Volksabstimmung über abgeänderte IV-Revision

ShortId
00.422
Id
20000422
Updated
10.04.2024 18:20
Language
de
Title
Volksabstimmung über abgeänderte IV-Revision
AdditionalIndexing
IV-Rente;Volksabstimmung;Invalidenversicherung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L03K080102, Volksabstimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 13. Juni 1999 wurde der erste Teil der 4. IV-Revision in der Volksabstimmung klar verworfen. Als Grund für die Ablehnung gilt allgemein die in dieser Vorlage vorgesehene Abschaffung der Viertelsrente. An diesem Punkt sind auch die anderen mehrheitsfähigen und zur finanziellen Konsolidierung der IV beitragenden Teile der Revision (z. B. die Aufhebung der Zusatzrenten oder die Überführung der Härtefallrenten in die Ergänzungsleistungen) gescheitert. Nach dem negativen Volksentscheid hat der Bundesrat entschieden, die Aufteilung der 4. IV-Revision nicht weiter zu verfolgen und stattdessen die Vorlage als Gesamtes zu behandeln sowie zur Abstimmung zu bringen.</p><p>In Anbetracht der riesigen Defizite der IV ist es unverständlich, warum nicht alles daran gesetzt wird, die unbestrittenen Teile der 4. IV-Revision so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Das schrittweise Vorgehen ist auch jetzt noch die Lösung der Wahl. Eine Vorlage, die weniger Revisionsbegehren beinhaltet, hat in der Abstimmung deutlich mehr Chancen als eine Mammutvorlage. Deshalb soll sofort und ohne vorgängige Vernehmlassung eine zweite Volksabstimmung über den ersten Teil der 4. IV-Revision unter Verzicht auf die Abschaffung der Viertelsrente durchgeführt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die am 13. Juni 1999 von Volk und Ständen abgelehnte Revision der Invalidenversicherung soll unverzüglich dem Volk zur erneuten Abstimmung vorgelegt werden, wobei die neue Vorlage die Beibehaltung der Viertelsrente beinhalten soll.</p>
  • Volksabstimmung über abgeänderte IV-Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 13. Juni 1999 wurde der erste Teil der 4. IV-Revision in der Volksabstimmung klar verworfen. Als Grund für die Ablehnung gilt allgemein die in dieser Vorlage vorgesehene Abschaffung der Viertelsrente. An diesem Punkt sind auch die anderen mehrheitsfähigen und zur finanziellen Konsolidierung der IV beitragenden Teile der Revision (z. B. die Aufhebung der Zusatzrenten oder die Überführung der Härtefallrenten in die Ergänzungsleistungen) gescheitert. Nach dem negativen Volksentscheid hat der Bundesrat entschieden, die Aufteilung der 4. IV-Revision nicht weiter zu verfolgen und stattdessen die Vorlage als Gesamtes zu behandeln sowie zur Abstimmung zu bringen.</p><p>In Anbetracht der riesigen Defizite der IV ist es unverständlich, warum nicht alles daran gesetzt wird, die unbestrittenen Teile der 4. IV-Revision so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Das schrittweise Vorgehen ist auch jetzt noch die Lösung der Wahl. Eine Vorlage, die weniger Revisionsbegehren beinhaltet, hat in der Abstimmung deutlich mehr Chancen als eine Mammutvorlage. Deshalb soll sofort und ohne vorgängige Vernehmlassung eine zweite Volksabstimmung über den ersten Teil der 4. IV-Revision unter Verzicht auf die Abschaffung der Viertelsrente durchgeführt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die am 13. Juni 1999 von Volk und Ständen abgelehnte Revision der Invalidenversicherung soll unverzüglich dem Volk zur erneuten Abstimmung vorgelegt werden, wobei die neue Vorlage die Beibehaltung der Viertelsrente beinhalten soll.</p>
    • Volksabstimmung über abgeänderte IV-Revision

Back to List