Unterricht der Amtssprachen des Bundes

ShortId
00.425
Id
20000425
Updated
10.04.2024 18:46
Language
de
Title
Unterricht der Amtssprachen des Bundes
AdditionalIndexing
Fremdsprache;Mehrsprachigkeit;Unterrichtsprogramm;kantonale Hoheit;Amtssprache;Schulgesetzgebung;Sprachunterricht
1
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L05K1302010201, Fremdsprache
  • L04K13020102, Sprachunterricht
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L04K13030115, Schulgesetzgebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dieser Initiative soll Artikel 70 der Bundesverfassung, der die Sprachen betrifft, ergänzt werden. Nach diesem Antrag haben die Kantone dafür zu sorgen, dass als zweite Sprache eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird.</p><p>Es ergibt in der Tat keinen Sinn, in Artikel 70 Absatz 3 die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften in den Vordergrund zu stellen, wenn man nicht gleichzeitig die Mittel schafft, dieses Ziel, das für unser Land von fundamentaler Bedeutung ist, auch zu erreichen.</p><p>Das wichtigste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist nun aber gerade der Unterricht einer anderen Amtssprache des Bundes, denn er ist Voraussetzung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.</p><p>Der Antrag geht übrigens in die gleiche Richtung wie die Richtlinien des Europarates, nach denen jedes Kind die Möglichkeit haben soll, neben der Muttersprache auch die Sprache des Nachbarn zu lernen. Für uns Schweizerinnen und Schweizer heisst das Französisch, Deutsch oder Italienisch - und eine andere internationale Sprache, z. B. Englisch.</p><p>Dieses Anliegen teilen auch die Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte, die in ihrem Bericht vom Oktober 1993 verschiedene Massnahmen zum Unterricht der Landessprachen vorschlagen.</p><p>Der Unterricht einer zweiten Amtssprache des Bundes ist in allen Kantonen des Landes üblich und kann gewissermassen als Tradition betrachtet werden.</p><p>Diese Bestimmung findet sich übrigens auch in der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung, was zeigt, dass sie in keiner Weise revolutionär ist.</p><p>Der Vorschlag entspricht auch einem Anliegen des Bundesrates, der auf Seite 8 seiner Botschaft zur neuen Bundesverfassung festhält: "Die Verfassungsreform ist auch Anlass .... aufzuzeigen, was den Zusammenhalt der 'Willensnation Schweiz' sichert."</p><p>Die Initiative sollte keinesfalls als Angriff auf das Englische oder auf die Kantone verstanden werden, die zu Recht Schulversuche mit Frühenglisch wagen. Man sollte sie vielmehr als konstruktiven Beitrag verstehen, dessen Ziel es ist, allen Schweizerinnen und Schweizern die Möglichkeit zu geben, sich besser verstehen und kennen zu lernen, damit sie weiterhin Lust darauf haben, zusammenzuleben. Es geht um die Frage des nationalen Zusammenhalts, der für die Zukunft unseres Landes und seine kulturelle Vielfalt von Bedeutung ist.</p><p>Es ist klar, dass die Initiative ein wenig an der Schulhoheit der Kantone nagt. Dieser Eingriff ist allerdings minim im Vergleich zum Interesse, das wir alle daran haben, dass der Zusammenhalt in unserem Lande erhalten und sogar verstärkt wird. Für Eingriffe in die kantonale Hoheit gibt es übrigens in unserer Bundesverfassung noch andere Beispiele: So ermächtigt Artikel 68 Absatz 3 den Bund, Vorschriften über den Jugendsport zu erlassen, und gibt ihm somit die Möglichkeit, den Kantonen den Sportunterricht in den Schulen vorzuschreiben.</p><p>Soll Artikel 70 Absatz 3, der Bund und Kantone beauftragt, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern, nicht nur ein frommer Wunsch bleiben, so ist es unbedingt notwendig, von den Kantonen zu verlangen, als zweite Sprache eine der anderen Amtssprachen des Bundes zu unterrichten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Neuer Artikel 70 Absatz 3bis der Bundesverfassung:</p><p>Die Kantone sorgen dafür, dass als zweite Sprache jeweils eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird.</p>
  • Unterricht der Amtssprachen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dieser Initiative soll Artikel 70 der Bundesverfassung, der die Sprachen betrifft, ergänzt werden. Nach diesem Antrag haben die Kantone dafür zu sorgen, dass als zweite Sprache eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird.</p><p>Es ergibt in der Tat keinen Sinn, in Artikel 70 Absatz 3 die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften in den Vordergrund zu stellen, wenn man nicht gleichzeitig die Mittel schafft, dieses Ziel, das für unser Land von fundamentaler Bedeutung ist, auch zu erreichen.</p><p>Das wichtigste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist nun aber gerade der Unterricht einer anderen Amtssprache des Bundes, denn er ist Voraussetzung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.</p><p>Der Antrag geht übrigens in die gleiche Richtung wie die Richtlinien des Europarates, nach denen jedes Kind die Möglichkeit haben soll, neben der Muttersprache auch die Sprache des Nachbarn zu lernen. Für uns Schweizerinnen und Schweizer heisst das Französisch, Deutsch oder Italienisch - und eine andere internationale Sprache, z. B. Englisch.</p><p>Dieses Anliegen teilen auch die Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte, die in ihrem Bericht vom Oktober 1993 verschiedene Massnahmen zum Unterricht der Landessprachen vorschlagen.</p><p>Der Unterricht einer zweiten Amtssprache des Bundes ist in allen Kantonen des Landes üblich und kann gewissermassen als Tradition betrachtet werden.</p><p>Diese Bestimmung findet sich übrigens auch in der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung, was zeigt, dass sie in keiner Weise revolutionär ist.</p><p>Der Vorschlag entspricht auch einem Anliegen des Bundesrates, der auf Seite 8 seiner Botschaft zur neuen Bundesverfassung festhält: "Die Verfassungsreform ist auch Anlass .... aufzuzeigen, was den Zusammenhalt der 'Willensnation Schweiz' sichert."</p><p>Die Initiative sollte keinesfalls als Angriff auf das Englische oder auf die Kantone verstanden werden, die zu Recht Schulversuche mit Frühenglisch wagen. Man sollte sie vielmehr als konstruktiven Beitrag verstehen, dessen Ziel es ist, allen Schweizerinnen und Schweizern die Möglichkeit zu geben, sich besser verstehen und kennen zu lernen, damit sie weiterhin Lust darauf haben, zusammenzuleben. Es geht um die Frage des nationalen Zusammenhalts, der für die Zukunft unseres Landes und seine kulturelle Vielfalt von Bedeutung ist.</p><p>Es ist klar, dass die Initiative ein wenig an der Schulhoheit der Kantone nagt. Dieser Eingriff ist allerdings minim im Vergleich zum Interesse, das wir alle daran haben, dass der Zusammenhalt in unserem Lande erhalten und sogar verstärkt wird. Für Eingriffe in die kantonale Hoheit gibt es übrigens in unserer Bundesverfassung noch andere Beispiele: So ermächtigt Artikel 68 Absatz 3 den Bund, Vorschriften über den Jugendsport zu erlassen, und gibt ihm somit die Möglichkeit, den Kantonen den Sportunterricht in den Schulen vorzuschreiben.</p><p>Soll Artikel 70 Absatz 3, der Bund und Kantone beauftragt, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern, nicht nur ein frommer Wunsch bleiben, so ist es unbedingt notwendig, von den Kantonen zu verlangen, als zweite Sprache eine der anderen Amtssprachen des Bundes zu unterrichten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Neuer Artikel 70 Absatz 3bis der Bundesverfassung:</p><p>Die Kantone sorgen dafür, dass als zweite Sprache jeweils eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird.</p>
    • Unterricht der Amtssprachen des Bundes

Back to List