Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen
- ShortId
-
00.414
- Id
-
20000414
- Updated
-
10.04.2024 18:59
- Language
-
de
- Title
-
Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Fluglärm;Verordnung;Flughafen;Subvention;Lärm;Lärmschutz;Flugzeug
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L04K06010410, Lärmschutz
- L05K0503010103, Verordnung
- L05K1102030202, Subvention
- L04K06020105, Lärm
- L05K1804010301, Flugzeug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 2. Juli 1999 informierte der Bundesrat Wirtschafts- und Fachorganisationen und weitere interessierte Kreise über die geplante Revision der LSV und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt, die in Zusammenhang mit den geplanten Belastungsgrenzwerten für den Lärm der Landesflughäfen stehen. Gleichzeitig wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese staatlichen Massnahmen haben für die Landesflughäfen Kosten von möglicherweise mehr als einer Milliarde Franken zur Folge. Während bei Strassen und Bahnen für die vergleichbaren Massnahmen eine öffentliche Finanzierung durch den Bund vorgesehen ist (für die Bahnen beispielsweise rund 1,9 Milliarden Franken), soll die Luftfahrt - obwohl auch Teil des öffentlichen Verkehrs und im öffentlichen Interesse - die Kosten selbst tragen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.</p><p>Die Luftfahrt gehört zur wesentlichen und unerlässlichen Infrastruktur für die schweizerische Aussenwirtschaft. Die jährliche Verkehrsleistung, die auf schweizerischen Flughäfen und Flugplätzen abgewickelt wird, erreicht 60 Milliarden Passagierkilometer. Im Vergleich dazu leisten alle Bahnen im Inland jährlich knapp 14 Milliarden Passagierkilometer. Obwohl auch Teil des öffentlichen Verkehrs und vom Bund gesetzlich reguliert, entwickelte sich die internationale Luftfahrt weitgehend aus privater Initiative und mit Unterstützung der Standortkantone Genf und Zürich.</p><p>Im Vergleichsjahr 1998 wurden im Bereich Verkehr und Telekommunikation Bundessubventionen in der Höhe von rund 8 Milliarden Franken gewährt. Der Luftverkehr hat keine Subventionen bezogen. Die Luftfahrt deckt ihre Infrastrukturkosten inklusive Sicherheit vollumfänglich selbst und bezahlt im Binnenverkehr, wie die anderen Verkehrsträger, Mineralölsteuern. In der Verwendung kommen diese dann aber ausschliesslich Schiene und Strasse zugute.</p><p>Zurzeit ist beabsichtigt, die Folgekosten aus den Massnahmen gemäss LSV den Landesflughäfen Genf und Zürich zu belasten. Der Flughafen Basel bleibt aufgrund des binationalen Charakters vorläufig davon ausgenommen.</p><p>Die im internationalen Vergleich ohnehin hohen Passagiergebühren auf Schweizer Flughäfen können nicht weiter angehoben werden, weil im Tourismus schon auf geringe Preisveränderungen äusserst sensibel reagiert wird.</p><p>Der Umweltschutz und damit auch der Lärmschutz sind durch Gesetz öffentliche Aufgaben des Bundes geworden. Ebenso ist der öffentliche Verkehr durch den Bund geregelt. Die Bewältigung der sich aus beiden gesetzlichen Bereichen ergebenden Aufgaben sollte für den öffentlichen Verkehr insgesamt und damit für Luft, Strasse und Schiene gleich gelöst werden.</p>
- <p>Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Träger des öffentlichen Verkehrs beantrage ich, dass der Bund - analog zu Schiene und Strasse - auch für die Finanzierung von Massnahmen aus der Anwendung der Lärmschutzverordnung (LSV) in Zusammenhang mit den Landesflughäfen besorgt ist.</p>
- Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 2. Juli 1999 informierte der Bundesrat Wirtschafts- und Fachorganisationen und weitere interessierte Kreise über die geplante Revision der LSV und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt, die in Zusammenhang mit den geplanten Belastungsgrenzwerten für den Lärm der Landesflughäfen stehen. Gleichzeitig wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese staatlichen Massnahmen haben für die Landesflughäfen Kosten von möglicherweise mehr als einer Milliarde Franken zur Folge. Während bei Strassen und Bahnen für die vergleichbaren Massnahmen eine öffentliche Finanzierung durch den Bund vorgesehen ist (für die Bahnen beispielsweise rund 1,9 Milliarden Franken), soll die Luftfahrt - obwohl auch Teil des öffentlichen Verkehrs und im öffentlichen Interesse - die Kosten selbst tragen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.</p><p>Die Luftfahrt gehört zur wesentlichen und unerlässlichen Infrastruktur für die schweizerische Aussenwirtschaft. Die jährliche Verkehrsleistung, die auf schweizerischen Flughäfen und Flugplätzen abgewickelt wird, erreicht 60 Milliarden Passagierkilometer. Im Vergleich dazu leisten alle Bahnen im Inland jährlich knapp 14 Milliarden Passagierkilometer. Obwohl auch Teil des öffentlichen Verkehrs und vom Bund gesetzlich reguliert, entwickelte sich die internationale Luftfahrt weitgehend aus privater Initiative und mit Unterstützung der Standortkantone Genf und Zürich.</p><p>Im Vergleichsjahr 1998 wurden im Bereich Verkehr und Telekommunikation Bundessubventionen in der Höhe von rund 8 Milliarden Franken gewährt. Der Luftverkehr hat keine Subventionen bezogen. Die Luftfahrt deckt ihre Infrastrukturkosten inklusive Sicherheit vollumfänglich selbst und bezahlt im Binnenverkehr, wie die anderen Verkehrsträger, Mineralölsteuern. In der Verwendung kommen diese dann aber ausschliesslich Schiene und Strasse zugute.</p><p>Zurzeit ist beabsichtigt, die Folgekosten aus den Massnahmen gemäss LSV den Landesflughäfen Genf und Zürich zu belasten. Der Flughafen Basel bleibt aufgrund des binationalen Charakters vorläufig davon ausgenommen.</p><p>Die im internationalen Vergleich ohnehin hohen Passagiergebühren auf Schweizer Flughäfen können nicht weiter angehoben werden, weil im Tourismus schon auf geringe Preisveränderungen äusserst sensibel reagiert wird.</p><p>Der Umweltschutz und damit auch der Lärmschutz sind durch Gesetz öffentliche Aufgaben des Bundes geworden. Ebenso ist der öffentliche Verkehr durch den Bund geregelt. Die Bewältigung der sich aus beiden gesetzlichen Bereichen ergebenden Aufgaben sollte für den öffentlichen Verkehr insgesamt und damit für Luft, Strasse und Schiene gleich gelöst werden.</p>
- <p>Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Träger des öffentlichen Verkehrs beantrage ich, dass der Bund - analog zu Schiene und Strasse - auch für die Finanzierung von Massnahmen aus der Anwendung der Lärmschutzverordnung (LSV) in Zusammenhang mit den Landesflughäfen besorgt ist.</p>
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