreuungsplätze gegründet, hätte die Schweiz nach zehn Jahren rund 100 000 zusätzliche Betreuungsplätze. Im Jahre 1990 standen in der Schweiz rund 42 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Wenn wir die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre berücksichtigen, können wir davon ausgehen, dass gegenwärtig rund 50 000 Plätze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und Tagesschulen zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In der Schweiz leben zurzeit rund 1,2 Millionen Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Studien zeigen, dass ein Platz von rund 1,3 Kindern belegt wird. Mit andern Worten: 150 000 Plätze kommen rund 200 000 Kindern zugute. Oder anders gesagt: Mit 150 000 Betreuungsplätzen könnte rund jedes sechste Kind teilzeitlich von einem Platz in einer Krippe, einem Hort, einer Tagesschule oder einer Tagesfamilie profitieren. Rund sechs von zehn Mütter mit Kindern unter 15 Jahren sind heute (teilweise) erwerbstätig. Daraus ersieht man deutlich, dass das oben skizzierte Angebot etwa den künftigen Bedürfnissen entsprechen dürfte.</p><p>Erfahrungen zeigen, dass eine neu gegründete Krippe rund zwei Jahre benötigt, bis ihr Betrieb optimal läuft und das Angebot regelmässig ausgelastet ist. In dieser Startphase, in der auch oft zusätzliche Investitionen anstehen, soll der Bund private und öffentliche Trägerschaften unterstützen können. Eine familienergänzende Einrichtung, die allen sozialen Schichten offen stehen soll, muss mit einem sozialen Tarifsystem geführt werden. In Krippen, die von den Gemeinden subventioniert werden, decken die Beiträge der Eltern rund einen Drittel der Kosten. Damit die Belastung für die Gemeinde berechenbar bleibt, soll der Bundesbeitrag diesen einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen. Der Bund würde also konkret die Gründungskosten (Planungskosten, Investitionen, Anschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) sowie die Kosten, die durch eine anfänglich unregelmässige Auslastung entstehen, übernehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bund soll während zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein. Die Plätze werden durch den Bund während höchstens zwei Jahren nach der Gründung entsprechender Einrichtungen oder Betreuungsverhältnisse unterstützt. Die Unterstützung soll einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen.</p>
- Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze
-
- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Es ist erfreulich, dass dem Bund durch die bessere Wirtschaftslage mehr finanzieller Spielraum zur Verfügung steht. Diese zu erwartenden Mehreinnahmen aber in Form von Steuergeschenken an die Banken und die Reichen weiterzugeben macht volkswirtschaftlich keinen Sinn. Stattdessen sind diese Einnahmen in erster Linie für die Schuldensanierung zu verwenden. Zweitens sollen damit diejenigen Menschen in unserem Land entlastet werden, die während der Rezession verloren haben, d. h. die unteren und mittleren Einkommen. Und drittens soll der Staat diesen finanziellen Spielraum nutzen, um dort zu investieren, wo uns in Zukunft ein Engpass droht, d. h. u. a. in die Rahmenbedingungen und in die Infrastruktur, die es braucht, damit Mütter und Väter Beruf und Familie vereinbaren können.</p><p>Diese fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft immer grössere Probleme.</p><p>- In verschiedenen Berufen ist bereits wieder ein Arbeitskräftemangel festzustellen. Am augenfälligsten ist er bei den Informatikerinnen und Informatikern. Aber auch in der Pflege macht sich ein deutlicher Mangel an Arbeitskräften breit. Andere Berufsfelder werden folgen. Während das Kantonsspital Winterthur per Inserat Krankenschwestern in Norwegen sucht, weigert sich dieselbe Spitalleitung, eine Krippe einzurichten, um Müttern und Vätern auch nach der Geburt ihrer Kinder zu ermöglichen, ihren Beruf auszuüben.</p><p>- Die Geburtenzahlen sinken in der Schweiz stetig. Gerade mal 1,5 Kinder pro Frau im gebärfähigen Alter kommen in der Schweiz zur Welt. Wollten wir die Bevölkerungszahl stabilisieren, müssten es 2,1 Kinder sein. Die Gründe für die sinkenden Geburtenzahlen sind bekannt: eine allgemeine Unsicherheit vor der Zukunft, finanzielle Engpässe und die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf.</p><p>- Die Anzahl der Scheidungen nimmt zu. Rund vier von zehn Ehen werden geschieden - die meisten, wenn die Kinder noch schulpflichtig sind. Mütter, die wegen der Kinder aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, haben es nach einer Scheidung ausserordentlich schwer, beruflich wieder Tritt zu fassen, und sind deshalb weit überdurchschnittlich auf staatliche Hilfe angewiesen.</p><p>Diese Probleme können u. a. mit einem deutlichen Ausbau der familienergänzenden Betreuungsplätze (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) gelöst werden. Dies umso mehr, als diese Einrichtungen auch aus pädagogischer Sicht sehr erwünscht sind. Vier von zehn Kindern wachsen heute als Einzelkinder auf. Dazu kommen all diejenigen Kinder mit deutlich älteren und deutlich jüngeren Geschwistern. Die Möglichkeiten des sozialen Lernens innerhalb der Familie werden immer kleiner. Zudem weiss man heute, dass eine längere und regelmässigere Verweildauer in der Schule oder im Kindergarten auf die Kinder beruhigend wirken kann. Die täglich wechselnden Schulzeiten und der schnelle Rhythmuswechsel zwischen Schule und Zuhause durch die zerstückelten Stundenpläne und kurzen Schulzeiten widersprechen den kindlichen Bedürfnissen und bedeuten oft unnötigen Stress. Auch die Gefahren auf den Schulwegen könnten reduziert werden, wenn die Kinder gleichzeitig und wenn möglich nur noch einmal am Tag zur Schule gingen. Erinnern wir uns doch an früher: In ländlichen Gemeinden waren Ganztageskindergärten und Mittagstische bis vor kurzem absolut üblich. Die langen Schulwege und die beruflichen Verpflichtungen der Bauernfamilien machten solche Angebote nötig, aber auch möglich - zum Nutzen aller.</p><p>Trotz dieses offenkundigen Bedarfs und des ebenso offenkundigen Nutzens für alle Beteiligten fehlen in der Schweiz Tausende von Betreuungsplätzen. Das Vorschulwesen und grösstenteils auch die Ausgestaltung der Volksschule sind in der Schweiz kommunal geregelt. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es keine "Entwicklung von unten" geben wird. Die Verantwortlichen in den Gemeinden sind meist viel zu weit vom Thema weg. Die betroffenen Eltern resignieren, da sie damit rechnen müssen, dass ihre Kinder längst nicht mehr profitieren würden, wenn eine Einrichtung nach jahrelangem Kampf endlich gegründet werden könnte. Angesichts der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung muss deshalb der Bund mit einem konkreten Engagement klarmachen, dass er an einem Ausbau des familienergänzenden Angebotes interessiert ist. Eine Anstossfinanzierung, die auf zehn Jahre beschränkt ist, könnte vieles in Bewegung setzen, ohne die staatliche Kompetenzordnung in Frage zu stellen. Nach zehn Jahren würde sich der Bund wieder vollumfänglich aus diesem Engagement zurückziehen.</p><p>Mit 100 Millionen Franken könnten jährlich rund 12 500 Krippenplätze zu einem Drittel der Betriebskosten finanziert werden. (Kosten für einen Krippenplatz: etwa 90 Franken pro Tag, d. h. rund 8000 Franken pro Jahr.) Bei Hort-, Tagesfamilien- und Tagesschulplätzen vergrössert sich diese Zahl, da diese Angebote pro Tag etwas weniger kosten (weniger reine Betreuungsstunden pro Tag). Mit einer Mischrechnung können wir demnach von jährlich rund 20 000 Plätzen ausgehen. Würden alle zwei Jahre 20 000 familienergänzende Betreuungsplätze gegründet, hätte die Schweiz nach zehn Jahren rund 100 000 zusätzliche Betreuungsplätze. Im Jahre 1990 standen in der Schweiz rund 42 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Wenn wir die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre berücksichtigen, können wir davon ausgehen, dass gegenwärtig rund 50 000 Plätze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und Tagesschulen zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In der Schweiz leben zurzeit rund 1,2 Millionen Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Studien zeigen, dass ein Platz von rund 1,3 Kindern belegt wird. Mit andern Worten: 150 000 Plätze kommen rund 200 000 Kindern zugute. Oder anders gesagt: Mit 150 000 Betreuungsplätzen könnte rund jedes sechste Kind teilzeitlich von einem Platz in einer Krippe, einem Hort, einer Tagesschule oder einer Tagesfamilie profitieren. Rund sechs von zehn Mütter mit Kindern unter 15 Jahren sind heute (teilweise) erwerbstätig. Daraus ersieht man deutlich, dass das oben skizzierte Angebot etwa den künftigen Bedürfnissen entsprechen dürfte.</p><p>Erfahrungen zeigen, dass eine neu gegründete Krippe rund zwei Jahre benötigt, bis ihr Betrieb optimal läuft und das Angebot regelmässig ausgelastet ist. In dieser Startphase, in der auch oft zusätzliche Investitionen anstehen, soll der Bund private und öffentliche Trägerschaften unterstützen können. Eine familienergänzende Einrichtung, die allen sozialen Schichten offen stehen soll, muss mit einem sozialen Tarifsystem geführt werden. In Krippen, die von den Gemeinden subventioniert werden, decken die Beiträge der Eltern rund einen Drittel der Kosten. Damit die Belastung für die Gemeinde berechenbar bleibt, soll der Bundesbeitrag diesen einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen. Der Bund würde also konkret die Gründungskosten (Planungskosten, Investitionen, Anschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) sowie die Kosten, die durch eine anfänglich unregelmässige Auslastung entstehen, übernehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bund soll während zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein. Die Plätze werden durch den Bund während höchstens zwei Jahren nach der Gründung entsprechender Einrichtungen oder Betreuungsverhältnisse unterstützt. Die Unterstützung soll einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen.</p>
- Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze
-
- Index
- 2
- Texts
-
- <p>Es ist erfreulich, dass dem Bund durch die bessere Wirtschaftslage mehr finanzieller Spielraum zur Verfügung steht. Diese zu erwartenden Mehreinnahmen aber in Form von Steuergeschenken an die Banken und die Reichen weiterzugeben macht volkswirtschaftlich keinen Sinn. Stattdessen sind diese Einnahmen in erster Linie für die Schuldensanierung zu verwenden. Zweitens sollen damit diejenigen Menschen in unserem Land entlastet werden, die während der Rezession verloren haben, d. h. die unteren und mittleren Einkommen. Und drittens soll der Staat diesen finanziellen Spielraum nutzen, um dort zu investieren, wo uns in Zukunft ein Engpass droht, d. h. u. a. in die Rahmenbedingungen und in die Infrastruktur, die es braucht, damit Mütter und Väter Beruf und Familie vereinbaren können.</p><p>Diese fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft immer grössere Probleme.</p><p>- In verschiedenen Berufen ist bereits wieder ein Arbeitskräftemangel festzustellen. Am augenfälligsten ist er bei den Informatikerinnen und Informatikern. Aber auch in der Pflege macht sich ein deutlicher Mangel an Arbeitskräften breit. Andere Berufsfelder werden folgen. Während das Kantonsspital Winterthur per Inserat Krankenschwestern in Norwegen sucht, weigert sich dieselbe Spitalleitung, eine Krippe einzurichten, um Müttern und Vätern auch nach der Geburt ihrer Kinder zu ermöglichen, ihren Beruf auszuüben.</p><p>- Die Geburtenzahlen sinken in der Schweiz stetig. Gerade mal 1,5 Kinder pro Frau im gebärfähigen Alter kommen in der Schweiz zur Welt. Wollten wir die Bevölkerungszahl stabilisieren, müssten es 2,1 Kinder sein. Die Gründe für die sinkenden Geburtenzahlen sind bekannt: eine allgemeine Unsicherheit vor der Zukunft, finanzielle Engpässe und die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf.</p><p>- Die Anzahl der Scheidungen nimmt zu. Rund vier von zehn Ehen werden geschieden - die meisten, wenn die Kinder noch schulpflichtig sind. Mütter, die wegen der Kinder aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, haben es nach einer Scheidung ausserordentlich schwer, beruflich wieder Tritt zu fassen, und sind deshalb weit überdurchschnittlich auf staatliche Hilfe angewiesen.</p><p>Diese Probleme können u. a. mit einem deutlichen Ausbau der familienergänzenden Betreuungsplätze (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) gelöst werden. Dies umso mehr, als diese Einrichtungen auch aus pädagogischer Sicht sehr erwünscht sind. Vier von zehn Kindern wachsen heute als Einzelkinder auf. Dazu kommen all diejenigen Kinder mit deutlich älteren und deutlich jüngeren Geschwistern. Die Möglichkeiten des sozialen Lernens innerhalb der Familie werden immer kleiner. Zudem weiss man heute, dass eine längere und regelmässigere Verweildauer in der Schule oder im Kindergarten auf die Kinder beruhigend wirken kann. Die täglich wechselnden Schulzeiten und der schnelle Rhythmuswechsel zwischen Schule und Zuhause durch die zerstückelten Stundenpläne und kurzen Schulzeiten widersprechen den kindlichen Bedürfnissen und bedeuten oft unnötigen Stress. Auch die Gefahren auf den Schulwegen könnten reduziert werden, wenn die Kinder gleichzeitig und wenn möglich nur noch einmal am Tag zur Schule gingen. Erinnern wir uns doch an früher: In ländlichen Gemeinden waren Ganztageskindergärten und Mittagstische bis vor kurzem absolut üblich. Die langen Schulwege und die beruflichen Verpflichtungen der Bauernfamilien machten solche Angebote nötig, aber auch möglich - zum Nutzen aller.</p><p>Trotz dieses offenkundigen Bedarfs und des ebenso offenkundigen Nutzens für alle Beteiligten fehlen in der Schweiz Tausende von Betreuungsplätzen. Das Vorschulwesen und grösstenteils auch die Ausgestaltung der Volksschule sind in der Schweiz kommunal geregelt. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es keine "Entwicklung von unten" geben wird. Die Verantwortlichen in den Gemeinden sind meist viel zu weit vom Thema weg. Die betroffenen Eltern resignieren, da sie damit rechnen müssen, dass ihre Kinder längst nicht mehr profitieren würden, wenn eine Einrichtung nach jahrelangem Kampf endlich gegründet werden könnte. Angesichts der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung muss deshalb der Bund mit einem konkreten Engagement klarmachen, dass er an einem Ausbau des familienergänzenden Angebotes interessiert ist. Eine Anstossfinanzierung, die auf zehn Jahre beschränkt ist, könnte vieles in Bewegung setzen, ohne die staatliche Kompetenzordnung in Frage zu stellen. Nach zehn Jahren würde sich der Bund wieder vollumfänglich aus diesem Engagement zurückziehen.</p><p>Mit 100 Millionen Franken könnten jährlich rund 12 500 Krippenplätze zu einem Drittel der Betriebskosten finanziert werden. (Kosten für einen Krippenplatz: etwa 90 Franken pro Tag, d. h. rund 8000 Franken pro Jahr.) Bei Hort-, Tagesfamilien- und Tagesschulplätzen vergrössert sich diese Zahl, da diese Angebote pro Tag etwas weniger kosten (weniger reine Betreuungsstunden pro Tag). Mit einer Mischrechnung können wir demnach von jährlich rund 20 000 Plätzen ausgehen. Würden alle zwei Jahre 20 000 familienergänzende Betreuungsplätze gegründet, hätte die Schweiz nach zehn Jahren rund 100 000 zusätzliche Betreuungsplätze. Im Jahre 1990 standen in der Schweiz rund 42 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Wenn wir die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre berücksichtigen, können wir davon ausgehen, dass gegenwärtig rund 50 000 Plätze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und Tagesschulen zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In der Schweiz leben zurzeit rund 1,2 Millionen Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Studien zeigen, dass ein Platz von rund 1,3 Kindern belegt wird. Mit andern Worten: 150 000 Plätze kommen rund 200 000 Kindern zugute. Oder anders gesagt: Mit 150 000 Betreuungsplätzen könnte rund jedes sechste Kind teilzeitlich von einem Platz in einer Krippe, einem Hort, einer Tagesschule oder einer Tagesfamilie profitieren. Rund sechs von zehn Mütter mit Kindern unter 15 Jahren sind heute (teilweise) erwerbstätig. Daraus ersieht man deutlich, dass das oben skizzierte Angebot etwa den künftigen Bedürfnissen entsprechen dürfte.</p><p>Erfahrungen zeigen, dass eine neu gegründete Krippe rund zwei Jahre benötigt, bis ihr Betrieb optimal läuft und das Angebot regelmässig ausgelastet ist. In dieser Startphase, in der auch oft zusätzliche Investitionen anstehen, soll der Bund private und öffentliche Trägerschaften unterstützen können. Eine familienergänzende Einrichtung, die allen sozialen Schichten offen stehen soll, muss mit einem sozialen Tarifsystem geführt werden. In Krippen, die von den Gemeinden subventioniert werden, decken die Beiträge der Eltern rund einen Drittel der Kosten. Damit die Belastung für die Gemeinde berechenbar bleibt, soll der Bundesbeitrag diesen einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen. Der Bund würde also konkret die Gründungskosten (Planungskosten, Investitionen, Anschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) sowie die Kosten, die durch eine anfänglich unregelmässige Auslastung entstehen, übernehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterstützen.</p><p>Der Bund soll während zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein. Die Plätze werden durch den Bund während höchstens zwei Jahren nach der Gründung entsprechender Einrichtungen oder Betreuungsverhältnisse unterstützt. Die Unterstützung soll einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen.</p>
- Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze
Back to List