Landesflughäfen. Gesetzliche Nachtruhepause

ShortId
00.417
Id
20000417
Updated
10.04.2024 18:38
Language
de
Title
Landesflughäfen. Gesetzliche Nachtruhepause
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Nachtruhe;freie Schlagwörter: Nachtflugverbot;Flughafen;Verkehrsrecht;internationales Übereinkommen;Frankreich;Lärm;Lärmschutz;Luftverkehr
1
  • L03K180204, Verkehrsrecht
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06020105, Lärm
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L04K03010106, Frankreich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der zunehmende Flugverkehr und die damit verbundenen ansteigenden Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner sind enorm. Es ist deshalb für den Schutz der Bevölkerung vorrangig, dass sie ausser den grossen Lärmbelastungen auch Lärmpausen erfahren kann, insbesondere in der Phase der Nacht.</p><p>Eine klar eingehaltene Nachtruhepause ist das Mindeste, was den Anwohnerinnen und Anwohnern von Flughafenregionen zugesichert werden kann. Gesundheitliche Studien belegen die schwerwiegenden Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen, die Lärm ausgesetzt sind, dem sie sich nicht entziehen können. Lärm ist insbesondere in den Ruhephasen ein gravierender Störfaktor.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Für die Landesflughäfen der Schweiz wird eine generelle Nachtruhepause von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesetzlich verankert.</p><p>Gleichzeitig soll der Bundesrat aufgefordert werden, für den Flughafen Basel-Mülhausen den entsprechenden Staatsvertrag mit Frankreich analog abzuändern.</p>
  • Landesflughäfen. Gesetzliche Nachtruhepause
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der zunehmende Flugverkehr und die damit verbundenen ansteigenden Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner sind enorm. Es ist deshalb für den Schutz der Bevölkerung vorrangig, dass sie ausser den grossen Lärmbelastungen auch Lärmpausen erfahren kann, insbesondere in der Phase der Nacht.</p><p>Eine klar eingehaltene Nachtruhepause ist das Mindeste, was den Anwohnerinnen und Anwohnern von Flughafenregionen zugesichert werden kann. Gesundheitliche Studien belegen die schwerwiegenden Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen, die Lärm ausgesetzt sind, dem sie sich nicht entziehen können. Lärm ist insbesondere in den Ruhephasen ein gravierender Störfaktor.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Für die Landesflughäfen der Schweiz wird eine generelle Nachtruhepause von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesetzlich verankert.</p><p>Gleichzeitig soll der Bundesrat aufgefordert werden, für den Flughafen Basel-Mülhausen den entsprechenden Staatsvertrag mit Frankreich analog abzuändern.</p>
    • Landesflughäfen. Gesetzliche Nachtruhepause

Back to List