Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch
- ShortId
-
00.420
- Id
-
20000420
- Updated
-
10.02.2026 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch
- AdditionalIndexing
-
Inhaftierung;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Rechtsmissbrauch
- 1
-
- L04K05010106, Inhaftierung
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K05070205, Rechtsmissbrauch
- L06K010801020102, Ausschaffung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Laut "NZZ" vom 8. Juni 2000 (S. 15) hatte das Bundesgericht die Fälle zweier Türken, die offenbar in Basel schwarz gearbeitet hatten und schliesslich aufgrund eines anonymen Hinweises von der Polizei angehalten wurden, zu beurteilen. Dabei versuchten die Türken zunächst, mit unrichtigen Angaben und fremden Papieren die Kontrolle zu bestehen. Als dies nicht gelang, stellten sie ein Asylgesuch, bevor eine Wegweisung angeordnet werden konnte. Das Bundesgericht hat inzwischen - trotz offensichtlicher Gefahr des Untertauchens - ihre Freilassung angeordnet, weil es für die Anordnung der Vorbereitungshaft an einem Haftgrund fehle. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, auf dem Weg der Rechtsprechung - gestützt auf das Verbot des Rechtsmissbrauchs - einen neuen Haftgrund zu schaffen. Ebenso wenig wollte das Bundesgericht in den beurteilten Fällen Artikel 13a Litera a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer anwenden, laut dem die Vorbereitungshaft zulässig ist, wenn der Ausländer sich weigert, seine Identität aufzudecken.</p><p>Hier besteht meines Erachtens klar Handlungsbedarf, um die Polizei zu ermächtigen, einen illegal anwesenden Ausländer bei offensichtlicher Gefahr des Untertauchens zu inhaftieren, bevor ein Wegweisungsentscheid im Asylverfahren ergeht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Asylgesetz sei dahingehend zu ergänzen, dass bei der Gefahr des Untertauchens eines illegal aufgegriffenen Ausländers die Vorbereitungshaft angeordnet werden kann, bevor ein Wegweisungsentscheid im Asylverfahren ergeht.</p><p></p><p>(Der Bericht ist unter http://www.parlament.ch/E-Doc-Berichte/Veröffentlichungen/Berichte des Parlaments/Berichte der Legislativkommissionen veröffentlicht.)</p>
- Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Laut "NZZ" vom 8. Juni 2000 (S. 15) hatte das Bundesgericht die Fälle zweier Türken, die offenbar in Basel schwarz gearbeitet hatten und schliesslich aufgrund eines anonymen Hinweises von der Polizei angehalten wurden, zu beurteilen. Dabei versuchten die Türken zunächst, mit unrichtigen Angaben und fremden Papieren die Kontrolle zu bestehen. Als dies nicht gelang, stellten sie ein Asylgesuch, bevor eine Wegweisung angeordnet werden konnte. Das Bundesgericht hat inzwischen - trotz offensichtlicher Gefahr des Untertauchens - ihre Freilassung angeordnet, weil es für die Anordnung der Vorbereitungshaft an einem Haftgrund fehle. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, auf dem Weg der Rechtsprechung - gestützt auf das Verbot des Rechtsmissbrauchs - einen neuen Haftgrund zu schaffen. Ebenso wenig wollte das Bundesgericht in den beurteilten Fällen Artikel 13a Litera a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer anwenden, laut dem die Vorbereitungshaft zulässig ist, wenn der Ausländer sich weigert, seine Identität aufzudecken.</p><p>Hier besteht meines Erachtens klar Handlungsbedarf, um die Polizei zu ermächtigen, einen illegal anwesenden Ausländer bei offensichtlicher Gefahr des Untertauchens zu inhaftieren, bevor ein Wegweisungsentscheid im Asylverfahren ergeht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Asylgesetz sei dahingehend zu ergänzen, dass bei der Gefahr des Untertauchens eines illegal aufgegriffenen Ausländers die Vorbereitungshaft angeordnet werden kann, bevor ein Wegweisungsentscheid im Asylverfahren ergeht.</p><p></p><p>(Der Bericht ist unter http://www.parlament.ch/E-Doc-Berichte/Veröffentlichungen/Berichte des Parlaments/Berichte der Legislativkommissionen veröffentlicht.)</p>
- Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch
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- Index
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- Texts
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- <p>Laut "NZZ" vom 8. Juni 2000 (S. 15) hatte das Bundesgericht die Fälle zweier Türken, die offenbar in Basel schwarz gearbeitet hatten und schliesslich aufgrund eines anonymen Hinweises von der Polizei angehalten wurden, zu beurteilen. Dabei versuchten die Türken zunächst, mit unrichtigen Angaben und fremden Papieren die Kontrolle zu bestehen. Als dies nicht gelang, stellten sie ein Asylgesuch, bevor eine Wegweisung angeordnet werden konnte. Das Bundesgericht hat inzwischen - trotz offensichtlicher Gefahr des Untertauchens - ihre Freilassung angeordnet, weil es für die Anordnung der Vorbereitungshaft an einem Haftgrund fehle. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, auf dem Weg der Rechtsprechung - gestützt auf das Verbot des Rechtsmissbrauchs - einen neuen Haftgrund zu schaffen. Ebenso wenig wollte das Bundesgericht in den beurteilten Fällen Artikel 13a Litera a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer anwenden, laut dem die Vorbereitungshaft zulässig ist, wenn der Ausländer sich weigert, seine Identität aufzudecken.</p><p>Hier besteht meines Erachtens klar Handlungsbedarf, um die Polizei zu ermächtigen, einen illegal anwesenden Ausländer bei offensichtlicher Gefahr des Untertauchens zu inhaftieren, bevor ein Wegweisungsentscheid im Asylverfahren ergeht.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Asylgesetz sei dahingehend zu ergänzen, dass bei der Gefahr des Untertauchens eines illegal aufgegriffenen Ausländers die Vorbereitungshaft angeordnet werden kann, bevor ein Wegweisungsentscheid im Asylverfahren ergeht.</p><p></p><p>(Der Bericht ist unter http://www.parlament.ch/E-Doc-Berichte/Veröffentlichungen/Berichte des Parlaments/Berichte der Legislativkommissionen veröffentlicht.)</p>
- Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch
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