Kriegsmaterialausfuhr. Menschen- und Kindesrechte

ShortId
00.427
Id
20000427
Updated
10.04.2024 17:40
Language
de
Title
Kriegsmaterialausfuhr. Menschen- und Kindesrechte
AdditionalIndexing
Rechte des Kindes;Menschenrechte;Gesetz;Waffenbesitz;Waffenausfuhr
1
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In das KMG sollen Kriterien aufgenommen werden, wonach die Schweiz Waffenmaterial nur in Länder liefert, welche die Menschen- und Kindesrechte einhalten. Damit würde die Schweiz unterstreichen, welche Bedeutung sie diesen Rechten in ihren Entscheiden über die Kriegsmaterialausfuhr beimisst. Zudem würde dadurch die Kontrolle der Kriegsmaterialausfuhr unseres Landes glaubwürdiger.</p><p>Gegenwärtig sind die Kriterien zur Einhaltung der Menschenrechte zusammen mit anderen Kriterien, wie der Haltung des Bestimmungslandes gegenüber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechtes, der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität, in der Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgeführt. </p><p>Die Einhaltung der Kindesrechte wird dagegen auch in der KMV nicht festgelegt. Der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ist aber unhaltbar. Im Übrigen hat sich der Vertreter des EDA bei der Koalition für die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten, die zu Beginn des Jahres 2000 in Genf tagte, für die Ziele dieser Koalition ausgesprochen. Wie ich die Kindesrechte verstehe und im Gesetz verankert haben möchte, sollen sie namentlich den Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ausschliessen. Wer diese Rechte nicht einhielte, würde aus der Schweiz kein Kriegsmaterial mehr erhalten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Im Kriegsmaterialgesetz (KMG) wird festgelegt, dass Kriegsmaterial nur in Länder ausgeführt werden darf, in denen die Menschen- und Kindesrechte eingehalten werden.</p>
  • Kriegsmaterialausfuhr. Menschen- und Kindesrechte
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20003613
  • 20003614
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In das KMG sollen Kriterien aufgenommen werden, wonach die Schweiz Waffenmaterial nur in Länder liefert, welche die Menschen- und Kindesrechte einhalten. Damit würde die Schweiz unterstreichen, welche Bedeutung sie diesen Rechten in ihren Entscheiden über die Kriegsmaterialausfuhr beimisst. Zudem würde dadurch die Kontrolle der Kriegsmaterialausfuhr unseres Landes glaubwürdiger.</p><p>Gegenwärtig sind die Kriterien zur Einhaltung der Menschenrechte zusammen mit anderen Kriterien, wie der Haltung des Bestimmungslandes gegenüber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechtes, der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität, in der Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgeführt. </p><p>Die Einhaltung der Kindesrechte wird dagegen auch in der KMV nicht festgelegt. Der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ist aber unhaltbar. Im Übrigen hat sich der Vertreter des EDA bei der Koalition für die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten, die zu Beginn des Jahres 2000 in Genf tagte, für die Ziele dieser Koalition ausgesprochen. Wie ich die Kindesrechte verstehe und im Gesetz verankert haben möchte, sollen sie namentlich den Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ausschliessen. Wer diese Rechte nicht einhielte, würde aus der Schweiz kein Kriegsmaterial mehr erhalten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Im Kriegsmaterialgesetz (KMG) wird festgelegt, dass Kriegsmaterial nur in Länder ausgeführt werden darf, in denen die Menschen- und Kindesrechte eingehalten werden.</p>
    • Kriegsmaterialausfuhr. Menschen- und Kindesrechte

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