Verbot der Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen

ShortId
00.406
Id
20000406
Updated
14.11.2025 07:01
Language
de
Title
Verbot der Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Eizelle;Embryo;Forschung und Entwicklung;Menschenwürde;künstliche Fortpflanzung
1
  • L06K010703040101, Embryo
  • L03K010304, künstliche Fortpflanzung
  • L04K08020218, Menschenwürde
  • L04K16020203, Forschung und Entwicklung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesverfassung legt in Artikel 7 den Grundsatz fest, dass die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist. Dazu gehört auch der Schutz des werdenden Menschen in Form von imprägnierten Eizellen und von Embryonen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, muss die gesetzliche Grundlage mit den Entwicklungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung Schritt halten. Die Unterstützung der Initiative "für menschenwürdige Fortpflanzung" (FMF) durch einen Drittel des Stimmvolkes zeigt, dass die Skepsis gegenüber der Forschung an menschlichem Keimgut und an Embryonen weit verbreitet ist und der Wunsch nach restriktiven Regelungen besteht.</p><p>Die jetzt geltende Regelung besagt, dass nicht mehr Embryonen entwickelt werden dürfen, als der Frau eingepflanzt werden können. In gewissen Fällen fallen aber überzählige Embryonen an, die nicht implantiert werden (Sondervotum zum Bericht "Biomedizinische Forschung am Menschen", Dezember 1994). Es muss unbedingt vermieden werden, dass diese überzähligen Embryonen wie auch alle imprägnierten Zellen für Forschungszwecke missbraucht werden. Nach der Kernverschmelzung sind Embryonen biologisch gesehen individuelle, menschliche Lebewesen. Die Forschung an Embryonen stellt eine Instrumentalisierung menschlichen Lebens dar, welche die Embryonen auf die Stufe von Versuchsobjekten reduziert. Die Versachlichung der Embryonen bei Experimenten widerspricht dem moralischen Status des Embryos und der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens. Diese Schutzwürdigkeit ist über den Wert der Forschungsfreiheit zu stellen.</p><p>Um die Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen konsequent zu verhindern, ist eine restriktive Ausformulierung des entsprechenden Passus notwendig. Falls Ausnahmen für bestimmte Forschungsziele vorgesehen würden, öffnete man eine Lücke, mit der Dämme aufgebrochen werden könnten. Aus diesem Grund wird ein vollständiges Verbot jeglicher Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen gefordert.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Artikel 119 der Bundesverfassung sei dahin zu ergänzen, dass die Forschung an Embryonen und an imprägnierten Eizellen verboten wird.</p>
  • Verbot der Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesverfassung legt in Artikel 7 den Grundsatz fest, dass die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist. Dazu gehört auch der Schutz des werdenden Menschen in Form von imprägnierten Eizellen und von Embryonen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, muss die gesetzliche Grundlage mit den Entwicklungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung Schritt halten. Die Unterstützung der Initiative "für menschenwürdige Fortpflanzung" (FMF) durch einen Drittel des Stimmvolkes zeigt, dass die Skepsis gegenüber der Forschung an menschlichem Keimgut und an Embryonen weit verbreitet ist und der Wunsch nach restriktiven Regelungen besteht.</p><p>Die jetzt geltende Regelung besagt, dass nicht mehr Embryonen entwickelt werden dürfen, als der Frau eingepflanzt werden können. In gewissen Fällen fallen aber überzählige Embryonen an, die nicht implantiert werden (Sondervotum zum Bericht "Biomedizinische Forschung am Menschen", Dezember 1994). Es muss unbedingt vermieden werden, dass diese überzähligen Embryonen wie auch alle imprägnierten Zellen für Forschungszwecke missbraucht werden. Nach der Kernverschmelzung sind Embryonen biologisch gesehen individuelle, menschliche Lebewesen. Die Forschung an Embryonen stellt eine Instrumentalisierung menschlichen Lebens dar, welche die Embryonen auf die Stufe von Versuchsobjekten reduziert. Die Versachlichung der Embryonen bei Experimenten widerspricht dem moralischen Status des Embryos und der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens. Diese Schutzwürdigkeit ist über den Wert der Forschungsfreiheit zu stellen.</p><p>Um die Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen konsequent zu verhindern, ist eine restriktive Ausformulierung des entsprechenden Passus notwendig. Falls Ausnahmen für bestimmte Forschungsziele vorgesehen würden, öffnete man eine Lücke, mit der Dämme aufgebrochen werden könnten. Aus diesem Grund wird ein vollständiges Verbot jeglicher Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen gefordert.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Artikel 119 der Bundesverfassung sei dahin zu ergänzen, dass die Forschung an Embryonen und an imprägnierten Eizellen verboten wird.</p>
    • Verbot der Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen

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