Aufhebung des Bistumsartikels (Art. 72 Abs. 3 BV)
- ShortId
-
00.415
- Id
-
20000415
- Updated
-
10.02.2026 20:27
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung des Bistumsartikels (Art. 72 Abs. 3 BV)
- AdditionalIndexing
-
Beziehung Kirche-Staat;Religion;Katholizismus;Bistum
- 1
-
- L05K0106020402, Bistum
- L05K0106020102, Katholizismus
- L05K0106020401, Beziehung Kirche-Staat
- L03K010602, Religion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die Staatspolitische Kommission folgende Parlamentarische Initiative:</p><p>1. Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 4038) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 72 Abs. 3</p><p>Aufgehoben</p><p>II</p><p>Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.</p><p>2. Verordnung der Bundesversammlung über die Aufhebung des Bundesbeschlusses betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 ....) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Der Bundesbeschluss vom 22. Juli 1859 (SR 181) betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden wird aufgehoben.</p><p>II</p><p>Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt gleichzeitig mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern in Kraft.</p>
- Aufhebung des Bistumsartikels (Art. 72 Abs. 3 BV)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die Staatspolitische Kommission folgende Parlamentarische Initiative:</p><p>1. Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 4038) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 72 Abs. 3</p><p>Aufgehoben</p><p>II</p><p>Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.</p><p>2. Verordnung der Bundesversammlung über die Aufhebung des Bundesbeschlusses betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 ....) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Der Bundesbeschluss vom 22. Juli 1859 (SR 181) betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden wird aufgehoben.</p><p>II</p><p>Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt gleichzeitig mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern in Kraft.</p>
- Aufhebung des Bistumsartikels (Art. 72 Abs. 3 BV)
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- Index
- 1
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die Staatspolitische Kommission folgende Parlamentarische Initiative:</p><p>1. Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 4038) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 72 Abs. 3</p><p>Aufgehoben</p><p>II</p><p>Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.</p><p>2. Verordnung der Bundesversammlung über die Aufhebung des Bundesbeschlusses betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 ....) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Der Bundesbeschluss vom 22. Juli 1859 (SR 181) betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden wird aufgehoben.</p><p>II</p><p>Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt gleichzeitig mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern in Kraft.</p>
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- Index
- 2
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die Staatspolitische Kommission folgende Parlamentarische Initiative:</p><p>1. Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 4038) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 72 Abs. 3</p><p>Aufgehoben</p><p>II</p><p>Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.</p><p>2. Verordnung der Bundesversammlung über die Aufhebung des Bundesbeschlusses betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden</p><p>vom ....</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25. Mai 2000 (BBl 2000 ....) und in die Stellungnahme des Bundesrates vom .... (BBl 2000 ....)</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Der Bundesbeschluss vom 22. Juli 1859 (SR 181) betreffend die Lostrennung schweizerischer Landesteile von auswärtigen Bistumsverbänden wird aufgehoben.</p><p>II</p><p>Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt gleichzeitig mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern in Kraft.</p>
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